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Abmahnung unterschreiben: Pflicht oder Kür?

Von Abmahnung.org, letzte Aktualisierung am: 14. Januar 2023

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Was Sie vor der Unterschrift wissen sollten

Muss ich eine Abmahnung unterschreiben?

Eine Abmahnung ist ein äußerst wirkungsvolles Mittel, das dem Arbeitgeber zur Verfügung steht, wenn er einen Mitarbeiter auf eine Verletzung des Arbeitsvertrages hinweisen möchte. Er spricht darin außerdem die deutliche Warnung einer Kündigung aus, sollte sich das abgemahnte Verhalten wiederholen.

Nun gibt es aber immer wieder Fälle, in denen Abmahnungen in ungerechtfertigter Weise ausgesprochen wurde. Ist der Arbeitnehmer verpflichtet, auch eine Abmahnung unterschreiben zu müssen? Oder sollte hier nicht eher den Fachleuten Recht gegeben werden, die dem Betroffenen klar raten: „Eine solche Abmahnung nicht unterschreiben!“

Inhalt

  • Was Sie vor der Unterschrift wissen sollten
    • Wann kann der Arbeitnehmer seine Unterschrift verweigern?
  • Eine erhaltene Abmahnung unterschreiben: So verhalten Sie sich richtig!

Wann kann der Arbeitnehmer seine Unterschrift verweigern?

Obwohl heute jeder glücklich sein müsste, wenn er einen gesicherten Arbeitsplatz hat, kommt es doch in vielen Fällen zu Unstimmigkeiten mit dem Vorgesetzten. Sei es, dass die Arbeitsleistung und die nötige Konzentration mit der Zeit etwas nachgelassen haben oder es Ärger mit den Kollegen aus der Abteilung gibt. Solche Situationen können sich hochschaukeln, bis es letztlich zum Erhalt einer Abmahnung kommt.

Die erste Frage des betroffenen Arbeitnehmers ist oft: „Muss ich eine Abmahnung unterschreiben?“ Oder verschlimmert ein solches Vorgehen die Sache nur noch mehr? Dies steht besonders dann zur Diskussion, wenn die Abmahnung in ungerechtfertigter Weise ausgestellt wurde. In der Regel gilt, dass ein Mitarbeiter nicht verpflichtet ist, eine Abmahnung zu unterschreiben, um das abgemahnte Verhalten zu bestätigen. Außerdem muss er eine Abmahnung auch nicht unterschreiben, wenn sie nicht gültig ist.

Damit eine Abmahnungen gültig ist, muss sie auf jeden Fall die folgenden Punkte beinhalten:

  • Name und Vorname des abzumahnenden Mitarbeiters
  • Genaue Schilderung der verletzten Pflichten mit Datum und Uhrzeit
  • Eindeutiger Hinweis, dass die Bestimmungen des Arbeitsvertrages verletzt wurden
  • Ausdrückliche Aufforderung, das beanstandete Verhalten zu beenden
  • Androhung einer verhaltensbedingten Kündigung im Fall der Wiederholung
  • Datum und Unterschrift des Arbeitgebers oder Weisungsberechtigten
>Manche Arbeitgeber händigen Abmahnungen persönlich aus und setzen den Angestellten so unter Druck, dass er die geforderte Unterschrift schließlich leistet. Dabei ist es wichtig zu wissen, dass der Arbeitnehmer keinesfalls verpflichtet ist die Abmahnung zu unterschreiben.

Eine erhaltene Abmahnung unterschreiben: So verhalten Sie sich richtig!

Wenn Sie eine Abmahnung unterschreiben, kann es zur Kündigung kommen.
Wenn Sie eine Abmahnung unterschreiben, kann es zur Kündigung kommen.

Jeder betroffene Arbeitnehmer hat nämlich das Recht, ein Mitglied des Betriebsrates darum zu bitten, wenn der Arbeitgeber mit ihm über den Erhalt der Abmahnung sprechen möchte. Alternativ kann er einige Tage Bedenkzeit erbeten, bevor er sich zum Sachverhalt äußert. So hat er genügend Zeit und kann zum Beispiel die örtliche Niederlassung der zuständigen Gewerkschaft oder einen Rechtsanwalt aufsuchen.

Denn vielleicht ist es angebracht, schriftlich eine Gegendarstellung zu formulieren. Diese findet dann zusammen mit der Abmahnung Eingang in die Personalakte . Wenn der Arbeitgeber also beispielsweise einen Mitarbeiter per E-Mail abmahnt und dies in die Personalakte aufnehmen will, muss laut Arbeitsrecht der Arbeitnehmer vorher zu dem Vorfall angehört werden. Dafür sollte sich der Arbeitnehmer auch unbedingt die Aussagen von so vielen Zeugen wie möglich sichern, um seiner Gegendarstellung mehr Gewicht zu verleihen.

Gleichwohl ist eine Unterschrift des Arbeitnehmers bei Erhalt der Abmahnung zwingend nötig. Mit dieser sollte er jedoch nur die Kenntnisnahme, nicht jedoch den Inhalt der Abmahnung bestätigen. Es ist das Recht jedes abgemahnten Arbeitnehmers, vor seine Unterschrift einen entsprechenden Passus zu formulieren.

Sofern das Unternehmen einen Betriebsrat besitzt, kann sich der Mitarbeiter anschließend bei diesem beschweren bzw. um Unterstützung bei der Frage: „Muss ich eine Abmahnung unterschreiben?“, bitten. Auf diese Weise hält er sich alle Wege offen und kann seinen Arbeitsplatz vor einer Kündigung schützen.
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Abmahnung unterschreiben: Pflicht oder Kür?
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Kommentare

  1. Ernst meint

    10. November 2017 um 11:28

    Hallo,

    mir wurde gestern eine Abmahnung angekündigt – wegen privater Internetnutzung. Diese habe ich im Gespräch auch zugegeben.
    Jedoch ist es so, dass die private Internetnutzung im Unternehmen offiziel verboten ist, jedoch geduldet wird. Das bedeutet das JEDER in unserem Bereich privat surft und das weiß auch die Teamleiterin und auch der Geschäftsführer. Dies sei „jedoch keine Ausrede“ wurde mir gesagt.
    Kann man für ein vergehen was unter ALLEN gang und gäbe ist einer Person eine Abmahnung geben und den anderen nicht?!
    Eine Prüfung durch die IT wurde nicht durchgeführt. Kann ich vom GF verlangen das er mir nachweist das ich am meisten von allen privat surfe (was definitiv nicht der Fall ist).
    Ich habe vor zwei Jahren ebenfalls schon eine erste Abmahnung wegen Handynutzung am Arbeitsplatz erhalten. Auch in diesem Fall gilt im Prinzip das gleiche wie bei der Internetnutzung. Zuletzt hat der Geschäftsführer mehrere Personen mehrfach mit dem Handy erwischt und es gab keine Abmahnung für die entsprechenden Mitarbeiter.

    Ich würde ungerne die zweite Abmahnung unterschreiben.

    Antworten
    • https://www.abmahnung.org meint

      13. November 2017 um 12:28

      Hallo Ernst,

      diese Frage lässt sich nur im Rahmen einer Rechtsberatung beantworten. Wir dürfen eine solche Beratung nicht anbieten. Sie können hierzu jedoch einen Anwalt konsultieren.

      Abmahnung.org

      Antworten
      • Erens meint

        21. Dezember 2020 um 21:41

        Hallo ich habe 2 Abmahnungen bekommen wegen Verhalten jetzt soll ich eine bekommen weil ich angeblich gesagt haben sollte ich komme nicht zur arbeit diese Aussage habe ich nie getätigt und es abgestritten es gib keine Zeugen auch wen ein andere teaeiter sagte die hat das gesagt aber er war nicht dabei jetzt wollen die mich kündigen ist das rechtstens mfg

        Antworten
  2. Hans M. meint

    11. Dezember 2017 um 19:39

    Guten Tag

    Ich habe mutmasslich an der Weihnachtsfeier des Unternehmens unter alkoholeinfluss anderen Mitarbeiter erzählt, dass der Chef meines Chefs Drogen konsumiert. Ist dies ein Grund für eine fristlose Kündigung oder nur für eine ordentlich Kündigung? Ich selber habe nie bestätigt, diese Aussagen gemacht zu haben.

    Freundliche Grüsse

    Antworten
    • abmahnung.org meint

      15. Januar 2018 um 11:10

      Hallo Hans,

      inwiefern die Beleidigung eines Vorgesetzten eine fristlose Kündigung rechtfertigt, ist von verschiedenen Faktoren abhängig (z. B. der Schwere der Beleidigung, evtl. Provokation durch den Vorgesetzten, Bezeugungen des Vorfalls) und wurde in der Vergangenheit von Arbeitsrichtern unterschiedlich bewertet. Wir empfehlen Ihnen, sich mit Ihrem konkreten Fall an einen Anwalt für Arbeitsrecht zu wenden.

      Abmahnung.org

      Antworten
  3. Ale meint

    21. Dezember 2017 um 22:38

    Guten Abend,

    ich arbeite in einer Praxis (Auszubildende). Mein Chef hat eine Arbeiterin zu mir geschickt mit einer Abmahnung die ich unterschreiben MÜSSTE. Drinnen stand das ich unteranderem häufig zu spät komme, unentschuldigt in der Schule fehle & Diensteinweisungen nicht befolge. Erstmal muss ich sagen das ich 1-2 mal zu spät gekommen bin und das vllt 10-15 min. Wir haben neue Auszubildende ( ich bin knapp 2 Jahre dort) die fast IMMER zu spät kommen und das 1-2 Stunden zudem jede halbe Stunde für 20 min runter gehen zum Rauchen. Das häufige fehlen in der Schule ist wegen meinem Chef ( ich arbeite täglich von 8-22 Uhr OHNE PAUSE) , da ich unter Schlafmangel & Migräne leide schaffe ich es manchmal nicht zur Schule zu gehen. Mein Chef weiß es auch seit einem Jahr, weiß auch das es seine Schuld ist hat nie was gesagt, jedoch habe ich mich vor paar Wochen mit ihm gestritten bzw er hat mich vor allen Patienten angeschrien und das OHNE Grund. Meine Kollegin ( Azubi) hat eine Linse vergessen mit für den Op einzupacken und hat mir ohne Sinn die Schuld dafür gegeben ?!? Obwohl das nicht meine Aufgabe war! Und deswegen auch die Anschuldigung das ich Dienstanweisungen nicht befolge, obwohl es nicht stimmt. Ich mache sogar Aufgaben die ich nicht machen DARF und bin auch die einzige in der Praxis die alles machen kann und sogar die Aufgaben bzw Papier für den Arzt fertig macht ( kurzgesagt bin laut ihm „seine rechte Hand“.) Nur wegen diesem Streit, weil wir nicht mehr reden hat er mir diese Abmahnung ausgestellt, obwohl die nicht gerechtfertigt ist. Ich kann so nicht weiter machen und zudem redet er hinter meinem Rücken über mich mit den Mitarbeiter und setzt lügen über mich in die Welt. Was kann ich tun ?

    Antworten
    • abmahnung.org meint

      15. Januar 2018 um 11:52

      Hallo Ale,

      Sie sind in der Regel nicht verpflichtet, eine Abmahnung zu unterschreiben. Sie können zeitnah zur Abmahnung eine Gegendarstellung vorbringen, die zusammen mit der Abmahnung in Ihre Personalakte aufgenommen werden muss. Sollte der Fall vor ein Arbeitsgericht gehen, können die Richter auf diese Art auch Einsicht in Ihre Darstellung der Situation erhalten. Weitere Informationen zur Gegendarstellung finden Sie hier: https://www.abmahnung.org/gegendarstellung/

      Abmahnung.org

      Antworten
    • Murat meint

      12. November 2020 um 0:19

      Kann er nicht. Weil du gesetzlich nicht länger als 10 Stunden arbeiten darfst.Und anschreiben geht schon mal gar nicht. [Angabe von Redaktion entfernt].gruss und immer ruhig bleiben

      Antworten
  4. Viviane meint

    27. Dezember 2017 um 11:40

    Guten Tag,

    ich soll eine Abmahnung bekommen. Ich habe unbemerkt meinen Urlaubsantrag für einen halben Tag falsch gestellt. Der lautete auf die erste des Hälfte des Tages frei und die zweite Arbeiten. Von mir gewollt war aber die erste Hälfte zu arbeiten und die zweite frei zu haben. Aufgefallen ist mir das nicht, erst als ich vorhin darauf angesprochen wurde. Als ich mich entschieden habe Urlaub zu beantragen habe ich noch nachgeschaut ob genug Leute bis 20:00 da sind. Mit mir waren es 3. Völlig ausreichend, da nur 2 pflicht sind. Der Antrag wurde auch genehmigt. Heute hieß es dann es wäre keine da gewesen ab 18:00 Uhr, weil ich die einzige gewesen wäre die geplant ist. Zum einen bin ich irritiert weil immer 2 in der Spätschicht bis 20 Uhr geplant sind, mindestens und ich habe ja vorher noch geschaut. Dadurch das dann wohl keiner da war ab 18 Uhr sind ein paar Anrufe verloren gegangen. Das hat dazu geführt das der Auftraggeber natürlich etwas erboßt war.
    Ist hier die Abmahnung überhaupt gerechtfertigt?

    Antworten
    • abmahnung.org meint

      15. Januar 2018 um 12:11

      Hallo Viviane,

      wenn Sie Ihren Urlaubsantrag – ob versehentlich oder nicht – für die erste Hälfte des Tages stellen und Sie für die zweite Hälfte zur Arbeit eingeteilt werden, sind Sie üblicherweise verpflichtet, zu dieser Zeit zu arbeiten. Ansonsten entfernen Sie sich unerlaubt vom Arbeitsplatz, was eine Abmahnung bedingen kann. Ob auch andere Kollegen hätten anwesend sein sollen, ist hierbei in der Regel unerheblich. Ein Anwalt für Arbeitsrecht kann Ihren Fall ausführlich prüfen und Sie beraten.

      Abmahnung.org

      Antworten
  5. Patricia meint

    12. Januar 2018 um 4:42

    Hallo,

    Ich habe eine Frage.
    Vor meinem Urlaub haben ein Kollege und ich den Dienst ohne Erlaubnis getauscht und meine Chefin hatte gesagt das dieses Verhalten Konsequenzen haben wird.
    Ich habe mit einer Abmahnung gerechnet.
    Mit einem Telefonat mit einer guten Freundin und Arbeitskollegin sagte diese mir das es meine zweite sei und meine Chefin das erzählt hätte und von meinem Kollegen, seine Abmahnung vor den anderen Kollegen besprochen habe, da sie es für notwendig hielt.
    Dennoch frage ich mich in die ‚erste abmahnung‘ von der ich noch nicht gehört habe oder gar wusste rechtsgültig ist?

    Antworten
    • abmahnung.org meint

      22. Januar 2018 um 10:50

      Hallo Patricia,

      ob die erste Abmahnung rechtsgültig ist, kann und darf unsere Redaktion nicht beurteilen. Bitte wenden Sie sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht.

      Abmahnung.org

      Antworten
  6. sunshine meint

    15. Februar 2018 um 12:37

    Hallo,
    ich habe vor 2 Monaten während der Arbeit bei Facebook ein Video von meinem Arbeitsplatz gepostet mit dem Kommentar : “ so macht Arbeiten Spaß“.
    Habe dies aber gleich wieder gelöscht.
    Nun soll ich dafür eine Abmahnung bekommen.
    Ist das eine Grundlage für eine Abmahnung ?
    Danke für eine Rückmeldung.

    Antworten
    • Abmahnung.org meint

      19. Februar 2018 um 9:45

      Hallo sunshine,

      ob für eine Abmahnung eine Grundlage besteht, hängt von vielen Faktoren ab. Die Rechtmäßigkeit Ihrer Abmahnung kann ein Anwalt für Arbeitsrecht beurteilen.

      Ihr Team von Abmahnung.org

      Antworten
  7. Klyshi meint

    18. Februar 2018 um 3:03

    Hallo

    Ich habe in Oktober am frühen morgen unsere Kasse nicht zählen können weil ich spät dran war. Habe aber mit meine Vorgesetzten darüber geredet was ja dann geklärt war . Ich versteh mich mit denen nicht gut , die erwähnen Dinge die nicht statt gefunden haben oder das mit der Kasse was ja damals geklärt worden ist!!! Hab bald ein gespräch mit der Personalabteilung, ist eine Abmahnung noch gültig weil ich am frühen morgen die Kasse nicht zählen konnte?

    Antworten
    • Abmahnung.org meint

      19. Februar 2018 um 10:03

      Hallo Klyshi,

      ob eine Abmahnung gerechtfertigt ist oder nicht, kann von hieraus nicht beurteilt werden. Sollten Sie der Abmahnung widersprechen, können Sie sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht wenden.

      Ihr Team von Abmahnung.org

      Antworten
  8. Elena L. meint

    1. März 2018 um 16:49

    Muss ich die Empfangsbestätigung einer Abmahnung unterschreiben?

    Antworten
    • Abmahnung.org meint

      12. März 2018 um 9:41

      Hallo Elena,

      Sie müssen weder eine Empfangsbestätigung noch die Abmahnung unterschreiben. Die Zustellung ist auch vor Zeugen möglich.

      Ihr Team von Abmahnung.org

      Antworten
  9. Anna meint

    9. Mai 2018 um 22:42

    Hallo liebes Team von Abmahnung.org,

    ich habe heute ein Abmahnung wegen Arbeitsverweigerung erhalten.
    Die Abmahnung wurde mir von meinem Vorgesetzten persönlich und ohne Zeugen ausgehändigt.
    Ich wurde nicht aufgefordert den Erhalt der Abmahnung zu unterschreiben (auf dem Schreiben ist eine Unterschrift des Mitarbeiters nicht vorgesehen).

    Um den Sachverhalt richtig zu stellen würde ich eigentlich gerne eine Gegendarstellung zu meiner Personalakte hinzufügen lassen.

    Ist es klug bei dem Sachverhalt eine Gegendarstellung zu fertigen?

    Herzlichen Dank im Voraus

    P.S.: Auf der Abmahnung steht zwar mein richtiger Name aber die falsche Anschrift. Bin ich dazu verpflichtet das korrigieren zu lassen?

    Mit freundlichen Grüßen

    Antworten
    • abmahnung.org meint

      11. Mai 2018 um 10:15

      Hallo Anna,

      da wir keine Rechtsberatung erteilen dürfen, können wir Ihnen nicht sagen, ob eine Gegendarstellung in Ihrem Fall angebracht ist. Bitte wenden Sie sich hierzu an einen Rechtsanwalt.

      Uns ist nicht bekannt, dass Arbeitnehmer verpflichtet wären, eine falsch Anschrift auf der Abmahnung korrigieren zu lassen.

      Ihr Team von abmahnung.org

      Antworten
  10. Yergün meint

    11. Mai 2018 um 14:05

    Hallo,

    ich habe anfang März eine Abmahnung ausgesprochen erhalten, mir wurde gesagt das nächste Woche aus der Personalabteilung jemand vorbeikommt und Sie mir zur Unterschrift aushändigt, das ist bis heute nicht passiert. Wie lange kann sich der Arbeitgeber diesbezüglich zeit lassen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Erkan

    Antworten
    • abmahnung.org meint

      14. Mai 2018 um 17:09

      Hallo Yergün,

      uns ist keine gesetzliche Frist bekannt, bis wann eine Abmahnung unterschrieben werden muss.

      Ihr Team von abmahnung.org

      Antworten
  11. Madeleine meint

    4. Juni 2018 um 21:53

    Hallo!

    Muss ich eine Abmahnung unterschreiben,wenn ich wegen meinen kranken Kind zu Hause blieb?Mit Krankenschein.

    Antworten
    • abmahnung.org meint

      6. Juni 2018 um 17:03

      Hallo Madeleine,

      stimmen Sie der Abmahnung nicht zu, sind Sie nicht verpflichtet diese zu unterschreiben. Erfolgte die Abmahnung unrechtmäßig, sollten Sie eine Gegendarstellung aufsetzen.

      Ihr Team von abmahnung.org

      Antworten
  12. Ford meint

    14. Juni 2018 um 22:33

    also mein maister lässt immer unnötige aüßerungen fallen , auf einer herblassenden art wie du hälst ja für ganz schlau oder große muskeln aber kein hiern oder du meinst ja du werst so schlau ust und hat auch gesagt aus persönlicher meinung fände er ich sei ein spinner und ich antworte immer ja ich bin schlau oder ja ich bin hübsch kann er mir deshalb eine abmahnung in schriftlicher form geben ? und wir haben eine firme die für unsere firma unsere hosen wäscht nun sind meine nicht zurück gekommen und ich habe mir eine hose vom kollegen genommen der seit monaten krank ist nun ist er next week wieder da und es ist aufgefallen kann man mich deshalb kündigen ?

    Antworten
    • abmahnung.org meint

      28. Juni 2018 um 13:29

      Hallo Ford,

      eine Abmahnung wegen Unfreundlichkeit auszusprechen ist denkbar, ob diese aber auch tatsächlich angebracht ist, hängt von der konkreten Situation ab. Im Streitfall muss hier ein Gericht entscheiden.

      Ob das ungefragte Ausleihen der Hose eines Kollegen eine Kündigung rechtfertigt, können wir nicht einschätzen. Bitte wenden Sie sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht.

      Ihr Team von abmahnung.org

      Antworten
  13. Tobias meint

    24. Juni 2018 um 14:43

    Hallo

    Habe vor 4 Wochen ausversehen und weil ich mit einem Kollegen gleichzeitig im Gespräch war in ein Dienstwagen 12 Liter Super statt Diesel getankt.
    Nach Rücksprache mit dem Vorgesetzten und der Betriebseigenen Werkstatt stellte das kein Problem dar, sollte den Rest Diesel nachttanken und alles gut. Hab auch direkt eine Schadensmeldung dazu geschrieben damit falls was kommt alles nach zu vollziehen ist.Tatsache hatte keine Folgen Fahrzeug fährt einwandfrei.
    Ist mir in 4 Jahren noch nie passiert bzw. gab auch sonst nie von mir verursachte beschädigungen an Fahrzeugen.
    Nun nach 4 Wochen bekomm ich diesbezüglich eine Abmahnung.
    Vorab hieß es nur ja blöd gelaufen aber ist ja nix passiert.

    Abmahnung eher gerechtfertigt oder eher nicht?

    Antworten
    • abmahnung.org meint

      28. Juni 2018 um 14:09

      Hallo Tobias,

      prinzipiell dient eine Abmahnung dazu, ein wiederholtes Fehlverhalten zu korrigieren und zukünftig zu unterbinden. Daher rechtfertigt ein einmaliger Fehler in der Regel keine Abmahnung. Wir empfehlen Ihnen, sich diesbezüglich von einem Anwalt für Arbeitsrecht beraten zu lassen.

      Ihr Team von abmahnung.org

      Antworten
  14. Thomas meint

    19. September 2018 um 12:30

    Hallo,

    muss bei Abmahnung der Betriebsrat angehört bzw. informiert werden?

    Gruß

    Antworten
    • abmahnung.org meint

      28. September 2018 um 11:23

      Hallo Thomas,
      laut aktueller Rechtsauffassung hat der Betriebsrat beim Ausspruch einer Abmahnung durch den Arbeitgeber kein Mitbestimmungsrecht.

      Ihr Team von abmahnung.org

      Antworten
  15. Lea meint

    25. September 2018 um 15:47

    Hallo alle zusammen.
    Mein Bruder hat eine Abmahnung erhalten, ohne Gründe ihn zu nennen. Ist das legitim ? 14 Tage später erhielt er dann eine Kündigung! Freunde haben uns geratenen einen Anwalt für Arbeitsrecht einzuschalten.

    Antworten
    • abmahnung.org meint

      28. September 2018 um 11:19

      Hallo Lea,
      eine pauschale Einschätzung ist uns nicht möglich. Wenden Sie sich daher an einen Anwalt für Arbeitsrecht, der den Sachverhalt eingehend überprüfen kann.

      Ihr Team von abmahnung.org

      Antworten
  16. Majuran R. meint

    21. Oktober 2018 um 2:15

    Hallo. Ich arbeite als Teilzeitkraft in einem Kino. Die Kleiderordnung des Kinos für die Mitarbeiter besagt, dass wir komplett schwarz eingekleidet sein sollen. Nun habe ich heute ausversehen eine blaue Jeans angehabt. Ich habe meine Vorgesetzte darauf angesprochen und mich entschuldigt. Sie meinte, dass dies aber nicht zu entschuldigen wäre. Dann hat sie mich vor Ende der Schicht gesagt, dass sie mir eine Abmahnung für Missachtung der Kleiderordnung geben wird. Sie müsste dies aber noch mit dem Chef des Kinos besprechen.

    Nun soweit kann ich wohl nicht gegen die Abmahnung argumentieren. Aber jetzt kommt der brennende Punkt: Eine weitere Mitarbeiterin hatte am selbigen Tag eine blaue Jeans an. Ich sprach die Vorgesetzte darauf an und sie meinte, dass die Jeans der Mitarbeitern jedoch dunkler als meine sei. Das ist auch der Fall. Die Hose der Mitarbeiterin ist dunkelblau, aber dennoch ein eindeutiges blau gewesen und nicht schwarz. Die Mitarbeiterin bekommt zum jetztigen Zeitpunkt für die Missachtung der Kleiderordnung keine Abmahnung.

    Ich fühle mich ungerecht behandelt. Ich weis nicht woran es genau liegt. Ob es nur um Sympathie geht oder sogar um meine Herkunft. Das mag etwas weit gegriffen sein, aber eventuell könnte ich auch damit argumentieren. Ich habe eine dunkle Hautfarbe, meine Eltern kamen aus Sri Lanka. Die Mitarbeiterin ist deutschstämmig.

    Ich möchte wie gesagt nicht bestreiten, dass ich gegen die Kleiderordnung verstoßen habe. Allein die ungerechte Behandlung seitens der Vorgesetzten prangere ich an. Was meinen Sie wie ich dagegen vorgehen soll? Ich habe schon vor die Abmahnung nicht zu unterschreiben.

    Mit freundlichem Gruß,

    Majuran R.

    Antworten
    • abmahnung.org meint

      22. Oktober 2018 um 9:50

      Hallo Majuran,
      wir dürfen kostenlose Rechtsberatung geben. Wenden Sie sich daher für eine Einschätzung an einen Anwalt für Arbeitsrecht.

      Ihr Team von abmahnung.org

      Antworten
  17. Viola meint

    23. Oktober 2018 um 7:40

    Hallo,
    ich habe eine Abmahnung via Einschreiben bekommen, muß ich die bestätigen?

    Die Abmahnung ist teilweise auch berechtigt. Aber es wird nichts bringen eine Gegendarstellung zu schreiben, da der Arbeitgeber voll hinter dieser Person steht, weswegen ich abgemahnt wurde.

    In der Abmahnung steht nicht drin das ich gekündigt werde, sondern lediglich das ich eine Zusage machen soll, das dies nicht mehr geschieht weswegen ich angemahnt wurde. Dies werde ich selbstverstänflich auch tun.
    Aber wie muß ich das machen?

    Wie soll ich mich jetzt verhalten, wenn ich nächste Woche wieder an die Arbeit gehe.
    Muß ich jetzt bei allem klein bei geben?

    Mit freundlichen Gruß

    Viola

    Antworten
    • abmahnung.org meint

      1. November 2018 um 9:21

      Hallo Viola,
      wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben. Wenden Sie sich daher für eine Einschätzung an einen Anwalt für Arbeitsrecht.

      Ihr Team von abmahnung.org

      Antworten
  18. Ralf meint

    3. Dezember 2018 um 7:53

    Hallo,
    habe eine Abmahnung bekommen. Diese wurde bei der persönlichen übergabe nicht unterschrieben. Wie lange kann mich mein Chef danach noch auffordern zu unterschreiben?
    Verfällt irgendwann die gültigkeit?
    Wie lange bleibt diese in meiner Akte?

    Gruß

    Antworten
    • abmahnung.org meint

      10. Dezember 2018 um 9:23

      Hallo Ralf,
      wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben. Wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen an einen Anwalt für Arbeitsrecht.

      Ihr Team von abmahnung.org

      Antworten
  19. Hummel meint

    5. Dezember 2018 um 11:26

    Guten Tag

    Mein Chef droht uns mit Abmahnung wenn wir einen Lieferschein unterschreiben und die Ware die sich auf dem Liefetschein befindet und nicht mitgeliefert worden ist. Die Drohung wurde nur denen gegenüber ausgesprochen die gerade dabei sind in unserer Firma einen Betriebsrat zu gründen.
    Ist das gerechtfertigt das man eine Abmahnung deswegen bekommen kann?

    Antworten
    • abmahnung.org meint

      10. Dezember 2018 um 9:20

      Hallo Hummel,
      wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben. Wenden Sie sich daher ggf. an einen Anwalt.

      Ihr Team von abmahnung.org

      Antworten
  20. Axel meint

    31. Januar 2019 um 22:35

    Guten tag
    Arbeite in einem callcenter seit 2 jahren ungefähr….Habe 2 mal letze abmahnung erhalten? Wegen 3 bis maximal 10 minuten verspätungen und habe es auch unterschrieben.
    Die frage ist wie hoch ist die ehrlichkeit der abmahnung?
    Geht es überhaupt 2 letze abmahnungen zu erhalten?
    Noch eine frage wie kann ich es
    Nachvollziehen das die abmahnungen nicht fake sind?
    Weil ich die direkt von meinen teamleiter erhalten habe und nicht vom cheff…
    Dankeschön…

    Antworten
    • abmahnung.org meint

      15. Februar 2019 um 17:00

      Hallo Axel,
      Abmahnungen werden in der Personalakte vermerkt, mit einer Einsicht in diese, lassen sich mögliche Zweifel ggf. aus dem Weg räumen.

      Ihr Team von abmahnung.org

      Antworten
  21. Lucy meint

    20. Mai 2019 um 13:35

    Eine Kollegin hat wohl zu Unrecht eine Abmahnung erhalten. Sie ist nun unsicher, ob sie diese Abmahnung unterschreiben soll. Wahrscheinlich sollte sie lieber einen Anwalt für Arbeitsrecht aufsuchen, um sich beraten zu lassen. Ich werde ihr diesen Artikel mal weiterleiten.

    Antworten
  22. Saphira meint

    8. Juli 2020 um 12:51

    Hallo,
    Ich arbeite als Kassiererin und eine Kundin hat sich beschwert das ich angeblich die Ware doppelt und dreifach drüber ziehe. Wenn ich das sehe storniere ich es natürlich sofort. Und letzte Woche habe ich den Preis falsch eingegeben. Da ich die PU Nummer vertauscht habe. Aber das Problem ist das die Kundin erst immer ein Tag später wieder kommt und sich dann beschwert. Da kann man doch garnicht mehr nachprüfen was sie gekauft hat und was nicht. Mein Chef hat mir jetzt eine Abmahnung gegeben. Muss ich die unterschreiben? LG

    Antworten
  23. Hanna meint

    16. Juli 2020 um 8:59

    Vielen Dank für den Beitrag zum Thema Abmahnung. Mein Bruder hat eine Abmahnung erhalten, die er nun unterschreiben soll, wozu ihm sein Fachanwalt für Arbeitsrecht jedoch abrät. Gut zu wissen, dass man eine Abmahnung, die ungerechtfertigt ist, in keinem Fall unterschreiben sollte.

    Antworten
  24. Simon meint

    12. Oktober 2020 um 18:47

    Hallo mir hat man eine abmahnung ausgesprochen weil ich vor der pause , so ca 10min vorher auf den parkplatz raus gegangen bin und hab meinem arbeitskollegen nur gzeigt wo er nicht parken darf weil es da sonst ärger gibt. Meine maschine ist gelaufen . Und dann kam der chef ums eck und hat gefragt was wir da machen. Dann hb ichs ihm gschildert und er will mir jetzt eine abmahnung gben….
    Der parkplatz befindet sich aber innerhalb dess betriebsgelände. Somit ich eig auch nicht ausstempeln muss.
    Ist die abmahnung berechtigt??
    Bitte um schnelle antwort.

    Gruss simon

    Antworten
    • abmahnung.org meint

      16. Oktober 2020 um 13:50

      Hallo Simon,
      wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben. Wenden Sie sich mit diesem Anliegen an einen Anwalt für Arbeitsrecht.

      Ihr Team von abmahnung.org

      Antworten
  25. Molocea meint

    12. November 2020 um 14:32

    Hallo, ich bin Auszubildende, ich habe am Dienstag ein Abmahnung von mein Chef gekriegt , weil er ein Brief von meiner Schule gekriegt hat wo meiner Fehlen Stunden, aber alles sind entschuldigt und auch noch dazu ich war in Krankenschein wenn ich nicht in der Schule war. Und der Chef sagte zu mir „dass er keine Strafe kriegt, soll er mir Abmahnung geben“. Ich habe mich informiert dass er mir ein Abmahnung geben kann soll ich mindestens 1 Fehlen Stunden unentschuldigt habe!
    Und auch noch dazu der hat mich gezwang , das Papier zu unterschreiben. Kann ich jetzt ein Widerspruch schreiben?
    Danke

    Antworten
    • abmahnung.org meint

      13. November 2020 um 15:15

      Hallo Molocea,
      welche rechtlichen Möglichkeiten Sie in diesem Fall haben, sollten Sie ggf. mit einem Anwalt für Arbeitsrecht besprechen.

      Ihr Team von abmahnung.org

      Antworten
  26. für Abmahnung zum Rechtsanwalt meint

    28. November 2020 um 10:59

    Vielen Dank für die umfassenden Ausführungen hier. Man kann sich natürlich daran schon stark orientieren, aber es ist natürlich immer riskant, etwas zu tun, ohne sich auf den Fall bezogene Rechtsberatung im Arbeitsrecht zu holen. Das würde ich immer direkt machen, bevor irgendetwas unterschrieben wird.

    Antworten
  27. Dirk meint

    26. Januar 2021 um 19:40

    Hallo zusammen ,
    Ich bin Karosseriebauer in einem Autohaus mit 30jähriger Berufserfahrung, davon 28 anerkannte Berufsjahre in dieser Firma. Habe mir bis jetzt nie etwas zu Schulden kommen lassen. Leider ist mir nun der Fehler zu Zuge der Unfallreparatur passiert, das ich nach der Montage, eine Halterung des Handbremsseils vergaß wieder zu befestigen. Dabei wurde das Handbremsseil durch scheuern am Reifen beschädigt und mußte leider erneuert werden. Aufgrund dessen wurde mir nun die Abmahnung übergeben mit der Aufforderung diese zu unterschreiben. Desweiteren wurde mit arbeitsrechtlichen Konsequensen und der Kündigung gedroht,sollte sich dieser oder ein ähnlicher Vorfall wiederholen.
    Meine Frage wäre nun,wie verhalte ich mich und kannich dagegen etwas unternehmen?

    LG

    Antworten
  28. N.Kempf meint

    21. März 2021 um 18:15

    Ich erhielt an gleichen Tag und Uhrzeit zwei Abmahnungen .
    Ist Dies nicht rechtswidrig und zugleich unwirksam ?
    Zumal beide Abmahnungen ,zu unterschiedlichen Vorgängen , absolut kopfschüttelnde Beweggründe aufweisen .
    Wie z.B. dass ich als Service-Techniker – Springer vergass eine Mülltonne zurück zum Müllplatz zu stellen , weil ich zwztl. an anderen Objekt einen abgesprochenen Kunden-Termin wahrnahm .

    Antworten
    • abmahnung.org meint

      22. März 2021 um 16:58

      Hallo,
      wenden Sie sich für eine Einschätzung am besten an einen Anwalt.

      Ihr Team von abmahnung.org

      Antworten
  29. Artmann meint

    31. März 2021 um 16:32

    Hallo mir wurde eine Abmahnung vorgelegt. Wenn ich schreibe das ich es zur Kentnis genommen habe und es nochmal vorkommt das ich einen Vorgang aus Versehen falsch bearbeite kann es dann als Kündigung gewertet werden oder nicht?

    Antworten
    • abmahnung.org meint

      27. April 2021 um 15:07

      Hallo Artmann,
      wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben. Wenden Sie sich ggf. an einen Anwalt.

      Ihr Team von abmahnung.org

      Antworten
  30. Maximilian meint

    10. Mai 2021 um 10:40

    Ich habe letzte Woche eine Abmahnung von meinem Chef bekommen. Es war daher sehr hilfreich den Tipp zu lesen, dass man nicht jede Abmahnung unterschreiben sollte, wenn man mit der Abmahnung selbst unzufrieden ist. Am besten wende ich mich an einen Rechtsanwalt, der mir weiterhelfen kann.

    Antworten
  31. Sarah meint

    19. Mai 2021 um 8:32

    Darf mir meine Arbeitgeberin nach Kündigung des Arbeitsverhältnisses (Kündigung meiner Seite) eine Abmahnung aushändigen und zur Unterschrift vorlegen? Der Grund ich habe mit Eltern von Kindern in meiner Privatzeit kommuniziert.

    Antworten
    • abmahnung.org meint

      31. Mai 2021 um 9:39

      Hallo Sarah,
      wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben. Wenden Sie sich daher für eine Einschätzung an einen Anwalt.

      Ihr Team von abmahnung.org

      Antworten
  32. Daniel meint

    14. Juli 2021 um 16:36

    Auch mein Arbeitgeber hat mir die Abmahnung persönlich überreicht und wollte mich so unter Druck setzen. Ich habe mich aber nicht dazu hinreißen lassen. Zuerst einmal werde ich mir einen Fachanwalt für Arbeitsrecht suchen und mich beraten lassen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass das alles rechtens war.

    Antworten
  33. Daniel meint

    19. Juli 2021 um 12:48

    Ich habe eine Abmahnung von meinem Arbeitgeber erhalten. Es war echt interessant hier zu erfahren, dass Abmahnungen auch zu ungerechtfertigter Weise entstehen können, die man nicht unterschreiben sollte. Ich werde mit einem Fachanwalt sprechen, um rechtliche Dinge klären zu können.

    Antworten
  34. Thomas meint

    2. August 2021 um 15:38

    Mein Arbeitskollege ist letzte Woche an einem Herzinfarkt und Schlaganfall gestorben, er wurde vorher Covid-19 geimpft, ich habe im privaten Umfeld bei Whatsapp gepostet dass ich ihm in tiefer Trauer gedenke, und er an der Impfung gestorben ist (ist nicht beweisbar aber liegt auf der Hand). Jemand aus meinem privaten Umfeld kennt einen Ex-Kollegen und hat ihm den Post weitergeleitet, der hat den Post an meinen Chef weitergeleitet und nun habe ich wegen dem Post eine Abmahnung erhalten.
    Ich weiß nicht warum? Er sagt ich hätte damit das Vertrauen erschüttert.

    Antworten
  35. Karl meint

    14. September 2021 um 11:37

    Ich habe von meinem Arbeitgeber nun eine Abmahnung erhalten und kann diese nicht ganz nachvollziehen. Was ich daher sehr interessant finde, dass ich nicht dazu verpflichtet bin die Abmahnung zu unterschreiben, wenn sie ungerechtfertigt oder sogar ungültig ist. Ich werde mir dafür mal eine Anwalt für Arbeitsrecht suchen und genauer beraten lassen, vielen Dank für die Infos.

    Antworten
  36. rolla meint

    4. November 2021 um 12:17

    Danke für den informativen Beitrag, über die Abmahnung. Ich habe nicht gewusst, dass man eine Abmahnung nicht unterschreiben muss. Ich muss mich mehr über mein Recht, als Arbeitnehmer wissen.

    Antworten
  37. HYSEN meint

    11. Januar 2022 um 16:11

    Hallo
    Ich habe heute eine Abmahnung vorgelegt bekommen weil ich mein freien Tag verwechselt habe ich hatte Dienstag frei dachte aber das ich Montag frei habe
    Also war ich Montag nicht arbeiten dafür Dienstag
    Dürfen die mir die Abmahnung geben bzw muss ich die Abmahnung unterschreiben?
    Was muss ich machen ?

    Antworten
    • abmahnung.org meint

      27. Januar 2022 um 12:50

      Hallo Hysen,
      wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben. Wenden Sie sich ggf. an einen Anwalt für Arbeitsrecht.

      Ihr Team von abmahnung.org

      Antworten
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