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Impressum: Auch beim Onlineshop verpflichtend

Von Abmahnung.org, letzte Aktualisierung am: 8. Januar 2021

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Shops müssen im Internet bestimmte Informationen angeben

AGB und Impressum dürfen beim Onlineshop auf derselben Seite stehen.
AGB und Impressum dürfen beim Onlineshop auf derselben Seite stehen.

In Deutschland gilt das Telemediengesetz (TMG). Dieses gibt mitunter die sogenannte Anbieterkennzeichnung für Internetauftritte vor. In § 5 TMG finden sich entsprechend klare Vorgaben, die auch beim Impressum für einen Onlineshop gelten.

Neulingen im Internetgeschäft stellen sich oft einige Fragen zu dieser Thematik: “Welche Daten zu meinem Onlineshop müssen im Impressum enthalten sein? Was passiert, wenn falsche Informationen in der Anbieterkennzeichnung präsentiert werden oder gar essentielle Inhalte fehlen? Können Betreiber das Impressum für einen Onlineshop mithilfe einer Vorlage erstellen?” Die Antworten auf diese Fragen und alles Wichtige zum Thema lesen Sie im Folgenden!

Inhalt

  • Shops müssen im Internet bestimmte Informationen angeben
  • Das Impressum beim Webshop: Form und Inhalt sind entscheidend
    • Was passiert, wenn das Impressum zum Online-Shop nicht geltendem Recht entspricht?
    • Impressum zum Onlineshop: Das Muster zum Download

Das Impressum beim Webshop: Form und Inhalt sind entscheidend

Das beste Impressum nützt einem Onlineshop-Betreiber nichts, wenn es irgendwo tief in der Hierarchie einer Webseite versteckt ist. Dabei kann es sogar schnell zu Problemen mit geltendem Recht kommen. Denn Nutzern muss es möglich sein, schnell und auf direktem Wege das Impressum zu öffnen.

Es ist durchaus möglich, AGB und Impressum bei einem Onlineshop auf derselben Unterseite zu präsentieren. In jedem Fall dürfen User jedoch nicht erst viele Klicks machen müssen, bis sie an die begehrten Informationen gelangen. Ein Klick ist optimal, zwei sind auch noch angemessen. Ein Link, der gut sichtbar und direkt auf der Startseite platziert wird, erfüllt oft diese Bedingung.

Ist der Verlinkungsweg geklärt, ist sicherzustellen, dass das Impressum zum eigenen Onlineshop alle wichtigen Informationen enthält. Hier ist der bereits angesprochene § 5 TMG maßgebend. Das Ziel dabei ist klar: Außenstehende Nutzer müssen in der Lage sein, mithilfe des Impressums den Anbieter zu identifizieren und kontaktieren zu können. Folglich muss jeder Shop im Internet die folgenden Daten angeben:

  • Name und Anschrift zur Shop-Niederlassung
  • Handelt es sich beim Unternehmer um eine juristische Person, ist die Rechtsform zu benennen
  • Kontaktdaten des Anbieters (mindestens: Telefonnummer und E-Mail-Adresse)
  • Aufsichtsbehörden, insofern welche für das jeweilige Unternehmen zuständig sind
  • Registerkennzeichnungen, insofern vorhanden
  • Steuernummer bzw. Umsatzsteuer-Identifikationsnummer

Neben diesen essentiellen Inhalten kann das Impressum bei einem Onlineshop auch viele optionale Hinweise, beispielsweise in puncto Datenschutz, enthalten. Ob Zusatzinhalte immer empfehlenswert sind, ist jedoch im Einzelfall zu klären.

Was passiert, wenn das Impressum zum Online-Shop nicht geltendem Recht entspricht?

Beim Impressum zum Onlineshop kann ein Muster helfen. Es müssen aber individuelle Anpassungen stattfinden.
Beim Impressum zum Onlineshop kann ein Muster helfen. Es müssen aber individuelle Anpassungen stattfinden.

Fehlen im Impressum zum Onlineshop essentielle Inhalte oder sind Angaben fehlerhaft, kann das durchaus zu rechtlichen Problemen führen.

Im Sinne von § 16 Absatz 1 Nummer 1 TMG handelt es sich dabei um eine Ordnungswidrigkeit, die durchaus eine Geldbuße von bis zu 50.000 Euro nach sich ziehen kann.

Darüber hinaus droht jedoch die Gefahr, eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung durch einen Mitbewerber oder die Wettbewerbszentrale zu erhalten. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem Urteil festgelegt, dass das vollständige Fehlen eines Impressums als ein Wettbewerbsverstoß einzustufen ist (Az. I ZR 228/03). Zuvor herrschte diesbezüglich bei vielen Unsicherheit.

Doch wie sieht die Lage aus, wenn nur bestimmte Angaben fehlen oder unzureichend sind? Auch in Bezug auf Shops im Internet wurden diesbezüglich in der Vergangenheit Urteile von verschiedenen Gerichten gesprochen, die durchaus maßgebend sind.

So ist sich die Rechtsprechung grundsätzlich einig, dass folgende Sachverhalte als Verstoß gegen geltendes Wettbewerbsrecht anzusehen sind:

  • Name oder Anschrift des Betreibers fehlen
  • Vornamen werden abgekürzt angegeben
  • Ein vorliegendes Handelsregister wird nicht genannt

Einige Impressumsfehler werden jedoch kontroverser diskutiert. So entschied das OLG Hamm, dass eine Telefonnummer im Impressum kein Muss ist (Az. 20 U 222/03). Dem widersprachen jedoch Richter vom OLG Oldenburg und vom OLG Köln.

Impressum zum Onlineshop: Das Muster zum Download

Im Folgenden können Sie ein Muster zum Impressum für einen Onlineshop herunterladen. Dieses dient jedoch nur Ihrer Orientierung und soll zeigen, wie die Anbieterkennzeichnung aussehen kann. Betreiben Sie selbst einen Shop im Internet, müssen Sie das dazugehörige Impressum auch darauf beziehen. Deshalb können Sie das heruntergeladene Muster nicht einfach übernehmen.

Jetzt zum Impressum für einen Onlineshop ein Muster herunterladen!

Muster zum Impressum für einen Onlineshop (.doc) Muster zum Impressum für einen Onlineshop (.pdf)

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Kommentare

  1. Pojunke T. meint

    9. Juni 2018 um 16:49

    >Impressum: Auch beim Onlineshop verpflichtend
    Shops müssen im Internet bestimmte Informationen angeben<

    Wie verhält es sich aber, wenn die Firma/Firmen im Ausland sitzen und eine deutsche oder eingedeutschte Webseite respektive einen Onlineshop betreiben? Sind diese dann zu einem Impressum genau so verpflichtet?

    Als Bsp.[Link von Redaktion entfernt]
    ein Impressum sucht man hier leider vergebens, will man wissen, bei wem man bestellt.

    mfG

    Antworten
    • abmahnung.org meint

      14. Juni 2018 um 15:30

      Hallo Pojunke T.,

      ausländische Unternehmen müssen auf ihren Webseiten nur dann ein Impressum aufweisen, wenn die Gesetze ihrer Herkunftsländer dies vorschreiben.

      Ihr Team von abmahnung.org

      Antworten
  2. Uwe meint

    15. Oktober 2018 um 17:37

    Hallo zusammen,

    Ich bin auf dubiosen Weg in eine Abofalle geraten. Es handelt sich um die Seite [Angabe von Redaktion entfernt]. Ich habe mir die Startseite dieser Seite angeschaut und kein Impressum gesehen. Ist das hier zulässig oder handelt es hier tatsächlich um eine Abzockseite.

    Mit freundlichen Grüßen

    Uwe

    Antworten
    • abmahnung.org meint

      22. Oktober 2018 um 9:51

      Hallo Uwe,
      wir bewerten selbst keine Impressumsseiten. Wenden Sie sich am besten an einen Anwalt, der im Wettbewerbs- bzw. Internetrecht versiert ist.

      Ihr Team von abmahnung.org

      Antworten

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