Droht dem Kleingewerbe ohne Impressum ein Abmahnung?
Ein Kleingewerbe definiert sich grundsätzlich dadurch, dass es die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nimmt und als Unternehmen im geringen Umfang handelt.
Zu beachten ist unter anderem eine Umsatzgrenze von 22.000 Euro im Jahr. Dafür entfällt jedoch die doppelte Buchführung. Doch eines darf niemals fehlen: Das Impressum fürs eigene Kleingewerbe.
So droht einem Kleingewerbe mit fehlendem Impressum oder bei fehlerhaften Einträgen in diesem durchaus eine Abmahnung mit Bezug zur Anbieterkennzeichnung. Doch was genau sollte in dieser enthalten sein? Im vorliegenden Ratgeber erfahren Sie es. Außerdem können Sie zum Impressum für Kleingewerbe ein Muster herunterladen.
Inhalt
Das gehört ins Impressum für Kleingewerbe
Unternehmen, die sich im Internet präsentieren, sind verpflichtet gewisse Informationen zu präsentieren. Vorgaben dazu finden sich in § 5 Telemediengesetz (TMG). Dieses enthält detaillierte Angaben zu dem, was in eine Anbieterkennzeichnung gehört. Folglich sollten die Unternehmensinhaber ein Impressum aufsetzen, das die im Folgenden genannten Inhalte bietet:
- Der ausgeschriebene Name des Kleinunternehmers
- Eine ladungsfähige Anschrift des Unternehmens
- Daten zur unmittelbaren Kontaktaufnahme: Liegt eine Frage oder ein anderes Anliegen vor, muss der Verbraucher über eine E-Mail-Adresse oder eine Telefonnummer dazu in der Lage sein, eine verantwortliche Person zu erreichen. Auch Faxnummern können angegeben werden.
- Werden Tätigkeiten ausgeübt, die eine behördliche Zulassung notwendig machen, sind die zuständigen Aufsichtsbehörden aufzuführen.
- Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (wenn vorhanden)
- Die verantwortliche Kammer (nur bei reglementierten Berufen)
Doch nicht nur Inhalt ist beim Impressum für Kleingewerbe bedeutsam. Denn die schönste vollständige Anbieterkennzeichnung kann immer noch für Abmahnungen sorgen, wenn sie gar nicht oder nur schwer aufzufinden ist. Dabei gilt das Prinzip: Nutzer müssen mit nur wenigen Klicks (maximal zwei) dazu in der Lage sein, die Angaben zu finden, die sie zur Beantwortung einer Frage oder Durchführung eines anderen Anliegens benötigen.
Muster zum Impressum für Kleingewerbe
Im Folgenden steht zum Impressum für Kleingewerbe ein Muster zum Download bereit. Dieses soll Ihnen verdeutlichen, wie eine entsprechende Anbieterkennzeichnung aufgebaut sein kann und welche Informationen nicht fehlen dürfen. Sie können das Musterimpressum jedoch nicht einfach für Ihre eigene Webseite nutzen, da die Daten dann nicht passen.
Impressum
Die Vorgaben von § 5 TMG sind durch die folgenden Angaben erfüllt:
Klaus Kleinunternehmer
Kleinstraße 25
34122 Kleinstadt
Kontakt:
E-Mail: kleinunternehmer@betrieb.de
Telefon: + 49 (0) 172 551 656
Fax: + 49 (0) 172 551 657
Umsatzsteuer:
Die Umsatzsteuer-Identifikation lautet: DE 577 234 792
Jetzt zum für Impressum für Kleingewerbe ein Muster herunterladen!
Ring meint
Haben Sie sich bei der Umsatzgrenze nicht vertan? Ich denke, diese gilt in Höhe von 17.500,- Euro pro Jahr und nicht pro Monat!
abmahnung.org meint
Hallo Ring,
vielen Dank für den Hinweis. Wir haben diesen Fehler umgehend korrigiert.
Ihr Team von abmahnung.org
Tim meint
Wie sind die Kleingewerben geschützt wenn die Adresse gleichzeitig ihre Privatadresse auch? Wie ist die Handhabung?
Mfg
abmahnung.org meint
Hallo Tim,
welche Möglichkeiten es gibt, die Interessen von Kleingewerben zu schützen, sollten Sie ggf. mit einem Anwalt besprechen.
Ihr Team von abmahnung.org
Jürgen meint
Hallo Leute,
fällt euch beim Lesen der Subheadline nichts auf? „Impressum“ und „Abmahnung“ sollten getauscht werden…
Nix für Ungut
Jürgen
abmahnung.org meint
Hallo Jürgen,
vielen Dank für den Hinweis.
Ihr Team von abmahnung.org
Fabian meint
Hallo,
die Umsatzgrenze von 17.500 Euro wurde auf 22.000 Euro angehoben.
LG
abmahnung.org meint
Hallo Fabian,
vielen Dank für den Hinweis.
Ihr Team von abmahnung.org
Raimund meint
Hallo zusammen,
ich habe heute von einem Anwalt bei Ebay eine Abmahnung erhalten als Kleinunternehmer der mit dem §19 USTG verkauft, da bei meinen Impressum nicht die ODR-Verordnung den Kunden nicht den Link der OS-Plattform zur Verfügung gestellt habe? Soll ein Gesetz aus dem Jahre 2016 sein. Bei Rückfrage an die E-Bay Rechtsabteilung konnte diese mir auch nicht sagen, ob man das als Kleinunternehmer angeben muss. Vielleicht kenn sich ja damit jemand aus.
Tom meint
Hallo Raimund, ich kann dir da leider nicht weiterhelfen, aber da ich auch auf Ebay als Kleinunternehmer verkaufen möchte, würde ich gerne wissen welche Änderungen du an deinem Impressum vorgenommen hast, um der ODR Verordnung getreu zu sein?
Petra meint
Hallo,
kann ich als Mieter auch die fehlende Umsatzsteueridentifikationsnummer einer Hausverwaltung abmahnen lassen? Und wie muss ich da vorgehen ohne Anwaltskosten tragen zu müssen? Wenn die Hausverwaltung gleichzeitig eine Seite auf Immoscout hat, die ebenfalls keine Umsatzsteueridentifikationsnummer aufweist, ist das auch abmahnbar?
Gruß
abmahnung.org meint
Hallo Petra,
wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben. Wenden Sie sich daher für eine Einschätzung an einen Anwalt.
Ihr Team von abmahnung.org
Ralf meint
Ist eine Abmahnung rechtskräftig wenn die Umsatzsteuer-Identifikation fehlt ?
Wird die korrekte Umsatzsteuer-Identifikations Nr. überprüft ?
Wie hoch kann eine Abmahnung dann ausfallen ?
abmahnung.org meint
Hallo Ralf,
wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben. Wenden Sie sich daher für eine Einschätzung an einen Anwalt.
Ihr Team von abmahnung.org