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Shareaza: Droht eine Abmahnung für die Nutzung des Dienstes?

  • Von Jan Frederik Strasmann, LL. M.
  • Letzte Aktualisierung am: 16. September 2025
Geschätzte Lesedauer: 2 Minuten
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Der Download über Shareaza

Ob Shareaza 2.6 oder 2.7: Über das Programm können Nutzer eine Vielzahl verschiedener Daten herunterladen.
Ob Shareaza 2.6 oder 2.7: Über das Programm können Nutzer eine Vielzahl verschiedener Daten herunterladen.

Shareaza ist ohne Zweifel einer der beliebtesten Torrent-Clients des World-Wide-Webs (WWW). Er ist kostenlos und basiert auf dem Peer-to-Peer-Prinzip (P2P-Prinzip), welches schnelle Downloads und ein großes Datenangebot ermöglicht.

Wie funktioniert das umfangreiche Programm und welche Optionen bietet es seinen Kunden? In diesem Ratgeber finden Sie Tipps und Informationen zu Shareaza.

Inhalt

  • Der Download über Shareaza
    • Vier Netzwerke über einen Client: Shareaza macht’s möglich!
  • Achtung: Die Benutzung von Shareaza zum Download kann teuer werden!

Vier Netzwerke über einen Client: Shareaza macht’s möglich!

Das P2P-Prinzip läuft umso besser, je mehr Rechner Teil des Netzes sind. Begehrte Daten können so von mehreren Quellen gleichzeitig heruntergeladen werden. Viele Nutzer garantieren somit eine besonders schnelle Downloadrate sowie ein umfangreiches Angebot.

Um möglichst schnell zu bleiben, unterstützt Shareaza vier verschiedene Netze: Gnutella, Gnutella 2, BitTorrent und eDonkey 2000. Durch die schiere Masse an Usern erreicht Shareaza besonders hohe Download-Geschwindigkeiten.

Die Shareaza-Software ermöglicht es zudem, ein und dieselbe Datei aus verschiedenen Netzwerken zusammensetzen zu lassen und diese Teilstücke zeitgleich herunterzuladen. Auf diesem Weg wird die Effizienz von Shareaza um ein weiteres optimiert.

Die erste quelloffene Version der Software ist Shareaza 2.0.0. Doch erst die späteren Versionen bieten den vollen Zugriff auf alle vier Netzwerke.

Diese Optionen bietet Shareaza

Die Software ist grundsätzlich für die Anwendung auf Windows optimiert. Doch auch Linux-Nutzer können Shareaza mithilfe eines Tools (Wine) auf ihrem Betriebssystem ausführen.

Windows entsprechend können Sie Shareaza für die 64-Bit oder die 32-Bit-Version erhalten.

Mithilfe eines Plugins können Sie Shareaza direkt in Ihrem Browser – etwa Firefox oder Chrome – einbinden. So übernimmt die Software alle anfallenden Download-Aufgaben und fungiert gewissermaßen als Manager.

Vorsicht: Auch Abmahnanwälte nutzen Shareaza.
Vorsicht: Auch Abmahnanwälte nutzen Shareaza.

Wie die meisten Filesharing-Programme unterstützt Shareaza den zeitgleichen Up- oder Download verschiedener Torrents.

Durch die Aktivierung eines „Power-Modus“ können Nutzer sehr viele Anpassungen und Einstellungen für ihre Downloads vornehmen. Diese Option kann für P2P-Neulinge jedoch unübersichtlich erscheinen.

Achtung: Die Benutzung von Shareaza zum Download kann teuer werden!

So widersprüchlich dies klingen mag: Abmahnanwälte nutzen die Shareaza-Software ebenfalls. Da der Quellcode des Clients offen liegt, können Abmahnfirmen mithilfe einer leicht abgewandelten Software auf Shareaza-Basis Urheberrechtsverletzungen aufspüren.

Dies bewerkstelligen sie auf zwei Wegen: Zum einen suchen sie nach urheberrechtlich geschützten Dateien und vermerken die IP-Adressen der Anbieter. Des Weiteren stellen sie selbst Torrents her, welche angeblich begehrte Daten enthalten. Diese Fake-Dateien fungieren als Köder und führen die Anwälte über Shareaza zu den Adressen der User.

Die Nutzung von Filesharing-Diensten ist nicht per se verboten. Allerdings dürfen Nutzer über die Clients nur Daten tauschen, welche nicht urheberrechtlich geschützt sind. Lockende Gratisangebote auf Shareaza sollten daher mit äußerster Vorsicht behandelt werden. Ein unüberlegter Download kann schnell zur Abmahnung führen.
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Über den Autor

Jan Frederik Strasmann (Rechtsanwalt.)
Jan Frederik Strasmann, LL. M.

Jan Frederik Strasmann studierte an der Universität Bremen. Nach seinem Referendariat am OLG Celle erwarb er seinen Master of Laws (LL. M.) in Dublin. Seit 2014 ist er als Rechtsanwalt zugelassen. Seine Schwerpunkte liegen insbesondere in den Bereichen Verbraucher-, Wettbewerbs- und IT-Recht.

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