Zum Inhalt springen
Abmahnung.org
  • Abmahnung erhalten?
  • Abmahnung per E-Mail
  • Abmahnung per Post
  • Abmahnkosten
  • Einstweilige Verfügung
  • Fristen
  • Muster für eine Abmahnung
  • Unterlassungserklärung
  • Unterlassungsklage
  • Rückwirkende Abmahnung
  • Verjährung
  • Vertragsstrafe
  • Widerspruch
  • Abmahnung im Arbeitsrecht
  • Schriftliche Abmahnung
  • Mündliche Abmahnung
  • Abmahnungsgespräch
  • Abmahnungsgründe
  • Abmahnung ablehnen
  • Abmahnung entfernen lassen
  • Abmahnung unterschreiben
  • Abmahnung in der Ausbildung
  • Abmahnung Schwerbehinderter
  • Arbeitgeber abmahnen
  • Ermahnung
  • Gegendarstellung
  • Kündigung nach Abmahnung
  • Personalakte
  • Ungerechtfertigte Abmahnung
  • Videoüberwachung
  • Abmahnung im Internetrecht
  • Abmahnanwälte
  • Aktuelle Abmahnungen
  • Abmahnwelle
  • Urheberrecht für Bilder
  • eBooks
  • Facebook
  • Filesharing
  • Filme
  • Freebooting
  • GEMA
  • Musik
  • Streaming
  • Urheberrechtsverletzung
  • Verlinkung
  • WLAN in Ferienwohnungen
  • Abmahnung bei Online-Shops
  • E-Mail-Archivierung
  • Impressum
  • Markenrecht
  • Newsletter
  • Spam
  • Stadtplan
  • Ticketverkauf auf Ebay
  • Werberecht
  • Wettbewerbsrecht
  • Abmahnung im Mietrecht
  • Makler abmahnen
  • Mieter abmahnen
  • Vermieter abmahnen
  • Fehlende Treppenhausreinigung
  • Hausordnung missachtet
  • Mietrückstand
  • Ruhestörung
  • Störung des Hausfriedens
  • Unerlaubter Hundehaltung
  • Empfehlenswerte Anwälte und Kanzleien bei Abmahnungen
Abmahnung.org
  • abmahnung.org
  • Online-Shop
  • Impressum
  • Impressum für den Verein

Impressum für den Verein: Infos & Muster

  • Von Jan Frederik Strasmann, LL. M.
  • Letzte Aktualisierung am: 26. November 2024
Geschätzte Lesedauer: 4 Minuten
Twitter Facebook Pinterest Kommentare

Ein Impressum auf der Vereinshomepage ist verpflichtend

Ohne Impressum kommt ein Sportverein im Internet nicht aus.
Ohne Impressum kommt ein Sportverein im Internet nicht aus.

Durch § 5 Telemediengesetz (TMG) müssen sogenannte Diensteanbieter, welche für geschäftsmäßige Telemedien verantwortlich sind, die Impressumspflicht beachten. Dies betrifft nach Schätzungen von Experten etwa 90 Prozent aller Webseiten und Blogs. Folglich ist ein Impressum auch für Vereine verpflichtend, die einen Internetauftritt besitzen.

Doch was muss ein Verein in sein Impressum hineinschreiben? Mit dieser Frage beschäftigt sich der nachfolgende Ratgeber genauer. Hier erfahren Sie, welche Pflichtangaben in keinem Fall fehlen dürfen sowie was bei der Implementierung in die jeweilige Homepage zu beachten ist. Weiterhin erhalten Sie hier einige praktische Tipps und können zum Impressum für Vereine ein Muster herunterladen.

Inhalt

  • Ein Impressum auf der Vereinshomepage ist verpflichtend
  • Beim Impressum zum Verein sind Inhalte und Form vorgegeben
    • Ein fehlerhaftes Impressum vom Verein hat rechtliche Konsequenzen
    • Praktische Tipps für das Impressum zum Verein
    • Impressum für einen Verein: Muster herunterladen

Beim Impressum zum Verein sind Inhalte und Form vorgegeben

Die Impressumspflicht, der ein Verein ebenso wie eine GmbH oder ein Onlineshop nachkommen muss, hat einen einfachen Zweck. Verbraucher und Mitbewerber sollen die Möglichkeit besitzen, Auskünfte in Bezug auf Identität und Bonität eines Anbieters einholen zu können. Dazu benötigen sie bestimmte Daten, die auch ein Impressum zu einem Verein enthalten muss.

Doch selbst das umfangreichste Impressum eines Vereins hilft nichts, wenn es nicht leicht auffindbar auf dessen Internetseite platziert wird. Es gilt der Grundsatz: Nutzer sollten nicht mehr als einen oder höchsten zwei Klicks benötigen, um zu diesem zu gelangen. Entsprechend hat sich, auch beim Impressum zu einem Verein, eine direkte Verlinkung auf der Startseite etabliert. Diese gilt als angemessen.

Dass ein Impressum bei einem Verein Pflicht ist, liegt daran, dass dieser als sogenannte juristische Person eingestuft wird. Das hat zur Folge, dass dieser unter dem Vereinsnamen klagen sowie verklagt werden kann. Weiterhin gilt, dass Gläubiger im Haftungsfall ausschließlich das Vereinsvermögen beanspruchen dürfen.

Impressum nicht vergessen: Ein eingetragener Verein muss dieses im Internet vorweisen.
Impressum nicht vergessen: Ein eingetragener Verein muss dieses im Internet vorweisen.

Doch was genau muss das Impressum, welches ein eingetragener Verein nutzt, nun enthalten? Folgende Daten dürfen nicht fehlen:

  • Die vollständige Anschrift des Vereins ist anzugeben.
  • Nutzer und Mitbewerber müssen verantwortliche Personen erreichen können. Folglich sind Kontaktdaten zu benennen, zu denen Telefonnummer, Faxnummer und E-Mail-Adresse gehören.
  • Rechtliche Vertretungsregelungen müssen klar aufgeführt werden. Dazu gehören Angaben der Personen, welche offiziell vertretungsbefugt sind.
  • Fehlen dürfen auch nicht die Registernummer des Vereins sowie das Registergericht, welches für diesen zuständig ist.
Vereinsseiten mit redaktionellen oder journalistischen Inhalten: Bei diesen muss darauf geachtet werden, auch einen Verantwortlichen anzugeben, der für diese Art des Contents zuständig ist. Folglich muss der vollständige Name und die Adresse der Person aufgeführt sein.

Ein fehlerhaftes Impressum vom Verein hat rechtliche Konsequenzen

Das Impressum, welches der Homepage zum Verein zu entnehmen ist, sollte sorgfältig entworfen und implementiert werden. Denn der Gesetzgeber hat fehlerhafte Impressen zur Ordnungswidrigkeit erklärt. Wer dabei unachtsam ist, kassiert schon einmal eine Geldbuße bis zu 50.000 Euro. Und im schlimmsten Fall bleibt es nicht bei dieser Sanktion.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat nämlich mit einem Urteil dafür gesorgt, dass komplett fehlende Impressen als ein Wettbewerbsverstoß zu werten sind (Az. I ZR 228/03). Folglich können Mitbewerber in solchen Fällen auf eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung zurückgreifen und Unterlassungsansprüche geltend machen. Sind Vereinsleiter davon betroffen, sind sie gut damit beraten, einen Anwalt für Wettbewerbsrecht aufzusuchen.

Komplizierter ist die Lage, wenn nur bestimmte Inhalte im Impressum fehlen. Ein Verein, der beispielsweise eine Telefonnummer auslässt, muss nicht unbedingt gleich gegen geltendes Wettbewerbsrecht verstoßen (Az. 20 U 222/03). Abgekürzte Vornamen und nicht genannte Register gelten durch vergangene Rechtsprechung jedoch in jedem Fall als ein solcher Verstoß.

Praktische Tipps für das Impressum zum Verein

Wird die Impressumspflicht von einem Verein missachtet, droht eine Abmahnung!
Wird die Impressumspflicht von einem Verein missachtet, droht eine Abmahnung!

Der Seitenbetreiber, der verantwortungs­bewusst ein Impressum für einen Verein verfasst und in die Webseite eingebunden hat, kann in der Regel zufrieden sein.

Vertrauen ist gut – aber Kontrolle ist, wie so oft, besser. Folglich helfen die folgenden praktischen Tipps dabei, eventuell noch bestehende Probleme aufzudecken:

  • Wie bereits erwähnt, sollte der Link zum Impressum einfach und schnell zu finden sein. Überprüfen Sie, ob auch unwissende Nutzer schnell genug fündig werden und nicht zu oft klicken müssen.
  • Kontrollieren Sie genau, ob alle Pflichtangaben enthalten und alle Informationen korrekt dargestellt sind. Telefonnummern müssen aktuell und Registernummern fehlerlos sein.
  • Damit die Vertretungsregelungen richtig wiedergegeben werden können, sollten die Verantwortlichen in die Vereinssatzung schauen.
  • Gibt es generelle Probleme bei der Erstellung bzw. Zusammensetzung des Impressums, können sich Betroffene an Unternehmen wenden, welche Generatoren anbieten. Die Nutzung dieser ist teilweise sogar kostenfrei, solange eine Quellenangabe genutzt wird.
Das Impressum auf einer Website, die ein Verein betreibt, kann auch mithilfe eines Anwalts für Wettbewerbsrecht erstellt werden. Dieser weiß genau, wobei rechtliche Probleme auftreten können und kann entsprechend eine kompetente Beratung bieten. Ansonsten helfen auch Muster, wie das, was Sie im nächsten Abschnitt herunterladen können!

Impressum für einen Verein: Muster herunterladen

Das Impressum, welches ein gemeinnütziger Verein ebenso benötigt wie andere eingetragene Vereine, kann unerfahrene Webmaster schon vor eine Herausforderung stellen. Dabei möchte sich nicht jeder gleich an einen Anwalt wenden, der womöglich nicht ganz billig ist. In diesem Fall helfen Muster wie das folgende.

Dabei ist jedoch drauf zu achten, dass ein Musterimpressum nicht ohne Modifikationen übernommen werden darf. Andernfalls fehlen essentielle Angaben, die stets individuell verfasst werden müssen. Auch das folgende Muster soll ausschließlich Ihrer Orientierung dienen und zeigen, wie das Impressum für einen Verein aufgebaut werden kann.

Jetzt zum Impressum für einen Verein ein Muster herunterladen!

Muster zum Impressum für einen Verein (.doc) Muster zum Impressum für einen Verein (.pdf)

1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (56 Bewertungen, Durchschnitt: 3,93 von 5)
Loading ratings...Loading...

Das könnte Sie auch interessieren:

  • Impressum
  • Impressum für Einzelunternehmen: Alle Infos
  • Impressum für Kleingewerbe: Darauf kommt es an!
  • Impressum zur Aktiengesellschaft (AG): Infos & Tipps!
  • Impressum für private Homepage
  • Impressum für Freiberufler: Auch hier gilt das Gesetz!
  • Ein Impressum ist für Selbstständige unerlässlich
  • Für Anwälte: Kanzleiprofil auf abmahnung.org
  • Impressum für Geschäftsführer: Im Netz unverzichtbar!
  • Ein Impressum als eingetragener Kaufmann nutzen

Über den Autor

Jan Frederik Strasmann (Rechtsanwalt.)
Jan Frederik Strasmann, LL. M.

Jan Frederik Strasmann studierte an der Universität Bremen. Nach seinem Referendariat am OLG Celle erwarb er seinen Master of Laws (LL. M.) in Dublin. Seit 2014 ist er als Rechtsanwalt zugelassen. Seine Schwerpunkte liegen insbesondere in den Bereichen Verbraucher-, Wettbewerbs- und IT-Recht.

Kommentare

  1. Thomas meint

    28. Januar 2024 at 14:52

    Wer kümmert sich um fehlerhafte Impressen nicht kommezieller websites, wie websites von eingetragenen Vereinen, die nicht komerziell tätig sind, sondern mithilfe ihrer website Meinungen verbreiten und Unternehmungen organisieren? Das ist doch ganz sicher nichts für die Wettbewerbszentrale.
    Wo kann man ein schwer fehlerhaftes Impressum eines solchen Vereins melden? Wer kümmert sich um solche Ordnungswidrigkeiten?

    Antworten
  2. Corinna meint

    9. August 2019 at 12:42

    Im Impressum einer „privaten“ Web Seite steht nur : „Bürgerforum“ – das ist ein „nicht eingetragenen Verein“. Also keine juristische Person. Es werden Journalistisch-redaktionelle Inhalte dargestellt. Es gibt ein Gästebuch, dass als Diskussionsraum für diese Darstellungen genutzt wird. (Forum) Im Impressum ist keinerlei Sonstiges zu finden (Name Adresse, Telefon, Vereinsdaten usw. ) Diese Seite ist doch nicht privat?- und sollte laut Telemediengesetz ein vollständiges Impressum aufweisen?. Im Besonderen interessiert mich der Webseiten Betreiber, da auf seiner Seite seit 8 Jahren Mobbing gegen Personen betrieben wird. Was ist zu tun?

    Antworten
    • abmahnung.org meint

      12. August 2019 at 16:36

      Hallo Corinna,
      wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben. Wenden Sie sich daher ggf. an einen Anwalt.

      Ihr Team von abmahnung.org

      Antworten

Kommentar hinterlassen Antworten abbrechen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Abmahnung.org auf Facebook Folgen Sie Abmahnung.org auf Facebook!

Abmahnung.org

  • Abmahnung DSGVO
  • Abmahnung erhalten
  • Abmahnung per Email
  • Abmahnung per Post
  • Abmahnung selbst schreiben
  • Einstweilige Verfügung
  • Frist
  • Gesetzliche Grundlagen
  • Kosten
  • Muster
  • Rückwirkende Abmahnung
  • Unterlassungserklärung
  • Unterlassungsklage
  • Verjährung
  • Vertragsstrafe
  • Widerspruch

Abmahnung Arbeitsrecht

  • Abmahnung im Arbeitsrecht
  • Abmahnung für Beamte
  • Schriftliche Abmahnung
  • Mündliche Abmahnung
  • Abmahnungsgespräch
  • Abmahnung ablehnen
  • Abmahnung durch Betriebsrat
  • Abmahnung entfernen lassen
  • Abmahnung ungültig
  • Abmahnung unterschreiben
  • Abmahnung in der Ausbildung
  • Abmahnung Schwerbehinderter
  • Abmahnung zurücknehmen
  • Arbeitgeber abmahnen – wie geht das?
  • Ermahnung
  • Gegendarstellung
  • Kündigung nach Abmahnung
  • Personalakte
  • Videoüberwachung
  • Voraussetzung für Abmahnung
  • Abmahnungsgründe im Arbeitsrecht
    • Alkohol
    • Arbeitsverweigerung
    • Arbeitszeitbetrug
    • Beleidigung
    • Beziehung am Arbeitsplatz
    • Diebstahl
    • Fehlverhalten
    • Krankheit
    • Nebentätigkeit
    • Schlechtleistung
    • Störung des Betriebsfriedens
    • sexuelle Belästigung
    • Unentschuldigtes Fehlen
    • Zuspätkommen

Abmahnung Internetrecht

  • Abmahnung im Internetrecht
  • Abmahnanwälte
  • Aktuelle Abmahnungen
  • Abmahnwelle
  • eBooks
  • Facebook
  • Filesharing
  • File Hosting
  • Filme
  • Freebooting
  • GEMA
  • Musik
    • yaBeat
  • Störerhaftung
  • Streaming
  • Urheberrecht
  • Urheberrecht für Bilder
  • Urheberrechtsverletzung
  • Verlinkung
  • WLAN für Ferienwohnungen

Anzeige

Gewerblicher Rechtschutz

  • Abmahnungen für Online-Shops
  • E-Mail-Archivierung
  • Impressum
  • Markenrecht
  • Newsletter
  • SPAM
  • Stadtplan
  • Ticketverkauf auf Ebay
  • Werberecht
  • Wettbewerbsrecht

Abmahnung Mietrecht

  • Abmahnung im Mietrecht
  • Abmahnung nach Bundeskleingartengesetz
  • Abmahnung via Hausverwaltung
  • Fehlende Treppenhausreinigung
  • Hausordnung missachtet
  • Makler abmahnen
  • Mieter abmahnen
  • Mietrückstand
  • Ruhestörung
  • Störung des Hausfriedens
  • Unerlaubte Hundehaltung
  • Vermieter abmahnen

Empfehlenswerte Kanzleien

  • Empfehlenswerte Anwälte und Kanzleien bei Abmahnungen

Copyright © 2014-2025 ABMAHNUNG.ORG | Alle Angaben ohne Gewähr.

Impressum | Datenschutz | Bildnachweise | Über uns | Haftungsausschluss

✖ Anzeige
Ungerechtfertigte Abmahnung erhalten?
Erhalten Sie schnelle Hilfe für Ihr Anliegen mit rightmart - Deutschlandweit!
Kostenlose Ersteinschätzung