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Wer darf eigentlich abmahnen?

Von Abmahnung.org, letzte Aktualisierung am: 3. Oktober 2023

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Abmahnungen darf nicht jeder erteilen

Wer darf Abmahnungen erteilen? Oft sind Personen berechtigt, deren Rechte verletzt worden sind.
Wer darf Abmahnungen erteilen? Oft sind Personen berechtigt, deren
Rechte verletzt worden sind.

Eine Abmahnung findet niemand gerne in seinem Briefkasten. Dabei hat jeder, der abgemahnt wurde, die Möglichkeit, sich mithilfe eines Anwalts gegen ein Abmahnschreiben zu wehren und dessen Gültigkeit anzuzweifeln. Dabei stellt sich auch immer die Frage: „Wer darf Abmahnungen schreiben bzw. aussprechen?“

Der vorliegende Ratgeber liefert die Antwort darauf. Hier erfahren Sie, warum die Frage „Wer darf abmahnen?“ im Arbeitsrecht, Wettbewerbsrecht und Urheberrecht teilweise unterschiedliche Antworten zu Tage fördert. Darüber hinaus wird auch geklärt, welche Personen auf ein falsches Impressum im Internet mit einer Abmahnschrift reagieren können.

Inhalt

  • Abmahnungen darf nicht jeder erteilen
  • Das Recht zum Abmahnen
    • Sonderfall: Wer darf abmahnen, wenn ein Impressum fehlerhaft ist?

Das Recht zum Abmahnen

Grundsätzlich darf nicht jeder Mensch andere abmahnen, wie es ihm beliebt. Dieses Privileg obliegt denjenigen, die durch das Verhalten der abzumahnenden Person in ihrem Recht verletzt worden sind. Darüber hinaus können Verbände abmahnen, wenn sie durch bestehende Gesetze dazu befugt sind. Andere Personen oder Abmahnvereine sind nicht berechtigt. Dazu ergeben sich in den vorhandenen Rechtsbereichen unterschiedliche Befugnisse. Einige Beispiele werden im Folgenden kurz ausgeführt.

Die Antwort auf die Frage "Wer darf abmahnen?" hilft dabei, unrechtmäßige Abmahnungen zu widerlegen.
Die Antwort auf die Frage „Wer darf abmahnen?“ hilft dabei,
unrechtmäßige Abmahnungen zu widerlegen.
  • Wer darf im Arbeitsrecht abmahnen: Die Frage „Wer darf eine Abmahnung erteilen bzw. schreiben“ liefert im Arbeitsrecht zwei Antworten. Sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber können sich gegenseitig abmahnen, wenn es zu Verstößen gegen Klauseln im Arbeitsvertrag oder geltende arbeitsrechtliche Gesetze kommt. Meistens sind es jedoch Beschäftigte, die abgemahnt werden.
  • Wer darf im Wettbewerbsrecht abmahnen: Ein Abmahnschreiben kommt hier oft mit Bezug auf das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) zustande und wird häufig von Unternehmern in Auftrag gegeben. Doch auch die Wettbewerbszentrale ist als Verband durch das UWG befugt, Verstöße abzumahnen.
  • Wer darf im Urheberrecht abmahnen: Eine urheberrechtliche Abmahnung erfolgt in der Regel durch denjenigen, der die Nutzungs- und Verwendungsrechte besitzt. Das kann der Urheber selbst sein, aber auch ein Lizenznehmer oder eine Wahrnehmungsgesellschaft (wie beispielsweise die GEMA).

Auch wenn die Frage „Wer darf abmahnen?“ geklärt ist, darf nicht vergessen werden: Gerade Privatpersonen versenden Abmahnungen selten selbst. Oft übernehmen diese Aufgabe Rechtsanwälte, die der Abmahnung zugleich eine strafbewehrte Unterlassungserklärung beifügen.

Sonderfall: Wer darf abmahnen, wenn ein Impressum fehlerhaft ist?

Die Frage „Wer darf abmahnen“ ist im Internet besonders gewichtig. Denn im Zeitalter der Digitalisierung haben immer mehr Unternehmen eine eigene Website, einen Shop oder einen Blog im Netz. Auch dabei müssen sie sich an Regeln halten, wie beispielsweise an die Impressumspflicht.

Ein falsches oder fehlendes Impressum verstößt gegen geltendes Wettbewerbsrecht, wenn ein Wettbewerber dadurch einen Wettbewerbsnachteil erfährt. Dieser besitzt folglich das Recht, den Besitzer der fehlerhaften Seite abzumahnen. Aber auch der Verbraucherschutz kann in einem solchen Fall tätig werden. Dieser soll Unternehmen vor solchen Bedrohungen beschützen.

Es lohnt sich, die Antwort auf die Frage „Wer darf abmahnen?“ zu kennen. Betroffene, die diesbezüglich informiert sind, können sich effektiv gegen unrechtmäßige Abmahner wehren. Sollten Sie einmal abgemahnt werden, wenden Sie sich am besten direkt an einen Anwalt, der auf das jeweilige Rechtsgebiet spezialisiert ist. Dieser kann Sie kompetent unterstützen.

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  • § 20 UWG: Bußgeldvorschriften
  • § 14 UWG: Sachliche und örtliche Zuständigkeit

Über den Autor

Autor
Swetlana L.

Swetlana hat ihren Master-Abschluss in Romanistik absolviert. In diesem Zusammenhang beschäftigte sie sich auch mit dem Erfassen von Gesetzestexten. Nun verfasst sie Ratgeber und News-Artikel zu verschiedenen juristischen Themen. Seit 2017 ist sie Teil unseres Redaktionsteams.

Kommentare

  1. Dennis sagt:
    23. Februar 2023 um 12:54 Uhr

    Ich möchte als Privatperson Webseitenbetreiber abmahnen, die nicht rechtskonforme Cookie-Banner einsetzen. Ins besondere gegen folgende Punkte wird immer wieder verstoßen:

    – Das Setzen einer Vorauswahl ist unzulässig.
    – Farbliches hervorheben oder absetzen von „akzeptieren“ – ist unzulässig.
    – „Ablehnen“ und „Akzeptieren“ sind in gleicher Weise gestaltet und erreichbar.

    Ich sehe täglich mehrfach Cookie-Banner, die für mich eine Vorauswahl treffen oder wo „Alles ablehnen“ versteckt in einem anderen Menüpunkt zu finden sind. Welche Möglichkeit habe ich dagegen vorzugehen?

    Antworten
  2. Norbert sagt:
    25. Oktober 2022 um 16:45 Uhr

    Hallo und danke für die interessante Seite :-) Meine Frage: ich bin in der Robinsonliste eingetragen, die es Unternehmen verbietet, mich mittels persönlich adressierter Werbung anzuschreiben. Das klappte immer sehr gut, neuerdings bekomme ich allerdings regelmäßig von einem der größten Hörgeräteanbieter Deutschlands Post und plötzlich auch von einem seiner Mitbewerber aus meinem Heimatort. Ich lasse die Briefe zurückgehen. Kann ich mit Abmahnungen drohen? Danke im Voraus!

    Antworten
  3. Anja sagt:
    30. Juni 2022 um 10:06 Uhr

    Eine Freundin vom mir hat wegen Zuspätkommens drei Abmahnungen bekommen und weiß nicht, was sie machen soll. Sie möchte sich von einem Anwalt beraten lassen, aber sie hat in Moment nicht so viel Geld. Ich hab ihr gesagt, dass es besser wäre, wenn sie sich direkt beim Inkasso-Büro meldet.

    Antworten
  4. Klaus Sommer sagt:
    15. Oktober 2021 um 15:31 Uhr

    Hallo und guten Tag.
    Kann ich überprüfen oder auch überprüfen lassen, ob die Hausverwaltung tatsächlich einem Mieter (aufgrund meiner Beschwerden) eine Abmahnung geschickt hat?
    Ich glaube es nämlich nicht, da diese Familie und daraus wahrscheinlich auch nur eine Person, weiterhin, teilweise sogar noch heftiger als zuvor, durch vorsätzliches lärmen, poltern, klopfen etc. eine zugesagte Abmahnung erteilt hat.
    Es würde mich freuen, wenn ich eine kurze Info erhielte.
    Vielen Dank im Voraus.

    Antworten
    • abmahnung.org sagt:
      28. Oktober 2021 um 14:02 Uhr

      Hallo Klaus,
      Mieter können prinzipiell einen Nachweis verlangen, dass der Vermieter einer Beschwerde nachgegangen ist.

      Ihr Team von abmahnung.org

      Antworten
  5. Kölsch sagt:
    30. Oktober 2020 um 11:49 Uhr

    Guten Tag,

    ich war in einem Handwerksbetrieb/Dachdeckerei beschäftigt. Diese wirbt auf mehr als 30 Fahrzeugen und auf Ihre Homepage das sie ein Dachdeckermeisterbetrieb sind!
    Jedoch war in den letzten 2,5 Jahren und auch jetzt nicht ein Meister eingestellt, also beschäftigt.
    Ist dies Rechtens und darf eine Firma damit werben ohne einen Meister zu beschäftigen ?
    An wen kann ich mich wenden um die Firma abzumahnen oder damit beauftragen das die Firma dies unterlässt ?

    Mit freundlichen Grüßen

    Antworten
    • abmahnung.org sagt:
      13. November 2020 um 15:13 Uhr

      Hallo,
      welche rechtlichen Möglichkeiten Sie in einem solchen Fall haben, sollten Sie mit einem Anwalt besprechen?

      Ihr Team von abmahnung.org

      Antworten
  6. Kate sagt:
    18. September 2020 um 21:03 Uhr

    Das sind sehr hilfreiche Infos! Den Artikel werde ich auf jeden Fall an meine Freundin weiterleiten. Sie wird das sicherlich auch sehr interessant finden, da sie sich auch in der Freizeit sehr für das Thema anwalt für arbeitsrecht interessiert.

    Antworten
  7. Stephan sagt:
    31. Juli 2020 um 12:56 Uhr

    Guten Tag, unser Unternehmen (KMU) ist durch eine Privatperson wegen Verstoßes gegen den Datenschutz (Konfiguration/ Cookies der Webseiten) angeschrieben (also Abmahnung + Schadensersatzforderung + Unterlassungserklärung) worden. Ist ein diesbezügliches Schreiben von einer Privatpersonen ernsthaft zu berücksichtigen?

    Antworten
    • abmahnung.org sagt:
      7. August 2020 um 15:03 Uhr

      Hallo Stephan,
      wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben.

      Ihr Team von abmahnung.org

      Antworten
  8. Thommi sagt:
    23. Dezember 2019 um 21:21 Uhr

    Moin,

    kann ein Anwalt abgemahnt werden? Der kassiert nur. Beantwortet keine Fragen, stellt sich tot. Verschleppt alles.

    Seit 1 Jahr nichts passiert, aber 2 Rechnungen geschrieben.

    Der soll entweder vernünftig arbeiten oder Mandat oder Geld zurück geben. Der hat einfach keine Lust auf das Verfahren. Aber Lust zum kassieren.

    Antworten
    • abmahnung.org sagt:
      8. Januar 2020 um 16:03 Uhr

      Hallo Thommi,
      Anwälte sind grundsätzlich dazu verpflichtet, das Mandat in angemessener Zeit zu bearbeiten und den Mandanten über die Fortschritte zu informieren. Kommt der Anwalt dieser Verpflichtung nicht nach, besteht unter anderem die Möglichkeit, sich an die Anwaltskammer zu wenden.

      Ihr Team von abmahnung.org

      Antworten
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