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Abmahnung trifft Mieter wegen einer Ruhestörung: Das kann unerwartet geschehen

Von Abmahnung.org, letzte Aktualisierung am: 11. Januar 2021

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Erlaubt das Mietrecht dem Vermieter, bei Ruhestörung eine Abmahnung auszusprechen?

Eine Abmahnung wegen Ruhestörung kann ein Vorbote der fristlosen Kündigung sein.
Eine Abmahnung wegen Ruhestörung kann ein Vorbote der fristlosen Kündigung sein.

In großen Wohnblöcken müssen Vermieter gewisse Verhaltensregeln aufstellen, damit die Mieter sich von einander nicht belästigt fühlen und jeder Bewohner ein gleiches Maß an Freiheit besitzt. Diese Regeln werden für gewöhnlich im Mietvertrag festgehalten und verhindern zum Beispiel, dass Müll einfach aus dem Fenster geworfen wird oder Fahrräder zuhauf im Treppenhaus gestapelt werden.

Doch wie sieht es bei der Lärmbelästigung aus? Kann ein Mieter eine Abmahnung wegen Ruhestörung erhalten? Dieser Ratgeber beschäftigt sich umfassend mit dem Thema und gibt Ihnen einen Überblick dazu. Hier erfahren Sie, wieso Vermieter grundsätzlich Abmahnungen aussprechen dürfen, auch wenn kein absoluter Beweis für den jeweiligen Vorwurf vorliegt.

Weiterhin wird aufgezeigt, welche Funktion ein solches Abmahnschreiben hat, wie es in der Regel gestaltet ist und was eine fristlose Kündigung damit zu tun hat. Nicht zuletzt wird zur Abmahnung, die ein Mieter wegen Ruhestörung erhält, ein Muster zum Download zur Verfügung gestellt.

Inhalt

  • Erlaubt das Mietrecht dem Vermieter, bei Ruhestörung eine Abmahnung auszusprechen?
  • Der Zweck hinter der Abmahnung wegen Ruhestörung
    • Der Aufbau einer Abmahnung wegen Ruhestörung
    • Abmahnung wegen Ruhestörung – Ein Muster

Der Zweck hinter der Abmahnung wegen Ruhestörung

Ruhestörungen können vielseitig sein. Übermäßiges, lautes Musizieren, häufige Partys oder Renovierungsarbeiten, die mitten in der Nacht stattfinden – all das führt oft dazu, dass sich die Mitmieter belästigt fühlen. Zeigt der Betroffene auch nach einer Ermahnung keine Einsicht, besitzt jeder Vermieter das Recht, eine Abmahnung wegen Ruhestörung auszusprechen.

Diese besitzt auch im Mietrecht vor allem eine Warnfunktion. Der Betroffene erhält ein deutliches Zeichen, das eine Fortführung seines Verhaltens nicht geduldet wird.

Die Abmahnung wegen Ruhestörung: Eine Vorlage steht zum Download bereit.
Die Abmahnung wegen Ruhestörung: Eine Vorlage steht zum Download bereit.

Nimmt dieser sich die Warnung zu Herzen und ändert sein Verhalten entsprechend, können sich die Wogen auch schnell wieder glätten. Andernfalls drohen mehr Abmahnungen und eine fristlose Kündigung.

Die Abmahnschreiben fungieren im Mietrecht nämlich auch als eine formelle Voraussetzung dafür, das Mietver­hältnis ohne Setzung einer Frist beenden zu können.

In einer Entscheidung vom 20. Februar 2008 (Az. VIIIZR139/07) entschied der Bundesgerichtshof, dass auch eine Abmahnung, die sich als unberechtigt herausstellt, nicht zurückgenommen werden muss. Kommt es jedoch zu einem Kündigungsprozess, entspricht ein vorhandenes Abmahnschreiben keinem Beweisvorsprung. Die Nachweise für die Vorwürfe müssen dann auch erbracht werden.

Der Aufbau einer Abmahnung wegen Ruhestörung

Eine Abmahnung wegen Ruhestörung sollte ein Vermieter in schriftlicher Form einreichen. Zwar sind auch mündliche, formlose Abmahnungen möglich – diese können aber im Streitfall ohne Zeugen nur schwer nachgewiesen werden. Schriftlich sind die Hausbesitzer auf der sicheren Seite. Weiterhin sollte jede schriftliche Abmahnung folgende Informationen enthalten:

  • Alle im Mietertrag eingetragenen Personen
  • Die Adresse der Wohnung/des Hauses
  • Das Datum der Abmahnung
  • Der Grund für die mietrechtliche Warnung, also eine präzise Schilderung des unerwünschten Verhaltens, des Tatzeitpunktes usw.
  • Die Aufführung der rechtlichen Konsequenzen, die bei Missachtung der Auflagen drohen

Abmahnung wegen Ruhestörung – Ein Muster

Damit sich genau vorstellen können, wie eine Abmahnung wegen Ruhestörung aussehen kann, folgt ein Muster, dass Sie sich als Word-Dokument und als PDF herunterladen können.

Muster-Abmahnung zur Ruhestörung

Sehr geehrte(r) Herr/ Frau Mustername,

 

wie mir von anderen Mietern mehrmals mitgeteilt wurde, ergaben sich durch Ihre andauernde [Mustertätigkeit] Ruhestörungen in mehreren Nächten. Die Störungen begannen in der Regel um [Musteruhrzeit A] und dauerten teilweise mehrere Stunden an. Die Lärmbelästigungen, welche Ihre Nachbarn erdulden mussten, waren erheblich.

Hiermit weise ich Sie ausdrücklich auf [Musterparagraph] des Mietvertrages hin. Dieser besagt, dass von [Musteruhrzeit B] bis [Musteruhrzeit C] die allgemeine Nachtruhe vorherrscht.

Aufgrund Ihrer Verstöße erhalten Sie offiziell eine Abmahnung.

Ich werde Ihre Verstöße gegen die mietvertraglichen Pflichten nicht länger dulden. Ich fordere Sie umgehend dazu auf, sich in Zukunft an die vorgegebenen Ruhezeiten zu halten und das [Mustertätigkeit] in der Nacht zu unterlassen.

Erfahre ich, dass Sie erneut gegen die vertraglichen Auflagen verstoßen, sehe ich mich gezwungen, das Mitverhältnis fristlos zu kündigen.

Ich hoffe jedoch, dass Sie den Ernst der Lage erkennen und sich ab sofort umsichtiger verhalten.

Mit freundlichen Grüßen,
[Mustername des Vermieters]

Download-Icon

Jetzt die Muster-Abmahnung kostenlos herunterladen!

Muster für Abmahnung wegen Ruhestörung (.doc)
Muster für Abmahnung wegen Ruhestörung (.pdf)

Eine Abmahnung wegen Ruhestörung sollten Sie als Mieter durchaus ernst nehmen, wenn Sie auf lange Sicht nicht ohne einen Platz zum Leben dastehen wollen. Fühlen Sie sich durch die Vorgaben vom Vermieter jedoch sehr in Ihrer Lebensqualität eingeschränkt, kann es lohnenswert sein, sich nach einer neuen Wohnumgebung umzusehen.

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Kommentare

  1. Desy meint

    13. Oktober 2018 um 11:34

    Das ist echt frustrierend, egal wo man sucht, findet man nur Ruhestörung für Mietrecht. Was ist mit den Wohnungseigentümern?!?

    Ich suche seit WOCHEN Rat zu Abmahnungen gegen den terrorisierenden türkischen Nachbarn über uns, welche seit 10 Wochen ununterbrochen, jeden Abend ab 18 Uhr mit Bohrmaschinenlärm und ähnlichem anfangen und jedes Wochenende seither.

    Ich bin völlig am Ende, 3 Wochen Urlaub für den Arsch, ich hab seit 2 1/2 Monaten, kein Wochenende ausschlafen können und wenn Abends heimkomme treibt mich der lärm in den Wahnsinn. Habe schon Kurzatmigkeit und mein Puls geht ins unermessliche hoch jedes mal, ich kann mich kaum mehr auf die Arbeit konzentrieren.

    Durch den ANDAUERNDEN Lärm komme ich kaum zu den anderen Hausarbeiten und leide unter Schlafmangel. Ich kann einfach nicht mehr

    Antworten
    • abmahnung.org meint

      15. Oktober 2018 um 8:20

      Hallo Desy,
      grundsätzlich sollten Sie immer versuchen, die Angelegenheit persönlich zu klären. Ist dies nicht möglich, können juristische Mittel ergriffen werden. Ob dies in Ihrem Fall sinnvoll ist und worauf es dabei zu achten gilt, sollten Sie mit einem Anwalt besprechen.

      Ihr Team von abmahnung.org

      Antworten
  2. Mutter meint

    7. Februar 2019 um 8:01

    Guten Tag.

    Mein Vermieter hat mir eine Abmahnung geschickt, weil angeblich ich ständig den Hausfrieden störe. Anlass war, dass ich selbst die Polizei wegen Ruhestörung gerufen hatte. Es stand in der Abmahnung, dass die zweite Mieterin bezeugt, dass die erste die Ruhe nicht gestört hatte (das kann sie nicht bezeugen, da die Ruhestörung ein Dauerklingeln war), sie selbst hätte “normal” geklingelt. Angeblich wegen eines fehlenden Schlüssels, den ich entwendet hätte.

    Der Schlüssel würde vermutliche von Mieterin 1 entwendet.

    Es stand auch in der Abmahnung, dass ich angeblich Fahrradsattel manipuliert hätte und das Kind von Mieterin 2 in der Gesundheit geschädigt. Das ist alles erstunken und erlogen.

    Die beiden Mieterinnen mobben also und der Vermieter möchte wohl auch gern, dass ich ausziehe.

    Allerdings habe ich nicht das Geringste getan.

    Im Gegenteil, Mieterin 1 hat psychopathische Züge und manipuliert. Außerdem hat sie selbst meine Ruhe und die meines Kindes durch mehrmonatige absichtliche Ruhestörung (über Trittschall), anmaßende, beleidigende Briefe, Sachbeschädigung und Diebstahl gestört.

    Ich habe Protokoll geführt. Es wohnen nur wir drei Parteien im Haus. Was kann ich dagegen tun?

    MFG

    Antworten
    • abmahnung.org meint

      15. Februar 2019 um 17:04

      Hallo,
      wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben. Wenden Sie sich daher für eine Einschätzung an einen Anwalt für Mietrecht.

      Ihr Team von abmahnung.org

      Antworten
  3. S. meint

    10. Februar 2019 um 0:58

    Guten Tag,

    ich habe eine Eigentumswohnung und der Nachbar ist ein junger Mann, der ständig nachts Lärm macht. Es ist die Hölle. Diese Wohnung war ein Fehlkauf, ein Umzug ist aber im Moment nicht möglich.

    Frage: Wenn ich selber Eigentümer bin, kann ich auch den Mieter der Nachbarwohnung abmahnen? Oder kann das nur die Hausverwaltung, oder der Eigentümer der Nachbarwohnung?

    Vielen Dank +
    mfG

    Antworten
    • abmahnung.org meint

      15. Februar 2019 um 17:06

      Hallo,
      in der Regel ist nur der Eigentümer der Wohnung bzw. die vertretende Hausverwaltung dazu befugt.

      Ihr Team von abmahnung.org

      Antworten
  4. Sybille meint

    22. März 2019 um 0:25

    Hallo und danke sehr vorab für die voran gegangenen Tipps auf dieser Seite!
    Meine Kinder und ich erleben im Augenblick eine Tortur, die von unseren unter uns wohnenden Nachbarn ausgeht. Bevor diese Familie eingezogen ist (ca 1 Jahr nach uns), hat es nie Beschwerden gegeben wegen ruhestörenden Lärms. Wichtig ist noch, dass es ein Plattenbau mit recht dünnen Wänden ist. Diese Familie (auch mit Kindern) hat sich unter unserem Wohnzimmer ihr Schlafzimmer eingerichtet – und ich nehme an, dass dies die Wurzel allen Übels ist. Es wird sich über unzumutbaren Lärm beschwert in Form von Geschrei, Trampeln, Möbel rücken und Türen schlagen. Nichts davon passiert in der Ruhezeit – das versichere ich Ihnen – und auch sonst versuchen wir, uns angemessen zu verhalten. Nebenbei bemerkt ist es nun schon so weit, dass wir uns keinen Besuch mehr einladen aus Angst, wir könnten zu laut sein. Sie reklamieren Trampeln von unserem Hund, der nicht einmal 5kg wiegt, und Lärm von meiner 3-jährigen Enkeltochter, die mit in der Wohnung wohnt. Gespräche wurden geführt – von unserer Seite aus sachlich, was ich von den Beschuldigern nicht behaupten kann. Die Hausverwaltung hat sich eingeschaltet, hat von Lärmbelästigung gesprochen, jedoch habe ich keinen Einblick in erstellte Lärmprotokolle bekommen, angeblich aus Datenschutzgründen. Es wird aber behauptet, dass sich nun auch weitere Mieter über uns beschwert hätten und die Vorwürfe gegen uns nunmehr erhärtet wurden – ebenfalls ohne konkrete Namensnennung, um uns keine Chance zu lassen, den Sachverhalt zu prüfen. Bevor diese Familie einzog, hat es wie gesagt nie eine Beschwerde gegeben. Nun aber sollen wir rechtliche Schritte zu befürchten haben, sollten noch weitere Beschwerden bei der Hausverwaltung eintreffen, so der Wortlaut der Abmahnung, die wir erhielten. Ich bin komplett ratlos, wie wir uns noch verhalten müssten, damit uns nicht die Kündigung ausgesprochen wird. Einen juristischen Beistand könnte ich mir im schlimmsten aller Fälle nicht leisten. Ich nehme an, dass ich zu viel Einkommen für kostenlosen Rechtsbeistand und zu wenig Einkommen für einen ausreichend langen Atem eines anstehenden Rechtsstreits besitze, da ich alleinerziehend und alleinverdienend bin. Vielleicht wissen Sie einen Rat?

    Mit freundlichen Grüßen

    Antworten
    • abmahnung.org meint

      28. März 2019 um 14:35

      Hallo Sybille,
      eine mögliche Anlaufstelle kann der örtliche Mieterschutzbund sein. Zudem sollten Sie sich an das zuständige Amtsgericht wenden und in Erfahrung bringen, ob ein Anspruch auf Beratungs- und Prozesskostenhilfe besteht.

      Ihr Team von abmahnung.org

      Antworten
    • Ela meint

      25. Oktober 2019 um 20:10

      Hallo Sybille, kann es sein, dass die störenden Geräusche gar nicht von Ihnen kommen, sondern sich nur so anhören, als kämen sie von Ihnen?
      Ich kenne einen Fall, wo es in einer Mietswohnung ständig über einem rumpelte,knallte u.ä., doch da diese Wohnung leer stand, konnten diese störenden Geräusche nicht von dort kommen. Ich habe die Eigentümerin des Nachbarhauses rechts angesprochen. Diese antwortete, dass sie auch keine Erklärung hätte, wo es herkäme, aber das war die Lösung. Fortan war Ruhe, vermutlich hat die Vermietin des Nachbarhauses mit dem Mieter im Nachbarhaus gesprochen und dieser etwas geändert, sodass eine Übertragung durch die Häuserwand nicht mehr gegeben ist.

      Antworten
  5. Jan Carl meint

    22. Dezember 2019 um 23:35

    Wie lange gilt die Abmahnung? Kann der Mieter auch 3 Jahre nach der Abmahnung wegen Lärm gekündigt werden oder muss eine neue Abmahnung geschickt werden?

    Antworten
    • abmahnung.org meint

      8. Januar 2020 um 15:58

      Hallo Jan Carl,
      eine konkrete Frist gibt es in diesem Fall nicht. Allerdings muss nach ein Verstoß gegen die Abmahnung die Kündigung in der Regel zeitnah erfolgen.
      Wenden Sie sich ggf. für eine individuelle Einschätzung an einen Anwalt für Mietrecht.

      Ihr Team von abmahnung.org

      Antworten

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