Abmahnung.org
  • Startseite
  • Bildnachweise

Eine Abmahnung wegen Mietrückstand kann ernste Folgen haben

Wenn der Vermieter nicht pünktlich bezahlt wird

Eine Abmahnung wegen Mietrückstand kann zur Kündigung führen.
Eine Abmahnung wegen Mietrückstand kann zur Kündigung führen.

Für die meisten Mieter ist es ratsam, ein gutes Verhältnis zu ihrem Vermieter zu bewahren. Schließ­lich sorgt dieser gegen Bezahlung der Miete dafür, dass sie ein Dach über dem Kopf haben. Eine gute Beziehung zwischen beiden fördert allgemein das Wohlbefinden des Mieters in den eigenen vier Wänden.

Doch jeden kann es einmal ereilen: Das Geld ist knapp und die Miete kann nicht rechtzeitig überwiesen werden. Der Vermieter sieht sich in diesem Szenario oft zum Handeln gezwungen.

Ist es im Mietrecht rechtens, wegen einem Mietrückstand direkt dem Mieter eine Abmahnung auszusprechen? Dieser Ratgeber beschäftigt sich eingängig mit dem Thema. Hier erfahren Sie nicht nur, welche Handlungsoptionen ein Wohnungsinhaber hat und wann eine fristlose Kündigung erfolgen kann. Auch steht eine Muster-Abmahnung zum Mietrückstand als Download zur Verfügung.

Inhalt

  • 1 Wenn der Vermieter nicht pünktlich bezahlt wird
  • 2 Mieter bei Mietrückständen abmahnen: So läuft es ab
    • 2.1 Zum Herunterladen: Die Vorlage zur Abmahnung

Mieter bei Mietrückständen abmahnen: So läuft es ab

Eine Abmahnung nach einem Mietrückstand auszusprechen ist für viele Vermieter in der Regel nicht das erste Mittel. Fällt auf, dass Zahlungen nicht beglichen werden, sind Mahnungs­schreiben oft eine valide Option für Vermieter. Diese erinnern die zahlungspflichtigen Mieter daran, dass noch offene Rechnungen bestehen. Kommt es anschließend zum Schulden­ausgleich und der Fortführung regelmäßiger Mietzahlungen, ist die Sache schnell vergessen.

Bei einem Mietrückstand ist eine Abmahnung im Mietrecht eine legitime Handlung.
Bei einem Mietrückstand ist eine Abmahnung im Mietrecht eine legitime Handlung.

Bleibt die Mietzahlung jedoch auch nach einer oder mehreren Mahnungen aus, sehen sich viele Vermieter gezwungen, eine Abmahnung wegen Mietrückstand zu verfassen. Im Sinne des Mietrechts ist das eine legitime Reaktion. Die Abmahnung kann sowohl mündlich als auch schriftlich erfolgen.

Letzteres wird aber für gewöhnlich empfohlen, da auf diese Weise einer eventuellen späteren Beweispflicht besser nachgekommen werden kann. Die Prozedur verläuft ähnlich wie bei einer sich wiederholenden Ruhestörung.

Bevor es zu solchen drastischen Schritten wie einer Abmahnung wegen Mietrück­stand kommt, sollten beide Parteien den mündlichen Kontakt zueinander suchen. Vielleicht liegen nur temporäre, finanzielle Probleme bei der Mieterseite vor, die in absehbarer Zeit behoben werden können. Die Hausbesitzer können in diesem Fall Kulanz walten lassen. Zeigt sich jedoch, dass eine ernsthafte Zahlungsver­weigerung vorliegt, ist eine Abmahnung wegen Mietrückstand definitiv sinnvoll.

Sorgen weder ein guter Wille noch Abmahnungen dafür, dass Mietschulden getilgt werden, kann schriftlich eine fristlose Kündigung erfolgen. Diese muss in jedem Fall persönlich unterschrieben werden und sich an alle Mieter richten, die im betreffenden Mietverhältnis stehen und in der Wohnung leben.

Gut zu wissen: Mieter können selbst eine fristlose Kündigung noch abwenden, indem Sie die Mietschulden begleichen. Sogar bis zu zwei Monate nach erfolgtem Räumungsbescheid ist das laut Mietrecht noch möglich.

Zum Herunterladen: Die Vorlage zur Abmahnung

Wir haben im Folgenden zur Abmahnung wegen Mietrückstand ein Muster zum Download bereitgestellt, damit Sie eine Vorstellung davon bekommen, wie solch ein Schreiben gestaltet ist.

Muster-Abmahnung zum Mietrückstand

[Name und Adresse vom Vermieter]
[Name und Adresse vom Mieter]

[Musterort], [Musterdatum A]

Betreff: Mietverhältnis der Wohnung in der [Musterstraße] (Zahl der Etage und Richtung der Haustür) in [Musterort] / Mietrückstand, zweite Mahnung und Abmahnung

Sehr geehrte(r) Herr/ Frau Mustername,

mit der Benachrichtigung vom [Musterdatum B] habe ich Sie über den Mietrückstand in Höhe von [Musterzahl] Euro informiert und Sie dazu aufgefordert, diesen innerhalb von drei Wochen zu begleichen. Dem sind Sie jedoch nicht nachgekommen. Bis heute ist bezüglich des Mietrückstandes vom [Mustermonat A] kein Zahlungseingang erfolgt.

Dazu haben Sie an Ihrem vertragswidrigen Verhalten festgehalten. Auch die Miete für [Mustermonat B] und [Mustermonat C] wurde bisher nicht überwiesen.

Hiermit erhalten Sie eine zweite Mahnung und zugleich eine Abmahnung.

Ein letztes Mal fordere ich Sie dazu auf, Ihre Mietrückstände spätestens bis zum [Musterdatum C] zu begleichen, indem diese auf das genannte Konto überwiesen werden. Anschließend sind Sie dazu verpflichtet, wieder ein vertragsgemäßes Zahlungsverhalten zu zeigen.

Sollten Sie abermals gegen diese Forderungen und damit gegen die vertraglich festgeschriebenen Pflichten im Mietvertrag verstoßen, sehe ich mich gezwungen weitere Schritte einzuleiten. Ihnen droht dann eine fristlose Kündigung des Mietverhältnisses.

Mit freundlichen Grüßen

[Unterschrift des Vermieters]

Download-IconJetzt die Muster-Abmahnung kostenlos herunterladen!

Muster für Abmahnung bei Mietrückstand (.doc)
Muster für Abmahnung bei Mietrückstand (.pdf)

1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (52 Bewertungen, Durchschnitt: 4,19 von 5)
Loading...

Comments

  1. dennis b. says

    13. Januar 2018 at 16:05

    bin ich verpflichtet, eine abmahnung zu unterschreiben ( auch wenn sie gerechtfertigt ist ? )

    Antworten
    • abmahnung.org says

      22. Januar 2018 at 11:00

      Hallo Dennis,

      eine Abmahnung muss üblicherweise von allen Vermietern unterschrieben werden, um rechtsgültig zu sein. Eine Unterschrift des Mieters ist in der Regel nicht erforderlich.

      Abmahnung.org

      Antworten
  2. Romina says

    28. Februar 2018 at 22:26

    Mein Vermieter hat mich über meinen 2 monatigen mietrückstand nicht informiert, ich bin davon ausgegangen das meine Zahlungen wie bisher weiter laufen würden. Nach 2 Monaten habe ich dann eine Mahnung mit 2 offenen monatsmieten bekommen und zudem eine fristlosen Kündigung. ist das rechtens ?

    Antworten
    • Abmahnung.org says

      12. März 2018 at 9:40

      Hallo Romina,

      die Kündigung mit der erstem Mahnung zuzustellen, ist in der Regel kein zulässiges Verhalten. Wenden Sie sich an einen Anwalt, wenn Sie sich dagegen wehren wollen.

      Ihr Team von Abmahnung.org

      Antworten

Kommentar hinterlassen Antworten abbrechen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert.

Abmahnung.org auf Facebook Folgen Sie Abmahnung.org auf Facebook!

Abmahnung.org

  • Abmahnung erhalten
  • Muster
  • Kosten
  • Frist
  • Verjährung
  • Unterlassungserklärung
  • Unterlassungsklage
  • Vertragsstrafe
  • Abmahnung per Email
  • Abmahnung per Post
  • Einstweilige Verfügung
  • Rückwirkende Abmahnung
  • Widerspruch

Abmahnung Arbeitsrecht

  • Abmahnung im Arbeitsrecht
  • Schriftliche Abmahnung
  • Mündliche Abmahnung
  • Abmahnungsgespräch
  • Abmahnung ablehnen
  • Abmahnung entfernen lassen
  • Abmahnung unterschreiben
  • Abmahnung in der Ausbildung
  • Abmahnung Schwerbehinderter
  • Arbeitgeber abmahnen
  • Ermahnung
  • Gegendarstellung
  • Kündigung nach Abmahnung
  • Personalakte
  • Ungerechtfertigte Abmahnung
  • Videoüberwachung
  • Abmahnungsgründe im Arbeitsrecht
    • Alkohol
    • Arbeitsverweigerung
    • Arbeitszeitbetrug
    • Beleidigung
    • Diebstahl
    • Fehlverhalten
    • Krankheit
    • Nebentätigkeit
    • Schlechtleistung
    • Störung des Betriebsfriedens
    • Unentschuldigtes Fehlen
    • Zuspätkommen

Abmahnung Internetrecht

  • Abmahnung im Internetrecht
  • Abmahnanwälte
  • Aktuelle Abmahnungen
  • Abmahnwelle
  • Urheberrecht für Bilder
  • eBooks
  • Facebook
  • Filesharing
  • Filme
  • Freebooting
  • GEMA
  • Musik
    • yaBeat
  • Streaming
  • Urheberrechtsverletzung
  • Verlinkung
  • WLAN für Ferienwohnungen

Gewerblicher Rechtschutz

  • Abmahnungen für Online-Shops
  • E-Mail-Archivierung
  • Impressum
  • Markenrecht
  • Newsletter
  • SPAM
  • Stadtplan
  • Ticketverkauf auf Ebay
  • Werberecht
  • Wettbewerbsrecht

Abmahnung Mietrecht

  • Abmahnung im Mietrecht
  • Makler abmahnen
  • Mieter abmahnen
  • Fehlende Treppenhausreinigung
  • Hausordnung missachtet
  • Mietrückstand
  • Ruhestörung
  • Störung des Hausfriedens
  • Unerlaubte Hundehaltung
  • Vermieter abmahnen

Empfehlenswerte Kanzleien

  • Empfehlenswerte Kanzleien bei Abmahnungen

Anzeige

Copyright © 2014-2018 ABMAHNUNG.ORG | Alle Angaben ohne Gewähr.

Impressum | Datenschutz | Presse