Die Markenrecht-Abmahnung: Das hat es damit auf sich
Das deutsche Markenrecht ist ein Teilgebiet des Kennzeichenrechts und soll dafür sorgen, dass Produktbezeichnungen in der Geschäftswelt geschützt sind.
Dabei wird zwischen Wortmarken (geschriebenen Markennamen) und Bildmarken (oft geht es um Logos) unterschieden. Markenrechte können innerhalb Deutschlands, der EU oder auf internationaler Ebene vergeben werden.
Eine Abmahnung wegen einer Markenrechtsverletzung ist schnell ausgesprochen und kann für den Beschuldigten im schlimmsten Fall richtig teuer werden. Dieser Ratgeber klärt Sie dementsprechend darüber auf, was Markenfähigkeit bedeutet, wann eine Markenrechtsverletzung vorliegt und wie Sie sich im Ernstfall verhalten sollten.
Inhalt
Was bedeutet Markenfähigkeit?
Der Schutz von Marken, geschäftlichen Bezeichnungen und von geographischen Herkunftsangaben ist im Markengesetz geregelt. Doch damit ein Markenschutz besteht und im Fall des Falles eine Abmahnung zum Markenrecht ausgesprochen werden kann, muss zunächst eine gesetzlich anerkannte Markenfähigkeit bestehen. Dieser Status kann auf drei Wegen erlangt werden:
- Die Marke wird beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) eingetragen.
- Das Zeichen wird im geschäftlichen Verkehr verwendet und erlangt die sogenannte Verkehrsgeltung (Beispiel: Ein Zeichen wird in einem beachtlichen Umkreis als Kennzeichen eines Unternehmens bekannt).
- Es herrscht eine universale (notorische) Bekanntheit.
Wegen Markenrechtsverletzung eine Abmahnung erhalten – Das muss nicht sein
Abmahnungen nach dem Markenrecht können vermieden werden. Ein eingetragenes Zeichen sollte entsprechend nicht für folgende Tätigkeiten verwendet werden, sofern die Rechte dafür bei anderen liegen:
- Waren oder Verpackungen damit verzieren
- Damit gekennzeichnete Waren in den Handelsverkehr bringen
- Darunter Dienstleistungen anbieten oder durchführen
- Es in Geschäftspapieren oder zu Werbezwecken nutzen
- Unter dessen Verwendung Waren ein- oder ausführen
Auch ähnliche bzw. identische Kennzeichen dürfen nicht ohne Zustimmung des Rechteinhabers verwendet werden. Hier gilt der Identitäts- und Ähnlichkeitsschutz.
Das richtige Verhalten bei einer Abmahnung im Markenrecht
Auch wenn Sie sich dem Markenrecht gegenüber anständig verhalten, kann es passieren, dass Ihnen jemand über einen Rechtsanwalt eine Abmahnung zukommen lässt. Dabei gilt vor allem: Keine Panik bekommen und Ruhe bewahren. Eine markenrechtliche Abmahnung ist anfechtbar.
In einem solchen Fall lohnt es sich grundsätzlich, einen eigenen Rechtsanwalt zu kontaktieren.
Dieser kann überprüfen, ob die Abmahnung nach geltendem Recht überhaupt gültig ist. Liegt die Bestätigung dafür vor, kann er außerdem einschätzen, ob die Abmahnkosten überhöht sind und ggf. empfehlen, die Zahlung der Kosten zu verweigern.
Das kann dazu führen, dass der Kläger auf sein Recht besteht, die Anwaltskosten erstattet zu bekommen, welche aber deutlich geringer ausfallen als der übliche Streitwert einer Abmahnung (übliche Höhe: 50.000 Euro).
Ist eine Abmahnung nach dem Markenrecht ungerechtfertigt, können Sie zusammen mit Ihrem Rechtsanwalt überlegen, ob die reine Verteidigung oder die Gegenklage das Ziel sein soll.
- Der Name, die Firma und die Anschrift des Abmahnenden und des Abgemahnten
- Die Vollmacht, die den Rechtsanwalt legitimiert, die Abmahnung
auszuführen - Die genaue Darstellung der Sachlage inklusive Nennung der betreffenden Gesetze
- Die Unterlassungserklärung (und die Aufforderung zur fristgerechten Abgabe)
- Die Information über Rechtsanwaltskosten (ob sie erstattet werden sollen oder freigestellt sind)
- Die Unterschrift
Helena meint
8. Juni 2020 at 15:30
Es ist interessant, dass der Markenschutz nicht dauerhaft ist. Es ist nämlich wichtig den Status und Markenfähigkeit nicht zu verlieren, denn die beiden Sachen relevant für die Inhaberschaft allgemein sind. Danke für die Info über das Markenrecht!