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Man lernt nie aus: Ein illegaler Download des Films kann teuer werden

  • Von Jan Frederik Strasmann, LL. M.
  • Letzte Aktualisierung am: 26. November 2024
Geschätzte Lesedauer: 3 Minuten
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So reagieren Sie richtig auf eine Abmahnung wegen des Films „Man lernt nie aus“

Man lernt nie aus: Eine Abmahnung droht nach einem illegalen Download des Films.
Man lernt nie aus: Eine Abmahnung droht nach einem illegalen Download des Films.

Generationskonflikte, Startups und die Vereinbarkeit von Beruf und Familie stehen in der Komödie „Man lernt nie aus“ im Fokus.

Erfolgreiche Filme landen meist in kürzester Zeit in Filesharing-Netzwerken, wo sich internetaffine Filmenthusiasten Filmmaterial kostenlos herunterladen können.

Dabei begehen sie allerdings einen Urheberrechtsverstoß und müssen mit einer teuren Abmahnung als Folge rechnen. Wie Sie richtig auf eine Abmahnung aufgrund eines Downloads des Films „Man lernt nie aus“ reagieren, erfahren Sie im Artikel.

FAQ: Abmahnung wegen „Man lernt nie aus“

Droht Ihnen eine Abmahnung für „Man lernt nie aus“?

Laden Sie den Film „Man lernt nie aus“ über Seiten oder Plattformen zum Filesharing illegal herunterladen, begehen Sie eine Urheberrechtsverletzung. Gleiches gilt auch beim Weitergeben der Inhalte über solche Seiten. Für beides ist dann durchaus eine Abmahnung möglich.

Wer spricht eine Abmahnung bei „Man lernt nie aus“ aus?

Als Rechteinhaber kann die Warner Bros. Entertainment GmbH bei einem illegalen Download oder Teilen von „Man lernt nie aus“ eine Urheberrechtsverletzung abmahnen. In der Regel beinhaltet diese neben einer Unterlassungserklärung auch Forderungen nach Schadensersatz. Mehr zum Inhalt der Abmahnung erfahren Sie hier.

Was ist bei einer Abmahnung wegen „Man lernt nie aus“ zu tun?

Sie sollten ein solches Schreiben nicht ignorieren. Sind Sie sich unsicher, wie Sie reagieren sollten, wenden Sie sich am besten an einen Anwalt für Internetrecht. Der Anwalt kann die Forderungen prüfen und gegebenenfalls gegen die Abmahnung vorgehen.

Inhalt

  • So reagieren Sie richtig auf eine Abmahnung wegen des Films „Man lernt nie aus“
  • FAQ: Abmahnung wegen „Man lernt nie aus“
    • Wer versendet wegen „Man lernt nie aus“ Abmahnungen?
    • Diese Forderungen stellt die Kanzlei Waldorf Frommer bei einer Abmahnung wegen „Man lernt nie aus“
  • Sie wurden abgemahnt? Diese Optionen stehen Ihnen offen

Wer versendet wegen „Man lernt nie aus“ Abmahnungen?

Stellen Sie durch Filesharing urheberrechtlich geschütztes Material öffentlich zur Verfügung, verstoßen Sie gegen das deutsche Urheberrecht. Dann steht es den Rechteinhabern laut Recht zu, Sie abzumahnen.

Im Falle von „Man lernt nie aus“ verschickt meist die Anwaltskanzlei Waldorf Frommer die entsprechenden Abmahnschreiben. Dabei handelt sie im Auftrag der Warner Bros. Entertainment GmbH.

Diese Forderungen stellt die Kanzlei Waldorf Frommer bei einer Abmahnung wegen „Man lernt nie aus“

Eine Abmahnung der Rechtsanwaltkanzlei enthält in der Regel drei Forderungen:

  • Schadensersatz für illegales Filesharing in Höhe von 700 Euro
  • Begleichung der Anwalts- und Ermittlungskosten in Höhe von 215 Euro
  • Unterzeichnung einer Unterlassungserklärung
Meist hält die beigefügte Unterlassungserklärung eine hohe Vertragsstrafe für zukünftige Verstöße fest.

Sie wurden abgemahnt? Diese Optionen stehen Ihnen offen

Eine Abmahnung wegen "Man lernt nie aus" kann teuer werden.
Eine Abmahnung wegen „Man lernt nie aus“ kann teuer werden.

Eine Abmahnung erhalten Sie, wenn urheberrechtlich geschütztes Material – etwa der Film Man lernt nie aus – von Ihrem Internetanschluss aus im World Wide Web zur Verfügung gestellt wurde.

Sie müssen den Verstoß nicht zwingend selbst begangen haben.

Den geforderten Schadensersatz müssen Sie in diesem Fall nicht bezahlen, wenn Sie Ihren Mitbewohnern gegenüber Ihrer Belehrungspflicht nachgekommen sind – dies gilt auch Ihren Kindern gegenüber. Die Anwalts- und Ermittlungskosten sind meist dennoch zu tragen.

Sie haften als Anschlussinhaber in der Regel nicht, wenn Sie Ihren Kindern illegale Downloads verbieten und keinen Grund zur Annahme haben, dass dieses Verbot missachtet wird.

Es empfiehlt sich dringend, einen versierten Anwalt zur Hilfe zu nehmen, um angemessen auf die Abmahnung zu reagieren.

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Über den Autor

Jan Frederik Strasmann (Rechtsanwalt.)
Jan Frederik Strasmann, LL. M.

Jan Frederik Strasmann studierte an der Universität Bremen. Nach seinem Referendariat am OLG Celle erwarb er seinen Master of Laws (LL. M.) in Dublin. Seit 2014 ist er als Rechtsanwalt zugelassen. Seine Schwerpunkte liegen insbesondere in den Bereichen Verbraucher-, Wettbewerbs- und IT-Recht.

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