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Droht wegen Share-Online.biz eine Abmahnung?

  • Von Jan Frederik Strasmann, LL. M.
  • Letzte Aktualisierung am: 26. November 2024
Geschätzte Lesedauer: 3 Minuten
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Gegen das Urheberrecht und die Industrie

Wegen der Nutzung von Share-Online.biz eine Abmahnung erhalten: Bei illegalen Downloads ist das möglich.
Wegen der Nutzung von Share-Online.biz eine Abmahnung erhalten: Bei illegalen Downloads ist das möglich.

Die heute immer noch sehr beliebten Streaming-Seiten schädigen die Urheber genauso wie die Industrie. Ähnlich kann das bei den sogenannten Filehosternaussehen. In beiden Fällen entstehen erhebliche Einbußen bei den Einnahmen.

Gerade die Filmindustrie hat aus diesem Grund zu kämpfen. Folglich steigen die Kinopreise und das öffentliche Filmangebot wird schmaler. Die Nutzer der Filehosting-Domains fördern aber nicht nur diese negative Entwicklung. Sie bringen sich auch selbst in Gefahr.

Dieser Ratgeber klärt darüber auf, ob einem User von Share-Online eine Abmahnung droht. Um diese Thematik eingängig zu erläutern, wird auch auf die aktuelle Rechtsprechung Bezug genommen.

Inhalt

  • Gegen das Urheberrecht und die Industrie
  • Streamen oder nicht streamen – Die aktuelle Rechtslage
    • Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit der Share-Online-Abmahnung

Streamen oder nicht streamen – Die aktuelle Rechtslage

Die aktuell herrschende Rechtsprechung spricht eine deutliche Sprache für alle Fileshare-Portale. Auch bei Filehostern sollten Nutzer Vorsicht walten lassen, denn werden illegal Inhalte angeboten und dann auch noch ein Download dieser ermöglicht, ist das rechtswidrig,

Ein Share-Online-Download ist also illegal, wenn geschützte Inhalte so vielfach weiter verbreitet oder mit einer nicht unerheblich großen Gruppe geteilt werden. Share-Online ermöglicht es Dateien zu „hosten“, das heißt, es wird Speicherplatz zur Verfügung gestellt. Beim Hochladen wird ein Link erstellt, den Nutzer teilen können. Tun sie das mit einer großen Öffentlichkeit, kann eine rechtswidrige Vervielfältigung vorliegen.

In diesem Fall wird dann gegen § 53 des Urhebergesetzes verstoßen und einem Nutzer von Share-Online.biz droht eine Abmahnung.

Anders sieht die Lage aus, wenn es um den Vorgang des Streamings geht. Über die Links von Share-Online können Inhalte über Player auch gestreamt werden. Nach einem Urteil des EuGH vom April 2017 kann auch offensichtlich illegales Streaming eine Abmahnung sowie Schadensersatzforderungen zur Folge haben kann.

Dateien, die auf Seiten wie Share-Online gespeichert, gestreamt oder per direkten Download gespeichert werden können, werden auf dem Server bzw. in der Cloud des Anbieters hinterlegt. Inwiefern die Nutzerdaten gespeichert werden, teil der Anbieter nicht mit. Der Zugriff über die Verlinkung zu File-Hostern wie Share-Online sowie die Weitergabe dieser Links kann einen Verstoß gegen das Urheberrecht darstellen, da sich Nutzer so an der Verbreitung des geschützten Materials beteiligen und daran Geld verdienen.

Das Problem liegt also nicht in der Nutzung der File-Hoster, sondern an der illegalen Verbreitung urheberrechtlich geschützten Materials im Internet. Sowohl Down- als auch Uploads stehen diesbezüglich unter Strafe.

Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit der Share-Online-Abmahnung

Generell haben es Ermittlungsbehörden schwer, auf legalem Wege an die Daten von Down- und Uploadern heranzukommen. Der direkte Weg führt dabei über die Beschlagnahmung der Server und die zeitnahe Auswertung der Daten.

Filme downloaden auf Share-Online: Eine Abmahnung wegen illegaler Vervielfältigung kann folgen.
Filme downloaden auf Share-Online: Eine Abmahnung wegen illegaler Vervielfältigung kann folgen.

Diese stehen aber oft an unzugänglichen oder auch unbekannten Orten am Ausland, was die Arbeit der Behörden stark erschwert. Auf Share-Online Filme zu downloaden muss also nicht in jedem Fall eine Abmahnung nach sich ziehen.

Das Risiko bleibt aber dauerhaft bestehen. Außerdem ist es nicht absehbar, welche Möglichkeiten der Datenerfassung den Ermittlungsbehörden in Zukunft noch zur Verfügung stehen werden.

Wer dann noch als Premiumkunde bei Share-Online.biz persönliche Daten von sich hinterlegt, ist in jedem Fall besonders gefährdet. Entsprechend ist davon abzuraten.

Eine Abmahnung zu Share-Online.biz ist zwar nicht so leicht umzusetzen, dennoch sollte von illegalen Downloads im Internet abgesehen werden. Eine Verletzung des Urheberrechts kann sich als sehr kostenintensiv erweisen, wenn diese verfolgt wird.
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Über den Autor

Jan Frederik Strasmann (Rechtsanwalt.)
Jan Frederik Strasmann, LL. M.

Jan Frederik Strasmann studierte an der Universität Bremen. Nach seinem Referendariat am OLG Celle erwarb er seinen Master of Laws (LL. M.) in Dublin. Seit 2014 ist er als Rechtsanwalt zugelassen. Seine Schwerpunkte liegen insbesondere in den Bereichen Verbraucher-, Wettbewerbs- und IT-Recht.

Kommentare

  1. Skyfox meint

    3. Juni 2018 at 9:24

    Zitat: „Wie jetzt, Steven Spielberg hat statt 30Mio USD nur noch 25Mio USD Reingewinn gemacht? Wegen den bösen Streamern und Downloadern?” – Na hoffentlich muß er nicht nächsten Monat auf’s Sozialamt gehen, der Ärmste ;)“

    Generell stimme ich Dir zu, dass Steven Spielberg deswegen nicht am Hungertuch zu nagen braucht. Allerdings würde niemand freiwillig auf Geld verzichten wollen, aus welchem Grund auch immer. Kann ja auch nicht das Argument dafür sein, einen illegalen Download zu rechtfertigen: „Hey, was soll’s. Der Typ hat doch sowieso genug Kohle.“ :)

    Aber es ist auch meiner Meinung nach nicht zweifelsfrei erwiesen, dass jetzt alleine die bösen Downloader schuld daran sind, dass es zu Gewinneinbrüchen kommt. Zumindest nicht bei Filmen. Bei Programmen und Spielen kann das aber anders aussehen.

    Cya,
    SKy

    Antworten
  2. Sayu meint

    23. Mai 2018 at 10:34

    Zitat: „Die heute immer noch sehr beliebten Streaming-Seiten schädigen die Urheber genauso wie die Industrie. In beiden Fällen entstehen erhebliche Einbußen bei den Einnahmen.“

    Das ich nicht lache. Die meisten richtig beliebten Filme (als Beispiel das Marvel Franchise) spielen bereits mit den ‚durch illegalen DL geminderten Kinoerlösen‘ ein vieeelfaches Ihrer Kosten wieder ein.

    Und egal wie viele Millionen Menschen einen Film ‚illegal‘ runterladen oder streamen, die DVDs, BluRays, Merchandising-Artikel usw. werden dennoch produziert.
    Also bei dem ganzen Trara mit Schädigung und Verlust bei Produzenten und Industrie spricht meiner Meinung nach nur die blanke Geldgeilheit.

    „Wie jetzt, Steven Spielberg hat statt 30Mio USD nur noch 25Mio USD Reingewinn gemacht? Wegen den bösen Streamern und Downloadern?“ – Na hoffentlich muß er nicht nächsten Monat auf’s Sozialamt gehen, der Ärmste ;)

    Gruß^^

    Antworten
    • Phoenix meint

      12. September 2018 at 17:14

      Ja, klar, die bösen, bösen Downloader sind Schuld, dass die Filmindustrie Einbußen hat. Bloß nicht die anderen Gründe betrachten, wie zum Beispiel, dass das Fernsehen immer besser wird, die Serien in den letzten gut 15 Jahren (spätestens Battlestar Galactica 2003 war besser als Vieles im Kino) brauchen sich teilweise hinter keinem Film mehr zu verstecken. Und es gibt auch dank Netflix immer mehr gute Serien. Und Netflix wird immer stärker, die haben jetzt schon mindestens zwei Mal eigentlich fürs Kino gedachte Filme komplett übernommen, so dass die garnicht mehr ins Kino kommen (was echt schade ist, denn Andy Serkis‘ Mogli hätte ich echt gerne im Kino gesehen).

      Was die angebliche Gier der Filmstudios angeht, die 60% der Einnahmen wollen, kann ich Ihnen allerdings nicht zustimmen. Das liegt am Geschäftsmodel der Studios, die benötigen dieses Geld tatsächlich. Das Problem ist, dass auf einen wirklichen Topfilm, der richtig Geld macht, fünf oder sechs Filme kommen, die es nicht schaffen, ihre Produktionskosten wieder reinzuholen. Dieser eine Top-Film muss also die Flops mittragen, sonst geht das Studio irgendwann unter. Und es ist auch gut so, dass diese Flops produziert werden, denn einige davon sind wirklich gute Filme. Ein Beispiel dafür wäre wohl der erste Tron-Film, der für Disney an den Kinokassen ein Flop war, aber wohl in seiner historischen und technischen Bedeutung kaum zu überbieten ist (und auch wirklich kein schlechter Film ist). Der zweite Tron, na ja, lassen wir das.

      Antworten
  3. Lieber meint

    17. Juni 2017 at 13:43

    Woher weiß man eigentlich so genau wie hoch die „Einbußen“ sind. Ich war schon sehr lange nicht mehr im Kino weil die Preise einfach zu hoch sind.
    Und dabei wollen wir nicht vergessen das die erhöhten Preise häufig ihre Ursache in:
    – der Gier der Filmindustrie 60% der Einnahmen ist einfach unverschämt
    -die Nebenkosten die daraus resultieren das man sich in D befindet
    -die fehlende Konkurrenz, es gibt doch fast nur noch Kino Konzerne a la UCI
    – und der Minderwertigkeit des Euro
    Möglicherweise kommt es vor das sich potentielle Kinobesucher einen Film als Vorschau ansehen und dann merken das der Film einfach nur Schrott ist und daraufhin den Kinobesuch absagen. Meine Erfahrung im Freundeskreis zeigt aber auch das man bei einem guten Film dann doch ins Kino geht. Auch wenn man den Film kennt ist das ansehen im Kino mit dem TV Gerät, egal wie groß, einfach ein Erlebnis. Aber nur wenn der Film was taugt.
    So gesehen haben nur Produzenten minderwertiger Filme Einbußen zu befürchten und das trennt halt die Spreu vom Weizen. :)

    Antworten
    • Phil meint

      10. September 2018 at 16:24

      Nur so nebenbei.
      Es gab mal ne Studie der EU (Welche nur auf Nachfrage veröffentlicht wurde.)
      wie hoch der Schaden durch derartige „illegale Dienste“ sei.

      Dabei konnte kein Schaden festgestellt werden.

      Vielmehr ist der Rückgang der Einnahmen wohl auf legale Dienste wie Netflix und co zurückzuführen.

      Antworten
  4. Angelo S. meint

    31. Januar 2017 at 16:26

    Was für ein Unsinn. Der Artikel suggeriert, dass „nicht in jedem Fall“ eine Abmahnung kommen muss. Tatsächlich gibt es bis jetzt allerdings ÜBERHAUPT keine Abmahnungen gegen Nutzern von Share online bzw allgemein OCH. Die Behörden haben einfach auch keine Chance solche Abmahnungen zu verfassen, da die Server im Ausland stehen und der Download im Normalfall verschlüsselt von statten geht.

    Antworten
    • abmahnung.org meint

      2. Februar 2017 at 9:45

      Hallo,

      es ist bisher unklar, wo sich die Server des Anbieters befinden – sodass Abmahnungen keinesfalls ausgeschlossen werden können und von einer illegalen Nutzung des Services nur abgeraten werden kann.

      Abmahnung.org

      Antworten

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