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Eine Abmahnung wegen Mietrückstand kann ernste Folgen haben

Von Abmahnung.org, letzte Aktualisierung am: 4. Januar 2023

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Wenn der Vermieter nicht pünktlich bezahlt wird

Eine Abmahnung wegen Mietrückstand kann zur Kündigung führen.
Eine Abmahnung wegen Mietrückstand kann zur Kündigung führen.

Für die meisten Mieter ist es ratsam, ein gutes Verhältnis zu ihrem Vermieter zu bewahren. Schließ­lich sorgt dieser gegen Bezahlung der Miete dafür, dass sie ein Dach über dem Kopf haben. Eine gute Beziehung zwischen beiden fördert allgemein das Wohlbefinden des Mieters in den eigenen vier Wänden.

Doch jeden kann es einmal ereilen: Das Geld ist knapp und die Miete kann nicht rechtzeitig überwiesen werden. Der Vermieter sieht sich in diesem Szenario oft zum Handeln gezwungen.

Ist es im Mietrecht rechtens, wegen einem Mietrückstand direkt dem Mieter eine Abmahnung auszusprechen? Dieser Ratgeber beschäftigt sich eingängig mit dem Thema. Hier erfahren Sie nicht nur, welche Handlungsoptionen ein Wohnungsinhaber hat und wann eine fristlose Kündigung erfolgen kann. Auch steht eine Muster-Abmahnung zum Mietrückstand als Download zur Verfügung.

FAQ: Abmahnung wegen Mietrückstand

Können Vermieter eine Abmahnung bei Mietrückstand aussprechen?

Ja. Zahlen Mieter die Mieter ständig verspätet oder gar nicht, kann das im Mietrecht eine Abmahnung wegen eines Mietrückstands begründen. In diesem Fall brechen Mieter den Mietvertrag, da in diesem die pünktliche Zahlung der Miete in der Regel vereinbart ist.

Wie sollten Vermieter bei Mietrückständen vorgehen?

Neben der Abmahnung bietet das Mietrecht zunächst auch die Möglichkeit zur Zahlungsaufforderung. Haben beide keine Wirkung, können Vermieter die Kündigung aussprechen. Informationen zum Vorgehen erhalten Sie hier.

Wie sieht eine Abmahnung wegen Mietrückständen an Mieter aus?

Die Abmahnung sollte auch bei Mietrückständen schriftlich erfolgen. Wie Sie diese formulieren, können Sie dem kostenlosen Muster hier entnehmen.

Inhalt

  • Wenn der Vermieter nicht pünktlich bezahlt wird
  • FAQ: Abmahnung wegen Mietrückstand
  • Mieter bei Mietrückständen abmahnen: So läuft es ab
    • Zum Herunterladen: Die Vorlage zur Abmahnung

Mieter bei Mietrückständen abmahnen: So läuft es ab

Eine Abmahnung nach einem Mietrückstand auszusprechen ist für viele Vermieter in der Regel nicht das erste Mittel. Fällt auf, dass Zahlungen nicht beglichen werden, sind Mahnungs­schreiben oft eine valide Option für Vermieter. Diese erinnern die zahlungspflichtigen Mieter daran, dass noch offene Rechnungen bestehen. Kommt es anschließend zum Schulden­ausgleich und der Fortführung regelmäßiger Mietzahlungen, ist die Sache schnell vergessen.

Bei einem Mietrückstand ist eine Abmahnung im Mietrecht eine legitime Handlung.
Bei einem Mietrückstand ist eine Abmahnung im Mietrecht eine legitime Handlung.

Bleibt die Mietzahlung jedoch auch nach einer oder mehreren Mahnungen aus, sehen sich viele Vermieter gezwungen, eine Abmahnung wegen Mietrückstand zu verfassen.

Im Sinne des Mietrechts ist das eine legitime Reaktion. Die Abmahnung kann sowohl mündlich als auch schriftlich erfolgen.

Letzteres wird aber für gewöhnlich empfohlen, da auf diese Weise einer eventuellen späteren Beweispflicht besser nachgekommen werden kann. Die Prozedur verläuft ähnlich wie bei einer sich wiederholenden Ruhestörung.

Bevor es zu solchen drastischen Schritten wie einer Abmahnung wegen Mietrück­stand kommt, sollten beide Parteien den mündlichen Kontakt zueinander suchen. Vielleicht liegen nur temporäre, finanzielle Probleme bei der Mieterseite vor, die in absehbarer Zeit behoben werden können. Die Hausbesitzer können in diesem Fall Kulanz walten lassen. Zeigt sich jedoch, dass eine ernsthafte Zahlungsver­weigerung vorliegt, ist eine Abmahnung wegen Mietrückstand definitiv sinnvoll.

Sorgen weder ein guter Wille noch Abmahnungen dafür, dass Mietschulden getilgt werden, kann schriftlich eine fristlose Kündigung erfolgen. Diese muss in jedem Fall persönlich unterschrieben werden und sich an alle Mieter richten, die im betreffenden Mietverhältnis stehen und in der Wohnung leben.

Gut zu wissen: Mieter können selbst eine fristlose Kündigung noch abwenden, indem sie die Mietschulden begleichen. Sogar bis zu zwei Monate nach erfolgtem Räumungsbescheid ist das laut Mietrecht noch möglich. Sollten Sie mehr als nur Mietschulden haben, ist es ratsam eine Schuldnerberatung aufzusuchen. Die Mitarbeiter der Beratungsstellen können Ihnen z. B. helfen, mit Gläubigern Vereinbarungen zu treffen, sodass Sie Ihre Schulden abbauen können. Wie genau eine Schuldnerberatung abläuft und wie die Mitarbeiter Ihnen helfen können, wird Ihnen auf www.schuldnerberatung.de im Detail erklärt.

Zum Herunterladen: Die Vorlage zur Abmahnung

Wir haben im Folgenden zur Abmahnung wegen Mietrückstand ein Muster zum Download bereitgestellt, damit Sie eine Vorstellung davon bekommen, wie solch ein Schreiben gestaltet ist.

Muster-Abmahnung zum Mietrückstand

 

[Name und Adresse vom Vermieter]
[Name und Adresse vom Mieter]

[Musterort], [Musterdatum A]

Betreff: Mietverhältnis der Wohnung in der [Musterstraße] (Zahl der Etage und Richtung der Haustür) in [Musterort] / Mietrückstand, zweite Mahnung und Abmahnung

Sehr geehrte(r) Herr/ Frau Mustername,

mit der Benachrichtigung vom [Musterdatum B] habe ich Sie über den Mietrückstand in Höhe von [Musterzahl] Euro informiert und Sie dazu aufgefordert, diesen innerhalb von drei Wochen zu begleichen. Dem sind Sie jedoch nicht nachgekommen. Bis heute ist bezüglich des Mietrückstandes vom [Mustermonat A] kein Zahlungseingang erfolgt.

Dazu haben Sie an Ihrem vertragswidrigen Verhalten festgehalten. Auch die Miete für [Mustermonat B] und [Mustermonat C] wurde bisher nicht überwiesen.

Hiermit erhalten Sie eine zweite Mahnung und zugleich eine Abmahnung.

Ein letztes Mal fordere ich Sie dazu auf, Ihre Mietrückstände spätestens bis zum [Musterdatum C] zu begleichen, indem diese auf das genannte Konto überwiesen werden. Anschließend sind Sie dazu verpflichtet, wieder ein vertragsgemäßes Zahlungsverhalten zu zeigen.

Sollten Sie abermals gegen diese Forderungen und damit gegen die vertraglich festgeschriebenen Pflichten im Mietvertrag verstoßen, sehe ich mich gezwungen weitere Schritte einzuleiten. Ihnen droht dann eine fristlose Kündigung des Mietverhältnisses.

Mit freundlichen Grüßen

[Unterschrift des Vermieters]

Download-Icon

Jetzt die Muster-Abmahnung kostenlos herunterladen!

Muster für Abmahnung bei Mietrückstand (.doc)
Muster für Abmahnung bei Mietrückstand (.pdf)

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Kommentare

  1. dennis b. meint

    13. Januar 2018 um 16:05

    bin ich verpflichtet, eine abmahnung zu unterschreiben ( auch wenn sie gerechtfertigt ist ? )

    Antworten
    • abmahnung.org meint

      22. Januar 2018 um 11:00

      Hallo Dennis,

      eine Abmahnung muss üblicherweise von allen Vermietern unterschrieben werden, um rechtsgültig zu sein. Eine Unterschrift des Mieters ist in der Regel nicht erforderlich.

      Abmahnung.org

      Antworten
  2. Romina meint

    28. Februar 2018 um 22:26

    Mein Vermieter hat mich über meinen 2 monatigen mietrückstand nicht informiert, ich bin davon ausgegangen das meine Zahlungen wie bisher weiter laufen würden. Nach 2 Monaten habe ich dann eine Mahnung mit 2 offenen monatsmieten bekommen und zudem eine fristlosen Kündigung. ist das rechtens ?

    Antworten
    • Abmahnung.org meint

      12. März 2018 um 9:40

      Hallo Romina,

      die Kündigung mit der erstem Mahnung zuzustellen, ist in der Regel kein zulässiges Verhalten. Wenden Sie sich an einen Anwalt, wenn Sie sich dagegen wehren wollen.

      Ihr Team von Abmahnung.org

      Antworten
  3. Kluth meint

    15. September 2018 um 11:34

    Mein Mieter zahlt seit einigen Jahren immer zu spät. Anfang des Monats bekomme ich eine Nachricht wie z.B. Diesen Monat zahle ich die Miete am 20.
    was kann ich dagegen tun?? Ich muss die Nebenkosten für die Wohnung ja auch Anfang des Monats zahlen und muss das Geld immer vorstrecken.
    Ich schreibe ihm fast jeden Monat eine Mahnung, aber das interessiert den Mieter nicht. Er zahlt wann er will.
    Welche rechtlichen Möglichkeiten habe ich?

    Antworten
    • abmahnung.org meint

      17. September 2018 um 8:44

      Hallo,
      für eine Einschätzung Ihrer rechtlichen Möglichkeiten sollten Sie sich an einen Anwalt für Mietrecht wenden. Wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben.

      Ihr Team von abmahnung.org

      Antworten
  4. Dieter meint

    13. November 2018 um 12:25

    Hallo,

    mein Mieter (US-Amerikaner) ist Ende September ausgezogen, hat jedoch noch ca. 9000€ Mietschulden. Ich habe nur eine email-Adresse und eine Handynummer von Ihm – keine Anschrift. Auf div. emails und SMS antwortet er mit „Zahlungsankündigungen“ die aber nicht eingehalten werden. Wie sollte ich weiter vorgehen?

    Antworten
    • abmahnung.org meint

      19. November 2018 um 9:28

      Hallo Dieter,
      das weitere Vorgehen sollten Sie gemeinsam mit einem Anwalt für Mietrecht besprechen. Wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben.

      Ihr Team von abmahnung.org

      Antworten
  5. Felix meint

    15. Januar 2019 um 16:36

    Guten Tag, ich habe im Monat Dezember die Miete zur Hälfte bezahlt (mit Ankündigung) und Mitte des Monats den Rest geleistet. Ich habe eine Mahnung erhalten wegen der Hälfte der Zahlung, in dem Schreiben waren meine offenen Nebenkosten auch aufgezählt. Im selben Monat nachdem ich die restliche Miete überwiesen hatte, habe ich noch einmal eine Mahnung wegen der offenen Nebenkosten erhalten. Also zwei Abmahnungen insgesamt. Per e-Mail hatte ich allerdings, nach Erhalt der Nebenkosten Abrechnung, die extrem hoch ist, mitgeteilt das ich diese von der verbraucher zentrale prüfen lasse. Hierauf wurde mir mit einem Anwalt gedroht, sollte ich die Nebenkosten nicht unverzüglich zahlen. Wie sollte ich mich verhalten ? Sind die Mahnungen rechtens . Und sind meine E-Mails vor Gericht also, z.B das ich meine Nebenkosten prüfen lasse, zulässig ?
    Vielen Dank im Voraus und liebe Grüße

    Antworten
    • abmahnung.org meint

      25. Januar 2019 um 15:30

      Hallo Felix,
      wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben. Wenden Sie sich daher für eine Einschätzung an einen Anwalt für Verkehrsrecht.

      Ihr Team von abmahnung.org

      Antworten

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