So reagieren Sie richtig auf eine Abmahnung wegen des Films “Man lernt nie aus”
Generationskonflikte, Startups und die Vereinbarkeit von Beruf und Familie stehen in der Komödie „Man lernt nie aus“ im Fokus.
Erfolgreiche Filme landen meist in kürzester Zeit in Filesharing-Netzwerken, wo sich internetaffine Filmenthusiasten Filmmaterial kostenlos herunterladen können.
Dabei begehen sie allerdings einen Urheberrechtsverstoß und müssen mit einer teuren Abmahnung als Folge rechnen. Wie Sie richtig auf eine Abmahnung aufgrund eines Downloads des Films “Man lernt nie aus” reagieren, erfahren Sie im Artikel.
Inhalt
Wer versendet wegen „Man lernt nie aus“ Abmahnungen?
Stellen Sie durch Filesharing urheberrechtlich geschütztes Material öffentlich zur Verfügung, verstoßen Sie gegen das deutsche Urheberrecht. Dann steht es den Rechteinhabern laut Recht zu, Sie abzumahnen.
Im Falle von “Man lernt nie aus” verschickt meist die Anwaltskanzlei Waldorf Frommer die entsprechenden Abmahnschreiben. Dabei handelt sie im Auftrag der Warner Bros. Entertainment GmbH.
Diese Forderungen stellt die Kanzlei Waldorf Frommer bei einer Abmahnung wegen “Man lernt nie aus”
Eine Abmahnung der Rechtsanwaltkanzlei enthält in der Regel drei Forderungen:
- Schadensersatz für illegales Filesharing in Höhe von 700 Euro
- Begleichung der Anwalts- und Ermittlungskosten in Höhe von 215 Euro
- Unterzeichnung einer Unterlassungserklärung
Sie wurden abgemahnt? Diese Optionen stehen Ihnen offen
Eine Abmahnung erhalten Sie, wenn urheberrechtlich geschütztes Material – etwa der Film Man lernt nie aus – von Ihrem Internetanschluss aus im World Wide Web zur Verfügung gestellt wurde.
Sie müssen den Verstoß nicht zwingend selbst begangen haben.
Den geforderten Schadensersatz müssen Sie in diesem Fall nicht bezahlen, wenn Sie Ihren Mitbewohnern gegenüber Ihrer Belehrungspflicht nachgekommen sind – dies gilt auch Ihren Kindern gegenüber. Die Anwalts- und Ermittlungskosten sind meist dennoch zu tragen.
Es empfiehlt sich dringend, einen versierten Anwalt zur Hilfe zu nehmen, um angemessen auf die Abmahnung zu reagieren.
Kommentar hinterlassen