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Eine Gegendarstellung richtig formulieren: So geht’s!

Von Abmahnung.org, letzte Aktualisierung am: 11. Januar 2021

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Die Stellungnahme zur Abmahnung

Gegendarstellung schreiben
Wie muss eine Gegendarstellung am besten geschrieben sein?

Wenn Menschen zusammen leben und arbeiten, kann es oft zu Missverständnissen kommen. Das ist im beruflichen Leben nicht anders als im privaten Bereich. Ein solches Missverständnis im Job kann aber große Auswirkungen auf das Arbeitsverhältnis haben, die von einer Abmahnung mit Eintrag in die Personalakte bis zur Kündigung reichen.

Um diese schlimmen Folgen zu vermeiden, ist der betroffene Arbeitnehmer berechtigt, zu der erhaltenen Abmahnung eine Gegendarstellung zu verfassen und diese dem Arbeitgeber vorzulegen.

Ein Thema dieses Beitrags ist die Frage, ob laut Arbeitsrecht für die Gegendarstellung der Abmahnung eine Frist vorgesehen ist.

Inhalt

  • Die Stellungnahme zur Abmahnung
    • Gegendarstellung im Arbeitsrecht
    • Abmahnung: Wann eine Gegendarstellung nötig ist
    • Abmahnung und Gegendarstellung: Ist eine Frist einzuhalten?
  • Gegendarstellung nach einer Abmahnung: Muster zum Download

Gegendarstellung im Arbeitsrecht

Das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) sieht in den Paragrafen 83 ff. vor, dass jeder Arbeitnehmer, der eine ungerechtfertigte Abmahnung vom Arbeitgeber erhalten hat, gegen diese vorgehen kann.

Arbeitnehmer haben also einen gesetzlich verbrieften Anspruch auf eine Gegendarstellung. Denn so können sie ihren Arbeitsplatz schützen, der ohne Widerspruch gegen die Abmahnung und durch eine drohende Kündigung in ernste Gefahr geraten würde.

Die Gegendarstellung des Arbeitnehmers muss dann gemäß Paragraf 83 Abs.2 BetrVG ebenso wie die Abmahnung der Personalakte beigefügt werden:

Erklärungen des Arbeitnehmers zum Inhalt der Personalakte sind dieser auf sein Verlangen beizufügen.

Im Folgenden möchten wir darlegen, ob bei der Gegendarstellung zur Abmahnung eine Vorlage sinnvoll ist und welche Risiken solche Muster bergen.

Abmahnung: Wann eine Gegendarstellung nötig ist

Einer Gegendarstellung muss eine Abmahnung vorausgehen, die zwar keine Formfehler enthält, jedoch im Ganzen oder bezüglich einzelner Punkten sachlich nicht richtig ist.

Beispiel:

Ein Arbeitnehmer erhält von seinem Arbeitgeber die Anweisung, das Geländer einer Treppe neu zu lackieren. Er macht sich mit den benötigten Gerätschaften auf, um dann vor Ort feststellen zu müssen, dass der alte Lack vorher abgeschliffen werden muss.

Dazu benötigt er eine Atemschutzmaske, die jedoch auf der Baustelle nicht vorhanden ist. So verweigert er aus Sorge um seine Gesundheit die aufgetragene Arbeit. Ein anderer Kollege übernimmt die Aufgabe und schon am nächsten Tag flattert dem ersten Arbeiter eine Abmahnung ins Haus.

Nun hat der Arbeitnehmer in seiner Stellungnahme zur Abmahnung folgende Möglichkeiten:

  • Das Verfassen einer Gegendarstellung, die ebenso wie die Abmahnung Eingang in die Personalakte finden muss.
  • Mit dem Arbeitgeber sprechen – eventuell im Beisein eines Mitglieds des Betriebsrates, um den Chef zur Rücknahme der ungerechtfertigten Abmahnung zu bewegen. Ist das Gespräch erfolgreich, muss die Abmahnung aus der Personalakte entfernt werden.
  • Das Erheben einer Klage vor dem Arbeitsgericht auf Rücknahme der ungerechtfertigten Abmahnung vom Arbeitgeber.
Gegendarstellung einer Abmahnung wegen Mobbing
Eine Gegendarstellung gehört in eine Abmahnung bezüglich Mobbing

Den letztgenannten Schritt sollte man sich allerdings reiflich überlegen, denn er würde das Vertrauensverhältnis zwischen dem Arbeitgeber und dem klagenden Arbeitnehmer empfindlich stören.

Wenn alle Stränge reißen, bleibt dem Arbeitnehmer auch noch die Option, eine Kündigung einzureichen und das Arbeitsverhältnis zu beenden.

Wer seinen Job kündigt, riskiert eine Sperre vom Arbeitsamt. Die Kosten der Lebensführung laufen aber weiter, während das geregelte Einkommen wegfällt.

Bereits vor der Abmahnung durch den Arbeitgeber kann das Verhältnis empfindlich gestört gewesen sein, z. B. weil der Arbeitnehmer (mehrfach) seine Pflichten nicht erfüllt und der Arbeitgeber ihm mit der Abmahnung schließlich “die gelbe Karte” zeigt.

Doch nicht immer ist die Vorgehensweise der Vorgesetzten oder der Geschäftsführung gerechtfertigt. So wird die Abmahnung manchmal als Druckmittel bei Mobbing und Bossing missbraucht. Für die betroffenen Beschäftigten kann dies schnell zu einer großen psychischen Belastung werden. In diesen Fällen sollten sie sich schnell Hilfe und Unterstützung suchen, z. B. bei Familie, Freunden, im Betriebsrat oder entsprechenden Mobbing-Beratungsstellen.

Darüber hinaus kann jederzeit ein Fachanwalt für Arbeitsrecht oder auch die örtliche Niederlassung der Gewerkschaft für eine professionelle Beratung aufgesucht werden.

Abmahnung und Gegendarstellung: Ist eine Frist einzuhalten?

Gegendarstellung keine Frist
Bei einer Gegendarstellung gibt es keine Frist

Dies ist klar zu verneinen. Denn, ob der Arbeitnehmer eine Gegendarstellung (egal ob Muster oder nicht) in schriftlicher Form vorlegt, ist ein Recht und keinesfalls eine Verpflichtung. Dieses Recht besteht jederzeit, ohne dass es der Einhaltung einer Frist bedarf. Dennoch empfiehlt es sich, die Stellungnahme möglichst zeitnah zu verfassen.

Unter Umständen lässt sich die Angelegenheit auch in einem persönlichen Gespräch besser aus der Welt schaffen. Wenn es im Kollegenkreis Zeugen des abgemahnten Vorfalls gibt, sollten Sie diese auf jeden Fall um Hilfe bitten. Gibt es im Unternehmen einen Betriebsrat , so kann auch dieser zu diesem klärenden Gespräch eingeladen werden.

Gegendarstellung nach einer Abmahnung: Muster zum Download

Wie bereits erwähnt, gibt es nach einer Abmahnung laut Arbeitsrecht die Möglichkeit, eine sachliche Gegendarstellung zu verfassen, um einen möglicherweise nicht gerechtfertigten Vorwurf auszuräumen. Aber wie sollte dieses Schreiben aussehen?

Bitte übernehmen Sie das folgende Muster nicht unverändert. Die Formulierung einer Gegendarstellung zur Abmahnung erfordert einiges an Geschick. Überlegen Sie sich außerdem, ob eine Gegendarstellung in Ihrem Fall die wirklich richtige Vorgehensweise ist und befragen Sie gegebenenfalls einen Anwalt für Arbeitsrecht hierzu, insbesondere wenn Ihnen an einer Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses gelegen ist. Nur so können Sie sicher gehen, dass die Situation nicht eskaliert.

Ein Gegendarstellungsschreiben kann formlos verfasst werden und zum Beispiel folgenden Inhalt haben:

Muster einer Gegendarstellung

Name des Arbeitnehmers
Anschrift

 

Name des Arbeitgebers
Geschäftsleitung
Anschrift

Gegendarstellung zur Abmahnung von […]

Sehr geehrte/r Frau/Herr […],

Ich habe mit Schreiben vom […] eine Abmahnung von Ihnen erhalten, die scheinbar bereits in meine Personalakte aufgenommen wurde.

Wie Ihnen bereits am […] mündlich mitgeteilt, weise ich die entsprechenden Vorwürfe zurück. Diese sind aus meiner Sicht unbegründet:

[ausführliche Darstellung des Sachverhalts aus Sicht des abgemahnten Arbeitnehmers]

Aus den benannten Gründen halte ich den Vorwurf, ich hätte gegen meine arbeitsvertraglichen Pflichten verstoßen, für unzutreffend. Ich bitte Sie daher, die Abmahnung aus meiner Personalakte zu entfernen und mich über deren Vernichtung zu informieren.

Mit freundlichen Grüßen

______________________________________
Ort, Datum, Unterschrift Arbeitnehmer

Jetzt die Muster-Gegendarstellung kostenlos herunterladen!

 

⇒ Muster für eine Gegendarstellung (.doc)
⇒ Muster für eine Gegendarstellung (.pdf)

Bitte beachten Sie: Im Internet gibt es eine große Zahl an Mustern zur Gegendarstellung einer Abmahnung, die sogar kostenlos erhältlich sind. Da eine Gegendarstellung immer an der persönlichen Situation auszurichten ist, sollten Muster-Formulierungen keinesfalls unverändert übernommen werden.

Weil es hier immer um den eigenen Arbeitsplatz und die berufliche Existenz geht, empfiehlt es sich, zuvor den Rat eines Fachanwalts für Arbeitsrecht einzuholen oder sich bei der eigenen Gewerkschaft zu erkundigen. Auf keinen Fall sollte für die Gegendarstellung einer Abmahnung ein Muster eins zu eins übernommen werden.

Im Idealfall reagieren Sie auf die Abmahnung mit einer Gegendarstellung, ohne eine Vorlage zu verwenden, sofern dies die richtige Vorgehensweise ist. Lassen Sie diese gegebenenfalls von einem Anwalt erstellen.

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Kommentare

  1. Berna meint

    15. Dezember 2016 um 7:04

    Wie schreibt man eine Widerspruch zur Abmahnung zu Fehlzeiten in der Schule?

    Antworten
    • abmahnung.org meint

      22. Dezember 2016 um 10:38

      Hallo,

      gerne können Sie das Muster auf unserer Seite nutzen und entsprechend abwandeln: https://www.abmahnung.org/gegendarstellung/

      Abmahnung.org

      Antworten
  2. Petra meint

    1. Februar 2017 um 13:22

    Ich habe am 22.12.16 eine Abmahnung erhalten, wogegen ich am 29.12.16 einen schriftlichen Widerspruch eingelegt habe und um Entfernung der Abmahnung aus der Personalakte gebeten habe. Bis heute 01.02.17 habe ich keine Reaktion auf meinen Widerspruch erhalten. Kann ich jetzt davon ausgehen, dass die Abmahnung gelöscht wurde oder gibt es da keine Fristen für den Arbeitgeber?

    Antworten
    • abmahnung.org meint

      2. Februar 2017 um 9:36

      Hallo Petra,

      es gelten keine bestimmten Fristen. Es empfiehlt sich, bei der Personalabteilung Ihres Unternehmens noch einmal nachzufragen.

      Abmahnung.org

      Antworten
  3. Dengler meint

    13. Februar 2017 um 12:43

    Ich habe am 9.Februar 2017 eine Abmahnung erhalten.
    Ich habe mich gemeinsam mit einem BR-Kollegen (ich bin Ersatzmitglied) in der Kantine über das
    Salatöl beschwert.
    Mir vorgeworfen wird ein respektloser Ton. Man beruft sich auf unsere BV Chancengleichheit und Respektvolles Miteinander.
    Am Tisch saßen Mitarbeiter, Köche und der Kantinen Chef.
    Mein Kollege, kann bezeugen, dass ich in keinem Augenblich mich im Ton vergriffen habe, sondern nur sachliche Kritik geübt habe.
    Mein Kollege hat bereits eine Gegendarstellung an die Personalabteilung versendet.
    Jetzt steht noch meine Gegendarstellung aus.
    Frage: wie soll ich vorgehen, was soll ich auf jeden Fall erwähnen?

    Antworten
    • abmahnung.org meint

      20. Februar 2017 um 13:12

      Hallo Dengler,

      Sie können sich auf jeden Fall auf die Zeugen berufen. Das stärkt die Beweiskraft Ihrer Gegendarstellung ungemein. Ansonsten schildern Sie einfach, wie die Situation wirklich gewesen ist und welche Worte Sie gewählt haben.

      Abmahnung.org

      Antworten
  4. Heinz meint

    24. März 2017 um 11:07

    Wenn man als langjähriger Mitarbeiter schon das 50 lebensjahr überrschritten hat .Dann liegt doch der Verdacht nahe das gewisse Arbeitgeber versuchen mit ungerechtfertigten Abmahnungen den Mitarbeiter loszuwerden.

    MfG
    Heinz

    Antworten
  5. Ralf F. meint

    3. Juli 2017 um 18:12

    ich habe am 24.04.17 eine mündliche Abmahnung bekommen und 6 Wochen später daraufhin zu diesem Vorfall eine schriftliche Abmahnung bekommen.
    jetzt heißt es bei der mündlichen war es nur ein hinweiß auf die schriftliche Abmahnung, ich hatte bei der mündlichen Abmahnung mein Fehlverhalten zugegeben.

    Die schriftliche Abmahnung habe ich nicht angenommen und auch nichts unterschrieben.
    wie soll ich mich jetzt Verhalten?
    Gruß R. F.

    Antworten
    • abmahnung.org meint

      10. Juli 2017 um 7:47

      Hallo Ralf F.,
      es ist uns nicht erlaubt, eine kostenlose Rechtsberatung anzubieten. Wenden Sie sich daher bitte mit Ihrer Frage an einen Anwalt für Arbeitsrecht.

      Abmahnung.org

      Antworten
  6. Lisa meint

    13. März 2018 um 12:08

    Habe eine Abmahnung bekommen weil ich mit geweigert habe im Hotel zu schlafen bin momentan noch in der Ausbildung und habe mehrfach angesprochen das ich nicht mehr eingebucht werden möchte .nun bekomme ich eine Abmahnung weil ich dort nicht geschlafen habe

    Antworten
    • abmahnung.org meint

      5. April 2018 um 11:27

      Hallo Lisa,

      leider ist uns Ihr Anliegen nicht ganz ersichtlich.

      Ihr Team von abmahnung.org

      Antworten
  7. Oleg meint

    26. Oktober 2018 um 17:43

    Interessanter Artikel.
    Ich kenne ein bisschen das russische Arbeitsrecht, laut dem jegliche disziplinäre Maßnahme nur dann gültig ist, wenn erst der Arbeitgeber vom Arbeitnehmer eine schriftliche Erklärung zum Vorfall verlangt. Dass muss bewiesen werden und dass heißt, wenn der beschuldigte AN lehnt es ab die schriftliche Erklärung zu machen, dann muss die Tatsache, dass die schriftliche Erklärung verlangt wurde, mit 2 Zeugen bewiesen werden. Auf andere Seite hat der AN die Möglichkeit seine Schilderung der Situation dem AG zu mitteilen. Das heißt, dass der AG dieses Papier bekommt und kann dann entscheiden, ob es für die Verhaltensweise des AN entschuldigende oder rechtfertigende Angelegenheiten gibt. Wenn er kein Schuld hat, dann erteilt der AG keine Ermahnung/Abmahnung/Kündigung. Oder trotz der Meinung des AN bestraft ihn.
    Ist es in Deutschland so dass dem AG reicht nur heimlich vom AN irgendeine Dienstmitteilung bekommen und auf Grund dieses einseitigen Papier entscheiden. Der AN hat keine Möglichkeit auf diese Stufe sich zu äußern. Und er kann dann nur nachhaltig diese Gegendarstellung abschicken, was nicht unbedingt den AG verpflichtet die Abmahnung zurückzunehmen. In Russland hat der AG keine Möglichkeit irgendeine Abmahnung und ähnliches zu machen ohne es mit dem beschuldigten erst zu reden und seine Begründung zu klären.

    MfG, Oleg

    Antworten

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