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Störung des Betriebsfriedens: Droht eine Abmahnung?

  • Von Sascha Münch
  • Letzte Aktualisierung am: 26. November 2024
Geschätzte Lesedauer: 4 Minuten
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Arbeitsrechtliche Abmahnung wegen Schädigung des Betriebsklimas

Eine Abmahnung wegen Störung des Betriebsfriedens ist zwar selten, kann aber vorkommen.
Eine Abmahnung wegen Störung des Betriebsfriedens ist zwar selten, kann aber vorkommen.

Entscheidungen, die von den Chefs getroffen werden, finden nicht immer bei jedem Mitarbeiter Anklang. Es ist jedoch Vorsicht geboten, wenn es um Äußerungen über den Arbeitgeber im Beisein von Arbeitskollegen geht.

Denn hier kann es sofort zu einer Kündigung kommen und das nicht ohne Grund. Die Störung des Betriebsfriedens ist nicht nur ein häufiger Anlass für eine Abmahnung, sondern auch für eine verhaltensbedingte Kündigung.

Häufig enthalten diese Abmahnungen Vorwürfe, dass der betroffene Arbeitnehmer abfällige Bemerkungen geäußert und damit das Ansehen des Vorgesetzten gefährdet hat. Eine Abmahnung wegen Störung des Betriebsfriedens signalisiert, dass ein Zweifel an der Kompetenz des Vorgesetzten besteht und Entscheidungen vom Arbeitgeber in der Öffentlichkeit kritisiert werden. Aber wann ist solch eine Abmahnung gerechtfertigt?

FAQ: Störung des Betriebsfriedens

Wann handelt es sich um eine Störung des Betriebsfriedens?

Verhalten sich Arbeitnehmer so, dass das Betriebsklima nachthaltig gestört wird, kann das als Störung des Betriebsfriedens gewertet werden und zur Kündigung führen. Überzogene Kritik am Arbeitgeber oder den Vorgesetzen, Geheimnisverrat, kriminelles Verhalten am Arbeitsplatz oder die Gefährdung anderen können als solches Verhalten gelten.

Droht eine Abmahnung bei Störung des Betriebsfriedens?

Ja. Die Störung des Betriebsfriedens kann eine verhaltensbasierte Abmahnung begründen. Was eine solche Abmahnung an den Arbeitnehmer beinhalten muss, haben wir hier für Sie zusammengefasst.

Wie kann eine solche Abmahnung aussehen?

Auch eine Abmahnung im Arbeitsrecht, die wegen der Störung des Betriebsfriedens ausgesprochen wird, sollte in schriftlicher Form erfolgen. Wie die Formulierung eines solchen Schreibens aussehen kann, zeigt das kostenlose Muster hier. Dieses steht zum Herunterladen zur Verfügung.

Inhalt

  • Arbeitsrechtliche Abmahnung wegen Schädigung des Betriebsklimas
  • FAQ: Störung des Betriebsfriedens
  • Wie wichtig ist ein gutes Betriebsklima?
    • Muster einer Abmahnung wegen Störung des Betriebsfriedens
    • Richtige Reaktion der Betroffenen

Wie wichtig ist ein gutes Betriebsklima?

Der Erfolg eines Unternehmens wird vorausgesetzt durch ein gutes Betriebsklima. Dieses kann mit einer Störung des Betriebsfriedens nicht aufrechterhalten werden. Das Lästern über Vorgesetzte, Arbeitgeber oder andere Mitarbeiter kann laut Arbeitsrecht durchaus fatale Folgen haben. Denn die Störung des Betriebsfriedens entsteht häufiger, als manch einer denkt. Schnell ist eine Äußerung gefallen, die beim Chef nicht gut ankommt.

Ist Kritik an Entscheidungen vorhanden, sollte daher grundsätzlich das Gespräch mit dem Arbeitgeber gesucht werden.

Muster einer Abmahnung wegen Störung des Betriebsfriedens

Haben Sie aufgrund einer Störung des Betriebsfriedens eine Abmahnung erhalten, sollten Sie sich an einen Anwalt wenden.
Haben Sie aufgrund einer Störung des Betriebsfriedens eine Abmahnung erhalten, sollten Sie sich an einen Anwalt wenden.

Erhält ein Arbeitnehmer eine Abmahnung wegen Störung des Betriebsfriedens, muss diese keiner bestimmten Form entsprechen, um gültig zu sein. Vielmehr ist auf einen exakten Inhalt zu achten.

Das Verhalten, welches in der Abmahnung beanstandet wird, muss detailliert beschrieben sein. Damit soll der Arbeitnehmer konkret auf sein Fehlverhalten hingewiesen werden, das die Störung des Betriebsfriedens zur Folge hatte.

Der Hinweis auf ein vertragsgerechtes Verhalten sollte bei einer Abmahnung zum Betriebsfrieden ebenfalls enthalten sein. Der Vorfall, welcher Grund für eine Abmahnung ist, muss zudem detailliert beschrieben werden mit Art, Ort und Zeit. Allgemeine Hinweise, wie Unzuverlässigkeit, fehlende Arbeitsbereitschaft, unangemessenes Verhalten usw. reichen hierbei nicht aus.

Sehr geehrte(r) Frau/Herr…,

der Erfolg eines Unternehmens hängt im großen Maße von einem friedlichen Innenleben des Betriebs ab. Gemäß Ihres Arbeitsvertrags haben Sie zu diesem Betriebsfrieden beizutragen, beziehungsweise diesen nicht zu stören. Mit Bedauern mussten wir feststellen, dass Sie diesem Punkt nicht nachgekommen sind.

Am (Datum und Zeit) haben Sie von Ihrem Kollegen (Name des Kollegen) den Arbeitsauftrag erhalten, sich um die Beantwortung der Betriebsmails zu kümmern, da diese an jenem Tage in Ihren Arbeitsbereich fiel. Daraufhin sind Sie zu dem Kollegen (Name des Kollegen) und der Kollegin (Name der Kollegin) gegangen und haben sich über die „Unfähigkeit“ des Kollegen (Name des Kollegen) beschwert.

Ein solches Verhalten ist dem Betriebsfrieden und einer konstruktiven Lösungssuche nicht förderlich. Haben Sie eine Beschwerde, sind Sie grundsätzlich dazu angehalten, diese mit der betroffenen Person direkt zu klären oder das Gespräch mit dem Vorgesetzten zu suchen.

Ein solches Verhalten missbilligen wir und fordern Sie dazu auf, in Zukunft Sorge zu tragen, dass sich ein solcher Vorfall nicht wiederholt. Andernfalls sind wir dazu angehalten, arbeitsrechtliche Konsequenzen bis hin zu einer fristlosen Kündigung einzuleiten.

Eine Durchschrift der Abmahnung legen wir Ihrer Personalakte bei.

Mit freundlichen Grüßen

Ort, Datum, Unterschrift Arbeitgeber

Bestätigung des Arbeitnehmers:

Die Abmahnung habe ich erhalten.

Ort, Datum, Unterschrift Arbeitnehmer

Jetzt die Muster-Abmahnung kostenlos herunterladen!

Muster: Abmahnung wegen Störung des Betriebsfriedens (.doc)
Muster: Abmahnung wegen Störung des Betriebsfriedens (.pdf)

Richtige Reaktion der Betroffenen

Abmahnung: Der Betriebsfrieden ist wichtig für ein funktionierendes Unternehmen und wird bei Nichtbeachtung bestraft.
Abmahnung: Der Betriebsfrieden ist wichtig für ein funktionierendes Unternehmen und wird bei Nichtbeachtung bestraft.

Ist es durch einen einmaligen Fall zu einer Abmahnung aufgrund der Störung des Betriebsfriedens gekommen, kann mit einer erstgemeinten Entschuldigung bei der betreffenden Person der Frieden wiederhergestellt werden.

Eine überstürzte Stellungnahme ist zu unterlassen. Der Erhalt der Abmahnung sollte allerdings seitens des Arbeitnehmers durch Unterschreiben quittiert werden.

Laut Arbeitsrecht steht es dem Arbeitnehmer zu, eine schriftliche Gegendarstellung zu schreiben. Schließlich ist die Abmahnung auch in der Personalakte zu finden. Die Stellungsnahme sollte jedoch zusammen mit einem Rechtsanwalt für Arbeitsrecht verfasst werden, damit das Schreiben auch rechtlich nicht gegen den betroffenen Mitarbeiter verwendet werden kann.

Eventuell sind Zeugen im Betrieb vorhanden, die belegen können, dass der Grund für die Abmahnung nicht vorhanden ist und somit laut Arbeitsrecht ein Abmahnschreiben nicht gerechtfertigt ist. Weiterhin kann dann die Entfernung der Abmahnung aus der Akte verlangt werden. Bei schwerwiegenden Fällen ist der Weg zum Gericht allerdings meist unumgänglich.

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Über den Autor

Sascha Münch (Rechtsanwalt)
Sascha Münch

Sascha Münch studierte Jura an der Universität Bremen und absolvierte sein Referendariat am OLG Celle. Seine Zulassung als Rechtsanwalt erhielt er 2013. 2019 folgte die Bestellung zum Notar (seit 2021 Notar a. D.). Seither befasst er sich insbesondere u. a. mit den Bereichen Verbraucher-, Vertrags- und Arbeitsrecht.

Kommentare

  1. Jan L meint

    25. Februar 2022 at 15:14

    Wenn ein Vorgesätzter statt 40 nur 3 MA einteilt
    An40 Stationen die nur Er anhalten kann.
    Die Gesundheit der MA.auf Spiel sätzt, Nerven und Übelkeit hervoruft.
    Anschließend ein QS- Mann schickt der zusätzlich über Qallität schimpft.
    Diese Verhalten finde ich sehr offensichtlich.
    Seit froh das Ihr nicht dabei wart.
    Hat nun der Betriebsfrieden für den kleinen Werker entschieden?
    Passt auf Eure Gesundheit auf. Jan

    Antworten
  2. Manuel meint

    28. Februar 2019 at 1:23

    Interessante Perspektive. So habe ich das noch nie gesehen.

    Bisher war meine Erfahrung eher so, dass das Betriebsklima durch das Führungspersonal so beschädigt wurde, dass die einzig erträglich-machende Handlung das Teilen mit den Mitmenschen um einen herum war. Und die Angst vor dem Jobverlust und noch viel mehr die vor der Cholerik eines weißen Mannes sorgte dafür, dass niemand es schaffte das heiße Eisen des sozialen Konfliktes anzusprechen und zu vertreten.

    Aber schön, dass sie auch an die andere Seite denken. ;) Die trifft ja schließlich die Budget-Entscheidungen. Verzeihen sie bitte den Zynismus. Manche Umstände dieser Welt sind ohne ihn nur schwerlich zu ertragen.

    Antworten
    • Kerstin meint

      20. November 2020 at 10:18

      Äusserst richtig.
      Trifft vollumfänglich auf meinen Arbeitgeber zu, aber die führen mit Härte, erlauben sich selbst Lästereien und leben offensichtlich in einer Blase.

      Antworten
  3. Ute meint

    26. Februar 2019 at 12:00

    Kann mein Arbeitgeber bzw. Vorgesetzter mich zwingen den Namen eines Kollegen zu nennen, der sich abwertend über eine Arbeitsanweisung geäußert hat? Oder kann er mir bei Weigerung kündigen?

    Antworten
    • abmahnung.org meint

      28. Februar 2019 at 12:47

      Hallo Ute,
      wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben. Wenden Sie sich daher für eine Einschätzung an einen Anwalt für Arbeitsrecht.

      Ihr Team von abmahnung.org

      Antworten
  4. marion meint

    13. Februar 2019 at 13:00

    Hallo,
    meine Tochter ist in der Ausbildung zur Krankenschwester. In ihrer Klasse ist eine Mitschülerin die viel gelästert hat, auch über sie. Meine Tochter hat einem Aushilfslehrer auf die Misstände aufmerksam gemacht und auch die Schulleitung um ein Gespräch gebeten. In dem Gespräch ist die Mitschülerin verbal ausgeglitten und handgreiflich gegenüber meiner Tochter geworden, im Beisam der Geschäftsleitung und der Schulleitung. Nach der Attacke ist meine Tochter auch laut geworden. Nun hat meine Tochter eine Abmahnung bekommen , mit der Begründung das sie sich bei der Schulleitung wegen privaten Lästereien beschwert hat. Die andere Mitschülerin bekam keine Abmahnung. Ist dies rechtens?
    l.g.

    Antworten
    • abmahnung.org meint

      15. Februar 2019 at 17:09

      Hallo Marion,
      wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben. Wenden Sie sich daher für eine Einschätzung an einen Anwalt für Arbeitsrecht.

      Ihr Team von abmahnung.org

      Antworten
  5. Verena F. meint

    1. Februar 2016 at 16:10

    Sind die Abmahnungen gerichtserprobt?

    Antworten
    • abmahnung.org meint

      8. Februar 2016 at 11:29

      Hallo Verena,

      unsere Muster richten sich nach den gesetzlichen Vorgaben.

      Abmahnung.org

      Antworten

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