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FrostWire: Eiskalter Nachfolger von LimeWire

  • Von Jan Frederik Strasmann, LL. M.
  • Letzte Aktualisierung am: 26. November 2024
Geschätzte Lesedauer: 3 Minuten
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Zur Funktionsweise von FrostWire

FrostWire: Gleitend schnell zu den Torrents im Netzwerk.
FrostWire: Gleitend schnell zu den Torrents im Netzwerk.

Filesharing-Programme kommen und gehen. Manchen haben mit rechtliche Problemen zu kämpfen und werden eingestellt, andere einfach nicht mehr weiterentwickelt. Dann entstehen Lücken, die oft durch neue Programme gefüllt werden. FrostWire ist eines diese neuen Programme, das von der Einstellung von LimeWire profitierte.

Nutzer können über FrostWire Torrents nach dem Peer-to-Peer-Prinzip dazu nutzen, Inhalte von Quellen im Torrent-Netzwerk herunterzuladen. Die Fragen, die sich hier stellen, sind, ob die Nutzung von FrostWire illegal ist und Nutzer eine Abmahnung zu befürchten haben. Der folgende Artikel beleuchtet näher, wie das Programm funktioniert und worauf Anwender achten müssen.

Inhalt

  • Zur Funktionsweise von FrostWire
  • Was ist FrostWire und wie wird es verwendet?
    • Wie funktioniert FrostWire?
  • Droht bei der Nutzung von FrostWire eine Abmahnung

Was ist FrostWire und wie wird es verwendet?

Die Nutzung von FrostWire ist nicht illegal, sofern keine Urheberrechtsverletzung stattfindet.
Die Nutzung von FrostWire ist nicht illegal, sofern keine Urheberrechtsverletzung stattfindet.

FrostWire ist ein Peer-to-Peer (P2P) Filesharing-Client, der 2005 durch eine Abspaltung vom LimeWire-Client entstand. Es ist sowohl im Gnutella- (bis Version 4.21.8) als auch im BitTorrent-Netzwerk unterwegs und konnte Nutzern in der Vergangenheit eine größere Bandbreite an Inhalten zugänglich machen. Allerdings wurde ab Version 5 von FrostWire die Unterstützung für Gnutella eingestellt. Die neuen Varianten sind daher ausschließlich im BitTorrent-Netz tätig.

Die Software ist kostenlos erhältlich und komplett in Java programmiert, was bedeutet, dass Anwender dies auf ihrem jeweiligen Rechner installiert haben müssen. Es kann unter allen Betriebssystemen verwendet werden, ab Version 4.10.5 auch auf Intel-basierten Mac-PCs.

Die Suchfunktion bei FrostWire kann so eingestellt werden, dass nur bestimmte Dateitypen gesucht werden. Sind also zum Beispiel nur MP3s gefragt, kann das Programm so konfiguriert werden. Die einzelnen Suchanfragen werden zwischengespeichert. Nutzer können so zwischen verschiedenen Ergebnisseiten wechseln.

Wie funktioniert FrostWire?

Über FrostWire können Torrent-Dateien heruntergeladen und zum Download von Inhalten verwendet werden. Eine Torrent-Datei ermöglicht es, den eigentlichen Inhalt im Netzwerk zu suchen und als Fragment von verschiedenen Quellen zu beziehen. So werden Ressourcen geschont und die Datenmenge reduziert. Jede Quelle bieten ein Fragment, welches über Programme wie FrostWire wieder mit den anderen Teilen zusammengefügt und zur Gesamtdatei verbunden wird.

Torrents sind also nicht der Inhalt, der heruntergeladen werden soll, sondern nur der Wegweiser zu diesem. Da es sich um eine P2P-Client handelt, werden Anwender in der Regel auch gleichzeitig mit dem Download zum Anbieter der Inhalte. Das kann durchaus zu Problemen, wie einer Abmahnung, führen, wenn es sich dabei um urheberrechtlich geschützte Werke handelt.

Droht bei der Nutzung von FrostWire eine Abmahnung

Auch bei FrostWire kann eine Abmahnung drohen.
Auch bei FrostWire kann eine Abmahnung drohen.

Programme wie FrostWire für Filesharing zu verwenden, ist in Deutschland nicht untersagt. Dateien über Torrent-Clients zu tauschen, stellt auch für viele Firmen eine attraktive Variante da, Daten schnell an Mitarbeiter und Kunden zu senden.

Problematisch wird die Nutzung erst dann, wenn urheberrechtliche geschützte Werke heruntergeladen werden. Nutzer sollten sich immer im Klaren darüber sein, dass Filesharing-Anbieter von Kinofilmen, Musik oder beliebter Videospiele in der Regel nicht die Rechte zu diesen besitzen.

Kann dem Anwender ein illegaler Download via FrostWire zum Beispiel über die Internetprotokoll-Adresse (IP) durch eine IP-Rückverfolgung nachgewiesen werden, sind eine Abmahnung und eine Schadensersatzforderungen durchaus möglich.

Da Nutzer, wie erwähnt, oft gleichzeitig mit dem Download zu Anbieter der Inhalte werden, ist zudem auch eine Abmahnung wegen einer widerrechtlichen Verbreitung geschützter Werke möglich. Betroffene sollten eine solche Abmahnung nicht ignorieren, sondern sich im Zweifel an einen Anwalt wenden. Dieser kann sie bezüglich der weiteren Vorgehensweise sowie ihren Möglichkeiten entsprechend beraten.

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Über den Autor

Jan Frederik Strasmann (Rechtsanwalt.)
Jan Frederik Strasmann, LL. M.

Jan Frederik Strasmann studierte an der Universität Bremen. Nach seinem Referendariat am OLG Celle erwarb er seinen Master of Laws (LL. M.) in Dublin. Seit 2014 ist er als Rechtsanwalt zugelassen. Seine Schwerpunkte liegen insbesondere in den Bereichen Verbraucher-, Wettbewerbs- und IT-Recht.

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