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Ein falsches Impressum melden – So geht’s!

Von Abmahnung.org, letzte Aktualisierung am: 11. Januar 2021

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Wenn die Angaben im Internet unvollständig sind

Ein falsches Impressum melden: Verschiedene Meldestellen sind hier möglich.
Ein falsches Impressum melden: Verschiedene Meldestellen sind hier möglich.

Internetauftritte sind heute verschiedenster Natur. Besonders häufig sind Shops, Foren, Blogs und sonstige Unterhaltungsseiten anzutreffen. Dabei müssen alle Plattformen sich den geltenden Gesetzen unterordnen. Aus diesem Grund gilt für alle geschäftlichen Webseiten auch eine Impressumspflicht. Doch was passiert, wenn dieser nicht angemessen nachgekommen wird?

In diesem Ratgeber erfahren Sie, aus welchen Gründen Sie ein falsches Impressum melden können und was darin unbedingt enthalten sein muss. Neben der Präsentation von möglichen Meldestellen wird auch die Situation von privaten Seitenbetreibern geklärt.

Inhalt

  • Wenn die Angaben im Internet unvollständig sind
  • Der Inhalt des Impressums
    • Der Meldevorgang
    • Besteht die Pflicht auch bei privaten Plattformen?

Der Inhalt des Impressums

Werden über eine Internetseite Geschäfte abgewickelt, greift in jedem Fall die Anbieterkennzeichnungspflicht, so gibt es § 5 Telemediengesetz vor. Darin wird auch genau beschrieben, welche Angaben ein Impressum enthalten muss. Dazu gehören:

  • Vor- und Zuname vom Inhaber der Internetplattform
  • Die ladungsfähige Anschrift des Besitzers, also seine Wohnanschrift bzw. Niederlassung
  • Daten, die bei einer vorhandenen Frage schnelle Antworten in Form eines elektronischen Kontakts ermöglichen, beispielsweise via Telefon oder E-Mail
  • Bei juristischen Personen: Details zur Rechtsform und der vertretungsberechtigten Person
  • Bei Tätigkeiten, die einer behördlichen Zulassung bedürfen: Informationen zum Handelsregister, Vereinsregisters oder Ähnlichem
  • Falls vorhanden: Die Umsatzsteueridentifikationsnummer oder Wirtschafts-Identifikationsnummer
Bevor Sie ein falsches Impressum melden können, muss eine dieser Angaben fehlerhaft sein oder vollkommen fehlen. Bei bestimmten Berufszweigen betrifft dies auch die Erwähnung zur Kammerzugehörigkeit.

Neben den Inhalten schreibt der Gesetzgeber auch vor, dass die Anbieterkennzeichnung auf jeder Seite einer Internetseite leicht aufzufinden sein muss. So fügen die meisten Betreiber einen gut sichtbaren Link ein, der zum gewünschten Ziel führt.

Der Meldevorgang

Wer ein fehlendes oder falsches Impressum melden möchte, hat theoretisch verschiedene Vorgehensweisen zur Wahl.

Sie können ein Impressum melden, wenn wichtige Angaben fehlen.
Sie können ein Impressum melden, wenn wichtige Angaben fehlen.

Befinden Sie sich beispielsweise in der Situation, dass ein Wettbewerbsverhältnis zwischen Ihnen und dem Seitenbetreiber besteht, welcher ein unangemessenes Impressum präsentiert, dann können Sie sich an die Wettbewerbszentrale wenden.

Denn in diesem Fall greift das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG).

So kann die Zentrale eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung aussprechen und eine Unterlassungsschrift versenden. Sie selbst brauchen in einem solchen Fall nichts weiter zu tun und bleiben als Beschwerdeführer anonym. Alternativ können Sie aber auch eigenständig einen Rechtsanwalt kontaktieren. Dieser kann ebenfalls ein Abmahnschreiben aufsetzen und für Ihr Recht eintreten.

Ein weniger drastischer Weg: Versuchen Sie ohne Hilfe von Anwälten oder sonstigen Institutionen Kontakt zum Seitenbetreiber aufzubauen und bitten Sie diesen darum, dass Impressum zügig anzupassen. Reagiert dieser nicht, bleibt Ihnen immer noch die Möglichkeit, das falsche Impressum zu melden.

Besteht die Pflicht auch bei privaten Plattformen?

Es stellt sich die Frage, ob auch private Seitenverwalter der Impressumspflicht unterliegen. Das lässt sich doch für gewöhnlich verneinen. Dem Gesetzgeber geht es ausschließlich um geschäftlich tätige Unternehmen, die das Netz für sich nutzen. Doch Vorsicht: Die Recht­sprechung nimmt es hier sehr genau. Nutzen Sie als Privatverwalter auch nur ein Werbeban­ner oder nehmen auf eine andere Weise Geld mit Ihrer Seite ein, zählen Sie im Internet nicht mehr als Privatperson.

In diesem Fall droht die Gefahr, dass andere Ihr fehlendes bzw. falsches Impressum melden. Auch wenn Sie mit Werbung nur minimale oder keine Einnahmen erzielen, gilt diese Vorgabe. Sobald Sie eine Anbieterkennzeichnung gesetzeskonform implementiert haben, kann es diesbezüglich auch nicht mehr zu Abmahnungen wegen fehlendem Impressum kommen.

Blogger und Forenleiter sind zwar rechtlich noch nicht klar eingeordnet, sie sollten im Zweifel aber auch ein Impressum aufsetzen. Damit sind sie immer auf der sicheren Seite.
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Kommentare

  1. Muhn meint

    31. August 2017 um 11:14

    Rechtschreibfehler auf Ihre Homepage, den Sie vielleicht ändern wollen :-)

    Vor- und Zunahme vom Inhaber der Internetplattform

    Antworten
    • abmahnung.org meint

      4. September 2017 um 10:52

      Hallo Muhn,

      wir danken Ihnen für diesen Hinweis und haben den Fehler korrigiert.

      Abmahnung.org

      Antworten
  2. Familienname meint

    18. September 2017 um 17:59

    Ist das so i.O.?

    *Link von der Reaktion entfernt*

    Antworten
    • abmahnung.org meint

      21. September 2017 um 12:12

      Hallo Familienname,

      wir bewerten selbst keine Impressumsseiten. Wenden Sie sich am besten an einen Anwalt, der im Wettbewerbs- bzw, Internetrecht versiert ist.

      Abmahnung.org

      Antworten
  3. ich meint

    21. Oktober 2017 um 8:52

    Hallo,

    wie ist es denn, wenn Firmen nur eine Infoseite über ihr Unternehmen im Netz haben, also keine Geschäfte online abwickeln. Ist ein Impressum ebenfalls Pflicht?

    Danke

    Antworten
    • https://www.abmahnung.org meint

      1. November 2017 um 15:26

      Hallo ich,

      Die Impressumspflicht nach § 5 Telemediengesetz (TMG) besteht für sogenannte „geschäftsmäßige Online-Dienste“. Dieses Gesetz stellt darauf ab, ob auf der Website üblicherweise Inhalte, Produkte oder Dienstleistungen gegen Entgelt angeboten werden.
      Demgegenüber regelt § 55 des Rundfunkstaatsvertrags (RstV) eine Impressumspflicht, die sich an den Inhalten der Website ausrichtet. Nach dieser Vorschrift besteht eine Impressumspflicht für Websites mit einem journalistisch-redaktionellem Inhalt, die zur Meinungsbildung beitragen.

      Abmahnung.org

      Antworten
  4. Werner meint

    4. Dezember 2017 um 20:28

    Guten Tag. Ich bestellte [im Internet] einen Artikel. Ich erhielt nach fast einer Woche keine Auftragsbestätigung. Der Betrag wurde jedoch von meiner Kreditkarte abgebucht. Deshalb wollte ich nach dem Verbleib der Ware fragen. Jetzt bemerke ich, dass auf der Internet-Shop Seite keine Adresse des Anbieters bzw. Impressum zu finden ist.
    Wie soll ich mich verhalten?

    Antworten
    • abmahnung.org meint

      3. Januar 2018 um 10:54

      Hallo Werner,
      wir können Ihnen keine Empfehlung aussprechen, wie Sie sich im geschilderten Fall konkret verhalten sollen. Denn dies fällt in den Bereich der Rechtsberatung, welche wir nicht anbieten dürfen. Ein Rechtsanwalt kann Ihnen hier jedoch weiterhelfen.

      Abmahnung.org

      Antworten
  5. Michael G. meint

    6. Dezember 2017 um 20:35

    mich beschäftigt ein deutscher softwareentwickler mit teilseriösem geschäftsgebaren; nun findet sich im impressum dieses entwicklers eine emailadresse, die wie ein zufallgeneriertes mehr als 30 stelliges passwort aufgebaut ist und auch nicht anklickbar ist. der “kunde” soll also diese emailadresse auf möglichst unmögliche und beschwerliche weise – weil massiv fehlerbehaftet durch das abtippen – nicht in ein emailprogramm einfügen können, damit der autor bei problemen nur schwerst erreichbar ist.
    diese teilseriöse umgangform … ist die rechtlich in ordnung? die emailadresse ist NICHT teil des quellcodes der website, obgleich sie wie ein bild sichtbar ist
    [Name und Link von Redaktion entfernt]

    Antworten
    • abmahnung.org meint

      15. Januar 2018 um 10:40

      Hallo Michael,

      obwohl dieses Verhalten in der Tat sehr kundenunfreundlich ist, verstößt es unseres Wissens nach gegen keine rechtlichen Bestimmungen, da für E-Mail-Adressen im Impressum keine Formvorschriften existieren.

      Abmahnung.org

      Antworten
  6. arno meint

    21. Dezember 2017 um 21:58

    Was ist, wenn im Impressum nur die Hausnummer in der Anschrift falsch ist? (keine Telefonnummer, keine Antwort auf Mails)

    Antworten
    • abmahnung.org meint

      15. Januar 2018 um 11:39

      Hallo Arno,

      auch bei einer falschen Hausnummer können Sie das Impressum als fehlerhaft melden.

      Abmahnung.org

      Antworten
      • Alex meint

        25. Januar 2019 um 14:50

        Und wie verhält es sich, wenn der Betreiber einer Internetseite (Gewerbe) seine ALTE Meldeadresse noch immer im Impressum angegeben hat, jedoch mittlerweile verzogen ist und ICH unter der angegebenen Adresse wohne. Ich bekomme immer wieder unliebsamen Besuch von Leuten die den Betreiber der Internetseite suchen. Es geht dabei auf Geldforderungen und Betrugsmeldungen.
        Was kann ich tun?
        mfg
        Alex

        Antworten
        • abmahnung.org meint

          25. Januar 2019 um 15:26

          Hallo Alex,
          Sie sollten Sie mit diesem Anliegen an einen Anwalt wenden. Wir dürfen keine kostnelose Rechtsberatung geben.

          Ihr Team von abmahnung.org

          Antworten
  7. Annabe meint

    4. Januar 2018 um 2:52

    Ist man auch bei einem Blog, der ausschließlich durch Spenden geringe Einnahmen hat und keine Werbebanner u.ä. enthält, zu einem Impressum verpflichtet?

    Antworten
    • abmahnung.org meint

      15. Januar 2018 um 12:24

      Hallo Annabe,

      von der Impressumspflicht sind nur Blogs ausgenommen, die ausschließlich der privaten oder familiären Kommunikation dient. Sobald der Blog ein größeres Publikum erreicht, sollte in der Regel ein Impressum angegeben werden. Dies gilt selbst dann, wenn der Blog nicht zu Geschäftszwecken betrieben wird.

      Abmahnung.org

      Antworten
  8. Kim meint

    30. Januar 2018 um 4:26

    Ich habe vor, ein Forum zu erstellen, was nur für registrierte User sichtbar und nutzbar ist. Gäste können nur das Forengerüst und generelle Infos lesen und haben zum Inhalt keinen Zugang.
    Der Inhalt des Forums ist nur Unterhaltung, die wie gesagt nur Registrierte sehen und führen können.
    Brauche ich da auch ein Impressum?

    Antworten
    • abmahnung.org meint

      12. Februar 2018 um 13:42

      Hallo Kim,

      eine Webseite (auch eine private) ist nur dann von der Impressumspflicht entbunden, wenn sie ausschließlich familiären oder freundschaftlichen Zwecken dient und keinerlei kommerzielle Hintergründe besitzt.

      Ein Forum, selbst wenn es nur für registrierte Nutzer sichtbar ist, erfüllt bereits einen öffentlichen Zweck. Daher benötigen Sie dafür ein Impressum.

      Abmahnung.org

      Antworten
  9. Max meint

    24. April 2018 um 10:06

    Wo kann ich denn nun eine Seite melden, die kein korrektes Impressum hat?
    Diese Seite ist weder im direkten Wettbewerb zu mir, noch nimmt Sie mir sonst Kunden.

    Ich ärgere mich nur, diese Seite gibt an ein e.V. ein, sammelt spenden über die eigene Webseite und gibt kein korrektes Impressum an.

    Es fehlt:

    Anschrift
    Vereinsregisternummer
    Umsatzsteuer ID

    Es gibt nur den Namen des Vorsitzenden und der zweiten Vorsitzenden, Ihre Adresse wollen Sie nicht rausgeben und es steht dort nur “wegen Sicherheitsgründen wurde Postfach beantragt” Sie sind jedoch noch kein Verein, nicht mal die rechtliche freigabe erhalten Sie, weil Sie gegen rechtliche Dinge verstoßen.

    Dennoch wird gesammelt sogar Spendenquittungen sollen ausgestellt werden?

    Wo kann ich als Privatperson so etwas melden?

    Antworten
    • abmahnung.org meint

      4. Mai 2018 um 11:15

      Hallo Max,

      den Meldevorgang haben wir im gleichnamigen Abschnitt unseres Ratgebers näher erläutert.
      Webseitenbetreiber können wegen eines falschen Impressums abgemahnt werden. Allerdings sind die Abmahnberechtigten in § 8 Abs. 3 UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb )abschließend aufgezählt. Hierzu gehören z. B. Wettbewerber des Impressumspflichtigen.

      Ihr Team von abmahnung.org

      Antworten
  10. Kein Name meint

    8. Mai 2018 um 21:02

    ÖSTERREICH!

    [Name des Unternehmens von Redaktion entfernt] verstößt meines Erachtens gegen das E-Commerce-Gesetz, konkret gegen § 5 Abs. 1 und 2.

    § 5 Abs. 1 lit. 3 ECG fordert u.a., dass die elektronische Postadresse (E-Mail-Adresse), ständig, leicht und unmittelbar zugänglich zur Verfügung gestellt werden muss. Damit soll es Kunden leicht möglich sein, mit dem Unternehmen in Kontakt zu treten. [Name entfernt] erfüllt diese Anforderung nicht! Auf der Impressum-Website [von Redaktion entfernt] wird zwar eine E-Mail-Adresse angegeben [von Redaktion entfernt], jedoch mit dem Hinweis, dass diese “nur für Fragen zum Impressum oder zum Unternehmen [von Redaktion entfernt] zu verwenden” ist. Für alle weiteren Fragen wird auf das Kontaktformular verwiesen.
    Dieses Kontaktformular ist jedoch unzureichend, da in den Auswahlmöglichkeiten nur vordefinierte Kategorien und Themen ausgewählt werden können, die nicht alle potentiellen Aspekte abdecken. Auch ist damit keine produktübergreifende Kontaktaufnahme möglich.
    Auch über weitere Kontaktkanäle (Telefon, Chat(!), Facebook Messenger(!)) ist eine Kontaktaufnahme mit A1 nur bedingt möglich, teilweise auch nur mit einem Facebook-Account. Auch erwies sich der Sprachcomputer bei Telefonanrufen als absolut unbrauchbar.

    § 5 Abs. 2. ECG fordert, dass Preise ein durchschnittlich aufmerksamer Betrachter leicht lesen und zuordnen kann. Hier wird wohl in mehrfacher Hinsicht und mit Vorsatz gegen eine einfache und transparente Preisauszeichnung verstoßen! So wird z.B. “Internet + TV” groß ab € 29,90 beworben [von Redaktion entfernt]. Internet und TV ist jedoch nicht um diesen monatlichen Preis möglich! Es fällt jedenfalls noch die monatliche Miete für die TV-Box an. Ohne diese Mediabox ist TV faktisch nicht nutzbar. Zusätzlich also € 3,90 pro Monat, für eine Box, die vielleicht einen Marktwert von ca. 40 Euro hat. Vergleichbare, teils deutlich leistungsfähigere Boxen sind jedenfalls unter 50 Euro zu haben. Die jährliche Miete einer solchen Box übersteigt also hier wohl schon den Produktwert. In meinen Augen ist das Wucher und eine Übervorteilung der Kunden. Auch gibt es keine Möglichkeit mehr, die Mediabox käuflich zu erwerben.
    Zusätzlich fällt noch eine jährliche Internet-Service-Pauschale an. Eine Zusatzeinnahme, der keine angemessene Leistung gegenübersteht.
    Ein eventuelles Herstellungsentgelt soll hier außer Acht gelassen werden.
    Im Sinne einer einfachen und transparenten Preisauszeichnung, so wie dies vom ECG gefordert wird, ist die Preisauszeichnung der [Name von Redaktion entfernt]-Produkte für mich jedenfalls nicht! Durch versteckte/verschwiegene Kosten und jährliche Pseudopauschalen wird eine falscher monatlicher Preis angepriesen, der jedoch nie erreicht werden kann. Dass auch ganz offensiv mit derartigen Preisen geworben wird, halt ich für absolut unredlich und ich wünsche mir schon lange, dass diese Praxis untersagt wird.

    Antworten
  11. Yvonne meint

    20. Mai 2018 um 10:54

    Leider habe ich das gleiche Problem, wie 2 “Kommentare” vor mir. Eine Inernetseite ohne Impressum, die einen Kredikartenbetrag abgebucht hat ohne zu liefern. Ich hoffte aus dem Link, dem dazugehörigen Artikel heraus zu finden, wo man nun das fehlende Impressum melden kann. Aus Ihrem Artikel werde ich nicht schlau. Gibt es eine Adresse, die man anklicken/eingeben kann.

    Yvonne

    Antworten
    • abmahnung.org meint

      22. Mai 2018 um 8:47

      Hallo Yvonne,
      Wettbewerber des Webseiten-Betreibers, der gegen die Impressumspflicht verstößt, können sich z. B. an die Wettbewerbszentrale (Zentrale gegen den unlauteren Wettbewerb) wenden. Für Verbraucher besteht dort auch die Möglichkeit, ein Online-Beschwerdeformular zu nutzen, z. B. für eine Zahlungsentgelte-Beschwerde.

      Ihr Team von abmahnung.org

      Antworten
  12. Karola meint

    10. Juni 2018 um 22:49

    Hallo,
    auch ich habe eine Frage zu einem Impressum:
    Ich wurde auf einer Kleinanzeige angeschrieben. Dieser Mann nannte sich [Name von Redaktion entfernt] und schrieb auch dazu, dass er im Rennsport unterwegs ist und schrieb dazu auch [Link von Redaktion entfernt]. Ich googelte diese Seite und wollte mir das Impressum anschauen wo sich die Firma befindet. Jedesmal wenn ich auf Impessum klickte, kamen die neuen Datenschutztichtlichen. Diese habe ich dann komplett durchgesehen nirgends war weder der Name, die Adresse oder sonst was nachzulesen bzw. zu finden. Komisch, oder?
    Jetzt schon ein herzliches Vergelts Gott für Ihre Antwort.
    Herzliche Grüße

    Antworten
    • abmahnung.org meint

      14. Juni 2018 um 15:46

      Hallo Karola,

      wir sind eine Ratgeberplattform, die über gesetzliche Vorschriften, wie z. B. die Impressumspflicht, informiert. Wir prüfen nicht, ob diese von Webseiten eingehalten wird, und sind auch nicht befugt, bei Verstoß rechtliche Schritte einzuleiten.

      Ihr Team von abmahnung.org

      Antworten
  13. Jürgen T. meint

    12. Juni 2018 um 10:45

    Ich habe hier einen Gartenservice der auf seiner Homepage kein Impressum hat. Auch eine ladungsfähige Anschrift gibt es nicht. Die Anschrift die vermerkt ist stimmt schon seit fast 5 Jahren nicht mehr. Keiner weiß wo die genaue Geschäftsadresse ist. Auch die Tel.-Nummern stimmen nicht mehr. Kann ich das melden und wenn wo ?

    Antworten
    • abmahnung.org meint

      14. Juni 2018 um 15:58

      Hallo,

      abmahnberechtigt sind in der Regel nur Personen, die mit dem Webseitenbetreiber im Wettbewerb stehen. Trifft dies auf Sie zu, können Sie das fehlende Impressum bei der Wettbewerbszentrale melden. Ggf. können Sie auch durch einen Anwalt eine Abmahnung erteilen lassen.

      Ihr Team von abmahnung.org

      Antworten
  14. Theo W. meint

    16. Juni 2018 um 18:12

    Habe einen Anbieter gefunden, der Mobilfunk Abzocke betreibt, indem er bei Bannerklick eine Rechnung über 4,99 € den Kunden in Rechnung stellt.

    Ein schönes Beispiel, dass in mehrfacher Hinsicht illegal gehandelt wird ist die Datenschutz-Seite, auf der jegliche Informationen fehlen, bspw. was mit den Google Analytics Daten passiert, die die Seite über mich sammelt, was mit den Google Fonts Aufrufen passiert, was mit den Google Maps Aufrufen passiert, was mit den Serverdaten passiert usw.

    [Link von Redaktion entfernt]

    Daneben wird man an den Support verwiesen, der gänzlich auf Impressum & Datenschutz-Hinweise verzichtet:

    [Link von Redaktion entfernt]

    Antworten
  15. oskar meint

    22. Juni 2018 um 1:28

    [Link von Redaktion entfernt]

    impressum fehlt , schwarzarbeit

    Antworten
    • abmahnung.org meint

      28. Juni 2018 um 13:58

      Hallo Oskar,

      wir sind eine Ratgeberplattform, die über aktuelle Rechtsvorschriften informiert. Wir prüfen weder, ob Internetseiten diese Vorschriften einhalten, noch sind wir befugt, Abmahnungen zu erteilen. Bitte wenden Sie sich ggf. an einen Anwalt.

      Ihr Team von abmahnung.org

      Antworten
  16. Birgitt meint

    2. Juli 2018 um 15:14

    Guten Tag,
    im Internet findet man viele Webseiten von Katzenzüchtern, die auf ihren Seiten ihre Würfe präsentieren. Oft findet man auch das Prädikat: “Züchter mit Sachkenntnis”.

    Jetzt zu meiner Frage:
    Handelt es sich bei dieser Art von Internetpräsenz um sogenannte “Privatpersonen”, die kein Impressum benötigen?

    Besonders ins Auge fällt:
    Wenn Katzenzüchter auf ihren Webseiten Katzen präsentieren, bei denen die Zucht der Tiere unter den Begriff “Qualzucht” fällt- wie zum Beispiel haarlose Sphynx Katzen oder Scottish Fold Katzen, deren Rassemerkmal eine Krankheit ist – fehlen meistens die Adressen, wahrscheinlich deshalb, weil sie sich ihrer Schuld sehr wohl bewusst sind.

    Antworten
    • abmahnung.org meint

      6. Juli 2018 um 14:03

      Hallo Birgitt,

      bieten die Züchter ihre Tiere auf der Webseite gegen Entgelt an, benötigen sie ein Impressum. Wird die Seite dagegen rein zu privaten Zwecken betrieben, besteht keine Impressumspflicht.

      Ihr Team von abmahnung.org

      Antworten
  17. Josef meint

    10. August 2018 um 9:40

    Schauen Sie mal auf diese Seite: [Link von Redaktion entfernt]
    Es gibt kein Impressum!!!

    Antworten
    • abmahnung.org meint

      20. August 2018 um 9:07

      Hallo Josef,
      wir sind nicht dazu befügt, entsprechende Verstöße gegen die Impressumspflicht zu ahnden.

      Ihr Team von abmahnung.org

      Antworten
  18. Tom meint

    23. September 2018 um 22:52

    darf denn so eine Seite ohne Imp. auskommen?

    [URL von der Redaktion entfernt]

    Antworten
    • abmahnung.org meint

      28. September 2018 um 11:21

      Hallo Tom,
      wir bewerten selbst keine Impressumsseiten. Wenden Sie sich am besten an einen Anwalt, der im Wettbewerbs- bzw. Internetrecht versiert ist.

      Ihr Team von abmahnung.org

      Antworten
  19. Manu meint

    15. Oktober 2018 um 11:09

    Guten Tag,
    muss eine Webseite eines Gewerbetreibenden Immobilienservice und mehr die seit Wochen angeblich in Bearbeitung ist. Aber eine Telefonnummer und email Adresse ausgibt ein Impressum haben? Ist das Wettbewerbswidrig? Sie haben gleich 2 Seiten mit ähnlichem Namen die so betrieben werden.

    Antworten
    • abmahnung.org meint

      22. Oktober 2018 um 8:05

      Hallo Manu,
      wir bewerten selbst keine Impressumsseiten. Wenden Sie sich am besten an einen Anwalt, der im Wettbewerbs- bzw. Internetrecht versiert ist.

      Ihr Team von abmahnung.org

      Antworten
  20. Peter meint

    16. Oktober 2018 um 17:24

    Es gibt viele Internet-Apotheken ohne Impressum. Weshalb geht der Gesetzgeber nicht konsequenter gegen solche dubiosen Unternehmen vor?
    [Angabe von Redaktion entfernt]

    Antworten
    • abmahnung.org meint

      22. Oktober 2018 um 8:14

      Hallo Peter,
      wir bewerten selbst keine Impressumsseiten. Wenden Sie sich am besten an einen Anwalt, der im Wettbewerbs- bzw. Internetrecht versiert ist.

      Ihr Team von abmahnung.org

      Antworten
  21. iliya meint

    22. Oktober 2018 um 22:32

    Guten Tag,
    Ich habe bei diese Onlineshop [Angabe von der Redaktion entfernt] die Schuehe gekauft und bezahlt per Kreditkarte. Der Besitzer sitzt im Ausland, es fehlt komplett Impressum , obwohl eine .de Seite ist.
    was kann ich machen , außer Polizei Anzeige.
    Wo kann ich die Seite melden ?
    Danke

    Antworten
    • abmahnung.org meint

      31. Oktober 2018 um 16:48

      Hallo Iliya,
      welche juristischen Möglichkeiten Ihnen zur Verfügung stehen, können Sie mit einem Anwalt besprechen. Wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben.

      Ihr Team von abmahnung.org

      Antworten
  22. Werner meint

    1. November 2018 um 21:56

    Ist es schlimm wen die Rechtsform falsch dargestellt wird, wie z.B. durch einen Rechtschreibfehler wie mbH & Co. KG anstatt GmbH & Co. KG.
    Kann sowas schlimme Folgen haben?

    Antworten
    • abmahnung.org meint

      5. November 2018 um 9:10

      Hallo Werner,
      wir dürfen keine Rechtsberatung geben. Wenden Sie sich dafür für eine individuelle Einschätzung an einen Anwalt.

      Ihr Team von abmahnung.org

      Antworten
  23. Herbst meint

    23. November 2018 um 10:37

    Hallo,

    wir mussten uns von Mietern trennen, die bei uns einen Showroom inkl. Büro für ihren inzwischen insolventen Webshob gemietet hatten. 3 Wochen später steht noch immer unsere Adresse in dessen Impressum und die Post (u.a. gelbe Briefe von Gerichten) landen bei uns. Da wir keine Lust haben, ständig deren Post wieder zur Post zurück zu bringen, suchen wir nach Möglichkeiten, das falsche Impressum zu melden. Wir sind Privat und Kommunikation ist mit den beiden absolut nicht möglich. Neue Adresse ist bekannt. Am besten wäre anonym, da wir schon von den beiden angegriffen wurden.

    Antworten
    • abmahnung.org meint

      30. November 2018 um 15:42

      Halo Herbst,
      welche Möglichkeiten Sie in einem solchen Fall haben, sollten Sie mit einem Anwalt abwägen.

      Ihr Team von abmahnung.org

      Antworten
  24. Internetrecht meint

    6. Dezember 2018 um 13:02

    Hab eine Seite gefunden ohne Impressum aber dafür mit mächtig viel AdSense Bannern:
    [Link von Redaktion entfernt]
    Viel Spass beim Abmahnen ^^

    Antworten
    • abmahnung.org meint

      10. Dezember 2018 um 9:19

      Hallo,
      wir versenden keine Abmahnungen. Wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen an die Betreiber der Plattform oder die Wettbewerbszentrale.

      Ihr Team von abmahnung.org

      Antworten
  25. Peter meint

    7. Dezember 2018 um 15:48

    [Link von Redaktion entfernt]

    Hier lohnt mal eine Abmahnung!!!!

    Antworten
    • abmahnung.org meint

      10. Dezember 2018 um 9:19

      Hallo Peter,
      wir versenden keine Abmahnungen. Wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen an die Betreiber der Plattform oder die Wettbewerbszentrale.

      Ihr Team von abmahnung.org

      Antworten
  26. Bienchen meint

    12. Dezember 2018 um 7:44

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    Ein Onlineshop hat seine Privatadresse als Geschäftsadresse angegeben. Soweit in Ordnung denke ich, weil das Gewerbe dort gemeldet ist. Versand erfolgt aus einem großen Lager in einem anderen Ort, der nicht gemeldet ist. Im Onlineshop wird aber ein Outlet in dem Lager beworben, das so gar nicht mehr existiert!!
    Inzwischen ist der Firmeninhaber privat umgezogen. Also auch mit der im Impressum genannten Geschäftsadresse! Dort wohnt nun eine Familie ohne Gewerbe. Auf der Internetseite wird aber nach wie vor eben diese Adresse als Geschäftssitz im Impressum genannt. Telefonisch existiert wohl eine Rufweiterleitung von der angegebenen Bayrischen Telefonnummer auf das Handy des Inhabers, der jetzt in einem anderen Bundesland wohnt und arbeitet. E-Mail Adresse ist gleich geblieben. Privater Nachsendeantrag existiert anscheinend.
    Wie ist das rechtlich zu sehen?
    Vielen Dank für eine Antwort

    Antworten
    • abmahnung.org meint

      21. Dezember 2018 um 15:06

      Hallo Bienchen,
      grundsätzlich sind Unternehmen zu korrekten Angaben im Impressum verpflichtet. EIn Einschätzung zum von Ihnen beschriebenen Einzelfall ist uns allerdings nicht möglich.

      Ihr Team von abmahnung.org

      Antworten
  27. Sandra meint

    31. Januar 2019 um 23:38

    Hallo.
    Auf der Seite [Link von der Redaktion entfernt] ist kein Impressum hinterlegt.
    Da es widersprüchliche Angaben zu den Versandkosten gibt, wollte ich den Betreiber kontaktieren. Ohne Impressum ist das schwierig. Die Telefonnummer die google und gelbe Seiten angibt, ist nicht erreichbar.
    Über das Kontaktformular der Seite habe ich die Bitte um Kontaktaufnahme gesendet und auch den Hinweis auf das fehlende Impressum weiter geleitet.
    Leider auch hier kein Lebenszeichen.
    Die Seite ist auch nicht “sicher” aufrufbar mit https und aktzeptiert nur Kreditkartenzahlung. Irgendwie erscheint das alles etwas dubios.
    Wenn es die Ware die ich kaufen möchte irgendwo anders geben würde, wäre es mir ziemlich egal, aber in dem Fall würde ich gerne jemanden erreichen.
    Wo kann ich das als Verbraucher melden?
    Herzliche Grüße
    Sandra

    Antworten
    • abmahnung.org meint

      15. Februar 2019 um 17:02

      Hallo Sandra,
      wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen an die Verbraucherzentrale.

      Ihr Team von abmahnung.org

      Antworten
  28. Max meint

    8. Februar 2019 um 9:49

    Wie ist es mit Domains die nur zur Weiterleitung auf eine andere Domain dienen. Diese Seiten können ja eigentlich kein Impressum haben.
    Streng genommen existieren diese Domains aber trotzdem. Oder gilt dann das Impressum zu der man weitergeleitet wurde?

    Antworten
  29. Michael meint

    19. Februar 2019 um 18:10

    Hallo!

    Ich habe eine Frage zu Internetseiten von Stiftungen.
    Mir ist in letzter Zeit häufiger aufgefallen, dass politische Stiftungen oftmals kein Impressum, sondern nur eine oder zwei Emailadressen angeben.
    Dabei werden dort häufig die Sponsoren durch ihr Firmenlogo präsentiert.
    Man wird auf diesen Seiten auch häufig dazu aufgefordert, “Förderer” zu werden.
    Wie kann es sein, das solche zum Teil von der Industrie gesponserten Stiftungen, nicht einmal ein Impressum haben?
    Und dazu kommt, sie bewerben, je nach Auffassung, politische Meinungen und schreiben dazu ihre entsprechenden Kommentare.
    Müsste es dort nicht ein Impressum geben, damit ich als Leser wenigstens weiß, wer grob dahinter steckt?
    Und sollte es so sein, dass Stiftungen ein Impressum haben müssen, was wäre die zu informierende Einrichtung, wenn ich dagegen vorgehen möchte?

    Mit freundlichen Grüssen!
    Michael

    Antworten
    • abmahnung.org meint

      28. Februar 2019 um 12:46

      Hallo Michael,
      Informationen zur Impressumspflicht bei Stiftungen haben wir hier zusammengestellt: Ratgeber Impressum einer Stiftung.

      Ihr Team von abmahnung.org

      Antworten
  30. Jens meint

    26. Februar 2019 um 18:08

    Verstehe diesen Artikel nicht ganz. Sie schreiben, es gäbe mehrere Möglichkeiten, beschreiben selbst aber nur den Weg über die Wettbewerbszentrale/Anwalt, im Falle eines Konkurrenzverhältnisses. Welche Möglichkeiten habe ich als Privatperson, wenn ein Impressum komplett fehlt?

    Antworten
    • abmahnung.org meint

      28. Februar 2019 um 13:34

      Hallo Jens,
      in einem solchen Fall können Sie sich unter anderem an Verbraucherschutzinstitutionen oder die verantwortlichen Behörden – zum Beispiel den Landesbeauftragten für Datenschutz – wenden.

      Ihr Team von abmahnung.org

      Antworten
  31. Niklas meint

    19. April 2019 um 11:40

    Kann ein fehlendes oder unvollständiges Impressum auch bei einer Aufsichtsbehörde gemeldet werden? Verfolgen die Landesmedienanstalten Verstöße gegen die Impressumspflicht?

    Antworten
    • abmahnung.org meint

      26. April 2019 um 15:15

      Hallo Niklas,
      grundsätzlich kann ein Verstoß gegen die Impressumspflicht zum Beispiel dem Landesbeauftragten für Datenschutz gemeldet werden. Ob dort jede Meldung verfolgt wird, können wir allerdings nicht einschätzen.

      Ihr Team von abmahnung.org

      Antworten
  32. Niko meint

    4. Mai 2019 um 10:15

    Guten Tag,
    auf folgender Internetseite gibt es kein “Vernünftiges” Impressum:
    [Link von Redaktion entfernt]
    Als Impressum wird nur ein Verein genannt, ohne Personenangabe.
    Verantwortlich ist nur der “Webmaster” wieder ohne Namen.
    Alles sehr wage, undurchsichtig, geheimnisvoll?

    Frage: Ist es zulässig sich anonym hinter einem Verein / Gesellschaft zu verstecken, ohne verantwortlich Personen zu nennen?
    Falls es nicht zulässig ist, was kann dagegen unternommen werden?
    Besten Dank
    Niko, aus Wien

    Antworten
    • abmahnung.org meint

      10. Mai 2019 um 15:22

      Hallo Niko,
      wir prüfen nicht die Korrektheit von einem Impressum. Wenden Sie sich daher an die zuständigen Aufsichtsbehörden.

      Ihr Team von abmahnung.org

      Antworten
  33. Michael meint

    7. Mai 2019 um 21:05

    Folgende Seite sendet mir heute 20 Mails mit immer dem selben Inhalt. Es gibt keine Datenschutz und auch kein Inpressum. Ich bitte dies mal zu überprüfen.

    [Link von der Redaktion entfernt]

    Antworten
    • abmahnung.org meint

      10. Mai 2019 um 15:24

      Hallo Michael,
      wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen an die Betreiber der Plattform oder die Wettbewerbszentrale.

      Ihr Team von abmahnung.org

      Antworten
      • Sacratti meint

        24. März 2020 um 10:35

        Die Wettbewerbszentralen verlangen i. d. R. Geld. Einige “Monate” später bekommt man dann – nach mehreren unbeantworteten Nachfragen- die Antwort, dass kein Verfahren eingeleitet wurde.

        Antworten
  34. unknown meint

    4. Juni 2019 um 14:30

    Gilt die Impressumspflicht auch für Hochschulen?
    Link kann ich auf Anfrage gerne schicken

    Antworten
    • abmahnung.org meint

      13. Juni 2019 um 15:11

      Hallo unknown,
      in der Regel besteht auch für Universitäten die Impressumspflicht.

      Ihr Team von abmahnung.org

      Antworten
  35. Impressummelden meint

    23. Juni 2019 um 14:08

    [Angabe von Redaktion entfernt] die seite sollte sich mal jemand ansehen, das impressum fehlt komplett!

    Antworten
    • abmahnung.org meint

      28. Juni 2019 um 10:03

      Hallo,
      wir mahnen keine Impressen ab. Wenden Sie sich ggf. an die zuständige Behörde.

      Ihr Team von abmahnung.org

      Antworten
  36. Privat meint

    12. September 2019 um 8:00

    Hallo,

    ich habe eine Internetseite von einer Firma gefunden, wo weder Impressum oder Datenschutzhinweise hinterlegt sind. Ich stehe nicht in Konkurrenz zu dieser Firma. Wo kann ich diese Firma melden?

    Antworten
    • abmahnung.org meint

      18. September 2019 um 14:55

      Hallo,
      mit diesem Anliegen können Sie sich zum Beispiel an den Landesbeauftragten für Datenschutz wenden.

      Ihr Team von abmahnung.org

      Antworten
  37. Someone meint

    17. September 2019 um 15:56

    Mir leuchtet die Beschreibung, wie man vorgeht, wenn das Impressum fehlt oder falsch ist, nicht ein. Im Endeffekt ist nur eine Variante für gewerbliche Seiten (über die Wettbewerbszentrale) genannt. Private Seiten wie Blogger sollen auch in der Pflicht sein, dort ist die Zentrale aber nicht zuständig. Dh. es verbleibt nur der Weg über den Anwalt. Und hier stellt sich mir die wichtigste Frage: Wie soll der Anwalt ohne staatliche Mittel denn die Adresse, Namen oder sonstige Kontaktdaten des Seitenbetreibers ausfindig machen, um ihn abzumahnen? Bzw. wie soll man das privat ohne Anwalt?
    Danke im Voraus, falls jemand antworten kann.

    Antworten
    • abmahnung.org meint

      18. September 2019 um 14:58

      Hallo,
      Privatleute können sich unter anderem an den zuständigen Landesbeauftragten für Datenschutz wenden.

      Ihr Team von abmahnung.org

      Antworten
  38. Gretchen meint

    10. Dezember 2019 um 8:46

    Ich stelle immer wieder entsetzt fest, dass sogar Konzerne sich nicht an eine Impressumpflicht halten bei KORRESPONDENZEN jeglicher Art.
    Man schreibt einem Konzern und bekommt eine Antwort OHNE Impressum, als würde einem eine Privatperson antworten.
    Hier ergeben sich schon Probleme aus der Haftungsfrage. Wie ist es möglich, dass grosse Unternehmen so dilletanitisch antworten ?
    Ja, dass ihre Mails sogar eher aussehen wie Spam und ausser der Absenderadresse nicht auf den Konzern hinweist ?
    Ich frage mich, wo hier die Abmahnanwälte sind. Gerade Großkonzerne, die irre viel Korrespondenzen haben, müssten doch als Erstes überprüft werden, ob sie ordnungsgemäße Signaturen-Impressen in ihren Schriftwechseln haben.
    Ich kann mich nur wundern, dass dem nicht so ist.

    Antworten
  39. Rohaner meint

    27. Januar 2020 um 21:45

    [Link von der Redaktion entfernt]
    Hallo,

    Obige “Firma” bietet selbstgeprägte Münzen an. Es wird auch suggeriert das die Münzen ein wirkliches Zahlungsmittel währen wie die üblichen hiostorischen Münzen.
    Leider sind das nur Medaillien weil der Shop/Hersteller kein ofizieller Münzhertsteller ist.

    Wichtig:
    Es gibt keinerlei Impressum wer wirklich der Hersteller ist.

    Wenn Sie können dann bitte diese dubiose Firma abmahnen, gar die Homepage entfernen lassen. Des weiteren könnten Sie eien Ermittlung einleiten ob hier ein Betrug am Kunden vorliegt.

    Antworten
    • abmahnung.org meint

      29. Januar 2020 um 12:47

      Hallo,
      wir mahnen keine Impressen ab. Wenden Sie sich ggf. an die zuständige Behörde.

      Ihr Team von abmahnung.org

      Antworten
  40. Georg meint

    22. März 2020 um 12:52

    In Zeiten von Corona bzw. Schulschließungen verwenden manche Lehrer ihre privaten Blogs, um den Unterricht weiterzuführen. Als Eltern sind wir dann auf die Nutzung dieses Blogs angewiesen, was für mich darauf hinweist, dass dieser Blog nicht mehr privat verwendet wird, sondern für den Lehrer einen beruflichen Zweck erfüllt.

    Muss in diesem Fall ein Impressum auf der Blog-Seite verwendet werden?

    Antworten
    • abmahnung.org meint

      30. März 2020 um 14:26

      Hallo Georg,
      der Gesetzgeber sieht für die Impressumspflicht verschiedene Kriterien vor. Eine Voraussetzung ist dabei insbesondere die Dauerhaftigkeit der Aktivität bzw. des Angebots. Da es sich im Zuge der Corona-Krise um eine Notlösung handelt, die vor allem dazu dienen soll, die Ansteckungsgefahr zu minimieren und gleichzeitig sicherzustellen, dass die Kinder das Schuljahr nicht wiederholen müssen, kann ggf. die Möglichkeit bestehen, dass keine Impressumspflicht besteht. Für eine individuelle Einschätzung des entsprechenden Blogs sollten Sie sich ggf. an einen Anwalt wenden.

      Ihr Team von abmahnung.org

      Antworten
  41. Ulrich meint

    7. April 2020 um 11:54

    Wo melde ich eine gewerbliche Internetseite die kein Impressum und auch keine Datenschutzseite beinhaltet?
    Ich stehe im Moment in keinem Wettbewerbsverhältnis mit dem Betreiber der Seite.

    Grüße,
    U.

    Antworten
    • abmahnung.org meint

      17. April 2020 um 8:21

      Hallo Ulrich,
      die richtigen Ansprechpartner sind in einem solchen Fall üblicherweise der Landesdatenschutzbeauftragte oder die Verbraucherschutzzentralen.

      Ihr Team von abmahnung.org

      Antworten
  42. Matthias E. meint

    28. Mai 2020 um 23:47

    Hallo, wer soll denn ein Blog abmahnen, in dem es keine Werbung gibt, keinen gewerblichen Hintergrund in Form von kostenpflichtigen Angeboten, keinen Shop oder was auch immer, der Betreiber ist eine Privatperson, er macht das in der Freizeit?

    Dann gibt es im Blog nicht mal eine Kommentarfunktion. Man kann da nur was lesen, sonst nichts. Wettbewerbsverstoß fällt dort m.E. aus, also weswegen abmahnen, wenn kein Impressum vorhanden ist? Wenn ich mich nicht irre, ist da eine Abmahnung durch RA nicht möglich. Es könnte eine Ordnungswidrigkeit sein, aber wer verfolgt das, eine Behörde?

    Gruß
    Matthias E.

    Antworten
  43. Caro meint

    17. Juni 2020 um 18:37

    Ich bin irritiert, dass große Seiten wie Canva oder Twitter einfach vollkommen ohne Impressum daherkommen und das offensichtlich unbeanstandet bleibt? Das muss ja schon aufgefallen sein, wie kann es sein, dass trotzdem kein Impressum vorhanden ist und daskeine juristischen Konsequenzen nach sich zieht? Ein Kontakt ist somit natürlich auch unmöglich.

    Antworten
    • abmahnung.org meint

      19. Juni 2020 um 14:49

      Hallo Caro,
      eine Impressumspflicht für ausländische Unternehmen besteht nur, wenn diese einen Standort in Deutschland haben oder direkt um deutsche Kunden werben. Twitter hat daher ein Impressum, welches über einen Firmensitz in Irland informiert. Canva stammt aus Australien und ist daher von der Pflicht ausgenommen.

      Ihr Team von abmahnung.org

      Antworten
  44. Caro meint

    6. Januar 2021 um 8:15

    Wie definiert sich denn „direkt um deutsche Kunden werben“? Denn Twitter beispielsweise hat auch einen Sitz in Berlin und wirbt auf seiner deutschsprachigen Präsenz selbstverständlich um deutsche Kunden?

    Antworten

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