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Facebook: Impressum ist in Deutschland oft Pflicht!

  • Von Jan Frederik Strasmann, LL. M.
  • Letzte Aktualisierung am: 26. November 2024
Geschätzte Lesedauer: 5 Minuten
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Keine gewerbliche Facebook-Seite ohne Impressum

Auf Facebook ist ein Impressum bei Profilen mit Geschäftscharakter Pflicht.
Auf Facebook ist ein Impressum bei Profilen mit Geschäftscharakter Pflicht.

Die Impressumspflicht gehört zu den allgemeinen Informationspflichten, die in § 5 Telemediengesetz (TMG) vorgegeben sind. So ist beispielsweise ein Impressum für einen Verein oder eine GmbH Pflicht, wenn diese Institutionen einen Internetauftritt besitzen. Auch vor Social-Media-Seiten macht der Gesetzgeber diesbezüglich nicht halt.

Folglich ist auch verpflichtend, ein gut sichtbares Impressum bei einer geschäftlichen Facebook-Seite zu erstellen. Was zu beachten ist, wenn Sie bei Facebook ein Impressum erstellen, lesen Sie hier. Wir verraten Ihnen, welche Inhalte einem Nutzer auf Ihrer Facebook-Seite in jedem Fall präsentiert werden müssen und welche Folgen eine Abmahnung bei fehlendem bzw. fehlerhaftem Impressum nach sich ziehen. Nicht zuletzt präsentieren wir beispielhaft zu dem auf Facebook geforderten Impressum eine Vorlage, welche Sie sich herunterladen können.

Inhalt

  • Keine gewerbliche Facebook-Seite ohne Impressum
  • Muster zum auf Facebook notwendigen Impressum
  • Vorgaben zum Impressum für eine Facebook-Seite
    • Form und Inhalte eines auf Facebook zu nutzenden Impressums
    • Auf Facebook kann ohne Impressum eine Abmahnung drohen

Muster zum auf Facebook notwendigen Impressum

Im Folgenden können Sie zu dem auf Facebook erforderlichen Impressum ein Muster herunterladen. Dieses soll Ihnen einen Eindruck davon vermitteln, wie ein Ergebnis der allgemeinen Informationspflichten im Sinne des Telemediengesetzes aussehen kann. Es dient jedoch ausschließlich Ihrer Orientierung. Übernehmen Sie das Impressum, ohne es auf Ihre Seite anzupassen, erfüllen Sie nicht die geltenden Impressumspflichten.

Muster für das auf Facebook erforderliche Impressum

 

Muster GmbH

vertreten durch die Geschäftsführer

Dr. Sabine Linke und Dr. Tatjana Sakowski

Musterstraße 23

D-34119 Musterhausen
Amtsgericht Musterhausen HRB 123676 M

USt.-Idnr. DE566822274
Verantwortlich i.S.v. § 55 RStV: Martin Mustermann

Telefon (077) 2465 – 0
Telefax (077) 2465 – 33846
E-Mail kontakt@mustergmbh.de
Musterstraße 23
D-34119 Musterhausen

Verantwortlich für Anzeigen: Dirk Müller
Musterstraße 23
D-34119 Musterhausen

Jetzt zum auf Facebook notwendigen Impressum ein Muster herunterladen!

Muster zum auf Facebook notwendigen Impressum (.doc) Muster zum auf Facebook notwendigen Impressum (.pdf)

Vorgaben zum Impressum für eine Facebook-Seite

Durch §5 TMG müssen sich „Diensteanbieter“, die geschäftsmäßig im Internet agieren, um ein Impressum kümmern. Dabei ist es wichtig zu wissen, was den Charakter der Geschäftsmäßigkeit definiert und worin der Unterschied zu privaten Facebook-Profilen besteht.

Ein Profil, das eine Person zu sich selbst erstellt hat, um mit Freunden zu kommunizieren, ist als privat zu kategorisieren. Sie muss auf Facebook dann kein Impressum hinzufügen. Anders sieht es bei Unternehmen wie Verlagen oder Online-Shops aus, die eine Facebook-Seite pflegen.

Hierbei ist darauf zu achten, dass ein privates Profil schnell die „Schwelle der Geschäftsmäßigkeit“ überschreiten kann. Dabei muss es nicht mal direkt zu einer Gewinnerzielung in Form von Geldeinnahmen kommen. Nachhaltiges Handeln, etwa durch das Teilen unternehmerischer Drittinhalte, können schnell dafür sorgen, dass eine Seite als geschäftsmäßig eingestuft wird.

Sie sollten auf Facebook Ihr Impressum bearbeiten, wenn Pflichtangaben fehlen.
Sie sollten auf Facebook Ihr Impressum bearbeiten, wenn Pflichtangaben fehlen.

Auch diejenigen, welche viele beruflich-motivierte Posts über Facebook absenden, verlassen schnell die Grenzen eines privaten Profils. Zwar ist es in vielen Fällen unwahrscheinlich, dass private Seiten den Tatbestand der Geschäftsmäßigkeit im Sinne des TMG erfüllen. Völlig auszuschließen ist es auch nicht. Die Impressumspflicht gilt dann unabhängig vom Endgerät, wodurch weiterhin zu beachten ist:

  • Ein auf Facebook verfasstes Impressum muss auch auf mobilen Geräten wie Tablets und Smartphones auffindbar sein.
  • Fehlende oder fehlerhafte Impressen sorgen für ein bedeutsames Abmahnrisiko.
  • Wer sich bei der rechtssicheren Einbindung des Impressums unsicher ist, kann sich von einem Anwalt beraten lassen, der im Internetrecht versiert ist.
  • Im Einzelfall kann es auch bei einem auf Facebook bestehenden Impressum sinnvoll sein, auf das externe Impressum der Unternehmens-Homepage zu verlinken.

Form und Inhalte eines auf Facebook zu nutzenden Impressums

Geht es darum, welche Inhalte durch die Impressumspflicht auf einer Facebook-Seite zu finden sein müssen, ist abermals § 5 TMG maßgebend. Der Paragraph benennt die genauen Inhalte, die in einem Impressum zu nennen sind. Zu diesen gehören:

  • Name und Vorname des verantwortlichen Seitenbetreibers
  • die ladungsfähige Anschrift, unter der ein Postverkehr möglich ist
  • Daten, die einen zeitnahen Kontakt ermöglichen, wie E-Mail-Adresse und Telefonnummer
  • geltende Rechtsformen und Vertretungsbefugnisse
  • Registernummern, zuständige Registergerichte und Umsatzsteuer-ID (falls vorhanden)
  • zuständige Kammern und gesetzliche Berufsbezeichnungen (nur bei reglementierten Berufen wie Ärzten und Rechtsanwälten)
Nicht nur der Inhalt ist bei dem auf Facebook erforderlichen Impressum entscheidend. Auch formal gibt es Vorgaben, beispielsweise in Bezug auf die Namensnennung. Die Bezeichnung „Impressum“ ist auf einzelnen Seiten des US-Social-Media-Riesen nicht verpflichtend. So akzeptiert die herrschende Recht­sprechung auch „Kontakt“, „Über uns“ oder „Anbieter“ als wegweisende Titel.

Weiterhin ist es von großer Bedeutung, dass Nutzer auf einer Facebook-Seite schnell zum Impressum finden. Zwar lässt die Umgebung des Social-Media-Profils nicht ganz im Sinne des Telemediengesetzes darstellen, gewisse Vorschriften sind jedoch trotzdem zu beachten.

Ein Impressum bei Facebook ist nicht Pflicht, wenn es um ein rein privates Profil geht.
Ein Impressum bei Facebook ist nicht Pflicht, wenn es um ein rein privates Profil geht.

Entsprechend ist die folgende Vorgehensweise empfehlenswert: Nachdem Sie für Ihre Facebook-Seite das Impressum erstellt haben, fügen Sie dieses in den Info-Bereich Ihres Profils ein. Gleichzeitig müssen Sie aber auch dafür sorgen, auf der Hauptseite einen Hinweis mit Link zu platzieren, der direkt zum Impressum verweist und nach dem Klicken darauf dorthin führt. Fehlt diese Verlinkung, können durchaus schon rechtliche Konsequenzen drohen.

Auf Facebook kann ohne Impressum eine Abmahnung drohen

Lange Zeit herrschten eifrige Diskussionen darüber, wie bei Facebook die Impressumspflicht umzusetzen sei. So fehlte anfangs eine plattforminterne Einbindungsmöglichkeit, was teilweise zu recht kreativen Lösungsansätzen führte. Einige gewerbliche Nutzer kamen auf die Idee, Impressen in Bilderform hochzuladen. Andere nutzten Beiträge, welche sie gesondert als Impressum hervorhoben.

Entsprechend sind Nutzer verpflichtet, die mittlerweile für das Impressum geschaffene Info-Rubrik zu nutzen und darauf hinzuweisen. Erst im Jahr 2013 machte sich ein süddeutsches Unternehmen einen Namen damit, von mehreren Facebook-Nutzern eine 3000-Euro-Vertragsstrafe zu erlangen, da deren Impressum in der mobilen Version nicht deutlich genug erkennbar war. Insgesamt wurden mehr als 200 Abmahnungen gerichtsbekannt.
Nicht Profile bei Facebook brauchen in Deutschland ein Impressum. Betroffen sind alle Social-Media-Seiten.
Nicht nur Profile bei Facebook brauchen in Deutschland ein Impressum. Be­troffen sind alle Social-Media-Seiten.

Seitenbetreiber sind gut damit beraten, den Impressumspflichten so eifrig wie möglich zu folgen, um gar nicht erst ins Visier solcher Unternehmen zu geraten. Zwar liegen Forderungen zwar oft „nur“ im Bereich von 500 Euro. Unangenehm ist solche Post für die Betroffenen aber in jedem Fall.

Wer durch das auf Facebook notwendige Impressum mit einer Abmahnung konfrontiert ist, sollte sich am besten Unterstützung durch einen versierten Rechtsanwalt beschaffen.

Dieser kann in vielen Fällen auch zu hohe Forderungen mit Verweis auf Verhältnismäßigkeit abschwächen, indem er die beigelegte Unterlassungserklärung modifiziert. Gerade bei Forderungen, die mehrere Tausend Euro ausmachen, ist es oft sinnvoll, sich so rechtlich unterstützen zu lassen.

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Über den Autor

Jan Frederik Strasmann (Rechtsanwalt.)
Jan Frederik Strasmann, LL. M.

Jan Frederik Strasmann studierte an der Universität Bremen. Nach seinem Referendariat am OLG Celle erwarb er seinen Master of Laws (LL. M.) in Dublin. Seit 2014 ist er als Rechtsanwalt zugelassen. Seine Schwerpunkte liegen insbesondere in den Bereichen Verbraucher-, Wettbewerbs- und IT-Recht.

Kommentare

  1. M.L meint

    3. August 2022 at 18:36

    Wo oder wie kann man denn eine Facebook-Seite melden, die eben der Impressumspflicht nicht nachkommt, offenkundig aber dort Produkte zum Verkauf betreibt (Gewinnerzielungsabsicht)?

    Antworten
  2. Egal meint

    3. Februar 2021 at 23:44

    Ist es MÖGLICH für einen lebendigen, normalen Menschen anstelle eines Generators das Impressum VON FACEBOOK herauszufinden ???????

    Antworten
    • abmahnung.org meint

      19. Februar 2021 at 15:21

      Hallo,
      das Impressum von Facebook finden Sie unter den Nutzungsbedingungen

      Ihr Team von abmahnung.org

      Antworten

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