Abmahnungen darf nicht jeder erteilen

Rechte verletzt worden sind.
Eine Abmahnung findet niemand gerne in seinem Briefkasten. Dabei hat jeder, der abgemahnt wurde, die Möglichkeit, sich mithilfe eines Anwalts gegen ein Abmahnschreiben zu wehren und dessen Gültigkeit anzuzweifeln. Dabei stellt sich auch immer die Frage: „Wer darf Abmahnungen schreiben bzw. aussprechen?“
Der vorliegende Ratgeber liefert die Antwort darauf. Hier erfahren Sie, warum die Frage „Wer darf abmahnen?“ im Arbeitsrecht, Wettbewerbsrecht und Urheberrecht teilweise unterschiedliche Antworten zu Tage fördert. Darüber hinaus wird auch geklärt, welche Personen auf ein falsches Impressum im Internet mit einer Abmahnschrift reagieren können.
Inhalt
Das Recht zum Abmahnen
Grundsätzlich darf nicht jeder Mensch andere abmahnen, wie es ihm beliebt. Dieses Privileg obliegt denjenigen, die durch das Verhalten der abzumahnenden Person in ihrem Recht verletzt worden sind. Darüber hinaus können Verbände abmahnen, wenn sie durch bestehende Gesetze dazu befugt sind. Andere Personen oder Abmahnvereine sind nicht berechtigt. Dazu ergeben sich in den vorhandenen Rechtsbereichen unterschiedliche Befugnisse. Einige Beispiele werden im Folgenden kurz ausgeführt.

unrechtmäßige Abmahnungen zu widerlegen.
- Wer darf im Arbeitsrecht abmahnen: Die Frage „Wer darf eine Abmahnung erteilen bzw. schreiben“ liefert im Arbeitsrecht zwei Antworten. Sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber können sich gegenseitig abmahnen, wenn es zu Verstößen gegen Klauseln im Arbeitsvertrag oder geltende arbeitsrechtliche Gesetze kommt. Meistens sind es jedoch Beschäftigte, die abgemahnt werden.
- Wer darf im Wettbewerbsrecht abmahnen: Ein Abmahnschreiben kommt hier oft mit Bezug auf das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) zustande und wird häufig von Unternehmern in Auftrag gegeben. Doch auch die Wettbewerbszentrale ist als Verband durch das UWG befugt, Verstöße abzumahnen.
- Wer darf im Urheberrecht abmahnen: Eine urheberrechtliche Abmahnung erfolgt in der Regel durch denjenigen, der die Nutzungs- und Verwendungsrechte besitzt. Das kann der Urheber selbst sein, aber auch ein Lizenznehmer oder eine Wahrnehmungsgesellschaft (wie beispielsweise die GEMA).
Auch wenn die Frage „Wer darf abmahnen?“ geklärt ist, darf nicht vergessen werden: Gerade Privatpersonen versenden Abmahnungen selten selbst. Oft übernehmen diese Aufgabe Rechtsanwälte, die der Abmahnung zugleich eine strafbewehrte Unterlassungserklärung beifügen.
Sonderfall: Wer darf abmahnen, wenn ein Impressum fehlerhaft ist?
Die Frage „Wer darf abmahnen“ ist im Internet besonders gewichtig. Denn im Zeitalter der Digitalisierung haben immer mehr Unternehmen eine eigene Website, einen Shop oder einen Blog im Netz. Auch dabei müssen sie sich an Regeln halten, wie beispielsweise an die Impressumspflicht.
Ein falsches oder fehlendes Impressum verstößt gegen geltendes Wettbewerbsrecht, wenn ein Wettbewerber dadurch einen Wettbewerbsnachteil erfährt. Dieser besitzt folglich das Recht, den Besitzer der fehlerhaften Seite abzumahnen. Aber auch der Verbraucherschutz kann in einem solchen Fall tätig werden. Dieser soll Unternehmen vor solchen Bedrohungen beschützen.
Franz A. meint
ich würde gerne einen Online-Fahrradhandel abmahnen. Dort werden wiederholt und regelmässig Räder angeboten, die nicht auf Lager sind und es gibt reihenweise Beschwerden von Kunden, doch die Firma macht munter ihre krumme Tour weiter. An wen muss ich mich wenden um sie abzumahnen?
Abmahnung.org meint
Hallo Franz,
um ein mögliches Abmahnverfahren rechtssicher einzuleiten, wenden Sie sich an einen Anwalt für Wettbewerbsrecht.
Ihr Team von Abmahnung.org
Julius meint
Guter Artikel. Manche Fragen lassen sich nur mit einem Rechtsanwalt lösen. Danke!
MfG Julius
Hans meint
Ich möchte meiner Exfrau ihre Hompage abmahnen.
Sie preist meine mir zugesprochene Zuchhündin mit Stammbaum, Zuchtbewerungen und Bildern auf ihrer Homepage an ,
Ich möchte das nicht,
was kann ich genau machen?
Danke für Antwort
Lg Hans
abmahnung.org meint
Hallo Hans,
welche rechtlichen Möglichkeiten Sie in diesem Fall haben, sollten Sie mit einem Anwalt besprechen.
Ihr Team von abmahnung.org
Günter meint
Landwirte zerstören routinemäßig die Hornknospen ihrer Kälber, obwohl die Amputation nach dem TierSchG grundsätzlich verboten ist. Wer darf LAndwirte, die ihm nameltich bekannt sind wegen dieses rechtswidrigen Tuns abmahnen.
abmahnung.org meint
Hallo Günter,
das Veterinäramt kontrolliert die Tierhaltung und kann Abmahnungen diesbezüglich aussprechen. Melden Sie Ihre Beobachtungen deshalb zuerst beim Veterinäramt.
Ihr Team von abmahnung.org
Internet meint
Habe bei Mobilfunkanbieter einen Telekommunikationsvertrag und dieser hat die Kündigung bestätigt und ich habe die Box zurückgeschickt.
Eine Woche später schrieb der Dienstleister, dass der Vertrag weiterläuft, weil an meiner neuen Anschrift theoretisch empfangen werden könnte. Seitdem mahnt der Anbieter die monatlichen Zahlungen an und droht mit Inkasso und Schufa-Eintrag, worauf ich regelmäßig antworte, dass ich den Vertrag gekündigt habe, der Anbieter dies bestätigt hat und ich die Geräte zum Empfang zurückgeschickt habe.
Welche Art der Abmahnung oder mit welchem Instrument kann ich verhindern, dass der Dienstleister versucht Geld für den gekündigten Vertrag einzutreiben.
abmahnung.org meint
Hallo Internet,
welche Vorgehensweise in Ihrem Fall die Richtige ist, ist eine Frage der Rechtsberatung, die wir nicht anbieten dürfen. Bitte wenden Sie sich hierfür an einen Rechtsanwalt. Dieser kann prüfen, ob Sie wirksam gekündigt haben.
Ihr Team von abmahnung.org
Sarah L. meint
Hallo! Ich würde als Privatperson gerne einen (an sich schon sehr fragwürdigen) Verein abmahnen, der weder auf der Website noch auf der Facebook Seite ein Impressum angibt. Mehrere Kontaktversuche haben nichts gebracht. Haben Sie da einen Tipp?
[Edit der Redaktion] Bzw: Wo kann ich diesen Verein melden?
abmahnung.org meint
Hallo Sarah,
Privatpersonen können nur in bestimmten Fällen abmahnen. Dies ist z. B. der Fall, wenn sie mit dem Betreiber der Webseite ohne Impressum im Wettbewerb stehen. Unter Umständen kann eine Anzeige bei der Gewerbeaufsichtsbehörde oder der Staatsanwaltschaft erfolgreich sein.
Wir raten Ihnen, sich von einem Anwalt beraten zu lassen, der die rechtlichen Möglichkeiten prüfen kann.
Ihr Team von abmahnung.org
Caro meint
Guten Tag!
Ich war neulich auf einer Veranstaltung bzgl. EU DSG n.F. Dort sagte ein Anwalt, er sei von Kollegen angeschrieben worden, ob man sich nicht zusammenschließen soll, bzgl. Abmahnungen Datenschutzverstöße. Wie kann so etwas funktioniren? Erst abmahnen und dann den passenden Auftraggeber suchen? Und wieso ist das so lukrativ, dass sich Anwaltskanzleien damit in dieser Form beschäftigen?
Mit freundlichem Gruß und Danke!
abmahnung.org meint
Hallo Caro,
Kanzleien können sowohl Personen helfen, die eine Abmahnung erhalten haben, als auch solchen, die selbst eine Abmahnung erteilen möchten und dabei rechtliche Unterstützung brauchen. Über die finanziellen Perspektiven einer solchen Spezialisierung vermögen wir keine Aussagen zu treffen.
Ihr Team von abmahnung.org
Frank meint
Hallo zusammen,
Ich arbeite als Geselle im Malerbetrieb meines Vaters.
Wenn mein Vater im Urlaub ist vertrete ich Ihn. Darf ich dann auch Abmahnungen bei Fehlverhalten der Mitarbeiter durchführen, wenn mein Vater mir das gestattet.
abmahnung.org meint
Hallo Frank,
eine gesetzliche Regelung diesbezüglich existiert nicht. Sofern Ihr Vater als Geschäftsführer Sie angewiesen hat, als seine Vertretung personaltechnische Maßnahmen einzuleiten, wenn Sie die Notwendigkeit sehen, sollten Sie befugt sein, Abmahnungen auszusprechen.
Ihr Team von abmahnung.org
Jörg S. meint
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Webseite [von Redaktion entfernt] hat werder ein Impressum, noch eine Datenschutzerklärung. Wie kann man hier eine Abmahnung erwirken?
Viele Grüße
Jörg Seifert
abmahnung.org meint
Hallo Marianne,
bei gewerblichen Seiten kann eine Meldung bei der Wettberwerbszentrale erfolgen, wenn der Abmahner sich im direkten Wettbewerb mit dem Unternehmen befindet. Möchte eine Privatperson eine Webseite abmahnen, sollte sie sich an einen Anwalt wenden.
Ihr Team von abmahnung.org
Dirk K. meint
Sehr geehrte Redaktion,
die deutsche Bahn überwacht per Video neuerdings einen Bahnübergang, der unmittelbar an einen öffentlichen Weg / Straße grenzt. Nutze ich diesen Weg, auch ohne die Schienen zu queren, werde ich gefilmt. Ich empfinde dies als Eingriff in meine Persönlichkeitsrechte. Kann ich, bzw. wer kann die DB dafür abmahnen?
Gruß
Dirk K.
abmahnung.org meint
Hallo Dirk,
in der Regel dürfen private Überwachungskameras keine öffentlichen Flächen erfassen. Damit rechtlich dagegen vorgegangen werden kann, ist jedoch zunächst zu klären, ob der betreffende Weg wirklich öffentlich ist und wer tatsächlich der Betreiber der Kamera ist. Wir empfehlen Ihnen, den Fall von einem Anwalt prüfen zu lassen.
Ihr Team von abmahnung.org
Margarete M. meint
Hallo Team von abmahnung.org,
Kameras der Deutschen Bahn dürften kaum private Überwachungskameras sein, da das Unternehmen ein 100%iges Staatsunternehmen ist. Bei Straßenkreuzungen und -ampeln sind ebenfalls zahlreiche Kameras installiert. Die muß ich als Fußgänger ebenfalls hinnehmen. Eine Abmahnung dürfte hier auch der falsche Weg sein; zu überprüfen wäre der Weg der Beschwerde im Zusammenhang mit Datenschutz.
Grüße
Margarete M.
Stefan G. meint
Danke für die Info kurz und knapp.
Kann ich als Privatperson ein Unternehmen abmahnen, das mit Vorteilen bei jedem EInkauf durch eine Rabattkarte wirbt, die tatsächlich nicht immer eingeräumt wurden? Mir selbst sind dabei schon 300 Euro Rabatt entgangen und Millionen anderen Kunden in Deutschland haben ebenfalls auf bestimmte Einkäufe keinen Rabatt erhalten.
Was ist da die beste Vorgehensweise? Als Privatperson zum Anwalt oder zur Wettbewerbszentrale (welches ist da derr ichtige Kontakt?). Danke für Ihren Rat.
abmahnung.org meint
Hallo Stefan,
um herauszufinden, ob ein juristisches Vorgehen überhaupt möglich und sinnvoll ist, empfiehlt sich der Gang zum Anwalt. Alternativ dazu können auch Verbraucherschutzorganisationen ein geeigneter Ansprechpartner sein.
Ihr Team von abmahnung.org
Nina meint
Eine Bekannte, die in einer großen Versicherung arbeitet, bekam innerhalb von 6 Monaten zwei Abmahnungen wegen Unpünktlichkeit. Muss sie jetzt eine Kündigung befürchten? Welcher Paragraf im Arbeitsrecht gibt denn hierzu Ihrer Meinung nach die beste Auskunft?
abmahnung.org meint
Hallo Nina,
wird das abgemahnte Verhalten wiederholt, besteht grundsätzlich die Möglichkeit, dass eine Kündigung folgt. Ob das Ganze in ihrem Fall gerechtfertigt ist, kann allerdings nur ein Anwalt beurteilen.
Ihr Team von abmahnung.org
Take it serious meint
Sehr geehrte Redakton,
ich habe ein ganz bestimmtes Anliegen bezüglich mehrerer Personaldienstleistungsunternehmen einer Gruppe. Ich war in einer GmbH dieser Gruppe angestellt und habe die unglaublichsten Dinge miterlebt!
Intern:
– Mitarbeiter werden bis zum burnout getriezt
– Provisionen werden einbehalten und zu spät ausbezahlt (was (Existenz)Ängste schürt und viele Mitarbeiter von einer Kündigung abhält -> Teufels-Kreislauf zum Burnout)
– Mitarbeiter werden zum Konsum von Alkohol und Anderem angehalten. Natürlich ist jedem selbst überlassen was man aus diesen Angeboten macht. Jedoch hat man hier nicht die Möglichkeit dem aus dem Wege zu gehen, selbst wenn man es aktiv versucht kommt man damit in Berührung. Ob man trinkt/konsumiert oder nicht!
– Der Ton ist rau (ersteinmal ist das nicht ungewöhnlich) doch habe ich das Gefühl, dass einige Mädels wirklich am Limit der Belastung stehen
– Die Arbeitsumgebung in diesem Sommer war nicht auszuhalten. 40GradC im Büro und wer nicht volle Leistung bringt, wird nicht/spät bezahlt!
– Durch rechtlich unsaubere Arbeit bringt sich jeder Mitarbeiter dort in rechtliche Probleme. Ich hoffe, dass die Mitarbeiter in einem solchen Falle als Erfüllungsgehilfen behandelt und damit nur das Unternehmen belangt wird.
– Der ganze Arbeitsvertrag ist ein Witz!
Damit kommen wir zu externen Problemen:
Wir alle haben die DSGVO kennengelernt und lesen wahrscheinlich täglich davon…
-In diesem Unternehmen werden Kandidaten ‚gefischt‘. (Durch Fake-Vakanzen) Diese Kandidaten, welche Ihren Lebenslauf und damit alle wichtigen persönlichen Daten an das Unternehmen weitergeben, denken, sie bewerben sich bei einem spezifischen Unternehmen bzw bei einer Vermittlung die den Lebenslauf der Bewerber bei einem spezifischen Unternehmen vorstellt.
Die Realität sieht folgendermaßen aus: Der Lebenslauf wird an bis zu 10.000 Unternehmen gesendet und sollte sich eines zurückmelden, wird dem Kandidaten dieses als Wunschunternehmen verkauft. Ohne die Anstellungsverhältnisse und den potentiellen Arbeitgeber zu checken.
– Es gibt outgesourcte Abteilungen welche sich Telefonnummern von Kandidaten erhacken bzw erpressen oder durch Lügen herausfinden. (Nach dem Motto: Ich bin von der Polizei, geben Sie mir bitte die Nummer Ihres Mmitarbeiters XYZ)
– Des Weiteren werden Fake-Profile erstellt und versendet, Die Namen von längst gekündigten Consultants benutzt (um deren Key Accounts ruhig zu stellen) und Vakanzen von Unternehmen sowie von anderen Recruiting Dienstleistern kopiertund für eigene Zwecke gepostet
Das ist nur ein Ausschnitt an Dingen die ich für unhaltbar halte. Wesshalb ich mich hier informieren möchte ist ganz einfach. Natürlich kann man sagen: Wem es bei diesem Unternehmen nicht passt, soll gehen! (Das passiert auch, die Fluktuation liegt jährlich bei über 50%) Meine Bobachtung ist nur leider, dass es Leute gibt die sich nicht so leicht damit tun den Teufelskreis zu durchbrechen, den Mut zusammennehmen und den Arbeitgeber wechseln bzw. ersteinmal verlassen. Des Weiteren kann ein Bewerber von außen nicht erkennen was hinter den Kulissen abläuft und was mit sienen Daten passiert.
Auch kommt es nur vereinzelt vor, dass sich Leute rechtlich wehren. Diese Fälle werden abgeblockt oder still und heimlich verglichen. Ich möchte gerne mehr machen als mich nur um meine Fall zu kümmern und denke dass das Unternehmen einmal zu seinem internen wie externen Geschäftsgebahren Stellung beziehen soll! Eigentlich gehört diese ‚Bude‘ (über 200 Mitarbeiter) geschlossen!
Gibt es etwas das ich tun kann ohne meine Daten preiszugeben? Ich möchte mcih mit der Institution nicht mehr offen und direkt anlegen. (Eine Überprüfung des Unternehmens veranlassen, eine anonyme Abmahnung etc..)
abmahnung.org meint
Hallo,
wir bitten um Verständnis, dass wir keine kostenlose Rechtsberatung anbieten dürfen. Daher sollten Sie sich ggf. an einen Anwalt wenden, wenn Sie eine individuelle Beratung wünschen.
Ihr Team von abmahnung.org
Nina meint
Mein Neffe hat vor Kurzem wegen Zuspätkommens zweimal eine Abmahnung unmittelbar hintereinander erhalten. Danke für die Informationen zu diesem Thema. Interessant, dass auch der Arbeitnehmer abmahnen darf. Mein Neffe sollte wohl überlegen, ob er einen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht einschaltet.
Robert meint
In mehreren Kommentaren lese ich, dass Privatpersonen „eigentlich“ nicht abmahnen können, da sie nicht in unmittelbarer Konkurrenz/Mitbewerb stehen.
Gibt es hier Ausnahmen (z.B. DSGVO Verstöße, Fehlendes Impressum, fehlendes SSL Zertifikat etc.)? Natürlich verschaffen sich Betreiber solcher Seiten einen Vorteil gegenüber der Konkurrenz/Mitbewerber. Doch in der Praxis hat der Mitbewerb die gleichen Probleme oder kümmert sich nicht darum was andere machen. Letztendlich verliert dabei nur der Kunde/Besucher (der aber nicht abmahnen darf)
Besteht hier überhaupt keine Möglichkeit oder bestehen andere Wege das doch durchzusetzen (andere Argumentation etc.)?
abmahnung.org meint
Hallo Robert,
eine Abmahnung können in der Regel nur die versenden, deren Rechte verletzt werden. Als Privatperson ist dies zum Beispiel bei einer Urheberrechtsverletzung möglich.
Wenden Sie sich für eine individuelle Beratung ggf. an einen Anwalt.
Ihr Team von abmahnung.org
Nils meint
Hallo, wenn ich einem Unternehmen nach DSGVO untersage meine Daten weiter zu verarbeiten und der Werbung per Mail widersprechen, kann ich direkt kostenpflichtig abmahnen mit Unterlassungserklärung oder benotige ich dazu einen Anwalt? Natürlich nur im Fall, wenn die sich nicht daran halten.
abmahnung.org meint
Hallo Nils,
grundsätzlich sind auch Verbraucher dazu befugt eine Abmahnung zu versenden. Ob dies in Ihrem Fall allerdings erfolgsversprechend ist, können wir nicht einschätzen. Wenden Sie sich für eine Einschätzung an einen Anwalt.
Ihr Team von abmahnung.org
Hans meint
Ein Abmahnanwalt vertritt (angeblich) einen Webshop und mahnt regelmässig private Ebay Verkäufer ab. Um die Adresse der privaten Verkäufer herauszubekommen finden Testkäufe durch eine beauftragte dritte Partei statt die dies im Rahmen eines Büroservices übernimmt. Ist die Weitergabe von Personenbezogenen Daten im Rahmen der DGSVO zulässig und ist damit nicht die ganze Abmahnung in Zweifel zu ziehen ?
abmahnung.org meint
Hallo Hans,
wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben. Wenden Sie sich daher mit Ihrem Anliegen an einen Anwalt.
Ihr Team von abmahnung.org
Markus meint
Was kostet es mich es allgemein als „Auftraggeber“ jemanden durch die Wettbewerbszentrale abzumahnen?
abmahnung.org meint
Hallo Markus,
wenden Sie sich mit diesem Anliegen an die Wettbewerbszentrale.
Ihr Team von abmahnung.org
Mailin meint
Eine Freundin von mir hat die ein oder anderen Problem mit ihrere Arbeitsstelle. Diese hält nämlich nicht alle Punkt die Vertraglich fest gesetzt wurden. Sie wird immer zu spät bezahlt was dann zur Last für sie wird. Ich habe ihr schon länger gesagt, dass es ihr recht ist den Arbeitgeber abzumahnen. Klar wenn das jetzt einmal passiert dann ist dem eben so aber wenn das immer und immer wieder der Fall ist dann sollte sie schon etwas unternehmen dürfen.
Toni meint
Danke für den Beitrag über Abmahnung. Mir war gar nicht bewusst, dass Privatpersonen eine Abmahnung versenden dürfen. Ich dachte, diese Aufgabe stehe den Anwälten zu.
Stephan meint
Alles, was nicht von einem Richter bzw. Gericht kommt werfe ich in den Müll. Ganz einfach. Und ob mir jetzt ein RA oder mein Nachbar schreibt, ist total egal.
H. meint
Hallo,
darf ich als Privatperson einen Makler mit dem ich eine Geschäftsbeziehung eingegangen bin und nun im Streit stehe bezüglich fehlender Angaben auf der Webseite (fehlender Hinweis auf eine Online-Streitschlichtungsstelle im Impressum) abmahnen?
abmahnung.org meint
Hallo H,
wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben.
Ihr Team von abmahnung.org
Nina meint
Eine Kollegin hat kürzlich eine mündliche Verwarnung erhalten. Es gab allerdings keinerlei konkrete Begründungen, sondern lediglich abstrakte Vorwürfe wegen angeblich falschen Verhaltens. Sollte er sich einen Rechtsanwalt nehmen oder reicht es, wenn er Widerspruch einlegt?
abmahnung.org meint
Hallo Nina,
wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben.
Ihr Team von abmahnung.org
Mailin meint
An Meinem Arbeitsplatz gab es einen Vorfall. Es wurde eine Mitarbeiterin vor allen Arbeitskollegen zusammen geschnauft und eine Abmahnung wurde ausgesprochen. Der Grund ist mir nicht genau bekannt aber kann die Abmahnung wurde von der Mangerin für Büroartikel ausgesprochen. So wie ich es verstehe darf nur jemand mahnen der in einer Abmachung verletzt wurde.
Savannah meint
ich habe eine abmahnung bekommen, die von einem Azubi im 1lj. in vertretung unterschrieben wurde,jedoch fehlt da der hinweis,dass diese person berechtigt ist dafür.
Kann ich dagegen vorgehen?
abmahnung.org meint
Hallo Savannah,
wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben. Wenden Sie sich daher für eine Einschätzung an einen Anwalt.
Ihr Team von abmahnung.org
manuu meint
Hallo
habe meine forderung an meinen alten Vermieter bereits gestellt Feier will die Kaution die er zu Unrecht behält wg unterlassener renovierungs arbeiten (wir sind unrenoviert eingezogen und haben echt viel gemacht und der will trozdem noch 500 Euro wg nicht fachgerecht gemalten flur ud nochmal 480 wg abnutzungs erscheinugnen)
einbehalten.
wie soll ich am besten vorgehen? hab leider keine recht schutz aber könnte im schlimmsten Fall ne rückwirkende abschließen
abmahnung.org meint
Hallo Manuu,
wenden Sie sich ggf. für eine Einschätzung an den örtlichen Mietverein. Wie dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben.
Ihr Team von abmahnung.org
Thommi meint
Moin,
kann ein Anwalt abgemahnt werden? Der kassiert nur. Beantwortet keine Fragen, stellt sich tot. Verschleppt alles.
Seit 1 Jahr nichts passiert, aber 2 Rechnungen geschrieben.
Der soll entweder vernünftig arbeiten oder Mandat oder Geld zurück geben. Der hat einfach keine Lust auf das Verfahren. Aber Lust zum kassieren.
abmahnung.org meint
Hallo Thommi,
Anwälte sind grundsätzlich dazu verpflichtet, das Mandat in angemessener Zeit zu bearbeiten und den Mandanten über die Fortschritte zu informieren. Kommt der Anwalt dieser Verpflichtung nicht nach, besteht unter anderem die Möglichkeit, sich an die Anwaltskammer zu wenden.
Ihr Team von abmahnung.org
Stephan meint
Guten Tag, unser Unternehmen (KMU) ist durch eine Privatperson wegen Verstoßes gegen den Datenschutz (Konfiguration/ Cookies der Webseiten) angeschrieben (also Abmahnung + Schadensersatzforderung + Unterlassungserklärung) worden. Ist ein diesbezügliches Schreiben von einer Privatpersonen ernsthaft zu berücksichtigen?
abmahnung.org meint
Hallo Stephan,
wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben.
Ihr Team von abmahnung.org
Kate meint
Das sind sehr hilfreiche Infos! Den Artikel werde ich auf jeden Fall an meine Freundin weiterleiten. Sie wird das sicherlich auch sehr interessant finden, da sie sich auch in der Freizeit sehr für das Thema anwalt für arbeitsrecht interessiert.
Kölsch meint
Guten Tag,
ich war in einem Handwerksbetrieb/Dachdeckerei beschäftigt. Diese wirbt auf mehr als 30 Fahrzeugen und auf Ihre Homepage das sie ein Dachdeckermeisterbetrieb sind!
Jedoch war in den letzten 2,5 Jahren und auch jetzt nicht ein Meister eingestellt, also beschäftigt.
Ist dies Rechtens und darf eine Firma damit werben ohne einen Meister zu beschäftigen ?
An wen kann ich mich wenden um die Firma abzumahnen oder damit beauftragen das die Firma dies unterlässt ?
Mit freundlichen Grüßen
abmahnung.org meint
Hallo,
welche rechtlichen Möglichkeiten Sie in einem solchen Fall haben, sollten Sie mit einem Anwalt besprechen?
Ihr Team von abmahnung.org
Klaus Sommer meint
Hallo und guten Tag.
Kann ich überprüfen oder auch überprüfen lassen, ob die Hausverwaltung tatsächlich einem Mieter (aufgrund meiner Beschwerden) eine Abmahnung geschickt hat?
Ich glaube es nämlich nicht, da diese Familie und daraus wahrscheinlich auch nur eine Person, weiterhin, teilweise sogar noch heftiger als zuvor, durch vorsätzliches lärmen, poltern, klopfen etc. eine zugesagte Abmahnung erteilt hat.
Es würde mich freuen, wenn ich eine kurze Info erhielte.
Vielen Dank im Voraus.
abmahnung.org meint
Hallo Klaus,
Mieter können prinzipiell einen Nachweis verlangen, dass der Vermieter einer Beschwerde nachgegangen ist.
Ihr Team von abmahnung.org
Anja meint
Eine Freundin vom mir hat wegen Zuspätkommens drei Abmahnungen bekommen und weiß nicht, was sie machen soll. Sie möchte sich von einem Anwalt beraten lassen, aber sie hat in Moment nicht so viel Geld. Ich hab ihr gesagt, dass es besser wäre, wenn sie sich direkt beim Inkasso-Büro meldet.
Norbert meint
Hallo und danke für die interessante Seite :-) Meine Frage: ich bin in der Robinsonliste eingetragen, die es Unternehmen verbietet, mich mittels persönlich adressierter Werbung anzuschreiben. Das klappte immer sehr gut, neuerdings bekomme ich allerdings regelmäßig von einem der größten Hörgeräteanbieter Deutschlands Post und plötzlich auch von einem seiner Mitbewerber aus meinem Heimatort. Ich lasse die Briefe zurückgehen. Kann ich mit Abmahnungen drohen? Danke im Voraus!