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Black Mass heruntergeladen? Eine Abmahnung kann folgen

Von Abmahnung.org, letzte Aktualisierung am: 11. Januar 2021

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Mit einer Filesharing-Abmahnung wegen Black Mass ist nicht zu spaßen

Auf einen Urheberrechtsverstoß wegen Black Mass folgt eine Abmahnung.
Auf einen Urheberrechtsverstoß wegen Black Mass folgt eine Abmahnung.

Drogen, Korruption und der Aufstieg eines Gangsterbosses: Darum geht es in dem Film „Black Mass“, welcher Ende 2015 in die deutschen Kinos kam.

Nicht jeder möchte sich den Film jedoch in einem Kinosaal ansehen. Internetaffine Filmenthusiasten laden sich das entsprechende Material kurzerhand via Filesharing aus dem Netz herunter.

Dabei begehen sie im Falle von Black Mass allerdings einen Verstoß gegen das Urheberrecht. Dafür kann eine Abmahnung drohen.

Inhalt

  • Mit einer Filesharing-Abmahnung wegen Black Mass ist nicht zu spaßen
    • Wer mahnt eine illegale Nutzung von Black Mass ab?
  • So gehen Sie richtig mit den Forderungen um!
    • Die Höhe des Schadensersatzes

Wer mahnt eine illegale Nutzung von Black Mass ab?

Warner Bros. Entertainment GmbH hält in Deutschland die Rechte an „Black Mass“. Laden sich Internetnutzer den Film illegal aus dem Netz herunter, entgeht der Firma ein gewisser Profit. Aus diesem Grund mahnt die Film- und Fernsehgesellschaft die Urheberrechtsverstöße ab.

Die Kanzlei Waldorf Frommer verschickt die entsprechenden Abmahnungen im Auftrag von Warner Bros. Entertainment GmbH.

Nicht nur bezüglich des Filmes Black Mass kooperieren die Rechtsanwaltskanzlei und die Fernsehgesellschaft zusammen – die Rechtsanwälte von Waldorf Frommer mahnen Urheberrechtsverletzungen mehrere Werke ab.

So gehen Sie richtig mit den Forderungen um!

Eine Abmahnung wegen Black Mass kann teuer werden!
Eine Abmahnung wegen Black Mass kann teuer werden!

Besondere Vorsicht bezüglich der Forderungen der Waldorf-Frommer-Kanzlei sollte bei der Unterlassungserklärung gelten.

Unterschreiben Sie diese, ohne den Wortlaut anzupassen, verpflichten Sie sich dazu, diesen Verstoß mindestens 30 Jahre lang nicht zu wiederholen. Halten Sie sich nicht daran, droht eine saftige Vertragsstrafe.

Dies kann mitunter auch bei Verstößen greifen, die Sie im Zeitraum zwischen dem ersten Verstoß und dem Eintreffen der Abmahnung begangen haben. Es lohnt sich daher, die Unterlassungserklärung von einem kompetenten Anwalt umschreiben zu lassen.

Die Abgabe einer sogenannten „modifizierten Unterlassungserklärung“ ist bei einer Abmahnung wegen Filesharing Gang und Gäbe.

Die Höhe des Schadensersatzes

Neben der Unterzeichnung der strafbewährten Unterlassungserklärung verlangen die Waldorf-Frommer-Rechtsanwälte nach einem Schadensersatz in Höhe von 600 Euro. Dazu addiert sich der Betrag von 215 Euro für Anwaltskosten und Aufwandsentschädigung.

Insgesamt 815 Euro sind also von Filesharing-Sündern zu begleichen.

Sie haben den Verstoß nicht begangen und Ihr Internetanschluss wurde ebenfalls nicht dazu genutzt? Mithilfe eines versierten Anwalts können Sie die Forderungen abwenden.
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