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Ein Impressum ist für Selbstständige unerlässlich

  • Von Jan Frederik Strasmann, LL. M.
  • Letzte Aktualisierung am: 26. November 2024
Geschätzte Lesedauer: 4 Minuten
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Auch im Internet gibt es eine Ausweispflicht

Ein Impressum müssen Selbstständige, die sich im Internet präsentieren, zur Verfügung stellen.
Ein Impressum müssen Selbstständige, die sich im Internet präsentieren, zur Verfügung stellen.

Die Inhalte einer Webseite können von den Seitenbetreibern grundsätzlich frei gestaltet werden. Bei einem Aspekt macht der Gesetzgeber jedoch rigorose Vorgaben: Das Impressum, auch Anbieterkennzeichnung genannt, muss vorhanden sein und bestimmte Inhalte umfasseen.

Was genau beim Impressum für Selbstständige zu beachten ist, verrät Ihnen der vorliegende Ratgeber. Nach einer kurzen Erklärung zur beruflichen Selbstständigkeit wird beleuchtet, was auf der Impressumsseite eines Selbstständigen nicht fehlen darf, was in puncto Form zu beachten ist und mit welchen Rechtsfolgen bei Verstößen zu rechnen ist.

Inhalt

  • Auch im Internet gibt es eine Ausweispflicht
  • Was bedeutet es, selbstständig zu sein?
    • Diese Angaben gehören ins Impressum für Selbstständige
    • Wohin mit dem Impressum?
    • Rechtliche Konsequenzen bei Verstößen

Was bedeutet es, selbstständig zu sein?

Wenn wir über ein Impressum für Selbstständige sprechen, bezieht sich dieses natürlich nicht auf eigenverantwortlich handelnde Menschen, sondern auf berufliche Selbstständigkeit. Diese wird oft auch als Existenzgründung bezeichnet und beschreibt den Vorgang der Unternehmensgründung durch eine einzelne Person oder einen Zusammenschluss mehrerer Unternehmer.

Ein Unterschied zu „normalen Arbeitnehmern“ besteht darin, dass es sich Selbstständige frei einteilen können, wann, wo und wie lange sie arbeiten. Es gibt keinen Arbeitgeber, der in der Hierarchie über ihnen steht und dessen Vorgaben sie sich unterordnen müssen. Dafür tragen sie jedoch selbst das Unternehmerrisiko.

Dazu kommt, dass sich Selbstständigkeit in verschiedenen Rechtsformen wiederspiegelt. Mögliche Varianten sind beispielsweise:

  • Einzelunternehmen
  • GmbH
  • Offene Handelsgesellschaft
  • Aktiengesellschaft
Das Impressum für Selbstständige soll eine schnelle Kontaktaufnahme ermöglichen.
Das Impressum für Selbstständige soll eine schnelle Kontaktaufnahme ermöglichen.

Jede Rechtsform kommt mit eigenen Bestimmungen in Bezug auf Haftung und Steuerverpflichtungen daher. Verschiedene Vor- und Nachteile ergeben sich darüber hinaus. Doch unabhängig davon, wie das eigene Unternehmen diesbezüglich gestaltet wird, gilt: Ein Impressum müssen Selbstständige bereitstellen, die sich und ihr Unternehmen im Internet präsentieren. Das liegt daran, dass sie in jedem Fall nach § 5 Telemediengesetz (TMG) als „Diensteanbieter“ zählen, die geschäftsmäßig Informationen anbieten.

Diese Angaben gehören ins Impressum für Selbstständige

Wer als Selbstständiger eine eigene Firma gründen will, muss einiges beachten. Da heute ein Internetauftritt oft obligatorisch ist, gehört dazu die Umsetzung des Impressums. Dieses soll es Verbrauchern sowie Mitbewerbern ermöglichen, den verantwortlichen Unternehmer zweifelsfrei zu identifizieren und eine schnelle Kontaktaufnahme durchführen zu können.

Handelt es sich um die erste Existenzgründung, können Betroffene sich durchaus fragen: Woher weiß ich, was alles in meine Anbieterkennzeichnung gehört? Die Lösung findet sich ebenfalls in § 5 TMG. Dort benennt der Gesetzgeber die Pflichtangaben, die in jedem Fall zu nennen sind.

Folglich dürfen in einem Impressum für Selbstständige die folgenden Inhalte nicht fehlen:

  • Vor- und Nachname des selbstständigen Unternehmers (Abkürzungen sind nicht legitim)
  • die vollständige Anschrift des Unternehmens (diese muss ladungsfähig sein, ein Postfach ist nicht ausreichend)
  • die Rechtsform (also beispielsweise Einzelunternehmen oder GmbH), die dem Unternehmen zugeordnet ist
  • Daten zur unmittelbaren Kontaktaufnahme (E-Mail-Adresse, Telefonnummer und, insofern vorhanden, eine Faxnummer)
  • Je nach Firma die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer bzw. die Wirtschafts- Identifikationsnummer
  • sind Einträge im Handelsregister vorhanden, sind diese inklusive Registernummer ebenfalls zu erwähnen
  • übt der selbstständige Unternehmer einen reglementierten Beruf aus, ist die zuständige Kammer zu nennen (beispielsweise bei Anwälten)

Ein Impressum, dass Selbstständige für ihre Unternehmensseite vorweisen müssen, sollte mit Sorgfalt erstellt werden. Dabei ist jedoch nicht nur auf die inhaltlichen Angaben zu achten. Nutzer müssen auch in der Lage sein, die Anbieterkennzeichnung zu finden.

Wohin mit dem Impressum?

Viele Webmaster verlinken mittlerweile direkt auf der Startseite zum Impressum, beispielsweise im Header oder Footer. Diese Praxis hat sich nicht ohne Grund im Internet fest etabliert. Nicht nur beim Impressum für Selbstständige gilt: Nutzer sollten nicht mehr als einen, maximal zwei Klicks bis zur Impressumsseite benötigen. Die Verlinkung auf der Startseite garantiert dies für gewöhnlich.

Sieht die Situation auf einer Webseite anders aus, wird mitunter gegen die Vorgabe der unmittelbaren Erreichbarkeit  verstoßen, die § 5 TMG macht. Ist eine Verlinkung also nicht oder erst nach ewigem Scrollen aufzufinden, sind die gesetzlichen Vorgaben nicht erfüllt. Selbst Fehler im Impressum für Selbstständige können unerwünschte rechtliche Folgen haben.

Rechtliche Konsequenzen bei Verstößen

Ein falsches Impressum für Selbstständige kann zu Bußgeld führen.
Ein falsches Impressum für Selbstständige kann zu Bußgeld führen.

Für den Laien mag es zunächst recht harmlos klingen: Ein fehlendes, falsches oder schwer aufzufindendes Impressum gilt als Ordnungswidrigkeit. Plötzlich nicht mehr so harmlos erscheint diese Tatsache, wenn offensichtlich wird, dass Unternehmern diese Unachtsamkeit ein Bußgeld von über 50.000 Euro einbringen kann.

Diese teure Konsequenz lässt sich vermeiden, in dem ein Impressum für Selbstständige gesetzeskonform verfasst und benutzerfreundlich in die Webseite eingebunden wird. Darüber hinaus wird so auch die Wahrscheinlichkeit auf Erhalt einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung herabgesetzt. Rechtsanwälte oder gar die Wettbewerbszentrale können sich in solchen Fällen als Absender herausstellen.

Solchen Abmahnschreiben liegen nicht selten Unterlassungserklärungen bei, die den Empfänger an Vertragsstrafen binden sollen. Ein versierter Rechtsanwalt kann diese herabsetzen oder gegen die Abmahnung vorgehen, sollte diese nicht rechtmäßig sein. Kam es also wegen einem Impressum für Selbstständige zu einer Abmahnung, sind die Betroffenen gut damit beraten, sich an einen Anwalt zu wenden.

Schon dann, wenn Sie ein Impressum als selbstständiger Unternehmer entwerfen wollen und Fragen aufkommen, kann ein im Internetrecht tätiger Anwalt Ihnen tatkräftig zur Seite stehen. Und ist ein Impressum dann erst einmal fertig verfasst und hochgeladen, haben Sie eine Sorge weniger.

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Über den Autor

Jan Frederik Strasmann (Rechtsanwalt.)
Jan Frederik Strasmann, LL. M.

Jan Frederik Strasmann studierte an der Universität Bremen. Nach seinem Referendariat am OLG Celle erwarb er seinen Master of Laws (LL. M.) in Dublin. Seit 2014 ist er als Rechtsanwalt zugelassen. Seine Schwerpunkte liegen insbesondere in den Bereichen Verbraucher-, Wettbewerbs- und IT-Recht.

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