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Silver Linings: Eine Abmahnung von Sasse & Partner folgt dem Download

Von Abmahnung.org, letzte Aktualisierung am: 24. Mai 2022

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So reagieren Sie richtig auf eine Abmahnung wegen „Silver Linings“

Haben Sie wegen "Silver Linings" eine Abmahnung erhalten?
Haben Sie wegen „Silver Linings“ eine Abmahnung erhalten?

Der Film „Silver Linings“ (original: „Silver Linings Playbook“) erreichte die deutschen Kinos im Jahr 2012. Bis heute erfreut sich die dramatische Komödie jedoch großer Beliebtheit. So überrascht es nicht, dass sehr viele Tauschbörsen im Internet das Filmmaterial zum kostenlosen Download anbieten.

Wer bei dem verführerischen Angebot schwach wird und „Silver Linings“ herunterlädt, muss allerdings mit einer Abmahnung wegen Filesharings rechnen.

Inhalt

  • So reagieren Sie richtig auf eine Abmahnung wegen „Silver Linings“
    • Wer versendet im Falle von „Silver Linings“ Abmahnungen?
    • Darauf stützt sich die Abmahnung von Sasse & Partner
  • Bei einer Abmahnung wegen „Silver Linings“ kann ein Anwalt weiterhelfen

Wer versendet im Falle von „Silver Linings“ Abmahnungen?

Die Senator Film Verleih GmbH besitzt an dem Filmmaterial von „Silver Linings“ in Deutschland Rechte. Dies ermächtigt die GmbH dazu, Urheberrechtsverletzungen abzumahnen. Die Rechtsanwälte der Kanzlei Sasse & Partner wickeln in der Regel die Abmahnung für die Senator Film Verleih GmbH ab.

Neben der Unterzeichnung einer strafbewährten Unterlassungserklärung fordern die Rechtsanwälte meist einen pauschalen Entschädigungsbetrag von 800 Euro.

Darin enthalten sind die Anwaltskosten, die durch die IP-Rückverfolgung entstandenen Gebühren und ein Schadensersatz für das illegale Filesharing.

Darauf stützt sich die Abmahnung von Sasse & Partner

Eine Abmahnung droht, wenn "Silver Linings" von Familienmitgliedern oder Mitbewohnern geteilt wurde.
Eine Abmahnung droht, wenn „Silver Linings“ von Familienmitgliedern oder Mitbewohnern geteilt wurde.

Laden Sie das Filmmaterial „Silver Linings“ per Filesharing aus dem Internet herunter, tragen Sie aktiv zur Verbreitung der urheberrechtlich geschützten Daten bei.

Bei einem Peer-to-Peer-Netzwerk ist ein Download nämlich stets mit einem zeitgleichen Upload verbunden.

Es ist daher nicht möglich, die entsprechenden Dateien einfach nur herunterzuladen.

Anders stellt sich der Fall beim Streaming dar. Hier werden nur Teile des Datenpakets zeitweilig auf dem Arbeitsspeicher eines Computers gespeichert. Nutzer von Streaming-Diensten bewegen sich aktuell in einer rechtlichen Grauzone.

Bei einer Abmahnung wegen „Silver Linings“ kann ein Anwalt weiterhelfen

Haben Sie wegen eines Downloads des Films „Silver Linings“ eine Abmahnung der Kanzlei Sasse & Partner erhalten, ist die Zuhilfenahme eines versierten Anwalts anzuraten.

Dieser kann nicht nur prüfen, ob die Abmahnung grundsätzlich allen formalen Anforderungen genügt, er kann auch die Formulierung der Unterlassungserklärung anpassen und unter Umständen sogar die Höhe des Schadensersatzes mindern.

Es lohnt sich auch dann, einen Anwalt zur Hilfe zu nehmen, wenn Sie den Verstoß nicht begangen haben. Die Bestimmungen zur Störerhaftung sind nämlich nicht immer durchsichtig.
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