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Ein falsches Impressum melden – So geht’s!

Von abmahnung.org, letzte Aktualisierung am: 1. Oktober 2023

Geschätzte Lesedauer: 3 Minuten
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Wenn die Angaben im Internet unvollständig sind

Ein falsches Impressum melden: Verschiedene Meldestellen sind hier möglich.
Ein falsches Impressum melden: Verschiedene Meldestellen sind hier möglich.

Internetauftritte sind heute verschiedenster Natur. Besonders häufig sind Shops, Foren, Blogs und sonstige Unterhaltungsseiten anzutreffen. Dabei müssen alle Plattformen sich den geltenden Gesetzen unterordnen. Aus diesem Grund gilt für alle geschäftlichen Webseiten auch eine Impressumspflicht. Doch was passiert, wenn dieser nicht angemessen nachgekommen wird?

In diesem Ratgeber erfahren Sie, aus welchen Gründen Sie ein falsches Impressum melden können und was darin unbedingt enthalten sein muss. Neben der Präsentation von möglichen Meldestellen wird auch die Situation von privaten Seitenbetreibern geklärt.

Inhalt

  • Wenn die Angaben im Internet unvollständig sind
  • Der Inhalt des Impressums
    • Der Meldevorgang
    • Besteht die Pflicht auch bei privaten Plattformen?

Der Inhalt des Impressums

Werden über eine Internetseite Geschäfte abgewickelt, greift in jedem Fall die Anbieterkennzeichnungspflicht, so gibt es § 5 Telemediengesetz vor. Darin wird auch genau beschrieben, welche Angaben ein Impressum enthalten muss. Dazu gehören:

  • Vor- und Zuname vom Inhaber der Internetplattform
  • Die ladungsfähige Anschrift des Besitzers, also seine Wohnanschrift bzw. Niederlassung
  • Daten, die bei einer vorhandenen Frage schnelle Antworten in Form eines elektronischen Kontakts ermöglichen, beispielsweise via Telefon oder E-Mail
  • Bei juristischen Personen: Details zur Rechtsform und der vertretungsberechtigten Person
  • Bei Tätigkeiten, die einer behördlichen Zulassung bedürfen: Informationen zum Handelsregister, Vereinsregisters oder Ähnlichem
  • Falls vorhanden: Die Umsatzsteueridentifikationsnummer oder Wirtschafts-Identifikationsnummer
Bevor Sie ein falsches Impressum melden können, muss eine dieser Angaben fehlerhaft sein oder vollkommen fehlen. Bei bestimmten Berufszweigen betrifft dies auch die Erwähnung zur Kammerzugehörigkeit.

Neben den Inhalten schreibt der Gesetzgeber auch vor, dass die Anbieterkennzeichnung auf jeder Seite einer Internetseite leicht aufzufinden sein muss. So fügen die meisten Betreiber einen gut sichtbaren Link ein, der zum gewünschten Ziel führt.

Der Meldevorgang

Wer ein fehlendes oder falsches Impressum melden möchte, hat theoretisch verschiedene Vorgehensweisen zur Wahl.

Sie können ein Impressum melden, wenn wichtige Angaben fehlen.
Sie können ein Impressum melden, wenn wichtige Angaben fehlen.

Befinden Sie sich beispielsweise in der Situation, dass ein Wettbewerbsverhältnis zwischen Ihnen und dem Seitenbetreiber besteht, welcher ein unangemessenes Impressum präsentiert, dann können Sie sich an die Wettbewerbszentrale wenden.

Denn in diesem Fall greift das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG).

So kann die Zentrale eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung aussprechen und eine Unterlassungsschrift versenden. Sie selbst brauchen in einem solchen Fall nichts weiter zu tun und bleiben als Beschwerdeführer anonym. Alternativ können Sie aber auch eigenständig einen Rechtsanwalt kontaktieren. Dieser kann ebenfalls ein Abmahnschreiben aufsetzen und für Ihr Recht eintreten.

Ein weniger drastischer Weg: Versuchen Sie ohne Hilfe von Anwälten oder sonstigen Institutionen Kontakt zum Seitenbetreiber aufzubauen und bitten Sie diesen darum, dass Impressum zügig anzupassen. Reagiert dieser nicht, bleibt Ihnen immer noch die Möglichkeit, das falsche Impressum zu melden.

Besteht die Pflicht auch bei privaten Plattformen?

Es stellt sich die Frage, ob auch private Seitenverwalter der Impressumspflicht unterliegen. Das lässt sich doch für gewöhnlich verneinen. Dem Gesetzgeber geht es ausschließlich um geschäftlich tätige Unternehmen, die das Netz für sich nutzen. Doch Vorsicht: Die Recht­sprechung nimmt es hier sehr genau. Nutzen Sie als Privatverwalter auch nur ein Werbeban­ner oder nehmen auf eine andere Weise Geld mit Ihrer Seite ein, zählen Sie im Internet nicht mehr als Privatperson.

In diesem Fall droht die Gefahr, dass andere Ihr fehlendes bzw. falsches Impressum melden. Auch wenn Sie mit Werbung nur minimale oder keine Einnahmen erzielen, gilt diese Vorgabe. Sobald Sie eine Anbieterkennzeichnung gesetzeskonform implementiert haben, kann es diesbezüglich auch nicht mehr zu Abmahnungen wegen fehlendem Impressum kommen.

Blogger und Forenleiter sind zwar rechtlich noch nicht klar eingeordnet, sie sollten im Zweifel aber auch ein Impressum aufsetzen. Damit sind sie immer auf der sicheren Seite.

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Über den Autor

Autor
Swetlana L.

Swetlana hat ihren Master-Abschluss in Romanistik absolviert. In diesem Zusammenhang beschäftigte sie sich auch mit dem Erfassen von Gesetzestexten. Nun verfasst sie Ratgeber und News-Artikel zu verschiedenen juristischen Themen. Seit 2017 ist sie Teil unseres Redaktionsteams.

Kommentare

  1. Peter meint

    7. Dezember 2018 at 15:48

    [Link von Redaktion entfernt]

    Hier lohnt mal eine Abmahnung!!!!

    Antworten
    • abmahnung.org meint

      10. Dezember 2018 at 9:19

      Hallo Peter,
      wir versenden keine Abmahnungen. Wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen an die Betreiber der Plattform oder die Wettbewerbszentrale.

      Ihr Team von abmahnung.org

      Antworten
  2. Internetrecht meint

    6. Dezember 2018 at 13:02

    Hab eine Seite gefunden ohne Impressum aber dafür mit mächtig viel AdSense Bannern:
    [Link von Redaktion entfernt]
    Viel Spass beim Abmahnen ^^

    Antworten
    • abmahnung.org meint

      10. Dezember 2018 at 9:19

      Hallo,
      wir versenden keine Abmahnungen. Wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen an die Betreiber der Plattform oder die Wettbewerbszentrale.

      Ihr Team von abmahnung.org

      Antworten
  3. Herbst meint

    23. November 2018 at 10:37

    Hallo,

    wir mussten uns von Mietern trennen, die bei uns einen Showroom inkl. Büro für ihren inzwischen insolventen Webshob gemietet hatten. 3 Wochen später steht noch immer unsere Adresse in dessen Impressum und die Post (u.a. gelbe Briefe von Gerichten) landen bei uns. Da wir keine Lust haben, ständig deren Post wieder zur Post zurück zu bringen, suchen wir nach Möglichkeiten, das falsche Impressum zu melden. Wir sind Privat und Kommunikation ist mit den beiden absolut nicht möglich. Neue Adresse ist bekannt. Am besten wäre anonym, da wir schon von den beiden angegriffen wurden.

    Antworten
    • abmahnung.org meint

      30. November 2018 at 15:42

      Halo Herbst,
      welche Möglichkeiten Sie in einem solchen Fall haben, sollten Sie mit einem Anwalt abwägen.

      Ihr Team von abmahnung.org

      Antworten
  4. Werner meint

    1. November 2018 at 21:56

    Ist es schlimm wen die Rechtsform falsch dargestellt wird, wie z.B. durch einen Rechtschreibfehler wie mbH & Co. KG anstatt GmbH & Co. KG.
    Kann sowas schlimme Folgen haben?

    Antworten
    • abmahnung.org meint

      5. November 2018 at 9:10

      Hallo Werner,
      wir dürfen keine Rechtsberatung geben. Wenden Sie sich dafür für eine individuelle Einschätzung an einen Anwalt.

      Ihr Team von abmahnung.org

      Antworten
  5. iliya meint

    22. Oktober 2018 at 22:32

    Guten Tag,
    Ich habe bei diese Onlineshop [Angabe von der Redaktion entfernt] die Schuehe gekauft und bezahlt per Kreditkarte. Der Besitzer sitzt im Ausland, es fehlt komplett Impressum , obwohl eine .de Seite ist.
    was kann ich machen , außer Polizei Anzeige.
    Wo kann ich die Seite melden ?
    Danke

    Antworten
    • abmahnung.org meint

      31. Oktober 2018 at 16:48

      Hallo Iliya,
      welche juristischen Möglichkeiten Ihnen zur Verfügung stehen, können Sie mit einem Anwalt besprechen. Wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben.

      Ihr Team von abmahnung.org

      Antworten
  6. Peter meint

    16. Oktober 2018 at 17:24

    Es gibt viele Internet-Apotheken ohne Impressum. Weshalb geht der Gesetzgeber nicht konsequenter gegen solche dubiosen Unternehmen vor?
    [Angabe von Redaktion entfernt]

    Antworten
    • abmahnung.org meint

      22. Oktober 2018 at 8:14

      Hallo Peter,
      wir bewerten selbst keine Impressumsseiten. Wenden Sie sich am besten an einen Anwalt, der im Wettbewerbs- bzw. Internetrecht versiert ist.

      Ihr Team von abmahnung.org

      Antworten
  7. Manu meint

    15. Oktober 2018 at 11:09

    Guten Tag,
    muss eine Webseite eines Gewerbetreibenden Immobilienservice und mehr die seit Wochen angeblich in Bearbeitung ist. Aber eine Telefonnummer und email Adresse ausgibt ein Impressum haben? Ist das Wettbewerbswidrig? Sie haben gleich 2 Seiten mit ähnlichem Namen die so betrieben werden.

    Antworten
    • abmahnung.org meint

      22. Oktober 2018 at 8:05

      Hallo Manu,
      wir bewerten selbst keine Impressumsseiten. Wenden Sie sich am besten an einen Anwalt, der im Wettbewerbs- bzw. Internetrecht versiert ist.

      Ihr Team von abmahnung.org

      Antworten
  8. Tom meint

    23. September 2018 at 22:52

    darf denn so eine Seite ohne Imp. auskommen?

    [URL von der Redaktion entfernt]

    Antworten
    • abmahnung.org meint

      28. September 2018 at 11:21

      Hallo Tom,
      wir bewerten selbst keine Impressumsseiten. Wenden Sie sich am besten an einen Anwalt, der im Wettbewerbs- bzw. Internetrecht versiert ist.

      Ihr Team von abmahnung.org

      Antworten
  9. Josef meint

    10. August 2018 at 9:40

    Schauen Sie mal auf diese Seite: [Link von Redaktion entfernt]
    Es gibt kein Impressum!!!

    Antworten
    • abmahnung.org meint

      20. August 2018 at 9:07

      Hallo Josef,
      wir sind nicht dazu befügt, entsprechende Verstöße gegen die Impressumspflicht zu ahnden.

      Ihr Team von abmahnung.org

      Antworten
  10. Birgitt meint

    2. Juli 2018 at 15:14

    Guten Tag,
    im Internet findet man viele Webseiten von Katzenzüchtern, die auf ihren Seiten ihre Würfe präsentieren. Oft findet man auch das Prädikat: „Züchter mit Sachkenntnis“.

    Jetzt zu meiner Frage:
    Handelt es sich bei dieser Art von Internetpräsenz um sogenannte „Privatpersonen“, die kein Impressum benötigen?

    Besonders ins Auge fällt:
    Wenn Katzenzüchter auf ihren Webseiten Katzen präsentieren, bei denen die Zucht der Tiere unter den Begriff „Qualzucht“ fällt- wie zum Beispiel haarlose Sphynx Katzen oder Scottish Fold Katzen, deren Rassemerkmal eine Krankheit ist – fehlen meistens die Adressen, wahrscheinlich deshalb, weil sie sich ihrer Schuld sehr wohl bewusst sind.

    Antworten
    • abmahnung.org meint

      6. Juli 2018 at 14:03

      Hallo Birgitt,

      bieten die Züchter ihre Tiere auf der Webseite gegen Entgelt an, benötigen sie ein Impressum. Wird die Seite dagegen rein zu privaten Zwecken betrieben, besteht keine Impressumspflicht.

      Ihr Team von abmahnung.org

      Antworten
  11. oskar meint

    22. Juni 2018 at 1:28

    [Link von Redaktion entfernt]

    impressum fehlt , schwarzarbeit

    Antworten
    • abmahnung.org meint

      28. Juni 2018 at 13:58

      Hallo Oskar,

      wir sind eine Ratgeberplattform, die über aktuelle Rechtsvorschriften informiert. Wir prüfen weder, ob Internetseiten diese Vorschriften einhalten, noch sind wir befugt, Abmahnungen zu erteilen. Bitte wenden Sie sich ggf. an einen Anwalt.

      Ihr Team von abmahnung.org

      Antworten
  12. Theo W. meint

    16. Juni 2018 at 18:12

    Habe einen Anbieter gefunden, der Mobilfunk Abzocke betreibt, indem er bei Bannerklick eine Rechnung über 4,99 € den Kunden in Rechnung stellt.

    Ein schönes Beispiel, dass in mehrfacher Hinsicht illegal gehandelt wird ist die Datenschutz-Seite, auf der jegliche Informationen fehlen, bspw. was mit den Google Analytics Daten passiert, die die Seite über mich sammelt, was mit den Google Fonts Aufrufen passiert, was mit den Google Maps Aufrufen passiert, was mit den Serverdaten passiert usw.

    [Link von Redaktion entfernt]

    Daneben wird man an den Support verwiesen, der gänzlich auf Impressum & Datenschutz-Hinweise verzichtet:

    [Link von Redaktion entfernt]

    Antworten
  13. Jürgen T. meint

    12. Juni 2018 at 10:45

    Ich habe hier einen Gartenservice der auf seiner Homepage kein Impressum hat. Auch eine ladungsfähige Anschrift gibt es nicht. Die Anschrift die vermerkt ist stimmt schon seit fast 5 Jahren nicht mehr. Keiner weiß wo die genaue Geschäftsadresse ist. Auch die Tel.-Nummern stimmen nicht mehr. Kann ich das melden und wenn wo ?

    Antworten
    • abmahnung.org meint

      14. Juni 2018 at 15:58

      Hallo,

      abmahnberechtigt sind in der Regel nur Personen, die mit dem Webseitenbetreiber im Wettbewerb stehen. Trifft dies auf Sie zu, können Sie das fehlende Impressum bei der Wettbewerbszentrale melden. Ggf. können Sie auch durch einen Anwalt eine Abmahnung erteilen lassen.

      Ihr Team von abmahnung.org

      Antworten
  14. Karola meint

    10. Juni 2018 at 22:49

    Hallo,
    auch ich habe eine Frage zu einem Impressum:
    Ich wurde auf einer Kleinanzeige angeschrieben. Dieser Mann nannte sich [Name von Redaktion entfernt] und schrieb auch dazu, dass er im Rennsport unterwegs ist und schrieb dazu auch [Link von Redaktion entfernt]. Ich googelte diese Seite und wollte mir das Impressum anschauen wo sich die Firma befindet. Jedesmal wenn ich auf Impessum klickte, kamen die neuen Datenschutztichtlichen. Diese habe ich dann komplett durchgesehen nirgends war weder der Name, die Adresse oder sonst was nachzulesen bzw. zu finden. Komisch, oder?
    Jetzt schon ein herzliches Vergelts Gott für Ihre Antwort.
    Herzliche Grüße

    Antworten
    • abmahnung.org meint

      14. Juni 2018 at 15:46

      Hallo Karola,

      wir sind eine Ratgeberplattform, die über gesetzliche Vorschriften, wie z. B. die Impressumspflicht, informiert. Wir prüfen nicht, ob diese von Webseiten eingehalten wird, und sind auch nicht befugt, bei Verstoß rechtliche Schritte einzuleiten.

      Ihr Team von abmahnung.org

      Antworten
  15. Yvonne meint

    20. Mai 2018 at 10:54

    Leider habe ich das gleiche Problem, wie 2 „Kommentare“ vor mir. Eine Inernetseite ohne Impressum, die einen Kredikartenbetrag abgebucht hat ohne zu liefern. Ich hoffte aus dem Link, dem dazugehörigen Artikel heraus zu finden, wo man nun das fehlende Impressum melden kann. Aus Ihrem Artikel werde ich nicht schlau. Gibt es eine Adresse, die man anklicken/eingeben kann.

    Yvonne

    Antworten
    • abmahnung.org meint

      22. Mai 2018 at 8:47

      Hallo Yvonne,
      Wettbewerber des Webseiten-Betreibers, der gegen die Impressumspflicht verstößt, können sich z. B. an die Wettbewerbszentrale (Zentrale gegen den unlauteren Wettbewerb) wenden. Für Verbraucher besteht dort auch die Möglichkeit, ein Online-Beschwerdeformular zu nutzen, z. B. für eine Zahlungsentgelte-Beschwerde.

      Ihr Team von abmahnung.org

      Antworten
  16. Kein Name meint

    8. Mai 2018 at 21:02

    ÖSTERREICH!

    [Name des Unternehmens von Redaktion entfernt] verstößt meines Erachtens gegen das E-Commerce-Gesetz, konkret gegen § 5 Abs. 1 und 2.

    § 5 Abs. 1 lit. 3 ECG fordert u.a., dass die elektronische Postadresse (E-Mail-Adresse), ständig, leicht und unmittelbar zugänglich zur Verfügung gestellt werden muss. Damit soll es Kunden leicht möglich sein, mit dem Unternehmen in Kontakt zu treten. [Name entfernt] erfüllt diese Anforderung nicht! Auf der Impressum-Website [von Redaktion entfernt] wird zwar eine E-Mail-Adresse angegeben [von Redaktion entfernt], jedoch mit dem Hinweis, dass diese „nur für Fragen zum Impressum oder zum Unternehmen [von Redaktion entfernt] zu verwenden“ ist. Für alle weiteren Fragen wird auf das Kontaktformular verwiesen.
    Dieses Kontaktformular ist jedoch unzureichend, da in den Auswahlmöglichkeiten nur vordefinierte Kategorien und Themen ausgewählt werden können, die nicht alle potentiellen Aspekte abdecken. Auch ist damit keine produktübergreifende Kontaktaufnahme möglich.
    Auch über weitere Kontaktkanäle (Telefon, Chat(!), Facebook Messenger(!)) ist eine Kontaktaufnahme mit A1 nur bedingt möglich, teilweise auch nur mit einem Facebook-Account. Auch erwies sich der Sprachcomputer bei Telefonanrufen als absolut unbrauchbar.

    § 5 Abs. 2. ECG fordert, dass Preise ein durchschnittlich aufmerksamer Betrachter leicht lesen und zuordnen kann. Hier wird wohl in mehrfacher Hinsicht und mit Vorsatz gegen eine einfache und transparente Preisauszeichnung verstoßen! So wird z.B. „Internet + TV“ groß ab € 29,90 beworben [von Redaktion entfernt]. Internet und TV ist jedoch nicht um diesen monatlichen Preis möglich! Es fällt jedenfalls noch die monatliche Miete für die TV-Box an. Ohne diese Mediabox ist TV faktisch nicht nutzbar. Zusätzlich also € 3,90 pro Monat, für eine Box, die vielleicht einen Marktwert von ca. 40 Euro hat. Vergleichbare, teils deutlich leistungsfähigere Boxen sind jedenfalls unter 50 Euro zu haben. Die jährliche Miete einer solchen Box übersteigt also hier wohl schon den Produktwert. In meinen Augen ist das Wucher und eine Übervorteilung der Kunden. Auch gibt es keine Möglichkeit mehr, die Mediabox käuflich zu erwerben.
    Zusätzlich fällt noch eine jährliche Internet-Service-Pauschale an. Eine Zusatzeinnahme, der keine angemessene Leistung gegenübersteht.
    Ein eventuelles Herstellungsentgelt soll hier außer Acht gelassen werden.
    Im Sinne einer einfachen und transparenten Preisauszeichnung, so wie dies vom ECG gefordert wird, ist die Preisauszeichnung der [Name von Redaktion entfernt]-Produkte für mich jedenfalls nicht! Durch versteckte/verschwiegene Kosten und jährliche Pseudopauschalen wird eine falscher monatlicher Preis angepriesen, der jedoch nie erreicht werden kann. Dass auch ganz offensiv mit derartigen Preisen geworben wird, halt ich für absolut unredlich und ich wünsche mir schon lange, dass diese Praxis untersagt wird.

    Antworten
  17. Max meint

    24. April 2018 at 10:06

    Wo kann ich denn nun eine Seite melden, die kein korrektes Impressum hat?
    Diese Seite ist weder im direkten Wettbewerb zu mir, noch nimmt Sie mir sonst Kunden.

    Ich ärgere mich nur, diese Seite gibt an ein e.V. ein, sammelt spenden über die eigene Webseite und gibt kein korrektes Impressum an.

    Es fehlt:

    Anschrift
    Vereinsregisternummer
    Umsatzsteuer ID

    Es gibt nur den Namen des Vorsitzenden und der zweiten Vorsitzenden, Ihre Adresse wollen Sie nicht rausgeben und es steht dort nur „wegen Sicherheitsgründen wurde Postfach beantragt“ Sie sind jedoch noch kein Verein, nicht mal die rechtliche freigabe erhalten Sie, weil Sie gegen rechtliche Dinge verstoßen.

    Dennoch wird gesammelt sogar Spendenquittungen sollen ausgestellt werden?

    Wo kann ich als Privatperson so etwas melden?

    Antworten
    • abmahnung.org meint

      4. Mai 2018 at 11:15

      Hallo Max,

      den Meldevorgang haben wir im gleichnamigen Abschnitt unseres Ratgebers näher erläutert.
      Webseitenbetreiber können wegen eines falschen Impressums abgemahnt werden. Allerdings sind die Abmahnberechtigten in § 8 Abs. 3 UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb )abschließend aufgezählt. Hierzu gehören z. B. Wettbewerber des Impressumspflichtigen.

      Ihr Team von abmahnung.org

      Antworten
  18. Kim meint

    30. Januar 2018 at 4:26

    Ich habe vor, ein Forum zu erstellen, was nur für registrierte User sichtbar und nutzbar ist. Gäste können nur das Forengerüst und generelle Infos lesen und haben zum Inhalt keinen Zugang.
    Der Inhalt des Forums ist nur Unterhaltung, die wie gesagt nur Registrierte sehen und führen können.
    Brauche ich da auch ein Impressum?

    Antworten
    • abmahnung.org meint

      12. Februar 2018 at 13:42

      Hallo Kim,

      eine Webseite (auch eine private) ist nur dann von der Impressumspflicht entbunden, wenn sie ausschließlich familiären oder freundschaftlichen Zwecken dient und keinerlei kommerzielle Hintergründe besitzt.

      Ein Forum, selbst wenn es nur für registrierte Nutzer sichtbar ist, erfüllt bereits einen öffentlichen Zweck. Daher benötigen Sie dafür ein Impressum.

      Abmahnung.org

      Antworten
  19. Annabe meint

    4. Januar 2018 at 2:52

    Ist man auch bei einem Blog, der ausschließlich durch Spenden geringe Einnahmen hat und keine Werbebanner u.ä. enthält, zu einem Impressum verpflichtet?

    Antworten
    • abmahnung.org meint

      15. Januar 2018 at 12:24

      Hallo Annabe,

      von der Impressumspflicht sind nur Blogs ausgenommen, die ausschließlich der privaten oder familiären Kommunikation dient. Sobald der Blog ein größeres Publikum erreicht, sollte in der Regel ein Impressum angegeben werden. Dies gilt selbst dann, wenn der Blog nicht zu Geschäftszwecken betrieben wird.

      Abmahnung.org

      Antworten
  20. arno meint

    21. Dezember 2017 at 21:58

    Was ist, wenn im Impressum nur die Hausnummer in der Anschrift falsch ist? (keine Telefonnummer, keine Antwort auf Mails)

    Antworten
    • abmahnung.org meint

      15. Januar 2018 at 11:39

      Hallo Arno,

      auch bei einer falschen Hausnummer können Sie das Impressum als fehlerhaft melden.

      Abmahnung.org

      Antworten
      • Alex meint

        25. Januar 2019 at 14:50

        Und wie verhält es sich, wenn der Betreiber einer Internetseite (Gewerbe) seine ALTE Meldeadresse noch immer im Impressum angegeben hat, jedoch mittlerweile verzogen ist und ICH unter der angegebenen Adresse wohne. Ich bekomme immer wieder unliebsamen Besuch von Leuten die den Betreiber der Internetseite suchen. Es geht dabei auf Geldforderungen und Betrugsmeldungen.
        Was kann ich tun?
        mfg
        Alex

        Antworten
        • abmahnung.org meint

          25. Januar 2019 at 15:26

          Hallo Alex,
          Sie sollten Sie mit diesem Anliegen an einen Anwalt wenden. Wir dürfen keine kostnelose Rechtsberatung geben.

          Ihr Team von abmahnung.org

          Antworten
  21. Michael G. meint

    6. Dezember 2017 at 20:35

    mich beschäftigt ein deutscher softwareentwickler mit teilseriösem geschäftsgebaren; nun findet sich im impressum dieses entwicklers eine emailadresse, die wie ein zufallgeneriertes mehr als 30 stelliges passwort aufgebaut ist und auch nicht anklickbar ist. der „kunde“ soll also diese emailadresse auf möglichst unmögliche und beschwerliche weise – weil massiv fehlerbehaftet durch das abtippen – nicht in ein emailprogramm einfügen können, damit der autor bei problemen nur schwerst erreichbar ist.
    diese teilseriöse umgangform … ist die rechtlich in ordnung? die emailadresse ist NICHT teil des quellcodes der website, obgleich sie wie ein bild sichtbar ist
    [Name und Link von Redaktion entfernt]

    Antworten
    • abmahnung.org meint

      15. Januar 2018 at 10:40

      Hallo Michael,

      obwohl dieses Verhalten in der Tat sehr kundenunfreundlich ist, verstößt es unseres Wissens nach gegen keine rechtlichen Bestimmungen, da für E-Mail-Adressen im Impressum keine Formvorschriften existieren.

      Abmahnung.org

      Antworten
  22. Werner meint

    4. Dezember 2017 at 20:28

    Guten Tag. Ich bestellte [im Internet] einen Artikel. Ich erhielt nach fast einer Woche keine Auftragsbestätigung. Der Betrag wurde jedoch von meiner Kreditkarte abgebucht. Deshalb wollte ich nach dem Verbleib der Ware fragen. Jetzt bemerke ich, dass auf der Internet-Shop Seite keine Adresse des Anbieters bzw. Impressum zu finden ist.
    Wie soll ich mich verhalten?

    Antworten
    • abmahnung.org meint

      3. Januar 2018 at 10:54

      Hallo Werner,
      wir können Ihnen keine Empfehlung aussprechen, wie Sie sich im geschilderten Fall konkret verhalten sollen. Denn dies fällt in den Bereich der Rechtsberatung, welche wir nicht anbieten dürfen. Ein Rechtsanwalt kann Ihnen hier jedoch weiterhelfen.

      Abmahnung.org

      Antworten
  23. ich meint

    21. Oktober 2017 at 8:52

    Hallo,

    wie ist es denn, wenn Firmen nur eine Infoseite über ihr Unternehmen im Netz haben, also keine Geschäfte online abwickeln. Ist ein Impressum ebenfalls Pflicht?

    Danke

    Antworten
    • abmahnung.org meint

      1. November 2017 at 15:26

      Hallo ich,

      Die Impressumspflicht nach § 5 Telemediengesetz (TMG) besteht für sogenannte „geschäftsmäßige Online-Dienste“. Dieses Gesetz stellt darauf ab, ob auf der Website üblicherweise Inhalte, Produkte oder Dienstleistungen gegen Entgelt angeboten werden.
      Demgegenüber regelt § 55 des Rundfunkstaatsvertrags (RstV) eine Impressumspflicht, die sich an den Inhalten der Website ausrichtet. Nach dieser Vorschrift besteht eine Impressumspflicht für Websites mit einem journalistisch-redaktionellem Inhalt, die zur Meinungsbildung beitragen.

      Abmahnung.org

      Antworten
  24. Familienname meint

    18. September 2017 at 17:59

    Ist das so i.O.?

    *Link von der Reaktion entfernt*

    Antworten
    • abmahnung.org meint

      21. September 2017 at 12:12

      Hallo Familienname,

      wir bewerten selbst keine Impressumsseiten. Wenden Sie sich am besten an einen Anwalt, der im Wettbewerbs- bzw, Internetrecht versiert ist.

      Abmahnung.org

      Antworten
  25. Muhn meint

    31. August 2017 at 11:14

    Rechtschreibfehler auf Ihre Homepage, den Sie vielleicht ändern wollen :-)

    Vor- und Zunahme vom Inhaber der Internetplattform

    Antworten
    • abmahnung.org meint

      4. September 2017 at 10:52

      Hallo Muhn,

      wir danken Ihnen für diesen Hinweis und haben den Fehler korrigiert.

      Abmahnung.org

      Antworten
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