So reagieren Sie richtig auf eine Abmahnung wegen „Independence Day – Wiederkehr“!

Der viel erwartete Film „Independence Day – Wiederkehr“ wurde bereits auf Filesharing-Plattformen kostenlos im Internet zum Download angeboten, bevor er überhaupt die deutschen Kinos erreichte. Da überrascht es nicht, dass eine Abmahnwelle den zahlreichen Downloads folgte.
Haben auch Sie eine Abmahnung wegen des Films „Independence Day – Wiederkehr“ von der Kanzlei Waldorf Frommer erhalten?
In diesem Ratgeber erfahren Sie, wodurch sich eine solche Abmahnung begründet und welche Schritte zu unternehmen sind.
Inhalt
Darauf basiert die Abmahnung
Konnten Sie es nicht abwarten und haben das Filmmaterial von „Independence Day – Wiederkehr“ aus dem Internet bezogen, haben Sie einen handfesten Urheberrechtsverstoß begangen. Ein Download aus einem Filesharing-Netzwerk wird nämlich stets von einem Upload derselben Daten begleitet.
So tragen Sie bei Herunterladen aktiv zur der Verteilung des urheberrechtlich geschützten Materials bei. Aus diesem Grund darf die Rechteinhaberin Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH einen solchen Download abmahnen und Schadensersatz verlangen.
Sie haben wegen „Independence Day – Wiederkehr“ eine Abmahnung erhalten? Optionen

Die Rechtsanwälte der Kanzlei Waldorf Frommer fordern im Falle von „Independence Day – Wiederkehr“ die Zahlung von 915 Euro als Schadensersatz. Zudem soll der Abgemahnte eine Unterlassungserklärung unterschreiben.
Damit verpflichtet sich der Betroffene, den Film zukünftig nicht mehr im Internet zu teilen – oder eine Vertragsstrafe von 5.000 Euro zu riskieren.
Egal, ob Sie oder einer Ihrer Mitbewohner den Verstoß begangen haben: Die Zuhilfenahme eines bewanderten Rechtsanwalts ist empfehlenswert. Mithilfe des rechtlichen Beistands können Sie ermitteln, inwiefern Sie als Anschlussinhaber für die Taten anderer haften müssen.
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