Zum Inhalt springen
Abmahnung.org
  • Abmahnung erhalten?
  • Abmahnung per E-Mail
  • Abmahnung per Post
  • Abmahnkosten
  • Einstweilige Verfügung
  • Fristen
  • Muster für eine Abmahnung
  • Unterlassungserklärung
  • Unterlassungsklage
  • Rückwirkende Abmahnung
  • Verjährung
  • Vertragsstrafe
  • Widerspruch
  • Abmahnung im Arbeitsrecht
  • Schriftliche Abmahnung
  • Mündliche Abmahnung
  • Abmahnungsgespräch
  • Abmahnungsgründe
  • Abmahnung ablehnen
  • Abmahnung entfernen lassen
  • Abmahnung unterschreiben
  • Abmahnung in der Ausbildung
  • Abmahnung Schwerbehinderter
  • Arbeitgeber abmahnen
  • Ermahnung
  • Gegendarstellung
  • Kündigung nach Abmahnung
  • Personalakte
  • Ungerechtfertigte Abmahnung
  • Videoüberwachung
  • Abmahnung im Internetrecht
  • Abmahnanwälte
  • Aktuelle Abmahnungen
  • Abmahnwelle
  • Urheberrecht für Bilder
  • eBooks
  • Facebook
  • Filesharing
  • Filme
  • Freebooting
  • GEMA
  • Musik
  • Streaming
  • Urheberrechtsverletzung
  • Verlinkung
  • WLAN in Ferienwohnungen
  • Abmahnung bei Online-Shops
  • E-Mail-Archivierung
  • Impressum
  • Markenrecht
  • Newsletter
  • Spam
  • Stadtplan
  • Ticketverkauf auf Ebay
  • Werberecht
  • Wettbewerbsrecht
  • Abmahnung im Mietrecht
  • Makler abmahnen
  • Mieter abmahnen
  • Vermieter abmahnen
  • Fehlende Treppenhausreinigung
  • Hausordnung missachtet
  • Mietrückstand
  • Ruhestörung
  • Störung des Hausfriedens
  • Unerlaubter Hundehaltung
  • Empfehlenswerte Anwälte und Kanzleien bei Abmahnungen
Abmahnung.org
  • abmahnung.org
  • Internetrecht
  • Online-Shop
  • E-Mail-Werbung

E-Mail-Werbung: Werbemails sind oft nicht erlaubt

  • Von Jan Frederik Strasmann, LL. M.
  • Letzte Aktualisierung am: 26. November 2024
Geschätzte Lesedauer: 4 Minuten
Twitter Facebook Pinterest Kommentare

Ohne Einwilligung ist Werbung per E-Mail nicht selten verboten

E-Mail-Werbung darf nur unter strengen Auflagen erfolgen.
E-Mail-Werbung darf nur unter strengen Auflagen erfolgen.

Werbung ist prinzipiell teuer, ob im Radio, im Fernsehen oder auf Plakatwänden in der Stadt. So suchen Werbetreibende immer wieder nach Wegen, um so günstig wie möglich ihre Botschaften an die Verbraucher zu übermitteln.

Sehr beliebt ist dabei mitunter die Werbemail, die potentielle Kunden über ihre E-Mail-Adresse erreicht.

Im Folgenden wird beleuchtet, warum E-Mail-Werbung durch Unternehmen oftmals problematisch ist und auch einem Online-Shop eine Abmahnung bescheren kann. So erfahren Sie unter anderem, warum es schnell eine unzumutbare Belästigung darstellt, wenn Marketing-Verantwortliche eine Werbemail erstellen und versenden. Darüber hinaus verraten wir Ihnen, ob eine E-Mail auch ohne Einwilligung Werbung beinhalten darf und wie Sie einen Großteil an Werbemails blockieren können.

Inhalt

  • Ohne Einwilligung ist Werbung per E-Mail nicht selten verboten
  • E-Mail-Werbung kann gegen Wettbewerbsrecht verstoßen
    • Die Einwilligung zur E-Mail-Werbung einholen und Fehler vermeiden
    • Ohne Einwilligung ist E-Mail-Werbung also definitiv illegal?
    • Unerwünschte Werbung via E-Mail stoppen

E-Mail-Werbung kann gegen Wettbewerbsrecht verstoßen

Für Unternehmen stellt E-Mail-Werbung eine vergleichsweise sehr kostengünstige Möglichkeit dar, ihre Produkte und Dienstleistungen zu bewerben. Dabei kommt es jedoch schnell zum Verstoß gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Dabei ist besonders auf § 7 UWG zu achten, in dem unter anderem geschrieben steht:

Eine geschäftliche Handlung, durch die ein Marktteilnehmer in unzumutbarer Weise belästigt wird, ist unzulässig. Dies gilt insbesondere für Werbung, obwohl erkennbar ist, dass der angesprochene Marktteilnehmer diese Werbung nicht wünscht.“

Der Paragraph des Gesetzes definiert in Absatz 2 zudem, dass E-Mail-Werbung, die ohne vorherige Einwilligung erfolgt, automatisch die Annahme auslöst, dass eine unzumutbare Belästigung vorliegt. Daraus folgt, dass unerwünschte Werbemails in vielen Fällen einen Verstoß gegen geltendes Wettbewerbsrecht darstellen.

Unternehmen, die hiergegen verstoßen, müssen mit Abmahnungen und weiteren rechtlichen Konsequenzen rechnen. Verschiedene Methoden stehen immer wieder zur Diskussion, welche dabei helfen sollen, die hier bestehende Abmahngefahr auszuschließen. Dazu gehört auch das sogenannte Double-Opt-In-Verfahren.

Kurz erklärt: Hinter dem Begriff „Single-Opt-In“ steht die einmalige Anmeldung, welcher Nutzer beispielsweise bei einem Newsletter-Verstand tätigen, indem sie ihre E-Mail-Adresse in einen Verteiler eintragen. Beim Double-Opt-In-Verfahren erhalten Verbraucher eine E-Mail, in der Sie die Eintragung über einen Bestätigungslink für richtig erklären müssen.

Diese Methode wurde von höchstrichterlicher Seite zwar noch nicht als vollkommen rechtmäßig betitelt, stellt jedoch einer der sichersten Wege da, eine Anschuldigung der unzumutbaren Belästigung zu vermeiden. Im Folgenden wird beleuchtet, wieso bei der Einholung der Einwilligung auf andere Weise schnell etwas schiefgehen kann.

Die Einwilligung zur E-Mail-Werbung einholen und Fehler vermeiden

Eine Werbe-E-Mail kann schnell als unzumutbare Beläsigung gelten.
Eine Werbe-E-Mail kann schnell als unzumutbare Beläsigung gelten.

Die rechtmäßige Einigung zwischen Werbeempfänger und dem Werbetreibenden birgt durch die bestehende Gesetzeslage hohe Anforderungen. Dabei stellen sich vorformulierte Einwilligungserklärungen, die beispielsweise in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) enthalten sind, oftmals als problematisch heraus. Das liegt unter anderem an den folgenden Tatsachen:

  • Oftmals sieht die herrschende Rechtsprechung solche Methoden als einen Verstoß gegen das Verbot der unangemessenen Benachteiligung an.
  • Das ist beispielsweise bei Verträgen der Fall, in denen angekreuzt werden kann, ob weitere Beratung via Telefon bzw. E-Mail gewünscht ist.
  • Rechtswirksam sind solche Wahlmöglichkeiten in der Regel nur dann, wenn ein expliziter Hinweis darauf vorliegt, dass das Einverständnis unter anderem zur Übermittlung von Werbung führt.

Unternehmen sollten am besten das folgende Prinzip beachten: Die Frage nach der Einwilligung zum Erhalt von E-Mail-Werbung kann niemals deutlich und transparent genug sein. Wer diesem Praxis-Tipp folgt, sorgt dafür, dass das Risiko unzumutbarer Belästigung und einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung auf ein sehr niedriges Maß reduziert wird. Entsprechend ist es ratsam, potentiellen Kunden gegenüber immer so offen und direkt wie möglich zu sein.

Dabei ist vor allem davon abzusehen, stillschweigende Vereinbarungen der Verbraucher als ausreichend anzusehen. So rechtfertigt es auch nicht die Übergabe der Visitenkarte, die darauf abgedruckte E-Mail-Adresse für Werbung zu nutzen, wenn der Empfänger nicht zuvor direkt eingewilligt hat.

Ohne Einwilligung ist E-Mail-Werbung also definitiv illegal?

Zu beachten ist jedoch auch, was in § 7 Absatz 3 UWG geschrieben steht. Dort hat der Gesetzgeber Ausnahmesituationen bestimmt, in denen E-Mail-Werbung prinzipiell auch ohne direkte Einwilligung erfolgen darf. Diese werden im Folgenden kurz besprochen:

  1. Der Unternehmer hat die E-Mail-Adresse durch den Verkauf eines Produkts oder einer Dienstleistung erhalten: Der Erhalt von Adressdaten über Dritte rechtfertigt folglich keine legale E-Mail-Werbung. Bedeutsam ist zudem, dass ein tatsächlicher Vertragsschluss, beispielsweise durch einen Kaufvertrag, zustande gekommen sein muss. Diese Ausnahme gilt nicht, wenn die Daten bereits vor dem Vertragsschluss übermittelt wurden.
  2. Die E-Mail-Werbung, die der Verbraucher über seine Adresse erhält, bezieht sich auf ähnliche Waren und Dienstleistungen: Demnach muss es prinzipiell um eigene Produkte des Unternehmens gehen, die eine gewisse Ähnlichkeit zum vorherigen Kauf aufweisen. Ähnlich kann dabei der reguläre Verwendungszweck oder der Bedarf des Kunden sein. Kauft beispielsweise jemand eine Computer-Maus, ist Werbung für eine Tastatur legitim.

Die dritte Bedingung definiert sich darin, dass der Verbraucher nicht der Verwendung seiner E-Mail-Adresse widersprochen hat. Zuletzt müssen Unternehmen darauf achten, bei jeder Verwendung den Hinweis mitzuschicken, dass der E-Mail-Werbung jederzeit widersprochen werden kann.

Grundsätzlich ermöglichen diese Ausnahmereglungen E-Mail-Werbung bei B2B-Beziehungen (also zwischen Gewerbetreibenden, „business to business“) und bei Privatkunden ohne direkte Zustimmung. Gerade die letzte Bedingung ist jedoch nicht zu unterschätzen: Der entsprechende Hinweis muss dadurch schon bei erstmaliger Überlassung der E-Mail-Adresse erfolgen.

Unerwünschte Werbung via E-Mail stoppen

Auch E-Mail-Werbung, die an Gewerbetreibende gerichtet ist, muss Bedingungen erfüllen.
Auch E-Mail-Werbung, die an Gewerbetreibende gerichtet ist, muss Bedingungen erfüllen.

E-Mail-Werbung, die an Gewerbetreibende oder Privatkunden geschickt wird, ist trotz bestehender Gesetze oftmals unerwünscht. Entsprechend fragen sich viele: Kann ich unerwünschte E-Mail-Werbung irgendwie blockieren? Tatsächlich gibt es einige Möglichkeiten, zumindest die Anzahl an sogenannten Spam-Mails zu beschränken.

Erhalten Sie beispielsweise unerwünschte Werbung, können Sie bei Ihrem E-Mail-Anbieter die Nachricht direkt als Spam markieren. So „lernt“ das Programm auf Dauer dazu und wird früher oder später bestimmte Mails direkt in einen Spam-Ordner einsortieren, wodurch Ihr eigentlicher Posteingang nicht mehr mit unerwünschten Nachrichten zugemüllt wird.

Software-Entwickler bieten teilweise sogar Programme an, die käuflich erworben werden können. Diese Software schaltet sich zwischen Posteingang und E-Mail-Programm . Dabei ist es oft möglich, über individuelle Filtereinstellungen mehr Spam auszusortieren, als es die gängigen Anbieter von selbst aus tun.

Nicht zuletzt besteht auch immer die Möglichkeit, mithilfe eines Anwalts oder der Wettbewerbszentrale gegen unerlaubte E-Mail-Werbung vorzugehen. Wird ein Unternehmen erst einmal abgemahnt, wird es in Zukunft vermutlich vorsichtiger agieren.

1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (50 Bewertungen, Durchschnitt: 4,72 von 5)
Loading ratings...Loading...

Das könnte Sie auch interessieren:

  • § 6 UWG: Vergleichende Werbung
  • § 5 UWG: Irreführende Werbung und geschäftliche Handlungen
  • § 20 UWG: Bußgeldvorschriften
  • § 16 UWG: Strafbare Werbung
  • E-Mail-Archivierung nach dem Gesetz
  • Abmahnung per Email erhalten: Ist sie gültig?
  • § 13 UWG: Abmahnung, Unterlassungsverpflichtung, Haftung
  • Werberecht in Deutschland: Was ist erlaubt?
  • Schleichwerbung: Geheime Werbung ist illegal
  • Eine Abmahnung wegen dem UWG bekommen

Über den Autor

Jan Frederik Strasmann (Rechtsanwalt.)
Jan Frederik Strasmann, LL. M.

Jan Frederik Strasmann studierte an der Universität Bremen. Nach seinem Referendariat am OLG Celle erwarb er seinen Master of Laws (LL. M.) in Dublin. Seit 2014 ist er als Rechtsanwalt zugelassen. Seine Schwerpunkte liegen insbesondere in den Bereichen Verbraucher-, Wettbewerbs- und IT-Recht.

Kommentare

  1. Anita meint

    5. September 2023 at 14:30

    Vielen Dank für diesen Beitrag zum Thema Werbung. Gut zu wissen, dass E-Mails teilweise nicht erlaubt sind. Ich möchte gerne Briefe zu Werbezwecken verschicken. [Link von Redaktion entfernt]

    Antworten
  2. Laura meint

    16. Oktober 2018 at 9:41

    Ein Freund von mir arbeitet in dem IT-Bereich und kümmert sich auch um Softwareentwicklung. Ich habe keine Ahnung davon und wollte verstehen, wie seine Arbeit aussieht. Ich wusste nicht, dass einige Software sich zwischen Posteingang und E-Mail-Programm schalten können.

    Antworten
  3. Mia meint

    31. August 2018 at 13:18

    Vermutlich ist in so einem Fall eine Rechtsberatung sinnvoll. In der Zeit ab der DSGVO hat sich viel geändert. Noch viel mehr ist auch noch gar nicht ausprozessiert. Das wird sicher noch viel Zeit in Anspruch nehmen, bis man wirklich weiß was erlaubt ist und was nicht.

    Antworten

Kommentar hinterlassen Antworten abbrechen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Abmahnung.org auf Facebook Folgen Sie Abmahnung.org auf Facebook!

Abmahnung.org

  • Abmahnung DSGVO
  • Abmahnung erhalten
  • Abmahnung per Email
  • Abmahnung per Post
  • Abmahnung selbst schreiben
  • Einstweilige Verfügung
  • Frist
  • Gesetzliche Grundlagen
  • Kosten
  • Muster
  • Rückwirkende Abmahnung
  • Unterlassungserklärung
  • Unterlassungsklage
  • Verjährung
  • Vertragsstrafe
  • Widerspruch

Abmahnung Arbeitsrecht

  • Abmahnung im Arbeitsrecht
  • Abmahnung für Beamte
  • Schriftliche Abmahnung
  • Mündliche Abmahnung
  • Abmahnungsgespräch
  • Abmahnung ablehnen
  • Abmahnung durch Betriebsrat
  • Abmahnung entfernen lassen
  • Abmahnung ungültig
  • Abmahnung unterschreiben
  • Abmahnung in der Ausbildung
  • Abmahnung Schwerbehinderter
  • Abmahnung zurücknehmen
  • Arbeitgeber abmahnen – wie geht das?
  • Ermahnung
  • Gegendarstellung
  • Kündigung nach Abmahnung
  • Personalakte
  • Videoüberwachung
  • Voraussetzung für Abmahnung
  • Abmahnungsgründe im Arbeitsrecht
    • Alkohol
    • Arbeitsverweigerung
    • Arbeitszeitbetrug
    • Beleidigung
    • Beziehung am Arbeitsplatz
    • Diebstahl
    • Fehlverhalten
    • Krankheit
    • Nebentätigkeit
    • Schlechtleistung
    • Störung des Betriebsfriedens
    • sexuelle Belästigung
    • Unentschuldigtes Fehlen
    • Zuspätkommen

Abmahnung Internetrecht

  • Abmahnung im Internetrecht
  • Abmahnanwälte
  • Aktuelle Abmahnungen
  • Abmahnwelle
  • eBooks
  • Facebook
  • Filesharing
  • File Hosting
  • Filme
  • Freebooting
  • GEMA
  • Musik
    • yaBeat
  • Störerhaftung
  • Streaming
  • Urheberrecht
  • Urheberrecht für Bilder
  • Urheberrechtsverletzung
  • Verlinkung
  • WLAN für Ferienwohnungen

Anzeige

Gewerblicher Rechtschutz

  • Abmahnungen für Online-Shops
  • E-Mail-Archivierung
  • Impressum
  • Markenrecht
  • Newsletter
  • SPAM
  • Stadtplan
  • Ticketverkauf auf Ebay
  • Werberecht
  • Wettbewerbsrecht

Abmahnung Mietrecht

  • Abmahnung im Mietrecht
  • Abmahnung nach Bundeskleingartengesetz
  • Abmahnung via Hausverwaltung
  • Fehlende Treppenhausreinigung
  • Hausordnung missachtet
  • Makler abmahnen
  • Mieter abmahnen
  • Mietrückstand
  • Ruhestörung
  • Störung des Hausfriedens
  • Unerlaubte Hundehaltung
  • Vermieter abmahnen

Empfehlenswerte Kanzleien

  • Empfehlenswerte Anwälte und Kanzleien bei Abmahnungen

Copyright © 2014-2025 ABMAHNUNG.ORG | Alle Angaben ohne Gewähr.

Impressum | Datenschutz | Bildnachweise | Über uns | Haftungsausschluss

✖ Anzeige
Ungerechtfertigte Abmahnung erhalten?
Erhalten Sie schnelle Hilfe für Ihr Anliegen mit rightmart - Deutschlandweit!
Kostenlose Ersteinschätzung