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Abmahnung & Kündigung: Was hier wichtig ist

Von Abmahnung.org, letzte Aktualisierung am: 15. Januar 2023

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Kann es eine Kündigung ohne vorherige Abmahnung geben?

Eine Abmahnung kann auch zu einer Kündigung führen

Vielerorts gibt es noch die Meinung, dass der Gesetzgeber vor die Kündigung durch den Arbeitgeber einige Hürden gestellt hat. Dies ist zwar aus arbeitsschutzrechtlichen Gründen richtig, doch gibt es hier eine Ausnahme, die es auf jeden Fall zu beachten gilt.

Denn keinem Arbeitgeber kann zugemutet werden einen Mitarbeiter weiter zu beschäftigen, der sich eines schweren Fehlverhaltens schuldig gemacht hat. In einem solchen Fall kann sehr wohl eine fristlose Kündigung ausgesprochen werden, die von jedem Richter des Arbeits- oder Sozialgerichtes anerkannt wird.

Welche Gründe für diese verhaltensbedingte Kündigung vorliegen können, soll in diesem Artikel behandelt werden. Darüber hinaus wird dargelegt, wie viele Abmahnungen bis zur Kündigung gemäß Arbeitsrecht ausgestellt werden müssen, falls kein solch fehlerhaftes Verhalten des Arbeitnehmers vorliegt.

Inhalt

  • Kann es eine Kündigung ohne vorherige Abmahnung geben?
  • Weitere Informationen zur Kündigung & Abmahnung
  • Welche Gründe können für eine verhaltensbedingte Kündigung vorliegen?
    • Muss es vor einer verhaltensbedingten Kündigung immer eine Abmahnung geben?
    • Wann sollte nach einer Abmahnung die Kündigung erfolgen?

Weitere Informationen zur Kündigung & Abmahnung

Abmahngründe im Arbeitsrecht
Kündigung ohne Abmahnung

Welche Gründe können für eine verhaltensbedingte Kündigung vorliegen?

Verfügt der Betrieb über einen Betriebsrat, sieht der Gesetzgeber gemäß § 102 Abs. 1 BetrVG vor, dieser grundsätzlich einzuschalten und anzuhören ist, bevor eine (fristlose) Kündigung ausgesprochen werden kann. Erfolgt nach einer Abmahnung die Kündigung des Arbeitsverhältnisses, muss der Arbeitgeber im Vorfeld zudem sorgfältig abgewogen haben, dass es in diesem Fall kein milderes Mittel geben kann. Der Verstoß des betroffenen Arbeitnehmers muss demnach ein sehr schwerwiegender sein, wodurch es kann dem Vorgesetzten nicht mehr zugemutet werden kann, den Arbeitsvertrag mit dem Mitarbeiter länger aufrecht zu halten. Einige Beispiel hierzu sind:

  • Der Arbeitnehmer kommt ständig zu spät zur Arbeit oder geht grundsätzlich zu früh in den Feierabend.
  • Der Mitarbeiter lehnt es fortgesetzt ab, ihm übertragene Aufgaben zu erledigen.
  • Grobe Fehler des Arbeitnehmers gefährden die Umsätze und/oder das Image des Unternehmens.
  • Der Mitarbeiter hält ihm gesetzte wichtige Termine nicht ein.
  • Der Angestellte macht sich Tätlichkeiten oder Beleidigungen gegenüber Kollegen, dem Vorgesetzten oder Kunden schuldig.
  • Der Arbeitnehmer ist wegen einer Unterschlagung oder eines Diebstahls von Firmeneigentum eindeutig überführt worden.
Wenn die Kündigung eine Sperrzeit enthält, wird es für den Arbeitnehmer oftmals kompliziert

Falls solche oder ähnliche Gründe vorliegen, ist es rechtens, wenn seitens des Arbeitgebers eine verhaltensbedingte Kündigung auch ohne vorherige Abmahnung erfolgt.

Eine in vielen Fällen sehr schlimme Folge ist es dann, dass die Agentur für Arbeit eine so genannte Sperrzeit verhängt. Denn die Sperrzeit erfolgt nicht nur, wenn Arbeitnehmer selbst kündigen, sondern auch, wenn sie aufgrund fehlerhaften Verhaltens von ihrem Arbeitgeber gekündigt werden.

Hat die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer sich versicherungswidrig verhalten, ohne dafür einen wichtigen Grund zu haben, ruht der Anspruch für die Dauer einer Sperrzeit. Versicherungswidriges Verhalten liegt vor, wenn […] die oder der Arbeitslose das Beschäftigungsverhältnis gelöst oder durch ein arbeitsvertragswidriges Verhalten Anlass für die Lösung des Beschäftigungsverhältnisses gegeben und dadurch vorsätzlich oder grob fahrlässig die Arbeitslosigkeit herbeigeführt hat […] – § 159 Drittes Buch Sozialgesetzbuch – Arbeitsförderung

Muss es vor einer verhaltensbedingten Kündigung immer eine Abmahnung geben?

Diese Frage kann wiederum nur mit der Zumutbarkeit beantwortet werden. Denn, wenn ein Arbeitnehmer einen solch schweren Fehler begangen hat, dass dem Arbeitgeber eine weitere Beschäftigung nicht zugemutet werden kann, ist auch eine verhaltensbedingte Kündigung möglich, ohne dass der Mitarbeiter im Vorfeld abgemahnt wurde.

Fehler, aufgrund derer der Arbeitger Mitarbeiter kündigen darf, können unter anderem folgende sein:

  • Der Arbeitnehmer hat die Stechuhr zu seinen Gunsten manipuliert.
  • Der Arbeitnehmer ließ sich bestechen.
  • Der Arbeitnehmer ist auch für die Konkurrenz tätig oder hat wichtige interne Sachverhalte an die Öffentlichkeit gebracht.
  • Der Arbeitnehmer nimmt sich Urlaub, der nicht vorher genehmigt wurde.

Bei solchen und ähnlichen Vergehen ist es durchaus rechtens, wenn ohne Abmahnung sofort und ohne Einhaltung sonst üblicher Fristen gekündigt wird.

Dies gilt im Übrigen auch dann, wenn der genehmigte Urlaub ohne Rücksprache verlängert wurde. Auch gilt diese Bestimmung, wenn wegen desselben Verhaltens bereits eine Abmahnung erfolgt ist, diese also den Arbeitnehmer nicht zur Einsicht bewogen hat.

Und vor allem bei Diebstählen kennen die Arbeitsgerichte keine Nachsicht oder Gnade.

Beispielsweise wurde einer Frau rechtmäßig gekündigt, weil sie Leergut-Bons im Wert von etwas über einem Euro entwendet hatte (Aktenzeichen 7 Sa 2017/08). Eine andere Arbeitnehmerin erhielt die Kündigung wegen eines einzigen Kuchenstücks, das sie gegessen hatte (Aktenzeichen 2 AZR 3/83).

In beiden Fällen musste vor der fristlosen Kündigung keine Abmahnung ausgesprochen werden und der Arbeitsplatz war auch trotz angestrengter Klage vor dem Arbeitsgericht verloren.

Mehr dazu, ob eine Abmahnung bei einer fristlosen Kündigung immer Pflicht ist, erfahren Sie in unserem Ratgeber „Fristlose Kündigung ohne Abmahnung: Ist das rechtlich möglich?“

Wann sollte nach einer Abmahnung die Kündigung erfolgen?

Abmahnung und eine darauffolgende Kündigung: Wann ist der richtige Zeitpunkt hierfür?

Die Frage „Wie viele Abmahnungen führen zur Kündigung?“ erhitzt immer wieder die Gemüter. Viele Menschen sind der Überzeugung, dass der Arbeitgeber verpflichtet ist, wegen desselben Verhaltens drei Abmahnungen auszusprechen, bis es zu einer Kündigung kommen darf. Doch das ist natürlich so nicht in allen Fällen richtig.

Zunächst einmal ist es wichtig anzumerken, dass der Arbeitgeber bis zu seiner Abmahnung nicht allzu viel Zeit verstreichen lassen sollte. Am besten stellt er die Abmahnung unverzüglich nach dem beanstandeten Fehlverhalten aus.

Die Abmahnung des Arbeitgebers darf darüber hinaus keine Fehler aus formeller Sicht beinhalten. Er muss also das Fehlverhalten genau und mit Angabe von Datum und Uhrzeit oder Zeitraum schildern.

Da die Abmahnung laut Arbeitsrecht eine ausdrückliche Warnfunktion hat, müssen zudem die Folgen deutlich gemacht werden, die der Arbeitnehmer zu erwarten hat, sollte er das Verhalten, für welches es abgemahnt wurde, nicht ändern.

Außerdem sollte die Abmahnung vor einer verhaltensbedingten Kündigung am besten immer in schriftlicher Form erfolgen und vom betreffenden Arbeitnehmer unterschrieben werden. § 623 BGB sieht sogar vor, dass eine nur mündlich erfolgte Abmahnung auch mit Zeugen vor Gericht keinen Bestand haben wird und eine solche Abmahnung keinesfalls zur fristlosen Kündigung führen darf.

Beispielsweise ist eine verhaltensbedingte Kündigung wegen Krankheit und aus ihr folgenden Fehlzeiten auch nur rechtens, wenn sich der Arbeitnehmer nachweislich nicht behandeln ließ und so die Wiederherstellung seiner Gesundheit und Arbeitskraft selber vereitelte.

Auch Abmahnung und die darauf folgende Kündigung müssen einen gewissen zeitlichen Abstand haben, wenn die oben erwähnten schwerwiegenden Gründe nicht vorliegen. Denn dem Arbeitnehmer soll ja eine zweite Chance gegeben werden, seinen Arbeitsvertrag doch noch pflichtgemäß zu erfüllen. Die Kündigung nach der Abmahnung darf daher bei minderschwerem Fehlverhalten keinesfalls sofort erfolgen.

Aber es sind auch keine drei Abmahnungen wegen desselben fehlerhaften Verhaltens nötig, bis der Arbeitgeber seine fristlose Kündigung oder verhaltensbedingte Kündigung aussprechen kann. Ganz im Gegenteil genügt eine einzige Abmahnung, nach der aber eine gewisse Zeit verstrichen sein muss. Dennoch bleibt dem Arbeitnehmer das Recht unbenommen, auf diese Abmahnung hin eine Gegendarstellung zu verfassen. Er darf zudem auch verlangen, dass diese zusammen mit der Abmahnung Bestandteil seiner Personalakte wird.

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Abmahnung & Kündigung: Was hier wichtig ist
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Kommentare

  1. Jette W. meint

    7. Juni 2016 um 16:49

    Was entspricht denn einer „gewissen Zeit“ Abstand zwischen Abmahnung und Kündigung?
    Bsp.: Arbeitnehmer (Montagearbeiter) erscheint innerhalb von 2 Wochen zweimal nicht zur Abfahrt und fällt somit für die gesamten Baustellen aus. Beim ersten Mal meldete er sich nachträglich mündlich krank. Bei der zweiten Abfahrt wieder unangemeldetes Fehlen, bisher noch ohne mündliche Meldung und es liegt noch immer keine Krankmeldung vor.
    Es ist noch keine Abmahnung ausgestellt worden. Ihre Informationen deute ich so, dass wir diese drei (fehlende Krankmeldung, zweimal unentschuldigtes Fehlen) Vorfälle aufgrund der kurzen Zeitspanne in einer Abmahnung abhandeln müssen und erst beim nächsten Vorfall kündigen. Wie viel Zeit muss dazwischen liegen? Oder fällt das bereits in die Kategorie verhaltensbedingte Kündigung? Was passiert, wenn der AN die Abmahnung nicht unterschreibt, ist sie dennoch rechtskräftig (Ggf. per Einschreiben zustellen)?
    Vielen Dank im Voraus!

    Antworten
    • abmahnung.org meint

      9. Juni 2016 um 8:50

      Hallo Jette,

      eine Abmahnung ist auch dann gültig, wenn sie nicht vom Arbeitsnehmer unterschrieben wurde – solange sie den formalen Anforderungen genügt. Die Voraussetzungen für eine fristlose Kündigung scheinen hier nicht gegeben – ein Anwalt für Arbeitsrecht kann Ihnen an dieser Stelle eine genauere Einschätzung geben.

      Abmahnung.org

      Antworten
      • Mara meint

        13. September 2017 um 6:14

        Aber oben wird geschrieben dass eine Abmahnung vom Arbeitnehmer unterschrieben werden sollte und dass mündliche Abmahnungen vor Gericht nicht als Beweis akzeptiert werden… und nun schreiben Sie dass das nicht so ist und dass der Arbeitnehmer nicht unbedingt unterschreiben muss? Was denn nun?

        LG M.

        Antworten
        • abmahnung.org meint

          10. Oktober 2017 um 16:23

          Hallo Mara,

          die Unterschrift kommt einem Eingeständnis gleich. Darauf zu verzichten, ändert jedoch erstmal nichts an der Wirksamkeit der Abmahnung. Abgemahnte, die sich zu Unrecht schlecht behandelt sehen, sollten eine Gegendarstellung aufstellen. Diese wandert dann zusammen mit der Abmahnung in die Personalakte. Weitere Schritte können nur vor Gericht bzw. mit der Hilfe eines Anwalts erwirkt werden.

          Abmahnung.org

          Antworten
  2. Paloma meint

    29. August 2016 um 12:39

    Hallo,
    kann man nach einer Abmahnung fristlos gekündigt werden?

    Vielen Dank im Voraus!

    Antworten
    • abmahnung.org meint

      30. August 2016 um 11:20

      Hallo Paloma,

      je nach Schwere des Vergehens kann eine Abmahnung in der Tat eine fristlose Kündigung nach sich ziehen.

      Abmahnung.org

      Antworten
  3. Franz meint

    3. September 2016 um 11:38

    Hallo

    wir haben einen Mitarbeiter, der seit 13 Tagen unentschuldigt auf der Arbeit fehlt. Wir haben Ihm letzte Woche eine Aufforderung zur Arbeitsaufnahme, und eine Abmahnung per Einschreiben zugestellt, sich bis heute 09:00 Uhr auf der Arbeit zu melden. heute kam der Anruf von Ihm persönlich, dass er Krank sei und nicht kommt. Es liegt keine Krankmeldung vom Arzt für die gesamte Zeit vor. Können wir auf Grund der Arbeitsaufforderung und der Abmahnung jetzt fristlos Kündigen?

    Antworten
    • abmahnung.org meint

      15. September 2016 um 11:14

      Hallo Franz,

      leider dürfen wir keine Rechtsberatung geben und verweisen bei individuellen Fällen daher an einen Anwalt für Arbeitsrecht.

      Abmahnung.org

      Antworten
  4. Andrea meint

    10. September 2016 um 8:47

    Wenn sich das Verhalten des Arbeitnehmers gegenüber Vorgesetzten und mitarbeitenden dermassen respektlos verhält, auch das Geschäfts Interesse extrem nachlässt, einige Arbeiten nicht mehr ausführen möchte. Kurzfristig frei haben möchte und trotz vom Arbeitgeber nicht bewilligt, einfach geht. Mitarbeiter aufhetzt gegen den Vorgesetzten….und das alles in einem sehr kurzem Zeitraum….

    Muss man in diesem Fall auch zuerst eine Abmahnung schriftlich ablegen bevor der Arbeitgeber die Kündigung erteilen kann?

    Antworten
    • abmahnung.org meint

      15. September 2016 um 11:22

      Hallo Andrea,

      einer verhaltensbedingten Kündigung muss in der Regel eine Abmahnung vorausgehen.

      Abmahnung.org

      Antworten
  5. arslan meint

    6. Oktober 2016 um 23:56

    ich habe eine Abmahnung bekommen und in gleichem firma eine andere betriebe versetzt. dürfen die mich kündigen, wenn ich zweite Abmahnung kriege?

    Antworten
    • abmahnung.org meint

      20. Oktober 2016 um 8:24

      Hallo,

      erfolgt die zweite Abmahnung aus dem selben Grund, kann in der Tat eine Kündigung folgen.

      Abmahnung.org

      Antworten
  6. Sabrina meint

    4. November 2016 um 23:50

    Hallo
    Meine Mutter wurde gekündigt, weil sie Ihren kleinsten Sohn für ca. 30min mit zur Arbeit nahm!
    Da das Kindermädchen mehrmals 1h vorher abgesagt hat.
    Sie konnte so spontan niemand mehr Organisieren, daher bat sie mich, das ich Ihn abhollen konnte. (Um 13:00 war arbeitsbeginn und bei mir Arbeitsende, daher wurde es 30min später.)
    Nun hat sie dadurch eine Kündigung bekommen!
    Meiner Meinung nach, hätte Sie 2 Monat Kündigungsfrist da sie im Stundenlohn arbeitet und sie schon 2 Jahre dort arbeitet. Jedoch bekam sie nur einen Monat (bis ende Dez.), sie hat keine Schriftliche Kündigung erhalten, welches Rechtlich nicht un ordnung ist, und ich dachte, sie sollte Eine Abmahnung dafür bekommen haben, hatte sie aber nicht.
    Ist das Rechtlich in Ordnung?
    Wie kann Sie vorgehen?

    Danke!!

    Antworten
    • abmahnung.org meint

      10. November 2016 um 10:49

      Hallo Sabrina,

      leider dürfen wir keine Rechtsberatung geben und empfehlen in Ihrem Fall dringen, einen Anwalt für Arbeitsrecht zu konsultieren.

      Abmahnung.org

      Antworten
  7. Heidi meint

    16. Dezember 2016 um 16:15

    Hallo,
    mein Sohn bekam eine abmahnung weil er wohl bei einem Autoreifen die Muttern nicht fest genug angezogen hat , der Kunde kam erst nach 4 Tagen mit der reklamation und etwas später hat er angeblich beim Ölwechsel die Schraube nicht richtig zugedreht, der Kunde kam nicht zurück in die Werkstatt sondern ging woanders hin , nach ein paar tagen, jetzt bekam er gnädig einen Aufhebungsvertrag, bewiesen sind beide Sachen nicht , ist es dann alles rechtens?
    Danke im voraus

    Antworten
    • abmahnung.org meint

      22. Dezember 2016 um 10:32

      Hallo,

      leider dürfen wir keine Rechtsberatung bieten und verweisen zur Überprüfung spezifischer Fälle auf einen Anwalt.

      Abmahnung.org

      Antworten
    • Marc meint

      3. März 2020 um 18:30

      Eine Frage ist eine Abmahnung auch dann noch rechtskräftig nachdem man gekündigt wurde oder verfällt dann die Abmahnung? Danke im voraus

      Antworten
      • abmahnung.org meint

        13. März 2020 um 16:02

        Hallo Marc,
        eine Abmahnung wird lediglich in Ihrer Personalakte des Unternehmens eingetragen, für das Sie zu der Zeit tätig waren. Verlassen Sie dieses Unternehmen, spielen erteilte Abmahnungen in der Regel keine Rolle mehr.

        Ihr Team von abmahnung.org

        Antworten
  8. Myriam meint

    22. Dezember 2016 um 9:29

    In unserer Praxis arbeitet seit Jahren eine Kollegin, deren Verhalten sich sugsessive in den letzten 2-3 Jahren innerhalb des Arbeitsbereiches sehr negativ verändert hat.
    Fehler, die sie begeht, werden offensichtlich versucht ( teilweise auch erstmal unbemerkt) anderen Kolleginnen unterzuschieben. Angesprochen darauf, lügt sie erstmal dirkt ins Gesicht. Ebenso ist ihr grobes Verhalten Patienten gegenüber, die sich in letzter Zeit vermehrt beschweren., dies aber leider nicht beim Chef, sondern zu 99% bei uns anderen Mitarbeitern.
    Auf diese ganzen Aspekte von jedem Einzelnen von uns angesprochen ( nur vom Chef nicht, der weiss es, meint aber, wir müssen uns selber einigen), tut sie so, als würde sie etwas ändern, aber man kann sicher sagen, dass spätestens am nächsten Tag alles wieder weg ist). Sie ist schon lange ausgelernt und macht immer wieder neue Fehler, vor allem jeder von uns hat versucht, es ihr zu erklären leichter zu machen usw.
    Nichts fruchtet. Im Gegenteil es wird schlimmer. Selbst darauf angesprochen, sich allgemein untersuchen zu lassen, da sie meinte, sie könne sich nichts merken, hat nicht geholfen. Bisher haben wir versucht, dies arbeitstechnisch zu kompensieren, sind aber jetzt an einem Punkt angekommen, wo wir nicht weiter wissen. An wen können wir uns noch wenden. Wir sind ein kleiner Betrieb mit insgesamt 4 Kolleginnen im Alter zwischen 40 und 55 Jahren plus Chef mit 43 Jahren.
    Vielen Dank

    Antworten
    • abmahnung.org meint

      22. Dezember 2016 um 10:35

      Hallo,

      es empfiehlt sich in Ihrem Fall, ein sorgfältig vorbereitetes Gespräch mit Ihrem Chef zu suchen. Ein Protokoll der Fehlverhalten der Kollegin kann Ihnen in diesem Fall helfen.

      Abmahnung.org

      Antworten
  9. Kristin meint

    8. Januar 2017 um 7:52

    Hallo

    Arbeitnehmer hat innerhalb von einem halben jahr 2 abmahnungen erhalten weil sie durch testeinkauf gefallen ist am 7.1.17 erneuter vorfall derselbigen art womit ist zu rechnen???

    Gibt es (wenn es eine erneute abmahnung gibt) eine fristlose kündigung oder trotzdem fristgerechte???

    Und würde das amt eine sperrzeit verhängen wie lange wäre diese maximal???

    Arbeitgeber weiß aber auch das der Arbeitnehmer in eine andere Abteilung möchte nur dies wird nicht ermöglicht.

    vielen dank im voraus

    Antworten
    • abmahnung.org meint

      12. Januar 2017 um 10:49

      Hallo Kristin,

      nach der dritten Abmahnung ist eine ordentliche Kündigung möglich. Bei einer verhaltensbedingten Kündigung verhängt die Agentur für Arbeit in der Regel eine Sperrfrist von maximal 12 Wochen.

      Abmahnung.org

      Antworten
  10. Sinan meint

    13. Januar 2017 um 23:46

    Hallo.
    Ich bin heute gekündgt worden.
    Gestern hat sich mein Chef beschwert, das ich zu langsam bin. Heute habe ich eine Schweissarbeit in 2,20 min anstatt 2 Std erledigt. Beim Schichtende hatte ich dann die Kündigung in der Hand. Ist das rechtens?

    Antworten
    • abmahnung.org meint

      19. Januar 2017 um 9:26

      Hallo,

      eine Kündigung wegen Schlechtleistung ist in der Tat möglich. Allerdings sollten der Kündigung zwei Abmahnungen vorausgehen.

      Abmahnung.org

      Antworten
  11. Gürkan K. meint

    15. Januar 2017 um 19:29

    Hallo

    Ich habe ausversehen eine Lieferung mit Rechnung, von Kunden A beim einem anderen Kunden B gelassen, wo drinn Stand .
    1. Die Rechnung mit Rabatt vom Kunden A.
    2.Kunde B hat darauf der Firma gefragt, warum er für diesen Produkt mehr Zahlt als Kunde A.
    Ich finde es ist kein Schaden dadurch angerichtet, weil jeder Kunde individuell je nach Menge einen anderen Rabatt erhält und Kunde A auf jedenfall mehr Kauft als Kunde B.

    Jetzt habe ich ohne Abmahnung und ein Gespräch als Warnsignal eine ordentlich Fristlos gekündigt und kriege wahrscheinlich eine Sperre.

    Mir wurde ein schweres Fehlverhalten vorgeworfen.

    Ist das vom Arbeitgeber rechtens so eine Fristolose Kündigung?

    Eine Anhöringsbogen habe ich schon erhalten vom Arge.

    Antworten
    • abmahnung.org meint

      19. Januar 2017 um 9:34

      Hallo,

      leider dürfen wir keine Rechtsberatung bieten und verweisen daher zur Einschätzung individueller Fälle an einen Anwalt.

      Abmahnung.org

      Antworten
  12. Alex meint

    26. Januar 2017 um 1:22

    Hallo

    Ich habe im April 2016 1 tag unentschuldigt gefehlt habe eine Abmahnung bekommen dann war ich in Dezember krank gemeldet die azubin hat mir 4 tage krank geschrieben an statt 5 krank tagen wegen 1 tag unentschuldigt gefehlt habe ich eine kündigung erhalten können sie mich einfach so kündigen obwohl ich nur eine Abmahnung habe kann mir da jemand weiterhelfen Danke

    Antworten
    • abmahnung.org meint

      2. Februar 2017 um 10:10

      Hallo,

      Sie können anhand Ihrer Krankschreibung sicherlich nachweisen, dass Sie tatsächlich 5 Tage krank waren, nicht nur 4.

      Abmahnung.org

      Antworten
  13. John meint

    3. Februar 2017 um 3:01

    Ich bin einen auslander mit saisons vertrag. Ich habe letzte woche ein kundigung bekommen von meinen arbeitgeber mit noch fur 1 monat arbeit. aber ich habe schon ein anderes arbeit gefunden. und kann sofort anfangen. Was muss ich machen ? gerne gehe ich zo schnel wie moglich aber nett?

    Antworten
    • abmahnung.org meint

      6. Februar 2017 um 11:01

      Hallo John,

      Sie können mit Ihrem alten Arbeitgeber einen Aufhebungsvertrag aufsetzen. Dieser kann es Ihnen erlauben, das Unternehmen frühzeitig zu verlassen. Dazu bedarf es aber einer Einigung zwischen Ihnen und Ihrem Arbeitgeber.

      Abmahnung.org

      Antworten
  14. Hans meint

    28. Februar 2017 um 14:33

    Montags war ich mit schwerer Grippe im Büro. Um 15.00 Uhr verabschiedete ich mich
    mit der Aussage das ich wahrscheinlich Dienstags zum Arzt gehe wenn es mir nicht besser ginge. Der Arzt hat mir Dienstags mittags eine Krankmeldung ausgeschrieben.
    Dienstag abends habe ich dann die krankmeldung in den Nachtbriefkasten geworfen so das unsere Geschäftsleitung morgens gleich die Meldung sieht.
    Ich war 4 tage wegen Grippe krank geschrieben. Sonntag abends habe ich unserem Praktikant per e-Mail geschrieben das ich Montag morgen nochmal zum Arzt gehe weil es mir noch nicht besser geht. Er solle Montag morgens gleich der Geschäftsleitung Bescheid geben. Außerdem würde ich auch gleich um 8.00 Uhr morgens im Geschäft anrufen. Während des Anrufs war unser Chef ausser sich. Die Geschäftsleitung hätte nichts gewußt. Und er würde mir eine Abmahnung geben. Ich solle nicht den Praktikanten anrufen. Ich habe doch auch morgens selbst noch mal angerufen. Ist solch eine Abmahnung gerechtfertigt. Oder ist es nur für irgendwas ein Vorwand. Jetzt liegt man schon mit einer schweren Grippe im Bett dann auch noch die Aussage vom Chef.

    Antworten
    • abmahnung.org meint

      6. März 2017 um 12:26

      Hallo Hans,

      wenden Sie sich am besten an einen Anwalt für Arbeitsrecht. Dieser kann überprüfen, ob die Abmahnung anfechtbar ist.

      Abmahnung.org

      Antworten
  15. Melli meint

    15. März 2017 um 23:24

    Ich habe 2 Abmahnungen bekommen da ich morgens zu spät in der Arbeit angerufen habe um mich Krank zu melden. Kann ich nun einfach fristlos gekündigt werden ?

    Antworten
    • abmahnung.org meint

      20. März 2017 um 11:58

      Hallo Melli,

      eine Kündigung kann für gewöhnlich erst erfolgen, wenn Sie nach Erhalt der Abmahnungen erneut einen Verstoß begangen haben. Aber auch bei zwei Abmahnungen kann eine Kündigung erfolgen. Wenden Sie sich im Zweifelsfall an einen Anwalt für Arbeitsrecht.

      Abmahnung.org

      Antworten
  16. Celine meint

    21. März 2017 um 14:07

    Ich bin selbst 17 Jahre alt & habe 1 Jahr in einem 450,-€ Job gearbeitet.
    Ich war ab & zu mal krank, wobei mich meine Eltern krank meldeten.
    Meine Chefin meinte, ich Lüge sie an & wäre nie krank.
    Eines Tages bekam ich morgens einen Anruf & wurde gekündigt ohne Frist.
    Ist das legal oder kann ich da irgendwas machen ?

    Antworten
    • abmahnung.org meint

      27. März 2017 um 12:45

      Hallo Celine,

      ein Anwalt für Arbeitsrecht kann einschätzen, ob hier ein Widerspruch möglich ist. Es ist empfehlenswert, sich an einen solchen zu wenden.

      Abmahnung.org

      Antworten
  17. Susanne meint

    1. April 2017 um 21:07

    Hallo, ich habe eine Abmahnung bekommen, und die ist meiner Ansicht falsch formuliert. Da steht, ich sollte eine gewisse Tätigkeit ausführen, die als fehlerhaft dargestellt wurde, aber ES wurde mit keiner Silbe erwähnt, das ich das gemacht habe.
    Vielen Dank für die Antwort im Vorraus

    Antworten
    • abmahnung.org meint

      3. April 2017 um 11:02

      Hallo Susanne,

      besitzt eine Abmahnung Formfehler, dann kann diese durchaus anfechtbar sein. Lassen Sie sich von einem Anwalt für Arbeitsrecht beraten oder setzen Sie eigenständig eine Gegendarstellung auf.

      Abmahnung.org

      Antworten
  18. Sabine meint

    5. April 2017 um 11:29

    Hallo,
    ich habe seit 3 Monaten kein Gehalt bekommen, habe im Internet nachgelesen und bin heute nicht zur Arbeit gegangen. Hab gelesen, ich kann von meinem Zurückbehaltungsrecht Gebrauch machen. Kann der Arbeitgeber mir kündigen?

    Antworten
    • abmahnung.org meint

      10. April 2017 um 12:04

      Hallo Sabine,

      Sie sollten das Problem beim Arbeitgeber ansprechen. Möglicherweise kam es zu Fehlern im Buchungsprozess. Verweigert der Chef die Zahlungen, ist der nächste Schritt der Gang zum Anwalt für Arbeitsrecht. Dieser kann Ihr Gehalt und mögliche Entschädigungen vor dem Arbeitsgericht einklagen.

      Abmahnung.org

      Antworten
  19. Alexandra meint

    12. April 2017 um 9:48

    Hallo,
    seit Oktober 2015 bin ich bei einem Einzelhandelgeschäft eingestellt.
    Gestern hab ich mit der Marktleitung gesprochen, weil ich momentan krank geschrieben bin wegen einem bakteriellen Infekt und er hat mir am Telefon gesagt, dass ich gekündigt wurde und ob ich die Kündigung erhalten habe. Ich hab keine Kündigung erhalten weder wurde ich abgemahnt. Leider weiß ich noch nicht einmal warum ich gekündigt wurde.
    Ist diese Kündigung gültig oder sollte ich mich von einem Anwalt beraten lassen?

    Antworten
    • abmahnung.org meint

      19. April 2017 um 10:44

      Hallo Alexandra,

      Sie haben die Möglichkeit, mit Hilfe eines Anwalts für Arbeitsrecht eine Kündigungsschutzklage vorzulegen, gerade dann, wenn Sie ohne vorherige Abmahnung direkt gekündigt werden.

      Abmahnung.org

      Antworten
  20. Heidi meint

    25. Mai 2017 um 22:36

    Ich soll 3 abmahnungen auf einmal bekommen . Die andern müssten aber dann aus dem selben Grund auch Abmahnung bekommen .Sind sie rechtwirksam ?

    Antworten
    • abmahnung.org meint

      29. Mai 2017 um 10:33

      Hallo Heidi,

      mit den vorhandenen Informationen können wir eine solche Einschätzung nicht vornehmen. Wenden Sie sich am besten an einen Anwalt für Arbeitsrecht. Dieser kann anhand Ihrer individuellen Situation genau einschätzen, ob gegen die Abmahnungen vorgegangen werden kann.

      Abmahnung.org

      Antworten
  21. Marcus meint

    31. Mai 2017 um 22:14

    Hallo,
    ich arbeite als Call Center Agent. Meine Aufgabe besteht darin allg. Rechnungsanfragen mit den Kunden zu klären. Neben der Servicetätigkeit muss ich aber auch Zusatzprodukte an die Kunden verkaufen. Das ist ebenso ein Pflichtbestandteil meiner Tätigkeit.

    Ich wurde vor wenigen Tagen in das Büro des Personalchefs gerufen. Viele der Gespräche werden von einer externen Schnittstelle zur Qualitätssicherungszwecken aufgezeichnet. Man hat mir die Aufzeichnung eines Gespräches vorgespielt. In dem Gespräch habe ich einem Kunden 2 Zusatzprodukte vorgestellt. Der Kunde hatte lt. Aufzeichnung weder verneint / noch zugesagt, dass er die Produkte haben möchte. Ich habe den Fehler begangen, dass ich ihm die Produkte, welche 1 Monat gratis sind, inklusive der Widerrufsbelehrung per Mail/ Post zugesandt und damit auch im System eingerichtet hatte.

    Man wirft mir nun vorsätzlichen Betrug vor. Und teilte mir mit, dass in wenigen Tagen die Geschäftsleitung auf mich zukommen wird, um mir eine Abmahnung zu erteilen. Eventuell mir sogar die Provisionszahlung für einen vollständigen Monat gestrichen wird.

    Wie soll ich mich nun verhalten? Ist der geschilderter Fall tatsächlich von der Schwere zu betrachten eine Abmahnung Wert?

    Antworten
    • abmahnung.org meint

      6. Juni 2017 um 12:15

      Hallo Marcus,

      Ihr Fall erfordert eine individuelle Rechtsberatung, die wir nicht geben dürfen. Wenden Sie sich am besten an einen Anwalt für Arbeitsrecht. Prinzipiell können Sie gegen eine Abmahnung vorgehen und eine Gegendarstellung formulieren. Auch dabei ist anwaltliche Hilfe sinnvoll.

      Abmahnung.org

      Antworten
  22. Khan meint

    15. September 2017 um 11:17

    Ein Mitarbeiter kommt ständig zu spät. Eine Abmahnung hat er vor 4 Wochen erhalten. Seither ist er wieder 3 mal zu spät gekommen. Kann ich ihm ohne noch einmal eine Abmahnung zu schreiben kündigen oder muss ich ihn insgesamt 3mal abgemahnt haben, so das ich ihn kündigen darf?
    Welche Zeitabstände zwischen den Abmahnungen müssen sein?

    Antworten
    • abmahnung.org meint

      10. Oktober 2017 um 16:30

      Hallo Khan,

      Sie müssen die Schwere der Pflichtverstöße abwägen. Unter Umständen kann auch ohne erneute Mahnung eine Kündigung erfolgen. Es lässt sich jedoch nicht vorhersagen, ob der Arbeitnehmer dann gegen diese vorgeht. In jedem Fall hat sich dieser Ihren Schilderungen nach einigen Pflichtverletzungen schuldig gemacht. Das spricht dafür, dass Sie handeln. Ein Anwalt für Arbeitsrecht kann Sie diesbezüglich genauer beraten.

      Abmahnung.org

      Antworten
  23. Stellina meint

    7. Februar 2018 um 2:25

    Hallo, ich bin eine Ausländer. Ich war seit einem und halb Jahre gearbeitet bei der Firma, immer pünktlich immer freundlich,Chefin hat mi gesagt für Samstag Arbeit und ich konnte nicht kommen.. ich habe zwei Abmahnung und die Kündigung in ein Tag in Briefe Kasse bekommen, ist das recht?

    Antworten
    • Abmahnung.org meint

      19. Februar 2018 um 9:32

      Hallo Stellina,

      Sie können sich mit Ihrem Anlegen an einen Anwalt oder das zuständige Amt wenden.

      Ihr Team von Abmahnung.org

      Antworten
    • Mabuel meint

      27. November 2019 um 22:31

      Hallo, ist es rechtens wenn man Samstags abgemahnt wird, Sonntags frei hat, montags zum Dienst kommt und gegen Abend freigestellt wird und außerdem am gleichen Tag die fristlose Kündigung geschrieben wird? Auf die Nachfrage wie lange die Freistellung geht, würde nicht reagiert . Mittwochs kam die Kündigung an per Post. Theoretisch hat der Arbeitgeber ja noch nicht einmal Zeit zur Besserung gegeben. Zudem ist am Freistellungs/Kündigungstag auch kein Fehlverhalten aufgetreten. Liebe Grüße

      Antworten
      • abmahnung.org meint

        29. November 2019 um 16:43

        Hallo Mabuel,
        wenden Sie sich für eine Einschätzung an einen Anwalt. Wir dürfen keine Rechtsberatung geben.

        Ihr Team von abmahnung.org

        Antworten
  24. Simone G. meint

    8. März 2018 um 17:23

    Hallo,
    ich habe am 28.2 eine Kündigung erhalten in der keine Gründe benannt sind. In dem Betrieb ( ca 45 Angestellte) hatte ich seit 11 Monaten eine leitende Funktion.
    Wörtlich wurde mir vorgeworfen nicht Teamfähig zu sein und bei den Klienten schlecht über die Geschäftsleitung gesprochen zu haben.
    Ich durfte mich hierzu nicht äußern bzw. ich wurde nicht angehört.
    Eine Abmahnung oder ein Gespräch zu diesem Thema gab es im Vorfeld nicht. Die Kündigungsfrist von 4 Wochen wurde eingehalten allerdings bin ich bis dahin vom Dienst freigestellt.
    Ist diese Vorgehensweise rechtlich vertretbar?
    Ich fühle mich hier absolut über den Tisch gezogen.
    Liebe Grüße
    Simone

    Antworten
    • Abmahnung.org meint

      12. März 2018 um 9:45

      Hallo Simone,

      für eine rechtliche Beurteilung Ihres Falls sollten Sie sich an einen Anwalt wenden. Dieser kann die Situation beurteilen und Ihnen Möglichkeiten aufzeigen.

      Ihr Team von Abmahnung.org

      Antworten
  25. Özgür meint

    18. April 2018 um 20:20

    Guten Tag. Arbeitgeber gibt mir heute eine Abmahnung. Grund für die Firma wäre, das ich 2017 ein Fehler gemacht habe aber jetzt 2018 .! 2 .grund Letzte Monat gab es neue Produkte und da habe ich 7 stück falsch gemacht ohne es zu merken. Danach habe ich eine Schulung bekommen, und es sund keine Fehler mehr aufgetaucht . Schäden wären 500 € . das ist ein Grund zur Abmahnung, und musste ich die Abmahnung wirklich unterschreiben?
    Vielen Dank im voraus

    Antworten
    • abmahnung.org meint

      25. April 2018 um 16:52

      Hallo Özgür,

      ein Arbeitnehmer ist nicht dazu verpflichtet, eine Abmahnung zu unterschreiben und damit die darin enthaltenen Vorwürfe zu bestätigen. Mehr dazu können Sie unserem Ratgeber „Abmahnung unterschreiben“ entnehmen.

      Ihr Team von abmahnung.org

      Antworten
  26. Bianca meint

    11. Mai 2018 um 7:09

    Guten Tag!

    Wir haben den Fall, dass eine Mitarbeiterin bereits mehrmals den Dienst unerlaubt vor Dienstende beendet und den Arbeitsplatz verlassen hat.
    Nach den ersten zwei malen hat sie eine Abmahnung erhalten – diese war am 02.05.2018.

    Bereits am 10.05.2018 hat sie trotz dieser Abmahnung das gleiche Fehlverhalten wieder an den Tag gelegt.

    Kann ich hier bereits jetzt fristlos kündigen oder muss ich erneut eine Abmahnung schreiben bzw. eine Frist einhalten zwischen der ersten Abmahnung und der fristlosen Kündigung?

    Vielen Dank für Ihre schnelle Antwort!

    Antworten
    • abmahnung.org meint

      11. Mai 2018 um 10:23

      Hallo Bianca,

      ändert ein Arbeitnehmer trotz Abmahnung sein Fehlverhalten nicht, kann der Arbeitgeber ihm in der Regel ohne erneut Abmahnung kündigen. Wie viel Zeit zwischen Abmahnung und Kündigung eingehalten werden muss, ist maßgeblich von der Art des Fehlverhaltens abhängig und in welchem Zeitraum es dem Arbeitnehmer zugemutet werden kann, dieses zu korrigieren. Lassen Sie sich hierzu ggf. von einem Anwalt für Arbeitsrecht beraten.

      Ihr Team von abmahnung.org

      Antworten
  27. Franz J. meint

    26. Mai 2018 um 17:29

    Ich habe 1997 meinen Job wegen einer fristlosen Entlassung verloren. Seit 2010 arbeite ich in einer neuen Firma. Da ich als Kündigungsgrund Kündigung durch Personalkürzung angab droht dies aufzufliegen durch ehemalige ExKollegen. Bei Dienstantritt musste ich ein polizeiliches Führungszeugnis abgeben, das keine Einträge erhielt. Muss ich mit Kündigung rechnen?

    Antworten
    • abmahnung.org meint

      28. Mai 2018 um 10:24

      Hallo Franz J.,

      eine Lüge bezüglich des Kündigungsgrunds Ihres vorherigen Arbeitsverhältnisses kann unter Umständen eine Kündigung von Ihrem derzeitigen Arbeitsverhältnis rechtfertigen. Dazu müssen jedoch die konkreten Umstände berücksichtigt werden. Wir empfehlen Ihnen, sich von einem Anwalt für Arbeitsrecht beraten zu lassen.

      Ihr Team von abmahnung.org

      Antworten
  28. Essifi meint

    27. Mai 2018 um 2:57

    Hallo
    Ich habe der eintrag für den urlaub 2018 und zwar die erste urlaub von 28.1 . 18 – 31.1.18 und die zweite urlaub in marz eine woche
    Bei der erste urlaub habe ich verwechselt mit der von marz
    Am 1 .2.18 bin spät gekommen weil der tourplaner von der betrieb hat mich angerufen um 8:30 nach viele anrufe von der nachtdienst ( arbeit beginnt um 3h ) habe ich mich unschuldig bei ihm und dann bin ich gegangen zu arbeit und habe ich meine tour fertig gemacht
    Meine frage habe ich eine abmahnung bekommen am 22. 3 .18 wegen sowas mit der grund das ich gefällt habe an diesem tag stimmt das ist die Abmahnung wirksam weil eine woche später habe ich eine Kündigung bekommen

    Antworten
    • abmahnung.org meint

      28. Mai 2018 um 10:25

      Hallo Essifi,

      leider sind wir nicht befugt, eine Rechtsberatung anzubieten. Bitte wenden Sie sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht.

      Ihr Team von abmahnung.or

      Antworten
  29. Jessica meint

    30. Mai 2018 um 17:06

    Hallo,
    ich habe folgenden beiden Sachverhalte, die ich für eine Klasur büffle, aber nicht weiter komme:
    1. A arbeitet seit vielen Jahren im Betrieb B mit 50 Mitarbeitern. Kommt mehrmals unentschuldigt zu spät. Sein Chef C mahnt ihn dafür ab. A kommt erneut zu spät. Kann er ordnungsgemäss gekündigt werden? Um welche Kündigungsart könnte es sich handeln?

    2. Ein Pilot wird gekündigt, da er die erforderlich Prüfung nicht bestanden hat. Kündigung gerechtfertigt?

    Vielen Dank für die Hilfe!

    Antworten
    • abmahnung.org meint

      4. Juni 2018 um 15:40

      Hallo Jessica,

      1. Der Arbeitnehmer kann eine ordentliche verhaltensbedingte Kündigung nach der Abmahnung erhalten.
      2. Ist die Kündigung bei nicht bestandener Prüfung im Ausbildungsvertrag festgelegt, kann sie gerechtfertigt sein.

      Ihr Team von abmahnung.org

      Antworten
  30. Inga G. meint

    21. Juni 2018 um 13:29

    Hallo,
    mir wurde Anfang innerhalb der Probezeit zum Monatsende gekündigt.

    Nun habe gestern (20.06.18) eine Abmahnung erhalten.
    Zum Einen fand ich die Abmahnung in der Hinsicht unverschämt, da ihr kein Gespräch voran gegegangen war, und dass sie nach der Kündigung erfolgt ist.

    Ist das überhaupt zulässig eine Abmahnung zu erteilen, wenn man dem Mitarbeiter gekündugt hat?

    Ich hoffe Sie können mir weiterhelfen und bedanke mich im Vorraus für Ihre Hilfe

    Antworten
    • abmahnung.org meint

      28. Juni 2018 um 13:52

      Hallo Inga,

      generell ist es nicht unzulässig eine Abmahnung nach Aussprechen einer Kündigung zu erteilen.

      Ihr Team von abmahnung.org

      Antworten
  31. Sarallex meint

    5. Juli 2018 um 17:06

    Hallo Ich hab eine Abmahnung 2014 bekommen da ich mich in der zeiterfassung nicht ausgetragen habe. Nun habe ich eine erneute Abmahnung bekommen , da ich bezüglich einer Fortbildung wiedersprüchiche Angaben gemacht habe . Kann ich jetzt gekündigt werden

    Antworten
    • abmahnung.org meint

      6. Juli 2018 um 14:23

      Hallo Sarallex,

      da die beiden Abmahnungen sich auf verschiedene Sachverhalte beziehen, stehen sie in keinem Zusammenhang. Die Annahme, dass ein Arbeitnehmer nach einer bestimmten Anzahl an Abmahnungen gekündigt werden kann, ist ein Irrtum. Zu einer Kündigung kommt es in der Regel erst, wenn der Arbeitnehmer das abgemahnte Fehlverhalten erneut zeigt.

      Ihr Team von abmahnung.org

      Antworten
  32. Jürgen R. meint

    18. Juli 2018 um 11:08

    Hallo zusammen,
    in meiner Firma stehen umstrukturierungen an, betrifft auch mich nach 25 Jahren Betriebszugehörigkeit. Es wird eine Versetzung geben. Arbeitsvertrag bleibt bestehen außer das ich von Angestellten zum Arbeiter wechseln muß :(
    Entgegenkommen von der Firma, ich hätte weiterhin den Kündigungsschutz wie ein Angestellter, ist dies zulässig ?

    Antworten
    • abmahnung.org meint

      23. Juli 2018 um 9:33

      Hallo Jürgen R.,

      in der Regel müssen Sie solche drastischen Veränderungen der Arbeitsbedingungen nicht hinnehmen, wenn Sie das nicht wollen. Sie sollten sich aber mit Ihrem Anliegen an einen Anwalt für Arbeitsrecht wenden, der Ihre individuelle Situation besser beurteilen und Ihnen mit Rat und Tat zur Seite stehen kann.

      Abmahnung.org

      Antworten
  33. Ingo meint

    27. August 2018 um 10:53

    Meine Bruder hat eine Abmahnung erhalten und dann 10 Tage später eine Kündigung ohne Gründe. Er weiß nicht was er jetzt machen soll. Ich wusste gar nicht das der Arbeitgeber eine verhaltensbedingte Kündigung aussprechen kann ohne ihn vorher abmahnen zu müssen. Freunde haben ihn geraten, einen Anwalt für Arbeitsrecht einzuschalten.

    Antworten
    • abmahnung.org meint

      3. September 2018 um 8:21

      Hallo Ingo,
      für eine individuelle Einschätzung kann es durchaus sinnvoll sein, einen Anwalt für Arbeitsrecht aufzusuchen. Wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben.

      Ihr Team von abmahnung.org

      Antworten
  34. Hiasl meint

    18. Januar 2019 um 1:35

    Ich habe heute unverhofft 3 Abmahnugen auf einmal bekommen, alle mit dem gleichen Datum und alle drei mit einem angeblich schweren Pflichtverstoß.
    In meinem Arbeitsvertrag sind weder konkret Pflichten noch Tätigkeitbereiche definiert.
    Einen schwerwiegenden Pflichtverstoß kann ich in keinem der drei Fälle erkennen zumal durch das Weisungsrecht des Arbeitgebers nur aktuelle Tätigkeiten angewiesen werden.
    EIne schriftliche Arbeitsanweisung erfolgte max. beiläufig in einer Email.
    Bedeuten diese 3 Abmahnungen, dass ich nun fristgerecht gekündigt werden darf oder ist diese Vorgehnsweise nicht rechtens?

    Herzliche Grüße

    Antworten
    • abmahnung.org meint

      25. Januar 2019 um 15:28

      Hallo Hiasl,
      wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben. Wenden Sie sich daher für eine Einschätzung an einen Anwalt für Arbeitsrecht.

      Ihr Team von abmahnung.org

      Antworten
  35. sven meint

    10. April 2019 um 20:38

    ich arbeite im inboundcallcennter fuer den support. wir wurden dazu aufgefordert dem kunden produkte anzubieten,.. mir liegt der verkauf aber nicht und ich sprech die produkte kaum oder garnicht an. kann der arbeitgeber mich dazu zwinken zu verkaufen.. es ist ein reiner inboundkanal. kann es zur abmahnung kommen nur weil ich nicht produkte anspreche btw verkaufe ?..

    Antworten
    • abmahnung.org meint

      12. April 2019 um 15:51

      Hallo Sven,
      da wir die Regelungen Ihres Arbeitsvertrages und die Tätigkeitsbeschreibung nicht kennen, ist uns eine Einschätzung nicht möglich.

      Ihr Team von abmahnung.org

      Antworten
  36. Jonny meint

    21. Mai 2019 um 13:39

    Vielen Dank für diesen informativen Beitrag zum Thema fristlose Kündigung. Natürlich gibt es verschiedene Gründe für eine fristlose Kündigung eines Arbeitnehmers seitens des Arbeitgebers. Allerdings gibt es ebenfalls genauso viele Gründe, die keine fristlose Kündigung erlauben. Für solche Fälle ist es immer empfehlenswert, einen Anwalt einzuschalten und sich bzgl. der Kündigung eines Arbeitsvertrags beraten zu lassen.

    Antworten
  37. kathleen meint

    19. Juli 2019 um 9:30

    Hallo wir mussten gestern eine arbeitsanweisung unterschreiben das wenn wir sehen das ein andere mitarbeiter einen fehler macht und wir es nicht unverzüglich dem chef melden das ich mit ihm ebenfalls eine abmahnung bekomme. ist das richtig kann er mich damit zwingen mitarbeiter anzuschwärzen weil ich angst um meinem job habe.

    Antworten
    • abmahnung.org meint

      19. Juli 2019 um 15:44

      Hallo Kathleen,
      wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben. Wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen ggf. an einen Anwalt für Arbeitsrecht.

      Ihr Team von abmahnung.org

      Antworten
  38. Kyra meint

    15. Oktober 2019 um 14:53

    Vielen Dank für eure ausführliche Erklärung zum Thema Kündigungen/Abmahnungen ect. Ich habe eine Abmahnung erhalten und am nächsten Tag direkt eine Kündigung. Da kann doch irgendwas nicht stimmen, wenn nicht der selbe Grund angegeben ist? Ich werde mich mal weiterhin zum Thema Arbeitsrecht informieren.

    Antworten
  39. Carsten meint

    28. Oktober 2019 um 7:59

    Guten Morgen,
    letztes Jahr habe ich einen von der Firma bezahlten Lehrgang als Ausbilder für Flurförderzeugbediener absolviert.
    Jetzt hatte ich in einem Online Kleinanzeigenortal, Ausbildungen zum Gabelstaplerfahrer Lehrgänge angeboten. Diese Anzeige hat wohl ein Arbeitskollege der Personalabteilung zugespielt, worauf ich eine Abmahnung erhalten habe, wegen Verstoßes gegen eine Arbeitsordung erhalten habe, weil ich dieses nicht angemeldet hatte beim Arbeitgeber. Allerdings hatte ich die Anzeige nur aufgegeben, um zu gucken, ob es Bedarf gibt. Es wurde nie Ausgebildet oder Unterrichtet. Was sollte ich gegen diese Abmahnung unternehmen? Gleichzeitig habe ich eine 2te Abmahnung erhalten, weil in der Anzeige ein Foto eingearbeitet war, welches ich im Betrieb gemacht hatte, aber so zurecht geschnitten war, daß man ausser einem leeren Schreibtisch und die Beamerleinwand sieht. Mein Arbeitgeber ist eine Papierfabrik und die Anzeige steht in keiner Konkurrenz zum Betrieb.

    Mfg…

    Antworten
    • abmahnung.org meint

      30. Oktober 2019 um 16:08

      Hallo Carsten,
      wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen ggf. an einen Anwalt. Wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben.

      Ihr Team von abmahnung.org

      Antworten
  40. Slyman meint

    25. September 2020 um 8:25

    Wenn man schon gekündigt hat, könnte man abgemahnt werden?

    Antworten
    • abmahnung.org meint

      30. September 2020 um 12:02

      Hallo Slyman,
      in der Regel ist eine Abmahnung während eines bestehenden Beschäftigungsverhältnisses zu jeder Zeit möglich.

      Ihr Team von abmahnung.org

      Antworten
  41. Terranova meint

    16. November 2020 um 20:58

    Hallo ich habe über meinen Arbeitgeber in einer Raffinerie gearbeitet. An einem Tag ist mir eine Dummheit passiert. Ich habe mir eine Zigarette an gemacht wo es nicht erlaubt ist. Wurde von einer Sicherheitsaufsicht gesehen und wurde trotz das ich mich entschuldigt habe und die Zigarette sofort aus gemacht habe, einige Zeit später vom Werk verwiesen. Mein Arbeitgeber hat mich 1 Woche Heim geschickt und dann kam es zum „Gespräch“ Wenn man es so nennen kann. Ich habe meine ordentliche Kündigung erhalten. Obwohl mein Arbeitgeber die Möglichkeit gehabt hätte mich anderweitig einzusetzen. Das war mein erster Verstoß überhaupt in 2 Jahren wo ich dort gearbeitet habe.

    Antworten
  42. Frank meint

    6. Juni 2021 um 12:36

    Guten Tag,

    wie kommen Sie zu Ihrer Darstellung auf der Seite
    https://www.abmahnung.org/kuendigung/
    unterhalb des Kästchens „Inhalt“ mit folgender Aussage:

    „Welche Gründe können für eine verhaltensbedingte Kündigung vorliegen?

    Beschäftigt der Betrieb mehr als zehn Mitarbeiter, sieht der Gesetzgeber vor, dass grundsätzlich der Betriebsrat eingeschaltet und angehört werden muss, bevor eine fristlose Kündigung ausgesprochen werden kann.“

    Anhörung des BR erst ab 11 AN ???

    Stimmt so nicht, der BR ist ohne Rücksicht auf die Arbeitnehmerzahl des Betriebes vor jeder Kündigung zu hören, auch wenn das KSchG keine Anwendung findet, ansonsten ist die Kündigung unwirksam.

    § 102 Abs. 1 BetrVG.

    MfG

    Antworten
    • abmahnung.org meint

      25. Juni 2021 um 11:54

      Hallo Frank,
      vielen Dank für Ihren Hinweis. Wir haben den Text entsprechend korrigiert.

      Ihr Team von abmahnung.org

      Antworten

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