Zum Inhalt springen
Abmahnung.org
  • Abmahnung erhalten?
  • Abmahnung per E-Mail
  • Abmahnung per Post
  • Abmahnkosten
  • Einstweilige Verfügung
  • Fristen
  • Muster für eine Abmahnung
  • Unterlassungserklärung
  • Unterlassungsklage
  • Rückwirkende Abmahnung
  • Verjährung
  • Vertragsstrafe
  • Widerspruch
  • Abmahnung im Arbeitsrecht
  • Schriftliche Abmahnung
  • Mündliche Abmahnung
  • Abmahnungsgespräch
  • Abmahnungsgründe
  • Abmahnung ablehnen
  • Abmahnung entfernen lassen
  • Abmahnung unterschreiben
  • Abmahnung in der Ausbildung
  • Abmahnung Schwerbehinderter
  • Arbeitgeber abmahnen
  • Ermahnung
  • Gegendarstellung
  • Kündigung nach Abmahnung
  • Personalakte
  • Ungerechtfertigte Abmahnung
  • Videoüberwachung
  • Abmahnung im Internetrecht
  • Abmahnanwälte
  • Aktuelle Abmahnungen
  • Abmahnwelle
  • Urheberrecht für Bilder
  • eBooks
  • Facebook
  • Filesharing
  • Filme
  • Freebooting
  • GEMA
  • Musik
  • Streaming
  • Urheberrechtsverletzung
  • Verlinkung
  • WLAN in Ferienwohnungen
  • Abmahnung bei Online-Shops
  • E-Mail-Archivierung
  • Impressum
  • Markenrecht
  • Newsletter
  • Spam
  • Stadtplan
  • Ticketverkauf auf Ebay
  • Werberecht
  • Wettbewerbsrecht
  • Abmahnung im Mietrecht
  • Makler abmahnen
  • Mieter abmahnen
  • Vermieter abmahnen
  • Fehlende Treppenhausreinigung
  • Hausordnung missachtet
  • Mietrückstand
  • Ruhestörung
  • Störung des Hausfriedens
  • Unerlaubter Hundehaltung
  • Empfehlenswerte Anwälte und Kanzleien bei Abmahnungen
Abmahnung.org
  • abmahnung.org
  • Abmahnung erhalten
  • Muster

Muster für eine Abmahnung

  • Von Sascha Münch
  • Letzte Aktualisierung am: 4. April 2025
Geschätzte Lesedauer: 8 Minuten
Twitter Facebook Pinterest Kommentare

➥ Direkt zur Muster-Abmahnung (Arbeitsrecht)

➥ Direkt zur Muster-Abmahnung (Urheberrecht)

➥ Direkt zu spezifischen Abmahnungsmustern

Wie schreibe ich eine Abmahnung?

Die Abmahnung kann nicht nach einem immer gleichen Muster verfasst werden
Die Abmahnung kann nicht nach einem immer gleichen Muster verfasst werden

Das Verfassen einer Abmahnung ist für gewöhnlich mit eher unerfreulichen Ereignissen verknüpft. Doch egal, ob ein Arbeitgeber einen Angestellten mit einer Abmahnung auf unpässliche Vorkommnisse hinweist, oder ob eine Urheberrechtsverletzung durch File-Sharing eine Abmahnung erforderlich macht: Um das eigene Recht geltend zu machen, sind korrekt formulierte Abmahnungen manchmal angebracht und notwendig.

Beim Formulieren von Abmahnungen können sich die Verfasser an ein Abmahnungsmuster halten, das mit den geltenden Vorschriften laut Arbeitsrecht abgestimmt ist. Das Formulieren von Abmahnungen setzt dennoch die Kenntnis der entsprechendean grundlegenden Vorschriften hierzu voraus. Sie sollten sich nicht allein an ein Muster halten.

Während Abmahnungen für jeden Einzelfall neu erarbeitet werden müssen, bestehen gewisse formale Vorschriften aber immer. Bei der Übernahme einer Vorlage für eine Abmahnung müssen Sie mehrere Dinge im Hinterkopf behalten, über die wir Sie nachfolgend informieren möchten.

Inhalt

  • Wie schreibe ich eine Abmahnung?
    • Formalien beachten
  • Darauf kommt es bei einer Abmahnung im Arbeitsrecht an
    • Abmahnung: Muster für das Arbeitsrecht
    • Konkrete Kündigungsandrohung äußern
    • Abmahnungen am besten persönlich übergeben
    • Hinweis auf die Arbeitspflicht
    • Hieb- und stichfest formulieren
    • Konkrete Pflichtverstöße benennen
    • Spezifische Muster: Abmahnungen im Arbeitsrecht
  • Abmahnung formulieren bei Urheberrechtsverletzungen
    • Abmahnung: Muster bei einer Urheberrechtsverletzung

Formalien beachten

Rechtsstreitigkeiten, die mit einem Abmahnschreiben begonnen haben, können sich zu einem regelrechten Kleinkrieg entwickeln. Hat der Abgemahnte in seiner Abmahnung formale Fehler ausfindig gemacht, so ist er vor Gericht im Vorteil: Er kann sich darauf berufen, dass die das Abmahnschreiben unzulässig war, da wesentliche Bestandteile fehlten oder die Abmahnungsformulierung nicht eindeutig genug gewählt war.

Dies führt im Einzelfall beispielsweise dazu, dass die Kündigung eines Arbeitnehmers trotz wiederholtem Fehlverhalten nicht möglich ist, oder dass eine bereits ausgesprochene Kündigung im Nachhinein unwirksam wird, da eine vergangene Abmahnung vor Gericht als unzulässig eingestuft wird.

Darauf kommt es bei einer Abmahnung im Arbeitsrecht an

Sofern Sie eine Abmahnung an einen Arbeitnehmer verfassen, sollten Sie folgendes Muster auf jedem Fall beachten:

  • Sie muss den konkreten Abmahnungsgrund enthalten, aber Sie muss auch einer Hinweisfunktion nachkommen – so dass der Arbeitnehmer die Chance hat, sein Verhalten zu ändern.
  • Sie muss mit einer Zustellungsbestätigung versehen sein
  • Sie muss einen Hinweis auf die Arbeitspflicht des Abgemahnten enthalten
  • Der Vorwurf an den Abgemahnten muss eindeutig formuliert und nachweisbar sein. Deswegen muss ein konkretes Datum für die Pflichtverletzung in der Abmahnung aufgeführt sein

Abmahnung: Muster für das Arbeitsrecht

Wie bereits ersichtlich wurde, kann eine Abmahnung in vielerlei Hinsicht unzulässig formuliert sein. Die folgende Muster-Abmahnung erfüllt die wesentlichen Ansprüche an eine Abmahnung. Trotzdem ist sie natürlich nur ein Beispiel. Allgemeingültige Formulare für eine Abmahnung gibt es nicht – eine Vorlage muss stets neu formuliert werden und sorgfältig unter Wahrung der entsprechenden Formalien an den vorliegenden Fall adaptiert werden. Einen Abmahnungsvordruck auf dem Computer abzuspeichern, ist aus diesem Grund nur bedingt sinnvoll. Keine zwei Fälle sind gleich, und strenggenommen muss jeder Einzelfall extra formuliert werden. Alle Abmahnungen nach einem Muster zu bearbeiten ist im seltensten Fall der Aufgabe angemessen.

Name des Arbeitnehmers
Anschrift des Arbeitgebers

 

Name des Arbeitgebers
Anschrift des Arbeitnehmers

Datum

Abmahnung

 

Sehr geehrte/r Frau/Herr [Name],

hiermit sprechen wir aufgrund eines Pflichtverstoßes am Arbeitsplatz eine Abmahnung aus. Der Grund hierfür ist Ihr Zuspätkommen am TT.MM.JJJJ. Sie sind erst um 10:30 Uhr an Ihrem Arbeitsplatz erschienen und kamen damit 2,5 Stunden zu spät. Laut Arbeitsvertrag sind Sie zum pünktlichen Erscheinen am Arbeitsplatz verpflichtet.

Sollten Sie noch einmal zu spät zur Arbeit erscheinen, müssen Sie mit weiteren arbeitsrechtlichen Konsequenzen bis hin zum Ausspruch einer ordentlichen Kündigung rechnen. Bitte beachten Sie zukünftig Ihre Arbeitszeiten.

________________________              

Datum und Unterschrift des Vorgesetzten

Hiermit bestätige ich, die vorliegende Abmahnung am TT.MM.JJJJ erhalten zu haben.

________________________ 

Datum und Unterschrift des Arbeitnehmers

Jetzt die Muster-Abmahnung kostenlos herunterladen!

 

⇒ Muster für eine Abmahnung im Arbeitsrecht (.doc)
⇒ Muster für eine Abmahnung im Arbeitsrecht (.pdf)

Konkrete Kündigungsandrohung äußern

In einer Abmahnung langt der ungenaue Verweis auf „arbeitsrechtlichen Konsequenzen“ bei einem erneuten Pflichtverstoß nicht aus. Der Verstoß muss genau beschrieben sein. Ändert der abgemahnte Mitarbeiter sein Verhalten nicht, können Arbeitgeber in einer letzten Abmahnung auch eine konkrete Kündigungsandrohung äußern, indem Sie den Abgemahnten darauf hinweisen, dass erneutes Fehlverhalten eine Kündigung zur Folge haben kann.

Damit der abgemahnte Arbeitnehmer die Chance hat, zukünftig sein Fehlverhalten zu unterlassen, soll eine Abmahnung ausdrücklich auch als Hinweis wahrgenommen werden. Sie ist also nicht nur eine Warnung bezüglich zukünftiger Konsequenzen, sondern soll dem Arbeitnehmer auch eine Verhaltensanpassung ermöglichen. Berücksichtigen Sie dies bei der Formulierung der Abmahnung. Wenn Sie eine Abmahnung schreiben müssen, soll diese dem Abgemahnten auch eine Perspektive auf die Verbesserung seines Verhaltens geben.

Abmahnungen am besten persönlich übergeben

Eine Abmahnung muss nach bestimmten Regeln verfasst werden
Eine Abmahnung muss nach bestimmten Regeln verfasst werden

Eine Abmahnung darf grundsätzlich auch mündlich ausgesprochen werden. Jedoch ist im Zweifelsfall oder gerade auch vor Gericht schwer nachzuweisen, ob eine mündliche Abmahnung die notwendigen Formalitäten enthalten hat – und diese Beweispflicht liegt beim Aussteller des Abmahnschreibens. Experten raten deswegen dazu, die Abmahnung schriftlich zu formulieren. Ein schriftliches Dokument erweckt beim Arbeitnehmer wohl auch mehr Aufmerksamkeit als eine theoretisch auch zulässige Abmahnung per SMS.

Der Arbeitgeber muss außerdem nachweisen, dass das Abmahnschreiben den Arbeitnehmer auch erreicht hat. Auch aus diesem Grund sollten Sie die Abmahnung formulieren und ausdrucken, um Sie dem Arbeitnehmer dann am besten persönlich zu übergeben und eine Empfangsquittung unterschreiben zu lassen. Diese können Sie beispielsweise wie folgt formulieren und an das Ende des Textes eine Empfangsbestätigung nach folgendem Muster setzen:

Hiermit bestätige ich, die vorliegende Abmahnung am TT.MM.JJJJ erhalten zu haben.

Die unterschriebene Abmahnung nehmen Sie dann im Original zu der Personalakte des Arbeitnehmers und händigen Ihrem Arbeitgeber eine Kopie aus. So können Sie im Zweifel nachweisen, dass der Arbeitnehmer Kenntnis von der Abmahnung hatte. Weigert sich ein Arbeitnehmer, die Zustellung der Abmahnung zu quittieren oder benutzt ähnliche Tricks um den Erhalt der Abmahnung zu vermeiden, können Sie diese auch durch einen Gerichtsvollzieher zustellen lassen.

Hinweis auf die Arbeitspflicht

So banal es klingt: In einer Abmahnung müssen Arbeitgeber den Angestellten explizit auf seine Arbeitspflicht hinweisen. Ansonsten kann das Abmahnschreiben vor Gericht als unzulässig eingestuft werden – entsprechende Urteile werden immer wieder ausgesprochen. Deswegen darf in einem Abmahnungsschreiben der Hinweis auf die arbeitsvertraglich festgelegten Aufgaben des Arbeitnehmers und die Betonung, welche der Pflichten missachtet wurde, nicht fehlen. Sie können im Abmahnungsschreiben nach folgendem Abmahnungmuster benutzen:

Laut Arbeitsvertrag gehört die Aufgabe (Beispiel einsetzen) in Ihren Zuständigkeitsbereich. Sollten Sie den verbindlichen Anweisungen Ihres Vorgesetzten erneut nicht nachkommen, kann schlußendlich Ihre Kündigung die Konsequenz sein.

Hieb- und stichfest formulieren

Alles, was in der Abmahnung einem Arbeitnehmer vorgeworfen wird, muss auch tatsächlich nachweisbar sein. Deswegen sind ungenaue Formulierungen in einer Abmahnung fehl am Platz. Wenn Sie die Abmahnung formulieren, verzichten Sie auf Wörter wie „immer wieder“, „ständig“, oder auf ungenaue Häufigkeitsangaben, sofern Sie diese nicht wirklich nachweisen können. Zur Beschreibung von unangemessenem Verhalten Ihres Arbeitnehmers sollten Sie konkrete Beispiele benennen, anstatt sein Verhalten nur zu umschreiben.

Wenn Sie eine Abmahnung schreiben, konkretisieren Sie dort die erhobenen Vorwürfe möglichst genau
Wenn Sie eine Abmahnung schreiben, konkretisieren Sie dort die erhobenen Vorwürfe möglichst genau

Das Adjektiv „unfreundlich“ als Vorwurf ist beispielsweise nicht aussagekräftig genug für eine Abmahnung. Es ist deswegen sinnvoll, möglichst genau den Grund für die Verwarnung zu schildern, in dem man auf die konkrete Situation eingeht, in dem sich der Arbeitnehmer vertragswidrig verhalten hat. Wenn Sie eine konkrete Situation benennen, aufgrund der eine Abmahnung ausgestellt wird, können Sie das Fehlverhalten Ihres Arbeitnehmers auch besser nachweisen – indem Sie die Zeugen des Vorfalls eidesstattlich versichern lassen, dass sich die Situation wie geschildert zugetragen hat.

Übrigens sollten Sie pro Pflichtverstoß eine eigene Abmahnung formulieren. Denn auch wenn nur ein einzelner der aufgeführten Pflichtverstöße nicht korrekt formuliert und damit beispielsweise für den Arbeitgeber nicht nachweisbar war, könnte das Dokument als ganzes – und damit alle anderen angemahnten Pflichtverstöße – seine Gültigkeit verlieren.

Konkrete Pflichtverstöße benennen

Ein arbeitsvertraglicher Pflichtverstoß kann beispielsweise im  Zuspätkommen des Arbeitnehmers bei seiner Arbeitsstelle bestehen. In diesem Fall empfiehlt es sich, die Abmahnung dahingehend zu formulieren, als dass sowohl das Datum des Zuspätkommens, als auch konkrete Zeitspannen der Verspätung aufgeführt werden.

Der Arbeitnehmer muss bei einer Abmahnung stets genau erfahren, was ihm konkret vorgeworfen wird. Nur so kann er gegen eine unrechtmäßige Abmahnung vorgehen. Vor allem aber erfährt er genau, worin sein Pflichtverstoß bestand – und kann sein zukünftiges Verhalten an die Wünsche des Arbeitgebers ausrichten.

Spezifische Muster: Abmahnungen im Arbeitsrecht

Mit einem Klick zum passenden Muster: Im folgenden haben wir Musterabmahnungen zu den gängigsten Abmahngründen im Arbeitsrecht verfasst. Diese stehen Ihnen kostenlos zur Verfügung:

Schlechtleistung
Fehlendes Berichtsheft
Beleidigung
Störung des Betriebsfriedens
Arbeitszeitbetrug
Fehlverhalten
Überstunden verweigert
Krankheit
Chef angeschrien
Rauchen am Arbeitsplatz
Alkohol am Arbeitsplatz
Mobbing
Unpünktlichkeit
Unerlaubte Nebentätigkeit
Unentschuldigtes Fehlen
Diebstahl am Arbeitsplatz
Private Internetnutzung
Arbeitsverweigerung
 

Abmahnung formulieren bei Urheberrechtsverletzungen

Wenn Sie eine Abmahnung formulieren, beachten Sie dass diese auch eine Hinweisfunktion hat
Wenn Sie eine Abmahnung formulieren, beachten Sie, dass diese auch eine Hinweisfunktion hat

Doch nicht nur im Arbeitsrecht fallen Abmahnungen an. Ein weiterer Grund, der die Formulierung einer Abmahnung notwendig macht, betrifft Urheberrechtsverletzungen im Internet: Filesharing oder das unerlaubte Uploaden von urheberrechtlich geschütztem Material von Unbefugten auf deren Websites. Die Rechteinhaber können in diesem Fall ebenfalls eine Abmahnung verfassen, in dem Sie Schadenersatzansprüche äußern können. Sie müssen als Rechteinhaber nicht unbedingt einen Anwalt in Anspruch nehmen, wenngleich ein Spezialist auf diesem Gebiet natürlich über eine breitere Expertise beim Schreiben einer Abmahnung verfügt. Doch mehrere Punkte müssen Sie beachten, sodass das Dokument „wasserdicht“ formuliert ist und Ihren Schadensersatzforderungen auch Folge geleistet wird.

Wer beispielsweise einen Ebay-Verkäufer erwischt, der die eigenen mühsam geschossenen Produktbilder verwendet, kann eine Abmahnung aufgrund Urheberrechtsverletzungen aufsetzen. Folgende Bestandteile sollten in dem Abmahnschreiben enthalten sein:

  • Eine ausführliche Schilderung der Urheberrechtsverletzung
  • Eine Begründung, warum ein Rechteverstoß vorliegt
  • Eine Aufforderung, eine Unterlassungserklärung zu unterzeichen, ist zwar nicht obligatorisch, aber meist sinnvoll
  • Ein Vergleichangebot, in dem der Abgemahnte aufgefordert wird, die gewünschte Summe zu bezahlen, um eine gerichtliche Auseinandersetzung zu vermeiden

Abmahnung: Muster bei einer Urheberrechtsverletzung

Nach folgendem Muster können Rechte-Inhaber einer Abmahnung formulieren, wenn Sie eine Urheberrechtsverletzung anmahnen wollen. Beachten Sie, dass die Formulierung einer Abmahnung immer konkret an den individuellen Fall angepasst werden muss. Eine sorgfältige Bearbeitung ist notwendig, so dass das Abmahnschreiben auch seinen Zweck erfüllt – und nicht als unzulässig eingestuft wird. Das Abmahnungsschreiben-Muster wurde in dem folgendem Beispiel aus Sicht eines Fotografen geschrieben, der seine Bilder in einem ebay-Shop gefunden hat und als Rechteinhaber nun eine Schadensersatzforderung stellt.

Eigener Name
Eigene Anschrift

 

Name des Abgemahnten
Anschrift des Abgemahnten

Datum

Abmahnung

Sehr geehrte/r Frau/Herr [Name],

als Betreiber des ebay-Shops [Namen hier einfügen] haben Sie eine Urheberrechtsverletzung begangen, die ich als Rechteinhaber hiermit abmahne. Sie haben Produktbilder veröffentlicht, an denen ich als Urheber die Rechte besitze. Sie haben sich die erforderliche Zustimmung zur Verwendung der Bilder nicht eingeholt, obgleich ich als Urheber alleine die Befugnis habe, zu entscheiden, an welcher Stelle und in welchem Umfang mein Werk veröffentlicht, verbreitet und genutzt wird.

Konkret beziehe ich mich auf das Foto „[Name des Fotos hier einfügen]“, welche Sie in Ihrem ebay-Shop verwendet haben: [Link zur betreffenden Stelle einfügen].

Ich fordere Sie auf, umgehend das entsprechende Foto von Ihrer Seite zu nehmen. Desweiteren fordere ich Sie auf, zukünftig die Urheberrechte meiner Bilder zu wahren. Zudem fordere ich Sie auf, die beigefügte Unterlassungserklärung bis zum [Datum hier einfügen] zu unterschreiben und an mich zurückzusenden.

Ich bin nicht an einer gerichtlichen Verhandlung dieser Angelegenheit interessiert und biete Ihnen eine außergerichtliche Klärung an. Um diese Option wahrzunehmen, bitte ich Sie, meinen Schadenersatz in Höhe von [Summe hier einfügen] an das angegebene Konto bis zum [Datum hier einfügen] zu überweisen.

Sollten Sie die angegebenen Fristen nicht wahrnehmen, werde ich weitere juristische Schritte einreichen.

Mit freundlichen Grüßen

______________

Datum, Unterschrift

Jetzt die Muster-Abmahnung kostenlos herunterladen!

 

Muster für Urheberrechtsabmahnung (.doc)
Muster für Urheberrechtsabmahnung (.pdf)

Achten Sie auf die Verhältnismäßigkeit der geforderten Schadensersatzsumme. Der Abgemahnte wird sonst sicherlich eine gerichtliche Auseinandersetzung mit Ihnen nicht scheuen, um überhöhte Forderungen zu vermeiden. Selbstverständlich dürfen Sie nur dann eine Verletzung der Urheberrechte abmahnen, wenn Sie selbst der Rechteinhaber sind. Ein Nachweis dafür kann bei einer gerichtlichen Verhandlung der Abmahnung gefordert werden.

1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (26 Bewertungen, Durchschnitt: 4,62 von 5)
Loading ratings...Loading...

Das könnte Sie auch interessieren:

  • Für Anwälte: Kanzleiprofil auf abmahnung.org
  • Eine Abmahnung für private Internetnutzung am Arbeitsplatz
  • Abmahnung für den Mieter
  • Abmahnung für den Azubi: Berichtsheft nicht geführt
  • Impressum für den Verein: Infos & Muster
  • Nebentätigkeit
  • Abmahnung für den Vermieter: Wenn Mieter sich zu Recht aufregen
  • Eine Abmahnung für den Ticketverkauf auf Ebay
  • Wann ist eine Abmahnung für Influencer möglich?
  • Abmahnung für rassistische Äußerungen: Was gilt diesbezüglich?

Über den Autor

Sascha Münch (Rechtsanwalt)
Sascha Münch

Sascha Münch studierte Jura an der Universität Bremen und absolvierte sein Referendariat am OLG Celle. Seine Zulassung als Rechtsanwalt erhielt er 2013. 2019 folgte die Bestellung zum Notar (seit 2021 Notar a. D.). Seither befasst er sich insbesondere u. a. mit den Bereichen Verbraucher-, Vertrags- und Arbeitsrecht.

Kommentare

  1. Melchior meint

    26. Januar 2018 at 13:48

    Guten Tag
    Ich habe vor zwei Jahren eine Gartenbaufirma (GmbH) übernommen und gekauft.
    Nun wirbt der alte Geschäftsführer und Inhaber mit Bildern von Arbeiten und Projekten, die die GmbH noch zu seiner Zeit geleistet hat.
    Ich bin der Meinung diese Bilder sind Eigentum der GmbH, da er zum Zeitpunkt der Aufnahmen, Angestellter der GmbH war.
    Kann ich ihnen nun Abmahnen?

    Besten Dank

    Antworten
    • abmahnung.org meint

      12. Februar 2018 at 13:02

      Hallo Melchior,

      wer der Rechteinhaber der besagten Bilder ist, vermögen wir nicht zu beurteilen. Bitte wenden Sie sich hierzu an einen Anwalt.

      Abmahnung.org

      Antworten
  2. Noelia meint

    28. November 2017 at 14:51

    Hallo,

    mein Arbeitgeber hat mir mein Gehalt nicht bezahlt. Er antwortet auf meine Anrufe und Mails nicht.

    Ist eine Abmahnung per E-Mail gültig? Oder muss ich per Post schicken? Wenn ich perPost schicke, wird er vermutlich Annahme verweigern, deshalb will ich per Mail schicken.

    Könnten Sie mir helfen?

    Danke schön

    Antworten
    • abmahnung.org meint

      3. Januar 2018 at 10:45

      Hallo Noelia,
      die Frage, welches Vorgehen sich empfiehlt, um Ihren Arbeitgeber zur Zahlung Ihres Gehalts zu bewegen, kann Ihnen nur ein Rechtsanwalt beantworten. Wir hingegen dürfen keine Rechtsberatung vornehmen.

      Abmahnung.org

      Antworten
  3. Peter meint

    19. Mai 2017 at 12:50

    Ein Unternehmen für Kontrolle der Parkzeiteinhaltung auf privaten Parkplätzen und Einzug der dafür anfallenden Entschädigungszahlungen betreibt eine Website ohne Angabe der Postanschrift. Es wird nur ein Postfach genannt. Da die Firma auf Anrufe und E-Mails nicht reagiert, habe ich mit größerem zeitlichen Aufwand und diversen Telefonaten nun die Adresse herausgefunden. Da dies einen Verstoss gegen die Impressungspflicht darstellt, möchte ich diese Firma privat abmahnen. Dazu hätte ich gern gewußt, was zu beachten ist und wie hoch man in diesem Fall die Abmahngebühren bemessen kann.

    Antworten
    • abmahnung.org meint

      22. Mai 2017 at 10:58

      Hallo Peter,

      um die genauen Abmahngebühren in Erfahrung zu bringen, müssen Sie sich an einen Rechtsanwalt für Internetrecht wenden. Dieser kann Sie auch beim Abmahnvorgang beraten. Wir können keine Aussage zu den Gebühren machen, da diese vom Einzelfall abhängig sind.

      Abmahnung.org

      Antworten
  4. Nico meint

    22. Dezember 2016 at 16:32

    Hallo,

    wie ist die Rechtslage, wenn mein alter Arbeitgeber weiterhin meinen Namen, als Herausgeber mehrerer Artikel auf seiner Website, nutzt? Das Arbeitsverhältnis wurde bereits vor 3 Jahren eingestellt.

    Da mein Name eher selten ist, halte ich es für unwahrscheinlich, dass ein neuer Mitarbeiter mit dem gleichen Namen eingestellt wurde.

    Danke und VG

    Antworten
    • abmahnung.org meint

      29. Dezember 2016 at 9:47

      Hallo,

      Sie können diesbezüglich eine Unterlassung erwirken. Die Zuhilfenahme eines Anwalt ist ratsam.

      Abmahnung.org

      Antworten
  5. Hilbe M. meint

    23. August 2016 at 17:39

    Wieviel darf ich denn verlangen für eine solche Abmahnung wegen Bilderkau auf einer Webseite? ist dies nicht nötigung wenn ich da ein betrag rein schreibe=

    Antworten
    • abmahnung.org meint

      25. August 2016 at 9:37

      Hallo,

      die Höhe des Schadensersatzes bemisst sich nach der Höhe der geprellten Lizenz und der daraus entstehenden Verluste.

      Abmahnung.org

      Antworten
  6. Seidel meint

    17. Juni 2016 at 4:27

    Ich habe eine Abmahnung bekommen weil ich mit dem Firmenwagen beim Kunden gegen einen Steinstapel fuhr .Der Arbeitgeber ist mit seinen Fahrzeugen versichert . Nun die Frage . Ist der Arbeitgeber berechtigt mir eine Abmahnung dafür zu erteilen ? Ich fahre ja nicht mit Absicht das Fahrzeug gegen den Steinstapel .

    Antworten
    • abmahnung.org meint

      20. Juni 2016 at 9:33

      Hallo,

      ein Unfall mit dem Dienstwagen rechtfertigt laut Recht eine Abmahnung – unabhängig von der Schuldfrage.

      Abmahnung.org

      Antworten
  7. Marius meint

    6. Mai 2016 at 15:22

    Was wird genau unter Formfehler verstanden ? Wenn der AG meinen Namen falsch schreibt ? Zählt das auch zu Formfehler ?

    lg Marius

    Antworten
    • abmahnung.org meint

      12. Mai 2016 at 9:06

      Hallo Marius,

      wenn die Abmahnung aufgrund des falschen Namens nicht zugestellt werden kann, ist ein Formfehler gegeben.

      Abmahnung.org

      Antworten
  8. Eddi meint

    15. März 2016 at 9:45

    Hallo!
    Vielen Dank für das Musterbeispiel, ich bin in einer ähnlichen Situation wie der Fotograf in ihrem beispiel und würde gern das Muster verwenden.

    Antworten
  9. Watti meint

    14. März 2016 at 11:17

    Hallo,

    ich habe da eine Frage: Wenn ich formale Fehler entdeckt habe, kann ich gerichtlich vorgehen. Nur weiß ich nicht so wirklich, was alles als formale Fehler gilt?

    Grüße

    Antworten
    • abmahnung.org meint

      17. März 2016 at 9:00

      Hallo,

      als Formfehler gelten uneindeutige Formulierungen (der Abmahngrund muss beispielsweise genau spezifiziert werden und sich auf ein bestimmtes Ereignis beziehen) und fehlende Elemente.

      Abmahnung.org

      Antworten
  10. miroo meint

    7. März 2016 at 8:03

    Im I-Net angebotene und beschriebene Hardware entspricht nicht der Beschreibung. Geliefert wird eine schwächere, billigere Konfiguration mit einem Rückgabe-Hinweis. Im Übrigen verlässt man sich auf die Angaben des Lieferanten.
    Es gibt zahlreiche Anbieter und Hersteller die so vorgehen!
    Q: ist solche Handlungsweise legitim?
    Q: Wie könnte man als Käufer dagegen vorgehen?

    Unter: ‚Benötigen Sie Hilfe? Fragen Sie jetzt einen Anwalt.‘ ist keine Beantwortung möglich. Vermutlich bin ich zu früh dran (7.3.16 um 7:00). Danke.

    Antworten
    • abmahnung.org meint

      10. März 2016 at 11:01

      Hallo,

      eine Rechtsberatung darf nicht unentgeltlich erfolgen (Hier finden Sie die dazu gehörigen Rechtsgrundlagen: https://dejure.org/gesetze/RDG). Sie bekommen also nur dann eine Antwort von einem Rechtsanwalt, wenn Sie eine entsprechende Gebühr entrichten.

      Abmahnung.org

      Antworten

Kommentar hinterlassen Antworten abbrechen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Abmahnung.org auf Facebook Folgen Sie Abmahnung.org auf Facebook!

Abmahnung.org

  • Abmahnung DSGVO
  • Abmahnung erhalten
  • Abmahnung per Email
  • Abmahnung per Post
  • Abmahnung selbst schreiben
  • Einstweilige Verfügung
  • Frist
  • Gesetzliche Grundlagen
  • Kosten
  • Muster
  • Rückwirkende Abmahnung
  • Unterlassungserklärung
  • Unterlassungsklage
  • Verjährung
  • Vertragsstrafe
  • Widerspruch

Abmahnung Arbeitsrecht

  • Abmahnung im Arbeitsrecht
  • Abmahnung für Beamte
  • Schriftliche Abmahnung
  • Mündliche Abmahnung
  • Abmahnungsgespräch
  • Abmahnung ablehnen
  • Abmahnung durch Betriebsrat
  • Abmahnung entfernen lassen
  • Abmahnung ungültig
  • Abmahnung unterschreiben
  • Abmahnung in der Ausbildung
  • Abmahnung Schwerbehinderter
  • Abmahnung zurücknehmen
  • Arbeitgeber abmahnen – wie geht das?
  • Ermahnung
  • Gegendarstellung
  • Kündigung nach Abmahnung
  • Personalakte
  • Videoüberwachung
  • Voraussetzung für Abmahnung
  • Abmahnungsgründe im Arbeitsrecht
    • Alkohol
    • Arbeitsverweigerung
    • Arbeitszeitbetrug
    • Beleidigung
    • Beziehung am Arbeitsplatz
    • Diebstahl
    • Fehlverhalten
    • Krankheit
    • Nebentätigkeit
    • Schlechtleistung
    • Störung des Betriebsfriedens
    • sexuelle Belästigung
    • Unentschuldigtes Fehlen
    • Zuspätkommen

Abmahnung Internetrecht

  • Abmahnung im Internetrecht
  • Abmahnanwälte
  • Aktuelle Abmahnungen
  • Abmahnwelle
  • eBooks
  • Facebook
  • Filesharing
  • File Hosting
  • Filme
  • Freebooting
  • GEMA
  • Musik
    • yaBeat
  • Störerhaftung
  • Streaming
  • Urheberrecht
  • Urheberrecht für Bilder
  • Urheberrechtsverletzung
  • Verlinkung
  • WLAN für Ferienwohnungen

Anzeige

Gewerblicher Rechtschutz

  • Abmahnungen für Online-Shops
  • E-Mail-Archivierung
  • Impressum
  • Markenrecht
  • Newsletter
  • SPAM
  • Stadtplan
  • Ticketverkauf auf Ebay
  • Werberecht
  • Wettbewerbsrecht

Abmahnung Mietrecht

  • Abmahnung im Mietrecht
  • Abmahnung nach Bundeskleingartengesetz
  • Abmahnung via Hausverwaltung
  • Fehlende Treppenhausreinigung
  • Hausordnung missachtet
  • Makler abmahnen
  • Mieter abmahnen
  • Mietrückstand
  • Ruhestörung
  • Störung des Hausfriedens
  • Unerlaubte Hundehaltung
  • Vermieter abmahnen

Empfehlenswerte Kanzleien

  • Empfehlenswerte Anwälte und Kanzleien bei Abmahnungen

Copyright © 2014-2025 ABMAHNUNG.ORG | Alle Angaben ohne Gewähr.

Impressum | Datenschutz | Bildnachweise | Über uns | Haftungsausschluss

✖ Anzeige
Ungerechtfertigte Abmahnung erhalten?
Erhalten Sie schnelle Hilfe für Ihr Anliegen mit rightmart - Deutschlandweit!
Kostenlose Ersteinschätzung