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Beim Blog kann ohne Impressum eine Abmahnung drohen

  • Von Jan Frederik Strasmann, LL. M.
  • Letzte Aktualisierung am: 26. November 2024
Geschätzte Lesedauer: 4 Minuten
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Die Impressumspflicht beim privaten Blog ist bedeutsam

Pflicht zum Impressum: Ein privater Blog muss dieses aufweisen, wenn er einen gewerblichen Charakter besitzt.
Pflicht zum Impressum: Ein privater Blog muss dieses aufweisen, wenn er einen gewerblichen Charakter besitzt.

In Deutschland bildet § 5 des Telemediengesetzes (TMG) die Grundlage für die Impressumspflicht. Entsprechend müssen unter anderen Unternehmen, Vereine und Onlineshops ein Impressum vorweisen, wenn sie nicht abgemahnt werden wollen. Privatpersonen mit Internetauftritten sind jedoch oft unsicher.

Es stellt sich die Frage: „Ist ein Impressum für einen Blog verpflichtend?“ Der vorliegende Ratgeber beantwortet diese Frage detailliert und klärt, wann eine Abmahnung mit Impressumsbezug droht. Hier erfahren Sie unter anderem, warum die Unterscheidung zwischen geschäftlicher und privater Homepage wichtig ist und welche Inhalte Blogs in ihren Impressen bieten müssen. Nicht zuletzt können Sie für das Impressum zum privaten Blog eine Vorlage herunterladen.

Inhalt

  • Die Impressumspflicht beim privaten Blog ist bedeutsam
  • Private Blogs können verschiedener Natur sein
    • Braucht folglich jeder Blog ein Impressum?
    • Darstellung und Inhalte beim Impressum zum Blog
    • Zum Impressum für privaten Blog ein Muster herunterladen

Private Blogs können verschiedener Natur sein

Die Informationsfülle im Internet ist gewaltig. Längst tummeln sich auch nicht mehr nur Gewerbetreibende im Netz, die dort Onlineshops oder ähnliche Plattformen betreiben, welche das Geschäft ankurbeln oder gar erst ermöglichen. Immer mehr Personen eröffnen sogenannte private Blogs, in denen sie über bestimmte Themen schreiben. Daraus resultieren verschiedene Blogarten, zu denen unter anderem die Folgenden gehören:

  • Reise-Blogs: Viele Menschen, die gerne durch die Welt reisen, lieben es, ihre Trips zu dokumentieren und anderen vorzustellen. Bilder und Ausführungen in Textform bieten sich hier als passende Medienform an.
  • Beauty-Blogs: Bei einem Blog dieser Kategorie geht es in der Regel um die Präsentation von Kosmetik, Shampoos und anderen Schönheitsprodukten. In Videoform ist diese Themenrichtung auch auf Plattformen wie YouTube besonders beliebt.
  • Food-Blogs: Essen bzw. Kochen kann auch als besonderer Lifestyle betrieben und präsentiert werden. Entsprechend gibt es einige Internetseiten, auf denen Hobbyköche ihre Werke vorzeigen und sich mit ihren Lesern darüber austauschen.

Braucht folglich jeder Blog ein Impressum?

Wann ein Blog ein Impressum braucht, verrät § 5 TMG.
Wann ein Blog ein Impressum braucht, verrät § 5 TMG.

Ob ein privater Blog ein Impressum benötigt, ist jedoch nicht direkt von seinem Themenfokus abhängig. Vielmehr ist entscheidend, ob eine Blogseite einen geschäftsmäßigen Charakter hat.

Besitzt die Webseite einen kommerziellen Hintergrund und erzielt beispielsweise durch Werbung Einnahmen, die auch an den Seiteninhaber ausgeschüttet werden, trifft dies zu.

Das sorgt immer häufiger dafür, dass ein Impressum bei einem Blog, der von einer Privatperson geführt wird, vorhanden sein muss. Ausnahmen bilden rein private Online-Tagebücher oder Seiten, die ausschließlich familiären bzw. freundschaftlichen Zwecken dienen. Wird eine solche Plattform beispielsweise genutzt, um Dateien untereinander auszutauschen, ohne dabei Geldeinnahmen zu verursachen, besteht auch keine Impressumspflicht.

Werden jedoch Werbebanner eingebunden, die finanziellen Umsatz erbringen, besteht ein klar geschäftlicher Charakter. Dabei spielt es auch keine Rolle, wie viel Geld schließlich erwirtschaftet wird. Kommen am Monatsende fünftausend Euro oder auch nur fünfzig Cent dabei raus, braucht ein Blog zweifellos ein Impressum. Auch die Einbindung von Affiliate-Links, die über Einkäufe von anderen Nutzern Geld generieren, löst bei einem Blog die Impressumspflicht aus.

Hierbei gilt es, eine Webseite genau zu prüfen, bevor diese online sichtbar gemacht wird. Die Grenze zwischen einem familiären und kommerziellen Blog kann schnell verschwimmen. Dazu kommt, dass das Vorhandensein von redaktionellen oder journalistischen Inhalten im Blog ebenfalls ein Impressum erfordert, wenn diese einen bedeutsamen Personenkreis erreichen.

Wer in seinem eigens erstellten WordPress-Blog auf ein Impressum verzichtet, obwohl er damit Einnahmen erzielt, riskiert es, eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung zu erhalten. Das kann teure Konsequenzen nach sich ziehen. Im Zweifelsfall sollte deshalb lieber immer eine Impressumsseite geschaffen werden.

Darstellung und Inhalte beim Impressum zum Blog

Wer ein Impressum für einen Blog erstellen will, kann Muster zur Orientierung nutzen.
Wer ein Impressum für einen Blog erstellen will, kann Muster zur Orientierung nutzen.

Haben Sie sich dazu entschlossen, ein Impressum für Ihren Blog zu erstellen, müssen Sie sich sowohl um den Inhalt als auch um die Platzierung auf der Internetseite Gedanken machen.

Es gilt nämlich die Vorgabe, dass die Impressumsseite leicht und schnell auffindbar sein muss. Das bedeutet: Nicht mehr als ein bzw. zwei Klicks darf ein Nutzer brauchen, bis er zur entsprechenden Unterseite gelangt.

Entsprechend hat sich eine direkte Verlinkung auf der Startseite etabliert, ob im Footer, Header oder an anderer Stelle. Wer so in seinem Blog zum Impressum führt, ist in der Regel auf der sicheren Seite.

Ist entschieden worden, wie der Weg zum Impressum aussieht, muss dieses nur noch verfasst werden. Dabei gibt es bestimmte Pflichtangaben, die enthalten sein müssen. Zu diesen folgt ein kurzer Überblick:

  • Name und Anschrift des Seiteninhabers
  • Daten, die den Kontakt zum Webmaster ermöglichen, wie E-Mail-Adresse und Telefonnummer
  • Kennzeichnungen sind zu nennen, wenn Eintragungen in Registern vorliegen
  • Ist eine Aufsichtsbehörde zuständig, ist diese ebenfalls aufzuführen
  • Nicht zuletzt ist die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer bzw. die Steuernummer zu benennen

Weitere Angaben zum Blog sind im Impressum meist optional, wie beispielsweise ein Haftungsausschluss. Denn auch ohne diesen sind Seiteninhaber dazu verpflichtet, Links und Inhalte auf Rechtmäßigkeit zu prüfen. Andernfalls drohen in jedem Fall Konsequenzen.

Zum Impressum für privaten Blog ein Muster herunterladen

Die Impressumspflicht beim Blog sorgt dafür, dass auch die E-Mail-Adresse des Seitenbetreibers anzugeben ist.
Die Impressumspflicht beim Blog sorgt dafür, dass auch die E-Mail-Adresse des Seitenbetreibers anzugeben ist.

Im Folgenden können Sie zu dem in einem Blog notwendigen Impressum eine Vorlage herunterladen. Diese gibt einen Eindruck davon, wie eine Impressumsseite aufgebaut sein kann. Einfach übernehmen können Sie das Muster jedoch nicht.

Es dient ausschließlich Ihrer Orientierung. Wollen Sie mithilfe des Musters in Ihrem Blog ein Impressum verfassen, müssen die Daten entsprechend angepasst werden.

Muster zum Impressum für einen Blog

 

Impressum

Die folgenden Angaben basieren auf den Vorgaben in § 5 TMG:

Sandro Seitenbetreiber
Musterweg 67
12373 Musterdorf

Kontakt:

E-Mail: musterwebadresse@blogpage.de
Telefon: + 49 (0) 172 3802415

Umsatzsteuer:

Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, welche durch § 27 a Umsatzsteuergesetz zu benennen ist, lautet:

DE 357 338 733

Haftung für und Überprüfung von Inhalten:

Durch die Vorgaben in § 7 Absatz 1 TMG bin ich als Webmaster für die Inhalte meines Blogs verantwortlich. Gleichzeitig befreien mich §§ 8 bis einschließlich § 10 TMG von der Verantwortung, übermittelte oder gespeicherte fremde Inhalte zu überwachen. Trotzdem bin ich mir meiner Pflicht bewusst, der Sperrung und Entfernung von Informationen nachzukommen, wie es geltende Gesetze vorgeben.

Jetzt zum im Blog notwendigen Impressum ein Muster herunterladen!

Muster zum im Blog notwendigen Impressum (.doc)

Muster zum im Blog notwendigen Impressum (.pdf)

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Über den Autor

Jan Frederik Strasmann (Rechtsanwalt.)
Jan Frederik Strasmann, LL. M.

Jan Frederik Strasmann studierte an der Universität Bremen. Nach seinem Referendariat am OLG Celle erwarb er seinen Master of Laws (LL. M.) in Dublin. Seit 2014 ist er als Rechtsanwalt zugelassen. Seine Schwerpunkte liegen insbesondere in den Bereichen Verbraucher-, Wettbewerbs- und IT-Recht.

Kommentare

  1. Mia meint

    31. Januar 2024 at 9:26

    Den ist ein Impressum einen Blog also zwingend notwendig. Was ist wenn ich einen Blog für meinen Arbeitgeber schreibe und das Impressum vergesse? Am liebsten würde ich mal mit einem Fachanwalt für Arbeitsrecht darüber sprechen. [Link von der Redaktion entfernt]

    Antworten
  2. Mira meint

    8. November 2023 at 9:23

    Guten Tag, ich hätte eine Frage zur Impressumangabe. Ich weiß, Sie sind kein Anwalt für Arbeitsrecht, aber vielleicht haben Sie trotzdem eine Idee, wie man das lösen kann. Eine Freundin von mir möchte ich ihren Namen und Adresse nicht im Impressum stehen haben. Was gibt es da für Möglichkeiten, um das zu umgehen? [Link entfernt]

    Antworten
  3. Michael meint

    8. April 2023 at 16:03

    Auch wenn dieser Kommentar schon einige Jahre alt ist, so möchte ich auch meinen Senf dazu abgeben. Ich sehe das nämlich vollkommen ähnlich, zumal es ja nicht mal mehr eindeutig ist, wann ich ein Impressum benötige und wann nicht, da hier schon ein einziger Link reicht um eine Abmahnung zu kassieren.
    Nach meiner ganz persönlichen Meinung ist diese Gesetzesgrundlage von Leuten geschrieben worden, die nun einen finanziellen Vorteil haben und fleißig abmahnen können. Wer schützt eigentlich die Seitenbetreiber, wenn die Daten aus dem Impressum missbraucht werden? Ich denke dabei an die Angabe der Telefonnummer, welche dann für illegale Anrufe, meistens aus dem Ausland z. B. Türkei oder Indien genutzt wird.

    Antworten
  4. Tis meint

    5. August 2019 at 19:05

    Ich bin mal sehr gespannt wohin unsere Gesetzeslage noch führen soll. Diese ständigen sehr kostspieligen Abmahnungen, die ja häufig schon für bereits kleine Rechtsverstöße gemacht werden, können ja ganz schnell die Existenzgründern von noch unerfahrenen Neueinsteigern zerstören und diese in die Privatinsolvenz treiben. Es wird allerhöchste Zeit die Gesetzeslage mal so zu ändern, das ein abmahnender Mitbewerber daraus keine eigenen finanziellen Vorteile mehr hat. Nur so kann man dem Abmahnmissbrauch mal wirksam entgegen treten. Meiner Meinung nach sollte es durchaus für jeden zumutbar sein, bei kleinen Vergehen erst mal kostenlos Kontakt aufzunehmen und zu versuchen die Streitigkeiten so zu klären. Man muss ja nicht immer sofort teure Rechtsstreitigkeiten gegen andere Menschen starten.

    Antworten

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