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Kann Krankheit eine Abmahnung begründen?

Von Abmahnung.org, letzte Aktualisierung am: 15. November 2022

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Arbeitsrechtliche Abmahnung im Krankheitsfall

Eine Abmahnung bei attestierter Krankheit ist nicht zulässig.
Eine Abmahnung bei attestierter Krankheit ist nicht zulässig.

Die Abmahnung ist die erste offizielle arbeitsrechtliche Maßnahme, die der Arbeitgeber ergreifen kann, wenn der Angestellte einmal oder mehrfach gegen Arbeitsanweisungen oder Regeln verstößt. Doch sollte eine Abmahnung nicht leichtfertig ausgesprochen werden, da sie das Verhältnis zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber auch verschlechtern kann.

Das Arbeitsrecht gibt dem Verantwortlichen die Möglichkeit, auf ein unangemessenes Verhalten zu reagieren. Doch manche Situationen entschuldigen den Angestellten, dann ist eine Abmahnung nicht rechtens und verfehlt ihren Zweck.

Inhalt

  • Arbeitsrechtliche Abmahnung im Krankheitsfall
  • Ist eine Abmahnung bei Krankmeldung möglich?
    • Muster einer Abmahnung wegen Krankheit
      • Muster: Abmahnung wegen verspäteter/fehlender Krankmeldung
    • Richtige Reaktion der Betroffenen

Ist eine Abmahnung bei Krankmeldung möglich?

Eine Abmahnung soll den Arbeitnehmer auf sein Fehlverhalten hinweisen und ihm die Chance geben, sein Verhalten zu ändern. Krankheit ist jedoch laut Arbeitsrecht kein Fehlverhalten, weshalb es auch kein Grund für eine Abmahnung ist. Schließlich sind Erkrankungen nicht steuerbar und Mitarbeiter können somit nichts dafür, wenn sie krank werden. Eine Abmahnung wegen Krankmeldung ist daher grundsätzlich ausgeschlossen.

Es muss allerdings ein ärztliches Attest für eine Arbeitsunfähigkeit (AU) vorliegen. Liegt dieses nicht vor, kann der Arbeitgeber den Arbeitnehmer im schlimmsten Fall sogar fristlos kündigen. In der Regel erfolgt diese Kündigung jedoch erst, wenn der Arbeitnehmer wiederholt gegen seine arbeitsrechtlichen Pflichten verstößt.

Eine Abmahnung wegen fehlender Krankmeldung oder eine Abmahnung wegen verspäteter Krankmeldung ist hingegen zulässig, denn der Arbeitnehmer ist verpflichtet sich in einem engen Zeitfenster beim Arbeitgeber krank zu melden.

Abmahnung wegen Krankheit
In welchen Fällen eine Abmahnung wegen einer Krankheit gültig ist, erklärt dieser Ratgeber

Es kann zudem auch eine Abmahnung während der Krankheit ausgesprochen werden, wenn der Arbeitnehmer in dieser Zeit einer Beschäftigung nachgeht und eine Arbeit ausübt, für die er eigentlich als arbeitsunfähig krankgeschrieben ist.

In solch einem Fall kann es unter Umständen sogar zu einer verhaltensbedingten fristlosen Kündigung kommen, da in diesem Fall ein Betrugsversuch vorliegt.

Muster einer Abmahnung wegen Krankheit

Bei einer Abmahnung bei Krankheit sind sowohl von Arbeitnehmer als auch von Arbeitgeber die rechtlichen Möglichkeiten und Wege sehr genau einzuhalten. Der Arbeitgeber muss in seiner Abmahnung sehr genau aufführen, auf welchem konkreten Vorfall die Abmanhnung beruht.

Im Abmahnschreiben muss auch beschrieben sein, ob es sich um eine Abmahnung wegen verspäteter Krankmeldung, um eine Abmahnung wegen fehlender Krankmeldung oder um eine Verletzung anderer arbeitsrechtlicher Pflichten handelt.

Außerdem ist im Abmahnschreiben die genaue Anschrift des Betroffenen zu nennen sowie Ort, Datum und Uhrzeit des Vorfalls. Darüberhinaus ist das Schreiben deutlich mit dem Wort „Abmahnung“ als solche zu kennzeichnen. Eine Abmahnung muss nicht immer schriftlich erfolgen. Eine mündliche Abmahnung ist ebenso möglich, jedoch ist eine schriftliche Ausführung zur besseren Dokumentation ratsam. Denn, kommt es zu einem Verfahren, kann eine schriftliche Abmahnung als Beweis hinzugezogen werden.

Muster: Abmahnung wegen verspäteter/fehlender Krankmeldung

Sehr geehrte(r) Frau/Herr…

zu unserem Bedauern mussten wir feststellen, dass Sie Ihre ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung anlässlich Ihrer Krankheit vom (Datum) bis (Datum) verspätet am (Datum)/bis jetzt noch nicht vorgelegt haben.Sie sind vom (Datum) bis einschließlich (Datum) krankheitsbedingt nicht zur Arbeit erschienen.

Laut der in unserem Unternehmen angewandten Betriebsvereinbarung hätten Sie Ihre ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung innerhalb von … Tagen vorlegen müssen. Das ärztliche Attest hätte somit am (Datum) vorgelegen haben müssen.

Indem Sie Ihr ärztliches Attest erst am (Datum)/bis jetzt noch nicht vorgelegt haben, haben Sie gegen Ihre arbeitsrechtlichen Pflichten verstoßen.

Wir fordern Sie hiermit ausdrücklich auf, Ihre arbeitsrechtlichen Pflichten ordnungsgemäß zu erfüllen und die Vorgaben zur Vorlage des ärztlichen Attests zu beachten.

Im Falle einer Wiederholung des oben geschilderten Vorfalls, behalten wir uns vor eine fristlose Kündigung des Arbeitsverhältnisses auszusprechen.

Eine Durchschrift der Abmahnung legen wir Ihrer Personalakte bei.

Mit freundlichen Grüßen

Ort, Datum, Unterschrift Arbeitgeber

Bestätigung Arbeitnehmers:

Die Abmahnung habe ich erhalten.

Ort, Datum, Unterschrift Arbeitnehmer

Jetzt die Muster-Abmahnung kostenlos herunterladen!

Muster für Abmahnung wegen verspäteter/fehlender Krankmeldung (.doc)
Muster für Abmahnung wegen verspäteter/fehlender Krankmeldung (.pdf)

Richtige Reaktion der Betroffenen

Bei der Übergabe der Abmahnung wegen Krankheit sollten keine spontanen Stellungnahmen oder Rechtfertigungen aufgeführt werden. Kommt es zu einer schriftlichen Stellungnahme, ist diese nicht übereilt zu fertigen und im Zweifel ist ein Anwalt hinzuzuziehen. Eine Bestätigung der Vorwürfe ist nicht durchzuführen und auch nicht verlangbar, selbst wenn diese gerechtfertigt sind.

Der Betroffene sollte genau überprüfen, welche Anschuldigungen rechtens sind und welche nicht. Handelt es sich um eine Abmahnung, weil die Krankmeldung zu spät eingereicht wurde, sollte man sich überlegen, ob eine Entschuldigung angebracht wäre. Ist im Betrieb ein Personal- oder Betriebsrat vorhanden, können Betroffene auch diesen aufsuchen und sich beraten lassen, wie sie am besten auf die Abmahnung reagieren.

Sollten die Anschuldigungen nicht korrekt sein oder die Kündigung drohen, ist auf jeden Fall ein Anwalt für Arbeitsrecht aufzusuchen. Der Rechtsanwalt kann die Abmahnung auf Fehler überprüfen und im Falle einer Klage, den abgemahnten Mitarbeiter vor Gericht vertreten.

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Kann Krankheit eine Abmahnung begründen?
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Kommentare

  1. Lila meint

    14. März 2016 um 11:21

    Wenn nur eine mündliche Abmahnung vorliegt, wie kann ich das denn dann dokumentieren? Wie kann ich dagegen rein theoretisch vorgehen? ist das trotzdem möglich, einen Anwalt einzuschalten?

    Antworten
    • abmahnung.org meint

      17. März 2016 um 9:04

      Hallo Lila,

      hier finden Sie Informationen zur mündlichen Abmahnung: https://www.abmahnung.org/muendliche-abmahnung/
      Der Vorgang sollte in Ihrer Personalakte vermerkt sein. Der Betriebsrat sollte ebenfalls über die mündliche Abmahnung informiert worden sein. Eine gewisse Dokumentation ist demnach gegeben. Wie bei einer schriftlichen Abmahnung auch haben Sie die Möglichkeit, eine Gegendarstellung zu verfassen.

      Abmahnung.org

      Antworten
  2. Pete meint

    15. März 2016 um 9:56

    Ich habe meine Krankmeldung gefaxt und nun wurde mir gesagt, sie kam nicht an. Ist das dann ein Abmahnungsgrund wegen verspätet oder nicht vorhanden? Ich hab sie ja eigentlich rechtzeitig gefaxt!

    Antworten
    • abmahnung.org meint

      17. März 2016 um 8:56

      Hallo Pete,

      durch das Sendeprotokoll Ihres Faxgerätes sollten Sie nachweisen können, dass Sie die Krankmeldung rechtzeitig abgesandt haben.

      Abmahnung.org

      Antworten
  3. Pompom meint

    29. März 2016 um 9:18

    Ist es rechtens wenn mann krank ist und zu einem Krankengespräch vorgeladen wird aber man nicht teilnehmen kann weil man ja krank ist, und dann eine Abmahnung bekommt weil man nicht teilgenommen hat.

    Antworten
    • abmahnung.org meint

      31. März 2016 um 9:11

      Hallo,

      Ihr Arbeitsnehmer hat das Recht auf ein Krankengespräch. Die Abmahnung sollte in diesem Fall also gerechtfertigt sein.

      Abmahnung.org

      Antworten
  4. özgül k. meint

    1. April 2016 um 23:00

    durch ein zweifache fehlerverhaten beim Arbeitsunfähigkeit habe ich mein arbeitsvertragliche pflichten verstoßen nach dem schreiben von Arbeitgeber, und eine Abmahnung bekommen. Ist dieser Abmahnung zulässig? Und welche folgen hat es für mich? Ich müsste mich jede woche bei meinen Vorgesetzen melden. Ich habe mich an dem ersten tag gemeldet aber in der drauf fogende woche nur die Krankmeldung abgeben.

    Antworten
    • abmahnung.org meint

      7. April 2016 um 8:36

      Hallo,

      wenn Sie, wie Sie selbst schreiben, zweimal gegen Pflichten verstoßen haben, welche im Arbeitsvertrag festgehalten wurden, ist die Abmahnung gerechtfertigt.

      Abmahnung.org

      Antworten
  5. Bettina G. meint

    8. April 2016 um 11:54

    Tina says
    Ich habe an einen Tag 2 Abmahnungen in meinem Briefkasten gefunden . Eine vom 30.3 und eine vom 4.4 . Ohne Poststempel . Mir wurden diese Abmahnungen gesendet , da ich mich an diesen Tagen nicht in der Firma telefonisch gemeldet habe , das ich weiter krank bin , und das die Firma erst am nächsten morgen meine Folge AU bekommen hat . Diese Abmahnung wurde nicht vom Chef unterschrieben der auch Geschäftsführer ist , sondern von seiner Tochter die im Büro sitzt und nicht Firmenmäßig unterschriftsbefugt ist …

    Antworten
  6. Mesut meint

    22. April 2016 um 20:16

    Ich war über eine Zeitfirma bei einer Firma tätig. Am ende der 4. Woche wollten die mich nicht mehr haben. Daher bekam ich noch am ende des Tages persönlich im Büro meine Kündigung mit Frist für eine Woche. Am folgenden Montag wo ich noch nicht eingeteilt bin habe ich wegen Krankheit einen Arzt aufgesucht und habe mich während ich noch im Warteraum beim Arzt war mich per Email Krankgemeldet. Und nach meinem Arztbesuch ein Foto vom AU gemacht und per Mail an die Firma geschickt. Ich habe auch eine Bestätigung von einer Mitarbeiterin bekommen, daß meine Meldung angekommen ist. An gleichem Tag habe ich auch Original AU an den Arbeitgeber geschickt. Per Anschreiben, ist auch angekommen. Jetzt habe ich eine Abmahnung bekommen da ich mich hätte Persönlich melden müssen und Sie möchten mir die 4 Tage ab dem Krankmeldung bis ende der Kündigungsfrist nicht bezahlen. Ich hätte gegen die Regeln verstossen. Dürfen die das? Sollte ich einen Anwalt beauftragen?

    Antworten
    • abmahnung.org meint

      28. April 2016 um 8:41

      Hallo Mesut,

      steht in Ihrem Arbeitsvertrag, dass Sie sich persönlich melden müssen, könnte die Abmahnung gerechtfertigt sein. Dennoch rechtfertigt dies keine Gehaltskürzung. Ein Anwalt kann Ihnen in diesem Fall sicherlich weiterhelfen.

      Abmahnung.org

      Antworten
      • Mesut meint

        1. Mai 2016 um 1:11

        Ich hab mich da leider verschrieben. Nicht persönlich sondern telefonisch hätte ich mich melden sollen. Aber im Arbeitsvertrag steht nur „möglichst telefonisch“. Was bringt eine Abmahnung wenn ich sowieso gekündigt wurde?

        Antworten
        • abmahnung.org meint

          2. Mai 2016 um 9:25

          Hallo Mesut,

          wir verweisen an dieser Stelle erneut auf einen Anwalt – eine Abmahnung rechtfertigt in der Regel keinen Lohnentzug.

          Abmahnung.org

          Antworten
  7. Elif meint

    27. April 2016 um 11:54

    Hallo muss mann sich bei der arbeit abmelden wenn mann inder zeitraum krank geschrieben ist. Ist das ein grund zum abmahnen .

    Vielen dank

    Antworten
    • abmahnung.org meint

      28. April 2016 um 9:17

      Hallo Elif,

      in der Tat muss man sich abmelden, wenn man krank geschrieben ist. Welcher Form die Meldung genügen muss, ist in Ihrem Vertrag vermerkt.

      Abmahnung.org

      Antworten
  8. Dirk B. meint

    9. Mai 2016 um 16:22

    Hallo, ich bin am Mittwoch krank geschrieben worden und am Donnertag habe ich die Krankenmeldung in die Post geworfen. Der Arbeitgeber behauptet sie wäre nicht bei ihm eingegangen und hat mir eine Abmahnung erteilt. Und das obwohl ich ihm über Telfon mitgeteilt habe, dass bis krank bin.

    Antworten
  9. Klara meint

    9. Mai 2016 um 17:44

    Hallo,

    ich habe meinem Arbeitgeber meine Krankmeldung eingereicht, allerdings vorab erst einmal per fax…es war abgesprochen, dass wir das erst einmal so handhaben können. Nach 2 Wochen Krankheit komme ich gestern auf Arbeit und es gibt erstmal ein Mitarbeitergesrpäch…das geht so nicht und das wird die erste Abmahnung. Noch sowas ich könnte gleich den Hut nehmen. Ich arbeite dort seit 4 Jahren und war noch nicht einmal krank bisher. Was kann ich tun, um gegen die Abmahnung vorzugehen?

    Danke

    Antworten
    • abmahnung.org meint

      12. Mai 2016 um 8:41

      Hallo Klara,

      sofern Sie sich an die Bestimmungen in Ihrem Arbeitsvertrag gehalten haben, ist die Abmahnung ungerechtfertigt. Hier können Sie nachlesen, wie Sie damit umgehen können: https://www.abmahnung.org/ungerechtfertigte-abmahnung/

      Abmahnung.org

      Antworten
  10. Nathalie meint

    26. Juli 2016 um 11:24

    Hallo, ich möchte unseren Auszubildenden Abmahnen, da er Urlaub angetreten hat, der nicht genehmigt wurde und ständig Krank macht. Und in der Schule hat er während seinem nicht genehmigten Urlaub natürlich auch unentschuldigt gefehlt. Heute ist er bis Morgen Krankgeschrieben, wäre am Donnerstag dann an der Arbeit und fliegt am Freitag in den Urlaub. Er macht ständig krank…. Wegen häufigem zu spät kommen bekam er bereits eine Abmahnung und nun soll ich die zweite verfassen. geht das auch weil er ständig krank feiert?

    Antworten
    • abmahnung.org meint

      28. Juli 2016 um 8:58

      Hallo,

      ein nicht-genehmigter Urlaub rechtfertigt eine Abmahnung.

      Abmahnung.org

      Antworten
  11. Paul W. meint

    3. August 2016 um 10:28

    Hallo, in der Firma sollen neue Mitarbeiter eingearbeitet werden. Eine Kollegin weigert sich strikt gegen diese Maßnahme. Auch ist sie nicht bereit für die relevante Zeit andere Arbeitszeiten zu akzeptieren. Nach der Erklärung, dass auf Grund der Ausbildungsinhalte keine andere Regelung möglich sei, wurde mit einem dann stattfindenden Arztbesuch gedroht. Ist die Aussage „… wenn ihr mir einen Neuen gebt, gehe ich sofort zum Arzt. Schon wenn ich den sehe, bekomme ich Zustände.“ ausreichend für arbeitsrechtliche Schritte?
    Danke für eine Antwort

    Antworten
    • abmahnung.org meint

      4. August 2016 um 8:40

      Hallo Paul,

      leider können wir keine Rechtsberatung bieten und verweisen daher in individuellen Fällen auf einen Rechtsanwalt.

      Abmahnung.org

      Antworten
  12. Bianca meint

    16. August 2016 um 12:55

    Hallo,
    meine Mutter hatte ein Gespräch bei ihrem Arbeitgeber. Inhaltlich ging es darum, dass sie verdächtig häufig während der Ferienzeiten krankgeschrieben sei. Das sei ihr nicht bewußt, denn sie habe ja auch keine schulpflichtigen Kinder. „Wenn sie krank sei, seie sie halt krank.“ Der Arbeitgeber hatte ihr auch nahe gelegt zum Facharzt zu gehen, wenn spezielle Leiden vorliegen. Darf der Arbeitgeber das verlangen? Außerdem hat er geäußert, wenn das nochmal vorkomme, würde sie gekündigt werden. Das kann doch bestimmt nicht rechtens sein. Oder täusche ich mich? Gruß und schonmal Danke im Voraus

    Antworten
    • abmahnung.org meint

      18. August 2016 um 8:43

      Hallo Bianca,

      bei begründetem Anlass darf der Arbeitgeber eine Untersuchung beim Vertrauensarzt anordnen. Die Diagnose sollte er aber auch in diesem Fall nicht erfahren. Bei einer vorgetäuschten Krankheit ist eine Kündigung in der Regel wirksam.

      Abmahnung.org

      Antworten
      • Bianca meint

        18. August 2016 um 20:57

        Danke für die Antwort.
        Nur am Rande: Ich weiß, dass sie nicht simmuliert.

        Antworten
  13. Petra L. meint

    19. August 2016 um 20:44

    Hallo und einen schönen guten Abend,

    mein Mann hat eine Abmahnung bekommen weil er sich nach einer Woche Krank Schreibung die von Montag bis Freitag ging , sich nicht am Montag früh telefonisch gemeldet hat und bekannt gab das er nochmal zum Arzt muss…er meldete sich aber sofort nach Bekanntgabe der Anschluss oder Folgekrankschreibung…ist diese Abmahnung berechtigt ?

    Antworten
    • abmahnung.org meint

      25. August 2016 um 9:30

      Hallo,

      in der Tat war Ihr Mann dazu verpflichtet, sich bereits am Montagmorgen zu melden.

      Abmahnung.org

      Antworten
  14. Kathrin B. meint

    15. September 2016 um 20:37

    Hallo,guten Abend,
    ich habe eine Abmahnung bekommen,weil ich mit Magen Darm Problemen krank geschieben bin und von Kollegen gegen Abend im MC Donalds Restaurant-Terrasse gesehen wurde…unter Zeugen ich habe weder Speisen noch Getränke dort verzehrt,mein Aufenthalt dort war nur wegen einen Treffen mit einem anderen Familienmitglied wg familiären Gesundheitsproblemen zustande gekommen.
    Ist diese Abmahnung berechtigt ? Noch dazu steht darin das durch meine Krankheit ein erheblicher wirtschaftlicher Schaden entstanden ist…es war noch eine Kollegin zum Zeitpunkt erkrankt…Ist das alles rechtens ? vielen Dank für ihre Antwort

    Antworten
    • abmahnung.org meint

      22. September 2016 um 8:09

      Hallo Kathrin,

      Sie haben die Möglichkeit, einer Abmahnung zu widersprechen, wenn Sie diese als nicht gerechtfertigt ansehen. Dazu können Sie eine schriftliche Gegendarstellung verfassen, in welcher Sie die Situation aus Ihrer Sicht schildern.

      Abmahnung.org

      Antworten
  15. Steffen meint

    19. September 2016 um 22:39

    Hallo ist es rechtlich erlaubt eine Abmahnung zu bekommen wenn man am selben tag der krankschreibung über email bescheid gibt und wenn geschrieben wird das man krankgeschrieben ist und mittwochs morgens bekommt man die Verlängerung der krankmeldung kann einem dann außerordentlich fristlos gekündigt werden

    Antworten
    • abmahnung.org meint

      22. September 2016 um 8:16

      Hallo Steffen,

      ob eine Abmahnung gerechtfertigt ist, hängt von den Regelungen in Ihrem Arbeitsvertrag ab.

      Abmahnung.org

      Antworten
  16. Konik1982 meint

    19. Oktober 2016 um 16:24

    Hallo Ihr lieben. Vielleicht weiß einer Rat.

    Ich bin bin seit Montag krankgeschrieben. Am Montag morgen vor 8 Uhr habe ich meiner Chefin geschrieben. Hallo x, ich muss mich für die Woche krankmelden. Liege mit einer Grippe im Bett.
    Da es mir so schlecht ging und ich Fieber hatte, ging ich erst am Dienstag zum Arzt. Er stellte mir eine Krankmeldung von Mo-Fr aus.
    Jetzt habe ich von einem Kollegen erfahren dass Sie mich abmahnen, sogar kündigen will weil ich geschrieben habe, dass ich die Woche krank bin obwohl ich noch gar nicht beim Arzt war. ( ich bin Schwerbehindert und habe sowieso besonderen Schutz). Ich denke man kann mit einer Grippe einschätzen wie lange man krank ist bevor man beim Arzt war. Habe es so geschrieben damit Sie auch rechtzeitig planen kann.

    Antworten
  17. Kerstin V. meint

    30. November 2016 um 12:40

    Hallo zusammen,

    gestern bekam ich eine Abmahnung, die wie folgt lautet.

    zu unserem Bedauern mussten wir feststellen, dass Sie uns nicht am ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit informiert haben.

    Sie sind vertraglich hierzu versprlichtet, sich am ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit bei Ihrem Arbeitgeber zu melden, dem kamen Sie nicht nach. Sie haben uns die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (vom 22.11.16) am 25.11.16 in den Briefkasten eingeworfen.

    Dieser Verpflichtung sind Sie nicht nachgekommen.
    Wir fordern Sie eindringlich auf, zukünftig Ihren arbeitsvertraglichen Verpflichtungen nachzukommen. Ihr oben genanntes Fehlverhalten mahnen wir ab. Eine Abschrift dieser Abmahnung werden wir zu der Personalakte nehmen. Wir weisen Sie ferner darauf hin, das ein erneutes Fehlverhalten zur Kündigung Ihres Arbeitsverhältnisses führen kann.

    Nun meine Frage:

    Ich bin seit dem 01.09.2016 ununterbrochen krank geschrieben gewesen. Ich war in der Zeit von 28.09.2016 bis einschl. 21.11.2016 im Krankenhaus und auch für diese Zeit krank geschrieben.
    Mein Hausarzt schrieb mich weiter krank von 22.11.2016 bis 22.12.2016.

    1) Zählt der 22.11.2016 als der Erste Tag meiner Krankmeldung ?

    2) Soll ich gegen diese Abmahnung widerspruch einlegen und wenn ja mit welcher Begründung ?

    vielen dank im voraus für eine Antwort

    Kerstin

    Antworten
    • abmahnung.org meint

      1. Dezember 2016 um 9:54

      Hallo,

      in der Tat scheint eine Abmahnung in diesem Fall gerechtfertigt, da Ihr Arbeitgeber mit einer Arbeitsaufnahme am 22.11 gerechnet hat. Leider dürfen wir keine Rechtsberatung anbieten. Ob sich ein Einspruch lohnt und wie dieser in Ihrem spezifischen Fall zu formulieren wäre, kann Ihnen ein Anwalt beantworten.

      Abmahnung.org

      Antworten
  18. Bianka meint

    23. Dezember 2016 um 18:25

    Ich habe mich rechtzeitig telefonisch krank gemeldet und den Krankenschein per Post in die Fa. geschickt. Dieser kam nicht an, worauf ich aufgefordert wurde eine Kopie beizubringen. Diese Kopie wurde von mir gemacht und im Gespräch mit meiner unmittelbaren Vorgesetzten über andere Dinge, haben sowohl diese als auch ich vergessen die Kopie abzugeben.
    Gestern bekam ich eine Abmahnung vom Personalchef wegen nicht Beibringung des Krankenscheins in Verbindung mit der nicht Beachtung der Aufforderung zur Abgabe der Kopie des KS.
    Kann ich dafür verantwortlich gemacht werden, dass die Post so schlampig arbeitet? Der Brief wurde unter Zeugen eingeworfen.

    Antworten
    • abmahnung.org meint

      29. Dezember 2016 um 9:41

      Hallo,

      da Sie der Aufforderung, eine Kopie zu bringen, nicht nachgekommen sind, scheint diese Abmahnung gerechtfertigt.

      Abmahnung.org

      Antworten
  19. Stephanie S. meint

    27. Dezember 2016 um 13:42

    Hallo,
    mein Kollege hat einen Vertrag in dem steht, dass er erst ab dem dritten Werktag eine AU vorlegen muss. Nun war er in vier Wochen drei Mal für einen Tag krankgemeldet, ohne AU, denn am Folgetag war er ja wieder da.
    Darf das der Arbeitgeber abmahnen und in Folge den Arbeitsvertrag ändern, dass ab dem ersten Tag eine AU vorliegen muss?
    Danke für eine Antwort

    Antworten
    • abmahnung.org meint

      29. Dezember 2016 um 10:00

      Hallo,

      da Ihr Kollege sich an die vertraglichen Vereinbarungen gehalten hat, sollte diese Abmahnung ungerechtfertigt sein.

      Abmahnung.org

      Antworten
  20. Anke meint

    16. Februar 2017 um 8:07

    Hallo
    Ich habe am 1.11.16 einen Festvertrag bekommen vorher 2 Jahre Zeit Vertrag, leider hatte ich im Dez. einen kleinen Unfall wo ich 1 Woche Krankgeschrieben wurde. Dann im Januar habe ich eine starke Muskelentzündung im Oberschenkel bekommen wo ich 9 Tage im KH gelegen habe. Danach noch 9 Tage Zuhause gewesen. Als ich jetzt Montag wieder anfing zu arbeiten musste ich zum Chef. Er gab mir klar zu verstehen das wenn ich noch mal krank wäre er das nicht mehr tolerieren würde und ich mit einer Kündigung rechnen könnte. Wie soll ich mich jetzt verhalten?

    Antworten
    • abmahnung.org meint

      20. Februar 2017 um 13:16

      Hallo Anke,

      nach geltender Rechtsprechung sind Kündigungsdrohungen nicht zulässig. Sind Sie jedoch dauerhaft immer wieder krank, kann eine erfolgte Kündigung durchaus rechtens sein. Bei Zweifeln wenden Sie sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht.

      Abmahnung.org

      Antworten
  21. Christian meint

    27. Februar 2017 um 7:11

    Hallo, ich habe eine Frage bezüglich dieser Thematik…
    Ich war ein Einhalb Wochen krank und habe mich per SMS bei meiner Chefin gemeldet um ihr zu sagen, dass ich krank sei…
    habe sie immer am Abend vorher informiert dass ich nicht zur Arbeit kommen könne… am dritten Tag war ich beim Arzt um mir ein gelben Schein geben zu lassen… habe ihr dann mitgeteilt bis wann ich krank geschrieben bin… am Mittwoch als die AU vorbei war hab ich ihr geschrieben dass es mir noch nicht besser geht und dass ich nochmals bis Freitag krank bin… habe aber einen Fehler gemacht hab die Krankmeldungen zu spät eingereicht am Montag als ich meine Arbeit wieder aufnehmen wollte habe ich eine fristlose Kündigung erhalten… ist das rechtens??? Ich war das erste mal krank in einem Jahr… bin nicht mehr in der Probezeit

    Vielen Dank im Voraus

    Antworten
    • Abmahnung.org meint

      27. Februar 2017 um 10:59

      Hallo Christian,

      eine fristlose Kündigung ist immer dann gerechtfertigt, wenn ein wichtiger Grund vorhanden ist. Es müssen also wichtige Tatsachen vorliegen, welche der Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses entgegenstehen.

      In der Regel wird verlangt, dass der fristlosen Kündigung eine Abmahnung vorausgeht. Auf die Abmahnung kann aber verzichtet werden, wenn der Vertrauensbereich betroffen ist. Dies wird üblicherweise dann bejaht, wenn der Arbeitnehmer eine Straftat begangen hat, die unmittelbar den Arbeitgeber schädigt.

      Möglicherweise können Sie also gegen die fristlose Kündigung vorgehen, da eben keine Abmahnung ausgesprochen wurde. Wenden Sie sich zur Beratung am besten an einen Anwalt für Arbeitsrecht.

      Abmahnung.org

      Antworten
  22. Monika meint

    3. März 2017 um 11:09

    Hallo,
    Ich habe einen Azubi der seinen Urlaub nicht genehmigt bekommen hat,und hat sich nun genau in dem Zeitraum wo er seinen Urlaub gehabt hätte krank schreiben lassen.Was können wir da tun?können nicht beweisen das er geflogen ist aber der Verdacht liegt sehr nahe.Zudem haben wir noch einen Azubi der sich Rosenmontag hat krank schreiben lassen aber nur für den Tag.Mir selber ist er auf dem Zug begegnet,und er ist seitdem nicht mehr auf der Arbeit erschienen,sowie auch nicht zur Schule, ohne Krankmeldung.Kann man da schon fristlos kündigen?

    Antworten
    • abmahnung.org meint

      6. März 2017 um 12:11

      Hallo Monika,

      eine Krankmeldung vom Arzt rechtfertigt keine fristlose Kündigung. Wiederholen sich solche Vorgänge jedoch und Arbeitnehmer fallen ständig aus, sieht die Lage anders aus. Lassen Sie sich am besten von einem Anwalt für Arbeitsrecht dazu beraten.

      Abmahnung.org

      Antworten
  23. Monika meint

    10. April 2017 um 14:53

    Hallo,

    ich bin seit 6 Wochen schwanger und habe bereits seit zwei Wochen schwere Toxikose, und daher kann nicht zur Arbeit gehen. Alle Tage, an denen ich bis zu heutigem Tag nicht arbeiten konnte, sind durch entsprechende ärztliche Atteste belegt. Jedoch als ich mich in der ersten Woche krank gemeldet hatte, hatte ich den ärztlichen Bescheid nur von Montag bis Donnerstag. Als ich der Sekretärin meines Chefs telefonisch über meine Krankheit am Montag mitteilte, fügte ich auf Ihre Nachfrage hinzu, dass ich höchstwahrscheinlich auch am Freitag nicht in der Arbeit erscheinen werde, da die Toxikose in der Regel länger dauert. Darauf bekam ich die Antwort „Das ist schon völlig klar“. Am Freitag habe ich dann nicht wieder angerufen, da ich mich total schlecht fühlte und dachte, dass es alles geregelt ist. Jetzt meldet sich aber mein Chef bei mir telefonisch und teilt mit, dass ich wegen der nicht erfolgten Krankheitsmeldung am Freitag eine Abmahnung bekomme! Das ist total stressig, weil ich vermute, dass er einfach sauer auf mich wegen meiner Schwangerschaft ist, und jetzt weiß ich auch nicht, wie ich darauf reagieren soll. Ich hatte doch vom Anfang an der Sekretärin mitgeteilt, dass es eher eine ganze Woche dauern wird und habe auch den ärztlichen Bescheid an meinen Arbeitgeber gefaxt. Wie soll ich aus Ihrer Sicht mit der Situation umgehen?

    Viele Grüße
    Monika

    Antworten
    • abmahnung.org meint

      19. April 2017 um 10:53

      Hallo Monika,

      eine mündliche Info ersetzt auf lange Zeit kein Attest durch den behandelnden Arzt. Arbeitnehmer sind verpflichtet, den Nachweis über die Krankheitsdauer im Sinne der arbeitsvertraglichen Pflichten nachzureichen. Es besteht die Möglichkeit, eine Gegenerklärung zur Abmahnung abzugeben. Unter Umständen kann der Arbeitnehmer auch seinen Arzt bitten, eine rückwirkende Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung auszustellen.

      Bei Problemen ist es empfehlenswert, einen Anwalt für Arbeitsrecht aufzusuchen. Dieser kann Sie auch bei der Gegenerklärung unterstützen.

      Abmahnung.org

      Antworten
  24. Monika meint

    5. Mai 2017 um 22:46

    Hallo ,
    Wir sind eine kleine Bäckerei mit fünf Angestellten und einem Azubi (29 Jahre alt) bisher hat sie 24 mal in der Berufsschule gefehlt.
    Sie ist sehr oft krank und meldet dies auch immer erst zehn bis fünf Minuten vor den eigentlichen Dienstbeginn.
    Montags haben wir Ruhetag.
    Dienstags ist Berufsschule und ich bekomme dann erst mittwochs um kurz vor sechs per WhatsApp mitgeteilt , dass sie nicht arbeiten kommen kann.

    Mittlerweile sprechen wir hier von einer Fehlzeit von insgesamt 4 Monaten.
    Ständig sind es andere Krankheiten, aber am häufigsten Magen-Darm.

    Wir hatten ein Gespräch mit dem Lehrlingswartes der Handwerkskammer, der meinte Sie ist über 18 und kann sich selbst die Entschuldigungen schreiben.
    Bei diesem Gespräch und auch durch die Beschwerden der Schule wurde vereinbart, dass sie zukünftig für jeden einzelnen Tag ein ärztliches Attest braucht.

    Dies wurde nun mehrfach versäumt.

    Am Dienstag bekam ich wieder nur per WhatsApp mitgeteilt, dass mein Azubi krank sei und um zwölf einen Termin beim Arzt hätte.
    Am Donnerstag teilte die mir mit sie sei wieder gesund und käme am Freitag wieder arbeiten.
    (Mir wurde keine Krankmeldung vorgelegt)
    Am Freitag morgen bekam ich 13 Minuten vor dienstbeginn via WhatsApp ein Bild einer Krankmeldung geschickt sus der hervorging, dass die Auszibildende am Donnerstag rückwirkend zum 02.05. -07.05. krank geschrieben sei.
    Also wusste sie ja schon am Donnerstag das sie Freitag nicht kommt.
    Bisher habe ich immer noch keine Krankmeldung vorliegen.
    Kann ich eine Abmahnung wegen der nichtabgabe verfassen und eine wegen der Lüge das die kommt, obwohl sie wusste das sie krank geschrieben ist?
    Oder ist eine Kündigung in diesem Fall möglich, da dies den Betriebsfrieden stört, da die wiederholt so agiert hat?
    Sie ist im ersten Lehrjahr.

    Antworten
    • abmahnung.org meint

      8. Mai 2017 um 10:11

      Hallo Monika,

      eine Abmahnung ist in solchen Fällen in der Regel legitim. Bei weiteren Verstößen kann der Abmahnung unter Umständen sogar eine fristlose Kündigung folgen, da mehrfach gegen arbeitsvertragliche Klauseln verstoßen wurde. Wenden Sie sich hierzu an einen Anwalt für Arbeitsrecht.

      Abmahnung.org

      Antworten
  25. Felix meint

    29. Mai 2017 um 0:40

    Hallo,
    muss ich meinem Arbeitgeber im Vorwege bescheid sagen, wenn ich aufgrund von Physiotherapie erst 2 Stunden später zur Arbeit erscheinen kann? Oder reicht es aus, wenn ich ihm am ersten Therapietag vor Arbeitsbeginn informiere? Kann ich aus diesem Grund abgemahnt werden?

    Danke im Voraus

    Antworten
    • abmahnung.org meint

      29. Mai 2017 um 10:29

      Hallo Felix,

      verstoßen Arbeitnehmer gegen vorgegebene Kernarbeitszeiten, müssen sie ihren Arbeitgeber über Verspätung informieren. Eine Abmahnung ist durchaus möglich, wenn der Arbeitnehmer erst kurz vor Arbeitsbeginn die Information übermittelt.

      Abmahnung.org

      Antworten
  26. Alkiswani meint

    16. Juni 2017 um 7:45

    Hallo,
    ist eine Abmahnung zulässig, weil ein AN sich beim AG 10 min vor Dienstbeginn erst krankgemeldet hat? Das ärztliche Attest sagt aber aus, dass der Arzt, wo der AN war, schon viel eher geschlossen hatte. Also der AN sich hätte mal eher melden können/müssen eigentlich. 10min. vor Dienst ist für den AG auch Mist ,wo sollen die Leute so schnell her kommen…

    Antworten
    • abmahnung.org meint

      20. Juni 2017 um 14:02

      Hallo Alkiswani,

      hier entscheiden die vertraglichen Bestimmungen. Bei so einer kurzfristigen Meldung erscheint es aber tatsächlich zweifelhaft, ob der Arbeitnehmer noch seinen Pflichten nachgekommen ist. Ein Anwalt für Arbeitsrecht kann Ihnen genau sagen, ob hier eine Abmahnung legitim ist.

      Abmahnung.org

      Antworten
  27. Frido meint

    10. Juli 2017 um 9:46

    Hallo
    İch war am Montag ganz normal arbeiten,am Dienstag morgen ging ich zum arzt lies mich krankschreiben bis Freitag
    İch meldete mich nach dem arztbesuch am gleichen tag um 8:20 uhr beim arbeitgeber und meldete das ich krank bin.
    Am mittwoch bekam ich eine abmahnung wegen zu spätes melden,ich muss mich vor arbeitsbeginn melden hies es.
    7:30 uhr ist arbeitsbeginn
    İst das ok ??

    Antworten
    • abmahnung.org meint

      18. Juli 2017 um 11:38

      Hallo Frido,

      Arbeitnehmer sind prinzipiell dazu verpflichtet, ihr Fernbleiben so früh wie möglich vor Arbeitsantritt zu übermitteln. Wird dies versäumt, kann eine Abmahnung erfolgen.

      Abmahnung.org

      Antworten
  28. Francesco meint

    22. Juli 2017 um 12:59

    Hallo ,

    ich arbeite bei einer Zeitarbeitsfirma und bin seit Samstag den 15.07.2017 Krank hab auch am gleichen Tag bei dem kunden angerufen und mich krankgemeldet da es samstag war hab ich erst bei der zeitarbeitsfirma am montag angerufen weil samstags niemand arbeitet und habe mittgeteilt das ich am Samstag und Sonntag nicht bei der arbeit war weil ich krank bin und werde jetzt zum arzt gehen. Hab auch gesagt das ich nicht weis wie lange ich noch krnak bin weil ich noch nicht beim arzt bin . Es wurde von ein Mitarbeiter der zeitarbeitsfirma notiert und man hat mir gesagt das ich dan die krankmeldung senden soll.

    gegen 10 uhr war ich beim arzt und wurde krnakgemeldet bis 20.07 die krankmeldung habe ich gleich zur post gebracht und gesendet .

    Heute den 22.07 bekomm ich die abmahnung mit der begründung ich hätte t die Firma unter Angaben der vorraussichtlichen Dauer nicht in kenntniss gesetzt .

    und deswegen würd ich für die zeit auch kein Geld bekommen .

    Ist es rechtens?

    17.07 Krank hab ich bei dem Kunden gleich krankgemeldet und hab bei meiner firma auch morgens

    Antworten
    • abmahnung.org meint

      24. Juli 2017 um 10:48

      Hallo Francesco,

      wenden Sie sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht. Dieser kann genau abschätzen, welche Optionen Ihnen offenstehen. Grundsätzlich gilt: Vor Arbeitsbeginn muss der Arbeitgeber (und hier auch die Zeitarbeitsfirma) über die Erkrankung informiert werden. Der Arztbesuch muss so erfolgen, dass die Krankmeldung, wie vertraglich vereinbart, rechtzeitig an die zuständigen Stellen übermittelt wird.

      Abmahnung.org

      Antworten
  29. Julie meint

    26. August 2017 um 15:56

    Hallo ein bekannter hat eine Abmahnung bekommen weil er sich per WhatsApp krankgemeldet hat bei seiner chefin und auch ein foto gesendet hat er ist anzubi jetzt wird ihm mit der kündigung gedroht ist das rechtens?

    Antworten
    • abmahnung.org meint

      4. September 2017 um 10:35

      Hallo Julie,

      eine Kündigung ohne vorherige Abmahnung ist nur in seltenen Fällen „hieb- und stichfest“. In diesem Fall kann eine Kündigungsschutzklage womöglich dafür sorgen, dass die Kündigung unwirksam wird. Ihr Bekannter hat die Möglichkeit, sich dafür an einen Anwalt für Arbeitsrecht wenden. Dieser kann vor dem Arbeitsgericht für die Rechte seines Mandanten einstehen.

      Abmahnung.org

      Antworten
  30. Florian meint

    5. September 2017 um 23:49

    Hallo ich habe eine Abmahnung bekommen weil ich meinem Chef nicht telefonisch mitgeteilt habe wielange ich noch krank bin. Die AU waren aber immer rechtzeitig im Geschäft. Außerdem wurde 1 Tag nicht auf der AU vermerkt obwohl ich der Arzthelferin gesagt habe das ich diesen Tag auch noch brauche ist das rechtens?

    Antworten
    • abmahnung.org meint

      11. September 2017 um 11:02

      Hallo Florian,

      Arbeitnehmer sind prinzipiell verpflichtet, dem Chef rechtzeitig über die voraussichtlichen Fehlzeiten zu informieren. Dazu finden sich meist auch genaue Vorgaben im Arbeitsvertrag. Werden diese missachtet, ist eine Abmahnung legitim.

      Ein fehlerhaftes Attest sollten Sie mit Ihrem Arzt klären. Im Notfall hilft Ihnen ein Anwalt für Arbeitsrecht.

      Abmahnung.org

      Antworten
  31. Gentinana meint

    13. September 2017 um 14:12

    Hallo

    Ich habe von mein chef Abmahnung bekommen ich war in Urlaub und in Urlaub ist mein Sohn krank geworden wir wollten losfahren aber da mein Sohn krank geworden ist konnten wir nicht losfahren ich habe auch mein chef 3tage in vorraus bescheid gegeben telefonisch und krankenmeldun habe ich auch geschickt und trotzdem hat er mich abgemahnt was soll ich jetzt machen oder was soll ich zurück schreiben?

    Antworten
    • abmahnung.org meint

      10. Oktober 2017 um 16:25

      Hallo Gentinana,

      Sie können eine Gegendarstellung aufstellen und mit weiteren Schritten gegen die Abmahnung vorgehen. Ein Anwalt für Arbeitsrecht kann Sie dabei unterstützen. Mehr zur Gegendarstellung lesen Sie hier: https://www.abmahnung.org/gegendarstellung/

      Abmahnung.org

      Antworten
  32. Monika meint

    27. September 2017 um 17:31

    Guten Abend,

    Ich war 1 Tag krank und habe gleich früh morgens alle Kollegen sowie den Chef über Whatsapp informiert, was bei uns üblich ist und bisher vom Chef akzeptiert wurde. Der Chef hat es aber erst am späten Nachmittag gelesen. Darf man deswegen abgemahnt werden?

    Vielen Dank
    Monika

    Antworten
    • abmahnung.org meint

      17. Oktober 2017 um 16:45

      Hallo Monika,

      ist diese Praktik in der Firma allgemeinhin akzeptiert, dürfte es keine Abmahnung geben. Bei Problemen hilft Ihnen ein Anwalt für Arbeitsrecht.

      Abmahnung.org

      Antworten
  33. Carsten meint

    9. Januar 2018 um 16:06

    Hallo

    Ich soll für eine telefonische verspätete Krankmeldung abgemahnt werden. Ich hatte Nachtschicht und habe mich vor meinem Arbeitsantritt bei meinen Kollegen abgemeldet. Da mein direkter Vorgesetzter Spätschicht hatte habe ich mich bei ihm direkt zu seinem Schichtbeginn Krankgemeldet. Nun ist es so das meine Firma auch eine Hotline hat wo ich mich direkt vor meinem Arbeitsantritt krank melden hätte müssen. Meine schriftliche Krankmeldung ist pünktlich beim Arbeitgeber gewesen. Es war der erste Vorfall dieser Art bei mir. Ist das rechtens?

    Gruß Carsten

    Antworten
    • abmahnung.org meint

      22. Januar 2018 um 10:29

      Hallo Carsten,

      leider dürfen wir Ihnen keine kostenlose Rechstberatung erteilen. Bitte wenden Sie sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht.

      Abmahnung.org

      Antworten
  34. Garcia B. meint

    23. Februar 2018 um 9:20

    Guten Tag,
    Ich bin Arbeitgeber. Ich beschäftige jemanden geringfügig seit etwas mehr als zwie Jahren. Im Januar war er mehrmals krankgeschrieben. Im Februar genauso. Per Whattsapp hat er mir immer mitgeteilt, daß er krank sei und bis wann er vorraussichtlich krank ist. Zudem hat er dann teilweise verspätet die Krankschreibung eingereicht. Dieses Wochenende schrieb er, daß er nicht kommen könne und er am Monatg zum Arzt gehe. Am Dienstag schrieb er, daß er bis Mittwoch krankgeschrieben sei und am Donnerstag, daß er für diese Woche raus ist. Darauf hin habe ich ihn mehrmals geschrieben und angerufen und da er in der Nähe wohnt bin ich sogar dort gewesen. An die Tür ging keiner und geantwortet hat er auch nicht.
    Heute ist Freitag und ich habe noch keine Krankschreibung oder Antworten erhalten. Ich hatte ihn schon mal auf die verspätete Krankschreibung hingewiesen, habe aber nicht mit einer Kündigung gedroht. Ehrlich gesagt möchte ich ihn kündigen. Ist durch diesen Fall eine fristlose Kündigung wirksam?
    Freundliche Grüße

    Antworten
    • Abmahnung.org meint

      12. März 2018 um 9:32

      Hallo Garcia,

      bei mehrfachen Verstößen gegen bereits abgemahntes Verhalten kann eine fristlose Kündigung gute Aussichten haben. Zur Beurteilung Ihres Falls sollten Sie sich jedoch an einen Anwalt für Arbeitsrecht wenden.

      Ihr Team von Abmahnung.org

      Antworten
  35. Jacky K. meint

    17. April 2018 um 0:00

    Hallo… habe eine Frage… in meinem Arbeitsvertrag steht, dass ich die Krankmeldungen (also Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen) einreichen muss…. der genaue wortlaut ist „vorlegen“ und „einzureichen“ …. es ist aber nicht geschrieben, dass sie in Papierform vorliegen muss… nun habe ich meinem AG (direkt meinem Chef) immer rechtzeitig die AU via WhatsApp als Bild zukommen lassen…. alles ist leserlich und er kann erkennen, dass es eine rechtsgültige AU ist… kann er mir das auslegen als „fehlende Krankmeldung“ oder Arbeitsverweigerung? Ich habe sie ihm nämlich dann erst später per Post geschickt, aber er meint, die sei nicht angekommen… er hat auch vorher nie etwas dazu gesagt, hat mich also nie auf ein Fehlverhalten hingewiesen… stattdessen hat er mich via WhatsApp fristlos gekündigt und zahlt seither auch keinen Lohn mehr…. nun meine direkte Frage: Zählt eine abfotografierte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vom Arzt als „vorgelegt“, wenn ich sie ihm als Bild via WhatsApp schicke!?

    LG
    Jacky

    Antworten
    • abmahnung.org meint

      25. April 2018 um 16:41

      Hallo Jacky,

      in der Regel ist ein Scan einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausreichend, sofern der Arbeitgeber nicht ausdrücklich die Vorlage des Originals verlangt.

      Zudem ist eine Kündigung in elektronischer Form § 623 BGB unzulässig. Wir empfehlen Ihnen, sich an einen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht zu wenden.

      Ihr Team von abmahnung.org

      Antworten
  36. Julius meint

    4. Juni 2018 um 14:40

    Ich war zuletzt ein paar Tage Krank, nach einem Jahr das erste mal und habe wie in Ihrem Artikel beschrieben, eine Abmahnung erhalten. Das hat mich sehr brüskiert, obwohl ich wie gesagt 1 Jahr lang nicht einmal gefehlt habe. Wie Sie auch erklären hatte ich auch ein legitimes ärztliches Attest. Ich werde mich am besten an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht widmen.

    Antworten
  37. Anja S. meint

    19. Juni 2018 um 8:44

    Hallo guten morgen, ich habe mich per watsapp am Sonntag bei meinem Chef gemeldet und gesagt das ich mit fieber im Bett liege, mein Chef hatte zweimal versucht mich an diesem Tag telefonisch als auch über watsapp zu kontaktieren.ich erwiederte natürlich nicht.
    Am Montag gab ich ihm mittags bescheid das es mit so schlecht geht sodass ich nun zum arzt gefahren werden muss.
    Er hat nur einen 4-mann Betrieb und ist natürlich auf jeden angewisen um seine Aufträge pünktlich wie vereinbart abschliesen zu können .
    Nun habe ich erfahre das ich eine Abmahnung bekomme nur weil ich mich am Montag in der frühe nicht gemeldet habe ob ich zur Arbeit erscheine oder nicht.
    Ist diese gerechtfertigt.
    Die anderen kollegen rufen immer in der frühe an und im Vertrag steht nix.

    Antworten
    • abmahnung.org meint

      28. Juni 2018 um 13:37

      Hallo Anja,

      generell sind Arbeitnehmer dazu verpflichtet, ihren krankheitsbedingten Ausfall vor Beginn des Arbeitstages mitzuteilen. Dazu bedarf es keiner vertraglichen Vereinbarung.

      Ihr Team von abmahnung.org

      Antworten
  38. Kirsten meint

    2. Juli 2018 um 21:29

    Hallo,
    ich habe ein Frage zur Einhaltung der Reihenfolge von Abmahnung und Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer.
    Die Betroffene hat ihren Fehler eingestanden, dass sie nicht beim Arzt war ab dem 3. Tag der Krankmeldung .
    Daraufhin hat sie ein Gespräch erhalten , in dem sie aufgeklärt wurde , dass dies auch ein Kündigungsgrund wäre. Sie hat daraufhin eine Vereinbahrung zur Abgabe der AU ab dem 1. Tag unterschrieben. Im Nachhinein soll sie jetzt noch eine Abmahnung erhalten . Ist dies rechtens oder hebt dies die Vereinbarung damit auf oder ist die Abmahnung nun nicht mehr rechtlich gültig auf Grund durch nicht einhalten der Reihenfolge?

    Mit freundlichen Grüßen

    Antworten
    • abmahnung.org meint

      6. Juli 2018 um 14:09

      Hallo Kirsten,

      eine Abmahnung dient dem Zweck, einen Arbeitnehmer über sein Fehlverhalten und die Konsequenzen bei einer Wiederholung dieses Fehlverhaltens zu informieren (z. B. Kündigung). Unterzeichnet ein Arbeitnehmer nach gezeigten Fehlverhalten eine Vereinbarung, kann trotzdem noch eine Abmahnung erfolgen.

      Ihr Team von abmahnung.org

      Antworten
  39. Lara meint

    31. Juli 2018 um 15:15

    Hallo,

    ich habe eine Abmahnung bekommen, die meines Erachtens nichtig ist.
    ich ging an einem Tag (Anfang der Woche), wegen gesundheitkichen Gründen früher von der Arbeit.
    Am nächsten Tag hatte ich frei und ging zum Arzt, dieser schrieb mich für die restliche Woche krank.
    Als ich zu Hause angekommen war, schickte ich unverzüglich eine E-Mail, mit der Verordnung vom Arzt, an meine Arbeitsstelle.
    Anscheinend wurde die E-Mail erst am nächsten Tag gesehen und mein Arbeitgeber hat mir vorgeworfen, ich hätte mich eher melden sollen und hätte anrufen müssen.
    Allerdings habe ich meine Kranksmeldungen immer per E-Mail an meine Arbeitsstelle geschickt und keiner hatte sich vorher darüber beschwert.

    Ist die Abmahnung also gerechtfertigt?
    Ich hoffe Sie können mir weiter helfen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Antworten
    • abmahnung.org meint

      6. August 2018 um 9:16

      Hallo Lara,
      eine pauschale Einschätzung ist uns möglich. Wenden Sie sich daher an einen Anwalt für Arbeitsrecht.

      Ihr Team von abmahnung.org

      Antworten
  40. Gerlinde meint

    17. August 2018 um 15:08

    Eine Mitarbeiterin hat sich krank gemeldet und vom Hausarzt eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung über 2 Wochen erhalten.
    In dieser Zeit ist in den Urlaub gegangen und hat sich am Urlaubsort einen Tag vor Ablauf eine weitere Krankmeldung von einem dort ansässigen Arzt über weitere 4 Wochen besorgt.
    Aufgrund des Arztstempels hat der Arbeitgeber erst erfahren das die Mitarbeiterin verreist ist.
    Wäre es nicht die Pflicht der Mitarbeiterin gewesen diesen Urlaub vor Antritt dem Arbeitgeber mitzuteilen und auch vom Arzt eine Bestätigung vorzulegen, daß dieser Urlaub durchaus zur Genesung beitragen kann und er keine Bedenken dazu hat?
    Ist es möglich der Mitarbeiterin aufgrund dieses Verhaltens eine Abmahnung zu erteilen?
    Danke für eine Rückmeldung

    Antworten
    • abmahnung.org meint

      20. August 2018 um 9:53

      Hallo Gerlinde,
      grundsätzlich können Arbeitnehmer während einer bestehenden Krankschreibung auch in Urlaub fahren, wenn dies der Genesung nicht im Wege steht. Ob in Ihrem Fall allerdings eine berechtigte Krankschreibung vorlag oder ob eine Abmahnung gerechtfertig ist, können wir nicht bewerten. Wenden Sie sich für eine Einschätzung an einen Anwalt für Arbeitsrecht.

      Ihr Team von abmahnung.org

      Antworten
  41. Christian meint

    28. August 2018 um 14:19

    28.08.18
    Habe gestern mein Arbeitgeber Bescheid geben das ich mich krankmelde und da schien alles in Ordnung zu sein sie wissen Bescheid habe auch gesagt das ich erst ein Tag später zum artz kann daher ich nicht mehr dran kam und heute schaue ich in den Briefkasten und da ist eine Abmahnung drine von 27-28 geht das so einfach inordung?

    Antworten
    • abmahnung.org meint

      3. September 2018 um 8:28

      Hallo Christian,
      wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben. Wenden Sie sich ggf. an einen Anwalt für Arbeitsrecht.

      Ihr Team von abmahnung.org

      Antworten
  42. Oliver meint

    8. Oktober 2018 um 11:39

    Ich habe vor einem kurzfristig geplanten Krankenhausaufenthalt meinen Vorgesetzten (nicht jedoch die Personalabteilung) von meiner Arbeitsunfähigkeit unterrichtet. Die Krankmeldung habe ich nach Entlassung aus dem Krankenhaus (am Ende der Woche) erhalten und per Post an meinen Arbeitgeber/Personalabteilung geschickt. Ich habe daraufhin eine Abmahnung erhalten, da die AU-Bescheinigung 6 Tage zu spät eingetroffen ist.
    Hätte sich mein Arbeitgeber bei meinem Vorgesetzten erkundigen müssen? Ist das nicht eine Sorgfaltspflicht, die der AG einhalten muss?

    Antworten
    • abmahnung.org meint

      15. Oktober 2018 um 9:15

      Hallo Oliver,
      wann Sie sich wo krankmelden müssen, ergibt sich in der Regel aus dem Arbeitsvertrag. Ob in Ihrem Fall die Abmahnung gerechtfertigt ist, sollten Sie ggf. mit einem Anwalt besprechen. Wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben.

      Ihr Team von abmahnung.org

      Antworten
  43. Marco meint

    22. Januar 2019 um 1:36

    Guten Abend

    Bin altenpflege schüler und grade im schulblock.
    War letzte woche von Mittwoch bis Freitag krank geschrieben und hatte mich Mittwoch morgen um 6uhr per email in der schule (klassenlehrerin)krank gemeldet.. heute montag will ich die au abgeben und werde wüsst beschimpft und die Abmahnung wäre draußen ivh hätte mich ja nicht gemeldet. . und es wäre nie eine email angekommen.. ich holte mein tablet das ich zum Glück dabei hatte und vergewisserte mich über meine gesendete email , wieder runter ins BÜRO. Anklopfen beim eintreten kamm mir der wortlaut ach hier hab ich was gefunden bezüglich der email…doch dann wurde der inhalt der email kritisiert. . Und Abmahnung läuft, ..

    Antworten
  44. Lusi meint

    26. Februar 2019 um 11:49

    Hallo, eine Mitarbeiterin hat bei uns einen Minijob und hat trotz Krankmeldung bei Ihrem Hauptarbeitgeber gearbeitet (angeblich würde sie dort gekündigt werden, wenn sie nochmal krank ist). Sie hatte im Personalamt bei einer Mitarbiterin gefragt, ob es ok ist dort zu arbeiten und hat zur Antwort bekommen, dass uns egal ist, was sie beim andren Arbeitgeber macht. Die Aussage der Mitarbeitrin war aber nicht korrekt, es ist uns nicht egal. Können wir Sie abmahmen?

    Antworten
    • abmahnung.org meint

      28. Februar 2019 um 12:47

      Hallo Lusi,
      wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben. Wenden Sie sich daher für eine Einschätzung an einen Anwalt für Arbeitsrecht.

      Ihr Team von abmahnung.org

      Antworten
  45. Nina meint

    21. Mai 2019 um 14:44

    Eine Bekannte erhielt während ihrer Krankschreibung eine Abmahnung. Daraufhin ist ihre Motivation natürlich gesunken und sie hat kaum noch Vertrauen darauf, von dem Management fair behandelt zu werden. Dieser Artikel wird für sie sicher hilfreich sein. Wahrscheinlich sollte sie sich außerdem an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht wenden.

    Antworten
  46. Jasmin meint

    28. August 2019 um 18:44

    Hallo,

    mein Mann hat eine Abmahnung erhalten weil seine Krankmeldung zu spät beim Betrieb eingegangen ist.
    Er hat sich vor seiner Arbeit am 12.8.19 Krankgemeldet und war am Selben Tag noch bei seinem Arzt. Er hat sich noch am selben Tag bei der Arbeit gemeldet das er vorrauss. bis 14.8.19 krank ist. Leider hat er es total verschusselt die Krankmeldung weg zu schicken an diesem Tag und deshalb kam ich erst am 14.8.19 dazu. Genau am 14.8.19 hat er eine weitere Krankmeldung erhalten und direkt am 15.8 weggeschickt.

    Die Krankmeldung vom 14.8.19 habe ich mit Einschreiben Einwurf weg geschickt, kam jedoch laut Abmahnung erst am 19.8.19 an.
    Ist die Abmahnung durch die lange Zeit von der Post so rechtens? Leider gibt es für den Einschreiben Einwurf Brief keine Unterschrift wann diese genau eingeschickt wurde.
    Danke

    Antworten
    • abmahnung.org meint

      29. August 2019 um 11:40

      Hallo Jasmin,
      wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben. Wenden Sie sich daher für eine Einschätzung ggf. an einen Anwalt.

      Ihr Team von abmahnung.org

      Antworten
  47. Jaqueline meint

    21. Oktober 2019 um 10:47

    Hallo,

    mein Freund arbeitet sehr früh und ist über eine Zeitarbeitsfirma beschäftigt. Um kurz vor 6 (vor Arbeitsbeginn) gab er der Firma bescheid, wo er arbeitet. Er war von 8 bis 10 beim Arzt wegen einer Krankschreibung und hat von der Zeitarbeitsfirma während er beim Arzt gewartet hat eine Abmahnung erhalten, weil er sich nicht vor Arbeitsbeginn dort gemeldet hat, obwohl vor 8 Uhr niemand dort zu erreichen ist und er wie gesagt beim Arzt. Ist das rechtens?

    Viele Grüße

    Antworten
    • abmahnung.org meint

      24. Oktober 2019 um 11:49

      Hallo Jaqueline,
      da wir die Vereinbarungen im Arbeitsvertrag nicht kennen, ist uns eine Einschätzung nicht möglich. Wenden Sie sich ggf. an einen Anwalt für Arbeitsrecht.

      Ihr Team von abmahnung.org

      Antworten
  48. BeSonic meint

    11. August 2021 um 11:17

    Guten Tag,
    ich arbeite im Einzelhandel und wurde vor 3 Wochen Krank, AU für eine Woche hatte ich meinem Arbeitgeber zugesandt.
    Habe jetzt ein Brief erhalten das bei der durchsicht der Unterlagen der Samstag in dieser Zeit fehlt, mit der bitte diesen nachzureichen da es sich um unentschuldigtes fehlen handelt und in abzug gebracht wird.
    Mein Arzt ist jetzt im Urlaub, ich denke auch nicht das es die Lösung wäre.

    Habe ich mit einer Abmahnung zu rechnen bzw sollte ich mich Entschuldigen?

    MfG

    Antworten
    • abmahnung.org meint

      31. August 2021 um 9:41

      Hallo BeSonic,
      wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben. Wenden Sie sich daher für eine Einschätzung an einen Anwalt.

      Ihr Team von abmahnung.org

      Antworten
  49. Trio meint

    15. November 2021 um 23:46

    Der Arbeitnehmer kann sich aufgrund eines Zuckerschocks erst 1Std. nach seinem ursprünglichen Arbeitsbeginn telefonisch beim Arbeitgeber krank melden.
    Der Arbeitnehmer erhält dafür eine Abmahnung, ist das rechtens?

    Antworten
    • abmahnung.org meint

      25. November 2021 um 15:11

      Hallo Trio,
      wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben. Wenden Sie sich daher für eine Einschätzung an einen Anwalt für Arbeitsrecht.

      Ihr Team von abmahnung.org

      Antworten

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