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Uploaded.net: Sharehoster mit ungewisser Zukunft

Von Abmahnung.org, letzte Aktualisierung am: 11. Januar 2023

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Die Nutzung von Uploaded.net kann illegal sein

Ob kostenloses Uploaded oder via Premium: Ein Download funktioniert immer ohne Anmeldung.
Ob kostenloses Uploaded oder via Premium: Ein Download funktioniert immer ohne Anmeldung.

Sharehoster, auch Filehoster oder One-Click-Hoster genannt, erfreuen sich weiterhin  großer Beliebtheit. Das hat zum einem damit zu tun, dass immer mehr Internetnutzer Cloud-Dienste und Onlinespeicher-Angebote nutzen, um Daten zu teilen. Zum anderen spielt die Möglichkeit der anonymen Weitergabe der Daten ebenfalls eine Rolle. Uploaded.net ist in Deutschland wohl einer der bekanntesten Sharehoster.

Doch ist die Nutzung von Uploaded auch legal? Wie sieht die rechtliche Lage aus, wenn Nutzer Serien oder Filme via Uploaded teilen oder herunterladen? Diese und weitere Fragen zum Filehoster erläutert der nachfolgende Ratgeber.

Inhalt

  • Die Nutzung von Uploaded.net kann illegal sein
  • Wie funktionieren über Uploaded Download-Links?
    • Abmahnung bei Uploaded.net: Ist das wahrscheinlich?

Wie funktionieren über Uploaded Download-Links?

Über Filehosting- bzw. Sharehosting-Anbieter wie Uploaded oder ähnliche Seiten können Nutzer Dateien relativ einfach hochladen und mit anderen teilen. Sharehosting bedeutet übersetzt in etwa, dass der Anbieter die Dateien zum Teilen (share) beherbergt (hosting).

Filme bei Uploaded: Über eine Suchmaschine lassen sich Links oft leicht finden.
Filme bei Uploaded: Über eine Suchmaschine lassen sich Links oft leicht finden.

Bei Uploaded.net finden sich sowohl kostenlose Angebote, bei denen das Datenvolumen sowie die Geschwindigkeit für Downloads gedrosselt sind, als auch Premium-Varianten, die je nach Laufzeit unterschiedlich viel kosten. Registrieren müssen sich jedoch alle Nutzer, die etwas hochladen möchten. Ein Download funktioniert hingegen auch ohne Anmeldung.

Werden Dateien hochgeladen, generiert Uploaded.net einen Link. Dieser kann dann mit anderen geteilt werden, sodass sich die Inhalte auf diesem Wege verbreiten. Um als kostenloser Nutzer oder via Premium einen Download über Uploaded zu beginnen, muss lediglich der bereitgestellte Link angeklickt werden. Daher kommt auch die Bezeichnung „One-Click-Hoster“.

Da Nutzer oft auch Serien, Filme oder Musik als Download über Uploaded anbieten, ist es nicht selten, dass Verweise zu Uploaded.net auf Linkseiten oder in Foren zu finden sind. Wer so über Uploaded Filme per Link einer großen Anzahl von Nutzern zur Verfügung stellt, begeht in der Regel eine Urheberrechtsverletzung.

Abmahnung bei Uploaded.net: Ist das wahrscheinlich?

An sich ist die Nutzung eines Sharehosters wie Uploaded in Deutschland nicht untersagt. Werden Inhalte hochgeladen und geteilt, zu denen Nutzer die Rechte besitzen, oder welche frei verfügbar sind, sollte es in der Regel keine Probleme geben.

Nicht nur das Hochladen von geschützten Inhalten ist gemäß den Geschäftsbedingungen von Uploaded untersagt. Downloads von illegalen Inhalten können ebenfalls eine Abmahnung bedeuten. Auch wenn die Daten nicht angemeldeter Nutzer bei einem Musik-, Film- oder Serien-Download über Uploaded eher schwer zu ermitteln sind, kann es durchaus rechtliche Konsequenzen mit sich bringen

Eine illegale Nutzung von Uploaded über Download-Seiten kann eine Abmahnung bedeuten.
Eine illegale Nutzung von Uploaded über Download-Seiten kann eine Abmahnung bedeuten.

Schwierig wird es wie gesagt, wenn über die Uploaded-Seiten Filme, Serien, Musik oder andere geschützte Werke im großen Stil geteilt werden. Erhalten die Behörden die Nutzerdaten von den Anbietern, ist für diese Verwendung von Uploaded durchaus eine Abmahnung möglich. Zumal der Anbieter Prämien für viele Klicks bietet und damit durchaus auch eine kommerzielle Nutzung angenommen werden kann.

Zukünftig könnte es weitere Schwierigkeiten für eine solche Nutzung von Upladed.net geben, nämlich dann, wenn entschieden wird, dass der Anbieter bei Urheberrechtsverletzungen schadenersatzpflichtig ist. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat im September 2018 die Entscheidung über eine Schadensersatzklage der GEMA, mehrerer Verlage und Filmverleiher an den Europäischen Gerichtshof (EuGH) weitergegeben.

Der Beschluss durch den BGH wird wie folgt begründet:

Das Berufungsgericht hat die Beklagte (nur) als Störerin zur Unterlassung verurteilt; die Anträge auf Auskunftserteilung und Feststellung der Schadensersatzpflicht hat das Berufungsgericht abgewiesen. Das Berufungsgericht hat angenommen, die Beklagte sei weder Täterin noch Teilnehmerin der Urheberrechtsverletzungen. Die Beklagte habe die Werke nicht selbst öffentlich gemäß §19a UrhG* zugänglich gemacht. 

Der EuGH soll nun klären, ob die Sharehoster für die Verwendung der Dienste durch ihre Nutzer und somit für begangene Urheberrechtsverletzungen verantwortlich sind. Sollte das geschehen, sind Schadensersatzforderungen gegen Uploaded möglich.

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Uploaded.net: Sharehoster mit ungewisser Zukunft
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