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Die Abmahnung wegen fehlender Treppenhausreinigung – Ist sie gerechtfertigt?

Wenn das Treppenhaus vom Mieter nicht gesäubert wird

Eine Abmahnung wegen ausbleibender Treppenhausreinigung erhalten: Das kommt im Mietrecht immer wieder vor.
Eine Abmahnung wegen ausbleibender Treppenhausreinigung erhalten: Das kommt im Mietrecht immer wieder vor.

Gewisse Pflichten müssen Mieter in allen Regionen erfüllen. Diese sind in der Regel im Mietvertrag festgehalten und können deshalb bei Missachtung Konsequenzen nach sich ziehen, die das Mietverhältnis belasten. So sehen sich auch viele Vermieter mit dem Problem konfrontiert, dass es mit der Reinigung des Treppenhauses nicht funktioniert, obwohl vertragliche Pflichten die Erfüllung dieser Aufgabe vorgeben.

Dabei müssen nicht einmal alle Mieter die geforderte Arbeit verweigern. Oft weigern sich nur einzelne Mietparteien, ihrer Reinigungspflicht nachzukommen. Es stellt sich die Frage: Kann einer solchen Weigerung direkt eine Abmahnung wegen fehlender Treppenhausreinigung folgen? Ist sogar eine Kündigung aus diesem Grund möglich? Oder ist das in diesem Kontext weniger legitim? Dieser Ratgeber hat nicht nur die Antworten dazu parat, sondern bietet zur Abmahnung wegen fehlender Treppenhausreinigung auch ein Muster zum Download an.

Inhalt

  • 1 Wenn das Treppenhaus vom Mieter nicht gesäubert wird
  • 2 Die Optionen des Vermieters
    • 2.1 Weitere rechtliche Schritte
    • 2.2 Abmahnung zur Treppenhausreinigung – Ein Muster

Die Optionen des Vermieters

Bevor es überhaupt zu einer Situation kommen kann, in der dem Hausbesitzer eine Abmah­nung wegen fehlender Treppenhausreinigung als legitime Reaktion erscheint, müssen sich Probleme mit den Reinigungsvorgaben im Mietvertrag ergeben. Diese können auf verschie­dene Weise ausgelegt werden.

  • Eine mögliche Herangehensweise: Der Inhaber des Miethauses beauftragt ein Unter­nehmen damit, das Treppenhaus regelmäßig zu reinigen. Die Kosten werden dann als Betriebskosten umgelegt und erhöhen die Miete.
  • Eine Alternative dazu: Der Vermieter legt sich mit dem Wohnungsinhaber an, der sich nicht an den Reinigungsmaßnahmen beteiligen will.

Beide Vorgehensweisen bergen Risiken. So können pflichtbewusste Bewohner des Miethauses, die sonst ohne Murren der Reinigungspflicht nachgekommen sind, gegen die erhöhten Mietkosten vorgehen. Wird sich mit einer einzelnen Mietpartei angelegt, kann sich das auch zu einem zermürbenden Prozess entwickeln. Denn eine Abmahnung wegen verweigerter Treppenhausreinigung erfolgt mit einer Fristsetzung und einer Androhung unter Ersatzvornahme.

Die Androhung unter Ersatzvornahme bedeutet in diesem Fall, dass bei nicht erfüllter Reinigungspflicht der Betroffene jedes Mal aufs Neue dazu aufgefordert werden muss, sein Verhalten zu bessern. Das führt im schlimmsten Fall zu einer schriftlichen Abmahnung nach der anderen, bis der Vermieter am Ende aufgibt und die Reinigungskosten selbst übernimmt.

Weitere rechtliche Schritte

Eine Abmahnung wegen ausbleibender Treppenhausreinigung führt wahrscheinlich nicht zu einer Kündigung.
Eine Abmahnung wegen ausbleibender Treppenhausreinigung führt wahrscheinlich nicht zu einer Kündigung.

Das Mietrecht ist eigentlich so gestaltet, dass Vermieter nach mehreren Abmahnungen auch eine Kündigung des Mietverhältnisses aussprechen können.

Fälle, bei denen das nach einer Abmahnung wegen fehlender Treppenhausreinigung erfolgt ist, sind noch nicht bekannt geworden. Es gab dagegen schon Urteile, die eine Kündigung in einem solchen Fall als nicht angemessen bezeichneten.

So urteilte das Amtsgericht Wiesbaden (Az. 91 C 2213/99-19), dass ein solches Verhalten kein Kündigungsgrund sei. Es müssten demnach schon gröbere Verstöße gegen Reinigungspflichten vorhanden sein, welche den Hausfrieden stören. Dabei wurde auch argumentiert, dass dem Mieter in diesem Fall die Zusatzkosten für die Reinigung einfach auferlegt werden können. Wie immer gilt: Der Einzelfall ist für sich zu betrachten.

Grundsätzlich müssen Mietparteien, die sich querstellen, immer damit rechnen, dass es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommt. Dieser Weg steht einem Vermieter immer offen. Bekommt er dabei Recht und der Mieter stellt sich danach immer noch quer, können die Reinigungskosten sogar per Gerichtsvoll­zieher eingetrieben werden.

Abmahnung zur Treppenhausreinigung – Ein Muster

Damit Sie sich vorstellen können, wie ein eine Abmahnung zur Treppenhausreinigung aussehen kann, folgt ein Muster, welches Sie als PDF- und als DOC-Datei herunterladen können.

Muster-Abmahnung zur Treppenhausreinigung

[Name und Adresse vom Vermieter]
[Name und Adresse vom Mieter]

[Ort], [Datum des Schreibens]

Betreff: Mietverhältnis der Wohnung in der [Straßenname und Hausnummer] (Zahl der Etage und Richtung der Haustür) in [Wohnort] / Abmahnung wegen Verweigerung der Treppenhausreinigung

Sehr geehrte(r) Herr/Frau Mustername,

Sie wurden bereits mehrmals wegen Ihrer Verweigerung, der Reinigungspflicht im Treppenhaus nachzukommen, ermahnt. Die Mitwirkung beim Sauberhalten des Treppenaufganges ist im Mietvertrag auf Seite 5 festgeschrieben und verpflichtet Sie deshalb wie alle anderen Mieter.

Da Sie sich jedoch weigern, auf unsere Aufforderungen zu reagieren, sehen wir uns gezwungen, weitere Schritte einzuleiten.

Sie erhalten hiermit eine Abmahnung.

Abermals werden Sie aufgefordert, Ihre Pflichtverweigerung zu unterlassen und Ihre Mitmieter bei der Reinigung vom Treppenhaus zu unterstützen. Beteiligen Sie sich auch in Zukunft nicht daran, sind weitere Abmahnungen und rechtliche Schritte gegen Sie denk­bar.

Mit freundlichen Grüßen

[Unterschrift des Vermieters]

Download-IconJetzt die Muster-Abmahnung kostenlos herunterladen!

Muster für Abmahnung bei verweigerter Treppenhausreinigung (.doc)
Muster für Abmahnung bei verweigerter Treppenhausreinigung (.pdf)

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Comments

  1. Josef says

    14. September 2018 at 11:16

    Vielen Dank für den nützlichen Beitrag zum Mietrecht und insbesondere zur Treppenhausreinigung. Meine Schwägerin wohnt allein in einem Dreifamilienhaus und soll ihre und die Treppe der unbewohnten Parterrewohnung reinigen. Kann der Vermieter das verlangen? Von der Sache her gibt es keinen Grund für den Leerstand.

    Antworten
    • abmahnung.org says

      17. September 2018 at 9:00

      Hallo Josef,
      in der Regel ist die Vermieter verantwortlich für die Reinigung des Treppenhauses. Die Mieter sind dazu nur verpflichtet, wenn es im Mietvertrag eine entsprechende Vereinbarung gibt. Bei Leerstand sollte es daher eigentlich so sein, dass der Vermieter einen Teil der Reinigung übernimmt. Ihre Schwägerin sollte sich daher an ihren Vermieter wenden oder sich ggf. an einen fachkundigen Anwalt wenden.

      Ihr Team von abmahnung.org

      Antworten
  2. Frank says

    6. November 2018 at 23:34

    Hallo mein Vermieter wirft mir vor ich wäre meinen Pflichten der Reinigung nicht nachgekommen, und verlangt jetzt für die Rinigung des Treppenhausen Betrag x was ,kann man in einem solchen Fall unternehmen ?

    Antworten
    • abmahnung.org says

      9. November 2018 at 17:33

      Hallo Frank,
      grundsätzlich sollten Sie veruschen, sich in einem Gespräch mit dem Vermieter einigen. Ist dies nicht möglich, können Sie die weiteren Schritte ggf. mit einem Anwalt für Mietrecht besprechen. Wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben.

      Ihr Team von abmahnung.org

      Antworten
    • Manuel says

      21. Dezember 2018 at 16:50

      Hallo Frank

      Ich hatte einen ähnlichen Fall. Ein Brief von meinem Anwalt an die Vermieterin, indem rechtliche Schritte angedroht wurden, konnte jedoch alles regeln.

      Freundliche Grüsse

      Manuel

      Antworten
  3. lara says

    17. November 2018 at 22:09

    Hallo,
    Ich habe vor 2 tagen eine Abmahnung vom Vermieter bekommen, weil ich der aufforderung nicht nachgekommen bin, bis zum nächsten tag das treppenhaus zu reinigen. Der vermieter hat jetzt eine externe firma dafür beauftragt und will mir das ganze in Rechnung stellen.
    Ich bin aber nicht die einzige die hier nicht putzt, die Nachbarn neben mir und über mir putzen auch nicht!
    Ich habe allerdings letzte woche erst gefegt und gewischt, darauf sagte der vermieter bzw der Hausmeister dies würde nicht stimmen.

    Ausserdem habe ich 4 Kinder, davon sind 2 gerade einmal 3 & 1 jahre. Die kleine zahnt gerade und ist nachts daher öfter wach und ich bin dadurch auch sehr müde, daher konnte ich der letzten aufforderung nicht nachkommen, obwohl ich es machen wollte!

    Wie gehe ich jetzt vor? Ich will mir das nicht gefallen lassen, da der Hausmeister sich auch noch darauf verlässt, was mein Nachbar sagt. Der putzt selber auch nie und sagte das er mich nicht gesehen hat das ich geputzt hätte.danach hatte ich die abmahnung im briefkasten!

    Antworten
    • abmahnung.org says

      19. November 2018 at 9:33

      Hallo Lara,
      wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben. Wenden Sie sich daher mit Ihrem Anliegen an einen Anwalt für Mietrecht.

      Ihr Team von abmahnung.org

      Antworten
  4. Ester says

    31. Januar 2019 at 16:11

    Als Mitmieter eines sehr großen Mietshauses ist mir die Treppenhausproblematik bereits gut bekannt. Letztes Jahr hatte der Vermieter die Betriebskosten einfach erhöht um eine Treppenhausreinigung zu inkludieren, genau wie Sie in der ersten Herangehensweise beschrieben hatten. Dies führte jedoch dazu, dass andere Parteien im Haus gegen die erhöhten Kosten vorgegangen sind und es wieder aus den Betriebskosten gestrichen wurde. Letztlich konnte sich die Angelegenheit nur klären, da die zwei Parteien im Haus, die sich gezankt haben einen Kompromiss finden konnten. Es ist also genau wie Sie schreiben und am leichtesten zwischenmenschlich geklärt.

    Antworten
  5. Georg says

    6. Februar 2019 at 11:52

    Ich habe erst mit der Jahresabrechnung dieses Jahr mitbekommen, dass es in unserem Mietshaus Zankereien bzgl. der Treppenhausreinigung gibt. Anscheinend hat eine Partei bereits so oft den Abmahnungen nicht Folge geleistet, dass unser Hausverwalter die Möglichkeit in Betracht zieht sie zu kündigen. Ich hoffe, falls Mietern einfach die Kosten auferlegt werden können, dass dies nur die im Streit befindlichen Parteien betrifft – persönlich kehre ich nämlich lieber das Treppenhaus als monatlich 10 Euro mehr zu zahlen!

    Antworten

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