Komfortables und schnelles Filesharing mit einem Klick

Sogenannte One-Click-Hoster ermöglichen sowohl ohne Anmeldung aber auch mit Registrierung eine Form des Datenaustausches, von dem theoretisch jeder Nutzer im Internet Gebrauch machen kann. Über die Webseiten der Anbieter können Personen so leicht Daten online lagern und entsprechende Links zum Download an andere verteilen.
Der vorliegende Ratgeber dreht sich um eine zentrale Frage: Kann die Interaktion mit einem One-Click-Hoster eine Abmahnung zur Folge haben? Zur Beleuchtung dieses Sachverhalts wird sowohl die Seite des Uploaders als auch die derjenigen betrachtet, welche sich ohne böse Vorahnung Dateien bei solchen Diensten herunterladen.
Inhalt
Urheberrecht gilt auch beim One-Click-Hoster
Grundsätzlich gelten bei der Verwendung eines One-Click-Hosters (wird teilweise auch als 1-Klick-Hoster bezeichnet) keine anderen Gesetze als im Rest des Internets. Das bedeutet: Daten, die urheberrechtlich geschützt sind, dürfen nicht ohne Zustimmung des Urhebers veröffentlicht oder in irgendeiner Form geteilt werden.
Die Perspektive des Downloaders
- Urheberrechtlich geschützte Dateien werden bei einem Download vervielfältigt. Ohne Zustimmung des Urhebers ist das Herunterladen also illegal.
- Geltende Rechtsprechung hat dafür gesorgt, dass auch Downloader in der Verantwortung stehen, prüfen zu müssen, ob die angebotenen Dateien illegal veröffentlicht werden.
- Stellt sich heraus, dass der Download ohne Berechtigung angeboten wird, darf dieser nicht genutzt werden. Andernfalls kommt es zum Urheberrechtsverstoß, der eine kostspielige Abmahnung zur Folge haben kann.
Uploadern drohen besonders harte Strafen
Uploader, die ohne Zustimmung von Urhebern Daten veröffentlichen, tun dies in der Regel bewusst. Auch aus diesem Grund können solche Personen besonders hohe Strafen ereilen. Das erst recht für diejenigen, welche illegale Streaming– und Downloadportale selbst betreiben und so vielen unrechtmäßigen Uploads ein zu Hause bieten.
Handlungsempfehlungen zum One-Click-Hoster
Suchen Sie sich einen One-Click-Hoster aus einer Liste im Internet oder durch Empfehlungen im Freundeskreis aus, sollten sie diesen in puncto Downloads nur mit Vorsicht nutzen. Und natürlich dürfen Sie nur Dateien hochladen und veröffentlichen, an denen Sie die Rechte besitzen. Folgen Sie dieser Vorgabe, schützt Sie das in jedem Fall vor unnötigen Abmahnungen mit unangenehmen Unterlassungserklärungen.
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