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Impressum für Kleingewerbe: Darauf kommt es an!

  • Von Jan Frederik Strasmann, LL. M.
  • Letzte Aktualisierung am: 26. November 2024
Geschätzte Lesedauer: 2 Minuten
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Droht dem Kleingewerbe ohne Impressum ein Abmahnung?

Ein Impressum für Kleingewerbe ist gesetzlich vorgeschrieben.
Ein Impressum für Kleingewerbe ist gesetzlich vorgeschrieben.

Ein Kleingewerbe definiert sich grundsätzlich dadurch, dass es die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nimmt und als Unternehmen im geringen Umfang handelt.

Zu beachten ist unter anderem eine Umsatzgrenze von 22.000 Euro im Jahr. Dafür entfällt jedoch die doppelte Buchführung. Doch eines darf niemals fehlen: Das Impressum fürs eigene Kleingewerbe.

So droht einem Kleingewerbe mit fehlendem Impressum oder bei fehlerhaften Einträgen in diesem durchaus eine Abmahnung mit Bezug zur Anbieterkennzeichnung. Doch was genau sollte in dieser enthalten sein? Im vorliegenden Ratgeber erfahren Sie es. Außerdem können Sie zum Impressum für Kleingewerbe ein Muster herunterladen.

Inhalt

  • Droht dem Kleingewerbe ohne Impressum ein Abmahnung?
  • Das gehört ins Impressum für Kleingewerbe
    • Muster zum Impressum für Kleingewerbe

Das gehört ins Impressum für Kleingewerbe

Unternehmen, die sich im Internet präsentieren, sind verpflichtet gewisse Informationen zu präsentieren. Vorgaben dazu finden sich in § 5 Telemediengesetz (TMG). Dieses enthält detaillierte Angaben zu dem, was in eine Anbieterkennzeichnung gehört. Folglich sollten die Unternehmensinhaber ein Impressum aufsetzen, das die im Folgenden genannten Inhalte bietet:

  • Der ausgeschriebene Name des Kleinunternehmers
  • Eine ladungsfähige Anschrift des Unternehmens
  • Daten zur unmittelbaren Kontaktaufnahme: Liegt eine Frage oder ein anderes Anliegen vor, muss der Verbraucher über eine E-Mail-Adresse oder eine Telefonnummer dazu in der Lage sein, eine verantwortliche Person zu erreichen. Auch Faxnummern können angegeben werden.
  • Werden Tätigkeiten ausgeübt, die eine behördliche Zulassung notwendig machen, sind die zuständigen Aufsichtsbehörden aufzuführen.
  • Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (wenn vorhanden)
  • Die verantwortliche Kammer (nur bei reglementierten Berufen)
Zum Impressum für Kleingewerbe steht ein Muster zum Download für Sie bereit.
Zum Impressum für Kleingewerbe steht ein Muster zum Download für Sie bereit.

Doch nicht nur Inhalt ist beim Impressum für Kleingewerbe bedeutsam. Denn die schönste vollständige Anbieterkennzeichnung kann immer noch für Abmahnungen sorgen, wenn sie gar nicht oder nur schwer aufzufinden ist. Dabei gilt das Prinzip: Nutzer müssen mit nur wenigen Klicks (maximal zwei) dazu in der Lage sein, die Angaben zu finden, die sie zur Beantwortung einer Frage oder Durchführung eines anderen Anliegens benötigen.

Einige Unternehmen bieten im Internet sogenannte Impressumsgeneratoren an. Diese können Laien dabei helfen, die Forderungen von § 5 TMG umzusetzen. Wer jedoch absolut sicher gehen will, lässt das Impressum für sein Kleinunternehmen von einem Rechtsanwalt überprüfen. Dadurch wird die Gefahr für eine schriftliche Abmahnung deutlich gesenkt.

Muster zum Impressum für Kleingewerbe

Im Folgenden steht zum Impressum für Kleingewerbe ein Muster zum Download bereit. Dieses soll Ihnen verdeutlichen, wie eine entsprechende Anbieterkennzeichnung aufgebaut sein kann und welche Informationen nicht fehlen dürfen. Sie können das Musterimpressum jedoch nicht einfach für Ihre eigene Webseite nutzen, da die Daten dann nicht passen.

Muster zum Impressum für Kleingewerbe

 

Impressum

Die Vorgaben von § 5 TMG sind durch die folgenden Angaben erfüllt:

Klaus Kleinunternehmer
Kleinstraße 25
34122 Kleinstadt

Kontakt:

E-Mail: kleinunternehmer@betrieb.de
Telefon: + 49 (0) 172 551 656
Fax: + 49 (0) 172 551 657

Umsatzsteuer:

Die Umsatzsteuer-Identifikation lautet: DE 577 234 792

Jetzt zum für Impressum für Kleingewerbe ein Muster herunterladen!

Muster zum Impressum für Kleingewerbe (.doc)

Muster zum Impressum für Kleingewerbe (.pdf)

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Über den Autor

Jan Frederik Strasmann (Rechtsanwalt.)
Jan Frederik Strasmann, LL. M.

Jan Frederik Strasmann studierte an der Universität Bremen. Nach seinem Referendariat am OLG Celle erwarb er seinen Master of Laws (LL. M.) in Dublin. Seit 2014 ist er als Rechtsanwalt zugelassen. Seine Schwerpunkte liegen insbesondere in den Bereichen Verbraucher-, Wettbewerbs- und IT-Recht.

Bildnachweise

Kommentare

  1. Ralf meint

    24. November 2021 at 21:56

    Ist eine Abmahnung rechtskräftig wenn die Umsatzsteuer-Identifikation fehlt ?
    Wird die korrekte Umsatzsteuer-Identifikations Nr. überprüft ?
    Wie hoch kann eine Abmahnung dann ausfallen ?

    Antworten
    • abmahnung.org meint

      25. November 2021 at 15:10

      Hallo Ralf,
      wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben. Wenden Sie sich daher für eine Einschätzung an einen Anwalt.

      Ihr Team von abmahnung.org

      Antworten
  2. Petra meint

    5. Mai 2021 at 8:59

    Hallo,
    kann ich als Mieter auch die fehlende Umsatzsteueridentifikationsnummer einer Hausverwaltung abmahnen lassen? Und wie muss ich da vorgehen ohne Anwaltskosten tragen zu müssen? Wenn die Hausverwaltung gleichzeitig eine Seite auf Immoscout hat, die ebenfalls keine Umsatzsteueridentifikationsnummer aufweist, ist das auch abmahnbar?
    Gruß

    Antworten
    • abmahnung.org meint

      31. Mai 2021 at 9:36

      Hallo Petra,
      wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben. Wenden Sie sich daher für eine Einschätzung an einen Anwalt.

      Ihr Team von abmahnung.org

      Antworten
  3. Raimund meint

    30. September 2020 at 13:36

    Hallo zusammen,

    ich habe heute von einem Anwalt bei Ebay eine Abmahnung erhalten als Kleinunternehmer der mit dem §19 USTG verkauft, da bei meinen Impressum nicht die ODR-Verordnung den Kunden nicht den Link der OS-Plattform zur Verfügung gestellt habe? Soll ein Gesetz aus dem Jahre 2016 sein. Bei Rückfrage an die E-Bay Rechtsabteilung konnte diese mir auch nicht sagen, ob man das als Kleinunternehmer angeben muss. Vielleicht kenn sich ja damit jemand aus.

    Antworten
    • Tom meint

      20. November 2020 at 15:12

      Hallo Raimund, ich kann dir da leider nicht weiterhelfen, aber da ich auch auf Ebay als Kleinunternehmer verkaufen möchte, würde ich gerne wissen welche Änderungen du an deinem Impressum vorgenommen hast, um der ODR Verordnung getreu zu sein?

      Antworten
  4. Fabian meint

    28. April 2020 at 20:28

    Hallo,

    die Umsatzgrenze von 17.500 Euro wurde auf 22.000 Euro angehoben.

    LG

    Antworten
    • abmahnung.org meint

      29. Mai 2020 at 14:58

      Hallo Fabian,
      vielen Dank für den Hinweis.

      Ihr Team von abmahnung.org

      Antworten
  5. Jürgen meint

    24. Juni 2019 at 7:15

    Hallo Leute,
    fällt euch beim Lesen der Subheadline nichts auf? „Impressum“ und „Abmahnung“ sollten getauscht werden…

    Nix für Ungut
    Jürgen

    Antworten
    • abmahnung.org meint

      28. Juni 2019 at 10:05

      Hallo Jürgen,
      vielen Dank für den Hinweis.

      Ihr Team von abmahnung.org

      Antworten
    • Kay meint

      1. Mai 2024 at 18:54

      Frage wegen Insta:
      Eine Influenzarin hat in ihrem Impressum nur eine Agentur eingetragen mit Anschrift etc. Aber nicht ihren eigenen Namen etc.

      Reicht dies aus?
      Es geht nicht um mich, ich habe dies schon bei einigen auf Insta festgestellt.
      Muss immer der Reale Name der Influencer im Impressum erscheinen oder reicht dort die Agentur aus?

      Antworten
  6. Tim meint

    3. April 2019 at 16:31

    Wie sind die Kleingewerben geschützt wenn die Adresse gleichzeitig ihre Privatadresse auch? Wie ist die Handhabung?
    Mfg

    Antworten
    • abmahnung.org meint

      12. April 2019 at 15:45

      Hallo Tim,
      welche Möglichkeiten es gibt, die Interessen von Kleingewerben zu schützen, sollten Sie ggf. mit einem Anwalt besprechen.

      Ihr Team von abmahnung.org

      Antworten
  7. Ring meint

    11. März 2019 at 0:17

    Haben Sie sich bei der Umsatzgrenze nicht vertan? Ich denke, diese gilt in Höhe von 17.500,- Euro pro Jahr und nicht pro Monat!

    Antworten
    • abmahnung.org meint

      15. März 2019 at 16:26

      Hallo Ring,
      vielen Dank für den Hinweis. Wir haben diesen Fehler umgehend korrigiert.

      Ihr Team von abmahnung.org

      Antworten

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