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Widerspruch gegen den Sasse-und-Partner-Mahnbescheid einlegen?

  • Von Jan Frederik Strasmann, LL. M.
  • Letzte Aktualisierung am: 26. November 2024
Geschätzte Lesedauer: 2 Minuten
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Sie können sich gegen gerichtliche Mahnbescheide wehren

Von Sasse und Partner kommt ein Mahnbescheid, wenn Sie die vorherige Abmahnung ignorieren.
Von Sasse und Partner kommt ein Mahnbescheid, wenn Sie die vorherige Abmahnung ignorieren.

Das Tauschen von urheberrechtlich geschützten Inhalten im Internet – auch als illegales Filesharing bezeichnet – ist in Deutschland nicht erlaubt und daher strafbar. Rechtsanwälte haben es sich deshalb zur Aufgabe gemacht, diesen Verletzungen im Auftrag der Rechteinhaber nachzugehen.

Mit Hilfe spezieller Anti-Piracy-Programme und in Zusammenarbeit mit Internetdienstleistern erhalten sie schnell die zur Identifizierung nötige IP-Adresse.

Mit dieser findet sich auch der Anschlussinhaber über den Provider zügig. Ihm wird anschließend eine Abmahnung häufig inklusive zu unterzeichnender strafbewährter Unterlassungserklärung zugeschickt.

Inhalt

  • Sie können sich gegen gerichtliche Mahnbescheide wehren
    • Wann das illegale Filesharing verjährt
    • Wie Sie Widerspruch gegen den Sasse-und-Partner-Mahnbescheid einlegen

Wer Abmahnungen ignoriert und zum Beispiel der Zahlungsaufforderung nicht nachkommt, muss zum Beispiel von Sasse und Partner einen gerichtlichen Mahnbescheid erwarten. Mit diesem versucht die Kanzlei, die angemahnten Forderungen einzutreiben – und zwar noch bevor die Verjährungsfrist eintritt.

Wann das illegale Filesharing verjährt

Ein Anwalt hat nicht unbegrenzt Zeit, die Rechte seines Mandanten (zum Beispiel Schadensersatz) vor Gericht durchzusetzen. So sieht es unter anderem das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) vor. Es bleiben laut Regelverjährung hierzu drei Jahre lang Zeit (§ 195 BGB). In manchen Fällen sind auch zehn Jahre möglich.

Verschicken Sasse und Partner einen Mahnbescheid, kann das die Verjährung hemmen. Dafür muss er jedoch bestimmten Anforderungen entsprechen. Das Amtsgericht Frankfurt hat in einem Urteil (32 C 2305/14 (84)) hierzu festgehalten, dass zwingend folgende Angaben enthalten sein müssen:

  • eindeutiger Lebenssachverhalt
  • Tatzeit
  • Verletzungshandlung
  • Betrag, der unterscheidet zwischen Schadensersatzforderungen und Rechtsanwaltskosten
  • Aktenzeichen

Und wann beginnt die Verjährungsfrist nun zu laufen? Das BGB weist darauf hin, dass das Jahr ausschlaggebend ist, in dem der Anspruch entstanden ist und der Rechteinhaber ohne grobe Fahrlässigkeit Kenntnis von den Anspruch begründenden Umständen sowie dem Urheberrechtsverletzer erlangen müsste.

Teilten Sie ein urheberrechtlich geschütztes Werk im Februar 2011, begann die Verjährungsfrist am Ende dieses Jahres. Sie wäre im Rahmen der Regelverjährung und ohne weitere Hemmnis am 31.12.2014 abgelaufen.

Wie Sie Widerspruch gegen den Sasse-und-Partner-Mahnbescheid einlegen

Gegen den Sasse-Mahnbescheid können Sie Widerspruch einreichen. Ein Gerichtsverfahren bleibt unter Umständen erspart.
Gegen den Sasse-Mahnbescheid können Sie Widerspruch einreichen. Ein Gerichtsverfahren bleibt unter Umständen erspart.

Hat die Kanzlei Sasse und Partner Ihnen einen Mahnbescheid zugeschickt, bleiben Ihnen ab dem Zeitpunkt der Zustellung zwei Wochen Zeit, um diesem zu widersprechen.

Sie sind nicht verpflichtet für Ihr Handeln einen Grund anzugeben. Ist die Beanstandung erfolgreich, kann die Kanzlei Ihren Anspruch nicht vollstrecken.

Sind die Rechtsanwälte von Sasse und Partner in der Lage, ihren Anspruch zu begründen, kommt es zur Klage. Und das kann teuer werden.

Vor diesem Hintergrund ist es ratsam, vor der Widerspruchs-Entscheidung auf die Hilfe eines erfahrenen Rechtsanwaltes zurückzugreifen. Er weiß um die Erfolgsaussichten und berät Abgemahnte darüber hinaus ebenfalls zu allen weiteren aufkommenden Fragen.

Achtung: Die Hilfe von einem Anwalt bei einem Sasse-und-Partner-Mahnbescheid ist auch deshalb häufig nötig, da er laut § 167 Zivilprozessordnung unter bestimmten Umständen auch bei späterer Zustellung (länger als drei Jahre) die Verjährung hemmen kann.

Sollten Sie von einem Widerspruch gegen Mahnbescheide absehen, folgt anschließend die Zusendung eines Vollstreckungsbescheids. Auch gegen diesen können Sie innerhalb einer Frist Einspruch einlegen.

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Über den Autor

Jan Frederik Strasmann (Rechtsanwalt.)
Jan Frederik Strasmann, LL. M.

Jan Frederik Strasmann studierte an der Universität Bremen. Nach seinem Referendariat am OLG Celle erwarb er seinen Master of Laws (LL. M.) in Dublin. Seit 2014 ist er als Rechtsanwalt zugelassen. Seine Schwerpunkte liegen insbesondere in den Bereichen Verbraucher-, Wettbewerbs- und IT-Recht.

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