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Abmahnung in der Ausbildung: Ursachen für die Sanktion

Von Abmahnung.org, letzte Aktualisierung am: 17. Juli 2022

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Azubi abmahnen: Diese Gründe sind in vielen Fällen Anlass

Abmahnung an einen Azubi
Eine Abmahnung ist für einen Azubi meist eine komplizierte Angelegenheit

Ein junger Mensch, der soeben die Schule verlassen und einen Ausbildungsplatz für sich ergattern konnte, hat oft noch nicht die psychische Reife, die nötig wäre, um den Verpflichtungen aus dem Arbeitsvertrag immer in korrekter Weise nachzukommen.

Doch was im Elternhaus an Erziehungsarbeit vielleicht versäumt wurde, muss der Ausbildungsbetrieb nicht nachholen. Stattdessen haben Ausbilder das Recht bei Fehlverhalten des Lehrlings dem Azubi eine Abmahnung zu erteilen. Das Bestreben hinter einer Abmahnung Auszubildender muss jedoch immer sein, den Azubis die Möglichkeit zu geben, ihr Verhalten zu ändern und so zum Erfolg des Unternehmens beizutragen.

Verletzen Azubis die Pflichten in ihrem Arbeitsvertrag haben Arbeitgeber deshalb wie bereits erwähnt das Recht, Abmahnungen auszusprechen. Eine Kündigung sollte jedoch nicht gleich erfolgen.

Inhalt

  • Azubi abmahnen: Diese Gründe sind in vielen Fällen Anlass
  • Die Abmahnung als erste offizielle Sanktion
    • Welche Folgen kann eine Abmahnung in der Ausbildung haben?
    • Beispielhaftes Muster einer Abmahnung an den Azubi
      • Muster: Abmahnung Azubi

Die Abmahnung als erste offizielle Sanktion

Eine fristlose Kündigung während der Ausbildung sollte stattdessen immer durch eine – am besten schriftliche – Abmahnung angekündigt werden. Nur in Ausnahmefällen kann die Kündigung auch ohne vorheriges Abmahnschreiben stattfinden.

Abmahnungsgründe in der Ausbildung gibt es so einige. Im Folgenden haben wir die häufigsten für Sie aufgelistet.

  • Unentschuldigtes Fehlen in der Berufsschule oder im Betrieb
  • Der Auszubildende ist nicht pünktlich und/oder überzieht die Pausen
  • Der Azubi befolgt die Weisungen eines Vorgesetzten nicht
  • Der Lehrling verhält sich gegenüber seinen Kollegen respektlos
  • Der Auszubildende reicht bei Krankheit keine oder erst verspätet eine Krankmeldung ein
  • Der Azubi macht sich wegen Mobbings schuldig
  • Der Auszubildende führt sein Berichtsheft nicht ordnungsgemäß
  • Der Ausbilder fällt immer wieder durch schlechte Leistung auf
  • Der Ausboldung spricht die Kündigung nach einer Abmahnung aus.

Oftmals sind es aber auch nicht unerhebliche oder fortgesetzte Fehlzeiten in der Ausbildung, die einer Abmahnung des Azubi seitens des Ausbilders zugrunde liegen. Ob und inwieweit der Ausbildungsplatz durch eine solche Maßnahme in Gefahr geraten kann, soll Gegenstand der nun folgenden Abhandlung sein.

Welche Folgen kann eine Abmahnung in der Ausbildung haben?

Abmahung eines Azubi mit Kündigung
Kann eine Abmahnung für einen Azubi die Kündigung bedeuten?

Während der Probezeit gelten bei Azubis bzgl. Abmahnung oder Kündigung andere Regeln. Denn in der Probezeit muss vor einer Kündigung, deren Grund im Verhalten des Auszubildenden liegt, nämlich keineswegs eine Abmahnung vom Arbeitgeber ausgesprochen oder zugestellt werden. Das bedeutet, dass der Lehrling auch ohne vorheriger Abmahnung gekündigt werden kann.

Anders als bei jedem anderen Mitarbeiter sollte aber zwingend der Betriebsrat eingeschaltet werden, wenn die Kündigung eines Ausbildungsverhältnisses geplant ist. Natürlich kann wie bei jedem anderen Arbeitnehmer aber auch die Abmahnung, die an einen Auszubildenden ergangen ist, in unberechtigter Weise erfolgt sein. Eine solche Abmahnung des Lehrlings verlangt nach einem Widerspruch, denn ansonsten geriete der Ausbildungsplatz in ernste Gefahr.

Beispielhaftes Muster einer Abmahnung an den Azubi

In der Abmahnung eines Azubi müssen die arbeitsrechtlichen Konsequenzen ausdrücklich erwähnt sein. Erhält der Azubi eine Abmahnung, kann dieses Dokument wie folgt formuliert sein:

Muster: Abmahnung Azubi


Am (Datum) haben Sie eine Ausbildung zum (Berufsbezeichnung mit Fachrichtung) in unserem Betrieb begonnen. Leider sehen wir uns heute dazu gezwungen, Ihnen wegen folgenden Fehlverhalten eine Abmahnung auszustellen:Sie haben am (Datum) und am (Datum) erst um xx Uhr Ihre Tätigkeit in unserem Betrieb aufgenommen. Laut des mit Ihnen geschlossenen Ausbildungsvertrag ist der Arbeitsbeginn aber bereits um xx Uhr. Darüber hinaus haben Sie am (Datum) sowie am (Datum) ohne das Vorlegen einer unterschriebenen Entschuldigung in der Berufsschule gefehlt.

Damit haben Sie gegen Ihre vertraglichen Pflicht verstoßen. Ein solches Verhalten tolerieren wir nicht. Sie sind eindringlich aufgefordert, den Pflichten aus Ihrem Ausbildungsvertrag zukünftig korrekt nachzukommen.

Wir weisen Sie ausdrücklich darauf hin, dass der Fortbestand des Ausbildungsverhältnisses durch Ihr fehlerhaftes Verhalten in ernste Gefahr geraten ist. Sollte eine solche oder ähnliche Verletzung Ihrer vertraglichen Pflichten erneut festgestellt werden, müssen Sie mit einer fristlosen Kündigung des Ausbildungsverhältnisses rechnen.

Eine Durchschrift der Abmahnung legen wir Ihrer Personalakte bei.

Mit freundlichen Grüßen

Ort, Datum

__________________________

Unterschrift Arbeitgeber

__________________________

Bestätigung des Auszubildenden:

Die Abmahnung habe ich erhalten.

Ort, Datum

__________________________

Unterschrift Auszubildender

__________________________

Jetzt die Muster-Abmahnung kostenlos herunterladen!

Muster für die Ausbildungsabmahnung (.doc)
Muster für die Ausbildungsabmahnung (.pdf)

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Abmahnung in der Ausbildung: Ursachen für die Sanktion
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Kommentare

  1. R., Ingo meint

    7. Oktober 2015 um 17:35

    Hallo, Mein Sohn lern KFZ Mechatroniker, Ihm ist bei einer Versorgungsfahrt mit dem Firmenwagen ein Unfall passiert, er kollidierte mit seine VW Bus mit einem anderen VW Bus, an beiden Fahrzeugen sind nur die Außenspiegel beschädigt worden. der Unfall wurde nicht polizeilich aufgenommen. Heute kommt er nach Hause und hat von seinem Ausbildungsbetrieb eine Abmahnung erhallten und man hat ihm noch 20 Überstunden abgezogen. Ist so etwas erlaubt, ich bin der Meinung das die Firma für solche Fälle versichert sein sollte.
    Mfg Ingo R.

    Antworten
    • abmahnung.org meint

      12. Oktober 2015 um 9:37

      Hallo Ingo,

      wird das Eigentum des Arbeitgebers beschädigt (z.B. durch einen Unfall), rechtfertigt das eine Abmahnung. Diese Entscheidung traf bereits das Landgericht Rheinland-Pfalz (Az.: 7 Sa 1201/03).

      Mit freundlichen Grüßen

      Abmahnung.org

      Antworten
      • J. meint

        29. Mai 2017 um 8:20

        Hallo ich bin auszubildender und bin seit w wochen krankgemeldet due krankmeldung konnte ich nicht zurFirma bringen da ich eine rücken wirbel fraktur hatte darf mein chef mich deswegen kündigen?

        Antworten
        • abmahnung.org meint

          29. Mai 2017 um 10:25

          Hallo J.,

          eine direkte Kündigung ist bei mehrfachen Versäumnissen dieser Art möglich. Für gewöhnlich kommt es jedoch zunächst zu einer Abmahnung. Sie sollten sich mit Ihrem Arbeitgeber in Verbindung setzen, diesen über die Lage informieren und einer anderen Person das Überbringen der Krankmeldung überlassen.

          Abmahnung.org

          Antworten
  2. Florian meint

    12. Oktober 2015 um 18:01

    Guten Abend,
    folgende frage und zwar ist mein Azubi seit über einer Woche krankgeschrieben, ich habe aber bis heute keine Krankmeldung als Original vorliegen. Er hat eigentlich Überbetriebliche Ausbildung in diesem Zeitraum. Kann ich in diesem fall den Azubi abmahnen wegen nicht Vorlage seiner Krankmeldung. In die schule hat er das Exemplar das eigentlich die Krankenkasse bekommt eingeschickt. Ich als Ausbildente Firma habe aber für die unterlagen noch nicht bekommen.
    Vielen Dank

    Antworten
    • abmahnung.org meint

      19. Oktober 2015 um 9:11

      Hallo Florian,

      eine Abmahnung aufgrund einer fehlenden Krankmeldung ist möglich. Mehr dazu können Sie im Ratgeber „Arbeitsrechtliche Abmahnung wegen Krankmeldung“ lesen.

      Mit freundlichen Grüßen

      Abmahnung.org

      Antworten
  3. Venus meint

    13. Oktober 2015 um 17:51

    Hallo, folgendes:
    Montag: mir ging es nicht gut,habe gebrochen und wurde nachhause geschickt mir wurde gesagt ich soll mich nochmal melden ob ich am Dienstag komme ( allerdings war mir das nicht bewusst das ich direkt in meiner Praxis anrufen sollte am selbigen Tag) deshalb habe ich abends meiner arbeitskollegin geschrieben das ich am nächsten Tag komme
    Dienstag: vor paar Tagen habe ich mit meinem Chef besprochen das ich noch morgens etwas privates (Ausweis beantragen) bevor ich auf die Arbeit komme erledigen darf, doch allerdings wusste eine andere Kollegin nicht bescheid das ich später komme geschweige das ich überhaupt komme, da ich direkt um 8 schon in dem Gespräch war für den Ausweis könnte ich auch nicht in der Arbeit anrufen und ihr Bescheid sagen jetzt habe ich das direkt danach gemacht (8:40) und jetzt meinte sie das ich mich nicht gemeldet habe ist unser Chef sauer und das dies ein abmahnungsgrund ist, das ich mich quasi nicht gemeldet habe ob wohl ich abends der einen Kollegin geschrieben habe und morgens war ich ja quasi verhindert direkt um 8 anzurufen

    Antworten
    • abmahnung.org meint

      19. Oktober 2015 um 9:18

      Hallo Venus,

      unentschuldigtes Fehlen oder Zuspätkommen kann in der Tat ein Grund für eine Abmahnung sein. Es kommt dabei allerdings auch immer auf den Einzelfall an und welche Bestimmungen jeweils im Arbeitsvertrag geregelt sind.

      Mit freundlichen Grüßen

      Abmahnung.org

      Antworten
  4. Max meint

    20. Oktober 2015 um 23:19

    Hallo. Ich habe mich am Samstag in meinem Urlaub privat verletzt. Dadurch konnte ich Montag nicht zur Berufsschule. Habe in der Schule bescheid gegeben, jedoch beim Arbeitgeber versäumt mich Krank zu melden. Ich brauche nachträglich eine Entschuldigung für die Schule. Was steht mir im schlimmsten Fall bevor. Schonmal Danke für die Antwort.

    Antworten
    • abmahnung.org meint

      26. Oktober 2015 um 9:35

      Hallo Max,

      schlimmstenfalls kann Ihnen eine Abmahnung drohen, weil Sie sich zu spät krank gemeldet haben.

      Mit freundlichen Grüßen

      Abmahnung.org

      Antworten
  5. Sökülmez meint

    29. Oktober 2015 um 11:38

    Hallo,
    meine Tochter ist als PKA-Azubi beschäftigt. Sie hat jetzt eine Abmahnung erhalten, weil Sie die Absendung einer Bestellung vergessen hat. Ist eine Abmahnung hier gerechtfertigt? Ich meine
    sie ist ja noch eine Azubi und war am besagten Tag alleinige PKA
    im Hause.
    Um eine schnelle Antwort wäre ich sehr dankbar, damit ich enstprechende Schritte einleiten kann.
    Vielen Dank.

    Antworten
    • abmahnung.org meint

      2. November 2015 um 12:54

      Hallo Sökülmez,

      es kommt auf den konkreten Einzelfall an. Da wir nicht alle Details kennen, können wir Ihnen daher keine Auskunft geben. Für eine genauere Beratung empfehlen wir Ihnen deshalb, sich an einen Anwalt zu wenden.

      Mit freundlichen Grüßen

      Abmahnung.org

      Antworten
  6. Stephan meint

    9. November 2015 um 21:56

    Hallo,
    mein Sohn, 17 Jahre, nimmt an einer berufsbildenden Maßnahme teil. Er war vom 21.10. bis 23.10. krankgeschrieben. Die Krankmeldung wurde noch am gleichen Tag von mir in den Briefkasten eingeworfen. Heute (09.10.) kam mein Sohn mit einer Abmahnng wegen unentschuldigtem Fehlen nach Hause, da bis heute keine Krankmeldung eingetroffen sein soll. Meine Frage diesbezüglich: Darf mein Sohn den Erhalt mit seiner Unterschrift bestättigen oder hätte ich als Erziehungsberechtigter dies müssen?

    Danke schon mal für eure Antwort

    Antworten
    • abmahnung.org meint

      16. November 2015 um 10:36

      Hallo Stephan,

      Ihr Sohn darf den Erhalt der Abmahnung bestätigen, da diese auch an ihn gerichtet ist.

      Mit freundlichen Grüßen

      Abmahnung.org

      Antworten
  7. Sabine meint

    27. Januar 2016 um 23:48

    Die Azubine hat den Kellerschlüssel eingesteckt ( versehentlich oder vorsätzlich ) und ist damit nachhause. Nachdem Sie telefonisch aufgefordert wurde den Sclüssel vorbeizubringen ( wohnt 3 Straßden vom Ausbilfungsbetrieb entfernt) hat sie sich erst geweigert und nach 1 Stunde dann doch abgegeben. Kann ich sie abmahnen?

    Antworten
    • abmahnung.org meint

      1. Februar 2016 um 10:37

      Hallo Sabine,

      sofern es sich um eine Verletzung des Arbeitsvertrags handelt, können Sie eine Abmahnung erteilen.

      Abmahnung.org

      Antworten
  8. Roland meint

    12. Februar 2016 um 7:05

    Ich wurde aufgrund unentschuldigtem fehlens fristlos gekündigt ohne vorher eine Abmahnung zu bekommen, darf mein Chef das?
    Und wie muss ich jetz weiter vorgehen?

    Antworten
    • abmahnung.org meint

      15. Februar 2016 um 10:12

      Hallo Roland,

      sofern Sie sich noch in der Probezeit befinden, darf Ihr Chef Sie fristlos kündigen.

      Abmahnung.org

      Antworten
  9. K.Hodzic meint

    17. März 2016 um 17:26

    Guten Tag,
    unser Azubi ist nun die 5. Woche krank geschrieben. Er meldet sich nicht telefonisch bei uns sondern es kommt immer eine Krankmeldung nach der nächsten.
    Wir haben bei Vertragsbeginn vereinbart, sich telefonisch bei Krankheit zu melden und auch wenn die Krankmeldung verlängert wird.
    Er hat auch noch keine Krankmeldung an die Kasse geschickt und hat den Kontakt zu uns Komplett abgebrochen.
    Kann ich abmahnen? Es sind auch schon zwei Abmahnungen wegen unpüktlichkeit an ihn gegangen.

    Antworten
    • abmahnung.org meint

      24. März 2016 um 9:44

      Hallo,

      befindet sich die Regelung zum telefonischen Melden einer Krankheit im Arbeitsvertrag? Sofern die Krankschreibungen rechtzeitig eintreffen, ist ein Abmahngrund ansonsten nicht einwandfrei gegeben.

      Abmahnung.org

      Antworten
  10. mery meint

    17. April 2016 um 1:50

    Hallo
    Mein freund ist im 3 lehrjahr im einzelhandel. Im 1 monat ist er fertig . Nun hat er 3 wochen urlaub bekommen aber sein chef sagt ihm er muss zur schule. Er wollte aber eigentlich in den Urlaub. Der chef hatte ihn gedroht wenn er nicht zur schule geht das er gekündigt wird. Auch wenn er ein krank machen würde, würde er ihn ohne abmahnung kündigen.
    Darf er das ?

    Antworten
    • abmahnung.org meint

      21. April 2016 um 8:56

      Hallo Mery,

      eine Kündigung ohne vorherige Abmahnung ist nur in speziellen Fällen möglich. Eine Kündigung wegen Krankheit ist nicht zulässig – sofern sich nicht heraus stellt, dass die Krankheit nur vorgeschoben wurde.

      Abmahnung.org

      Antworten
  11. Lena meint

    11. Mai 2016 um 14:12

    Ich habe eine schriftliche Abmahnung im 1.Lehrjahr erhalten. Komme jetzt im Juli in das zweite Lehrjahr. Als Medizinische Fachangestellte. Dass ich ein Impftablett nicht von der Liege weggeräumt habe und der Patient darin war. Allerdings bin ich erst um drei Uhr an dem Tag in die Praxis gekommen.und der Patient saß schon drinne. Aber ich kann dies nicht begründen.
    Wie soll ich jetzt nun vorgehen. Denn niemand glaubt mir. Und ich werde öfters beschuldigt etwas getan zu haben, woran ich nicht beteiligt war. Aber da ich weiß das Diskussionen es nur noch schlimmer machen, habe ich es sacken lassen. Und versuche das beste draus zu machen.
    Ich hoffe es gelingt mir.
    Denn meine zweite Chefin kann mich nicht leiden und da ist es sehr schwierig.

    Antworten
    • abmahnung.org meint

      12. Mai 2016 um 8:40

      Hallo Lena,

      bei gehäuften Schwierigkeiten können Sie das Gespräch mit dem Betriebsrat suchen.

      Abmahnung.org

      Antworten
  12. Felix meint

    26. Mai 2016 um 10:46

    Hallo,
    ist es möglich dass man eine Abmahnung bekommt wenn man sein Werkzeug ein Tag nicht dabei hatte?
    Danke

    Antworten
    • abmahnung.org meint

      2. Juni 2016 um 10:03

      Hallo Felix,

      je nachdem, was in Ihrem Arbeitsvertrag steht und ob die Ausübung Ihrer Arbeit von der Mitnahme Ihres Werkzeugs abhängt, kann eine Abmahnung berechtigt sein.

      Abmahnung.org

      Antworten
  13. Claudia meint

    23. Juni 2016 um 9:28

    Mein Sohn (Azubi Versicherungskaufmann in Außendienst) (20) soll laut seinem AG mindestens 4 Termine pro Woche machen, allerdings ist das mit diesem Kundestamm (alles Altkunden bzw. Bestandskunden) sehr schweirig, weil die meisten schon ausreichend mit Versicherungen abgedeckt sind und eine Neu- bzw. Kaltaquise vom Chef nicht gwünscht wird. Jetzt droht er meinem Sohn, dass er nicht aus der Firma darf so lange er keine 4 Termine pro Woche hat und wenn er dass nicht schaffe würde eine Abmahnung fällig. Also abgesehen davon dass ich es als Nötigung betrachte, wenn er meinem Sohn droht ihn nicht nach Hause zu lassen, ist meine Frage ob diese Abmahnung berechtigt ist oder nicht. Es besteht kein Betriebsrat.

    Antworten
    • abmahnung.org meint

      30. Juni 2016 um 8:45

      Hallo Claudia,

      es empfiehlt sich in diesem Fall, das Arbeitsverhältnis Ihres Sohnes von einem Rechtsanwalt prüfen zu lassen.

      Abmahnung.org

      Antworten
  14. Melanie meint

    6. Juli 2016 um 8:45

    Hallo,
    wir haben unseren Auszubildenden nun schon zwei Mal wegen nicht geführten Berichtsheften abgemahnt! Es wurde ihm darin auch mitgeteilt, dass er am 05. des Folgemonats dieses abgeben muss! Kann ich hier kündigen??

    Grüße
    Melanie

    Antworten
    • abmahnung.org meint

      28. Juli 2016 um 8:48

      Hallo,

      sofern ein angemessener Zeitraum zwischen den Abmahnungen liegt, welcher eine Verhaltensänderung ermöglicht, sollte eine Kündigung in diesem Fall möglich sein.

      Abmahnung.org

      Antworten
  15. Patrick K. meint

    6. Juli 2016 um 19:42

    Hallo

    Kann ich als Chef einen Azubi kündigen , Derbheiten Krankenschein hat und ich den Verdacht habe das erste in Urlaub fährt ?
    Oder kann ich ihn erstmal nur abmahnen deswegen ?

    Lg

    Antworten
    • abmahnung.org meint

      28. Juli 2016 um 8:53

      Hallo,

      liegt eine klare Beweislage vor, kann beim „Urlaub auf Krankenschein“ eine Kündigung folgen.

      Abmahnung.org

      Antworten
  16. Carmela meint

    15. Juli 2016 um 9:06

    Meine Tochter arbeitet in einem Friseursalon,das Arbeitsklima ist sehr gut zwischen Chef und Angestellten.Leider hat Ihr Azubi (3Lehrjahr) die schlechte Angewohnheit,alles was Sie im Salon mitbekommt Ihren Eltern zu berichten, und setzt dabei immer noch einen drauf.Die Eltern gehen mittlerweile gegen Angestellte,und Chef bedrohlich in Angriffsposition.Wie können sich nun alle Beteildigten im Salon am besten verhalten,da das Verhältnis zum Azubi sehr angespannt ist?Chef denkt schon über eine Kündigung nach…..

    Antworten
    • abmahnung.org meint

      28. Juli 2016 um 8:40

      Hallo,

      in diesem Fall scheint ein klärendes Gespräch zwischen allen Beteiligten am sinnvollsten.

      Abmahnung.org

      Antworten
  17. Susanne meint

    18. Juli 2016 um 2:12

    Hallo, habe eine etwas dumme Situation bin Azubi und mir wurde heute angedroht das ich eine Abmahnung bekomme wenn ich die Berichtshefte nicht bearbeite, die ironischerweise geschrieben sind nur nicht so perfekt wie mein Ausbilder dies haben möchte, dummerweise hat er mir oder den anderen Azubis nie erläutert was er genau will. Ist dies ein abmahnungsgrund?

    Antworten
    • abmahnung.org meint

      28. Juli 2016 um 8:44

      Hallo,

      sofern das Führen dieser Hefte im Arbeitsumfang beinhaltet ist, kann eine Abmahnung in der Tat folgen.

      Abmahnung.org

      Antworten
  18. Alice meint

    19. Juli 2016 um 14:59

    Ich bin jetzt im ersten Lehrjahr meiner Ausbildung zur Vermessungstechnikerin. In unserem Betrieb läuft einiges schief, aber ich möchte gern dort bleiben, da ich die Kollegen sehr mag und mir die Arbeit an sich Spaß macht.
    Mein Chef will jetzt, dass wir (also alle Azubis insgesamt 7) über Facebook einen kleinen Artikel schreiben zu ein paar gängigen Fragen. Damit habe ich auch kein Problem, allerdings möchte er auch das wir unsere persönlichen Daten (in einem Text zu unserer Person mit Name, Alter, Wohnhort) veröffentlichen und dazu noch ein aktuelles Foto von uns.
    Ich möchte das aber nicht, weil ich keine Daten von mir auf Facebook preis geben möchte und auch nicht als Werbefigur dienen will. Jetzt droht er mir mich abzumahnen, wenn ich dieser Arbeitsanweisung nicht nachkomme und das er mich kündigt wenn ich mich weiter wehre.
    Er sagt ich bin ein Mitglied der Firma, das alle Arbeitsanweisungen zu befolgen hat. Aber meine persönlichen Daten und das Recht auf mein Bild liegen doch bei mir oder?
    Darf er mich abmahnen, oder im schlimmsten Fall kündigen, wenn ich kein Bild auf Facebook stelle?

    Antworten
    • abmahnung.org meint

      28. Juli 2016 um 9:20

      Hallo,

      leider können wir keine Rechtsberatung bieten und verweisen an dieser Stelle an eine Arbeitsrechtsanwalt.

      Abmahnung.org

      Antworten
  19. Daniel meint

    20. Juli 2016 um 9:17

    Ich bin im 3. Lehrjahr und komme jetzt ist 4. Zum Karosseriebauer. Gestern bin ich eine viertel Stunde vor Ende meiner offiziellen Arbeitszeit gegangen weil ich frühs eine halbe Stunde früher angefangen habe. Darf mir mein Chef dafür eine Abmahnung geben?

    Antworten
    • abmahnung.org meint

      28. Juli 2016 um 9:21

      Hallo,

      in der Tat kann hier eine Abmahnung folgen. Es empfiehlt sich dennoch vorab, das Gespräch mit Ihrem Vorgesetzten zu suchen.

      Abmahnung.org

      Antworten
  20. derr meint

    26. Juli 2016 um 18:52

    Hallo ich hab 2 unentschuldigte fehltage in der berufsschule, mein arbeitgeber sagt er wird mich ohne abmahnung kündigen, darf er das?

    Antworten
    • abmahnung.org meint

      28. Juli 2016 um 8:30

      Hallo,

      sofern Sie noch in der Probezeit sind, kann Ihr Arbeitgeber Ihnen in der Tat fristlos kündigen.

      Abmahnung.org

      Antworten
  21. Patrick meint

    31. Juli 2016 um 15:25

    Hallo.

    Ich bin im 1. Ausbildungsjahr in der Gesundheits- und Krankenpflege in einer Klinik.
    Auf meiner Station musste ich heute einer Kollegin beim Verbandswechsel helfen. Durch die Stationsleitung wurde mir mitgeteilt, dass ich dazu nach derzeitigen Stand meiner Ausbildung nicht berechtigt bin. Dies war mir nicht bewusst.
    Weiterhin will die Stationsleitung dies meiner Praxisanleiterin mitteilen.
    Wäre dies ein Grund für eine Abmahnung?

    Antworten
    • abmahnung.org meint

      4. August 2016 um 8:50

      Hallo Patrick,

      sofern Sie gegen die Bestimmungen in Ihren Ausbildungsvertrag verstoßen haben, ist eine Abmahnung möglich.

      Abmahnung.org

      Antworten
    • kahalla meint

      9. November 2017 um 13:06

      Wurde das hinterher mitgeteilt? Es gibt so etwas wie Weisungsgebundenheit. Es hätte also gar nicht die entsprechende Anweisung gegeben werden dürfen.
      In der Verantwortung stehen dabei meines Wissens und nach den mir aus deiner Nachricht bekannten Fakten, Ausbilder und Ausbildungsbeauftragte.
      Wenn die Person, die dich angewiesen hat bei dem Verbandswechsel mit zu helfen, dir gegenüber weisungsbefugt ist, liegt die Verantwortung für dieses „Vergehen“ zumindest teilweise bei ihr. War sie nicht weisungsbefugt, ist dies eine Sache die zu klären ist. Solange du deien Hilfe nicht angeboten oder aufgedrängt hast, sollte die Verantwortung nicht bei dir liegen. Allerdings solltest Du dasin einem gütlich geführten Gespräch so klären, dass hinterher auch wirklich Klarheit und Friede herrscht. Zur Not such dir jemand, dem du vertraust, der die Situation kennt und für dich sprechen kann..

      Antworten
  22. claudia meint

    1. August 2016 um 21:12

    Hallo,
    Mein sohn hat 2 fünfen auf dem zwischen zeugnis er macht eine ausbildung zum kfz mechtroniker er kommt jetzt ins 3 lehrjahr,sein chef meint das er ihn. deswegen kündigen wird.er hat schon eine abmahnung fùrs zu spät kommem bekommen,kann der chef ihn wirklich kündigen
    Mfg claudia

    Antworten
    • abmahnung.org meint

      4. August 2016 um 8:49

      Hallo Claudia,

      resultieren die Noten aus häufigeren Fehlzeiten oder lassen sie deutlich erkennen, dass der Auszubildende das Ausbildungsziel nicht erreichen kann, kann eine Kündigung rechtens sein.

      Abmahnung.org

      Antworten
  23. Stefanie meint

    12. August 2016 um 22:20

    Hallo, ich habe einen Azubi die jetzt ins zweite Lehrjahr kommt. Ich hab ihr vor 3 Wochen gesagt sie soll mir ihr berichtsheft bringen. Bis jetzt hab ich es immer noch. Ich hab sie seitdem schon mehrmals dran erinnert. Beim letzten Mal hab ich auch schon 3 Monate warten müssen bis sie mir es mitgebracht hat. Kann ich sie dafür abmahnen?

    Antworten
    • abmahnung.org meint

      18. August 2016 um 8:35

      Hallo Stefanie,

      die Nichtvorlage des Berichtsheftes rechtfertigt eine Abmahnung.

      Abmahnung.org

      Antworten
  24. Michael meint

    16. August 2016 um 10:38

    Hallo,
    Ich mache derzeit eine Ausbildung zum Elektroniker (bald beginnt das 2. Lehrjahr) und habe vergangene Woche einen Bewegungsmelder falsch eingebaut. Mein zuständiger Geselle hat diesem kontrolliert und mir nach meinem Feierabend eine SMS geschrieben, dass ich diesen falsch eingebaut habe. Dazwischen lag ein Wocheende. Heute hat sich mein Chef darüber beschwert und meinte, dass ich deshalb eine Abmahnung erhalten werde. Ist das in der Ausbildung zulässig? Aus meiner Sicht stellt dies keinen Verstoß gegen meinen Arbeitsvertrag dar.

    Antworten
    • abmahnung.org meint

      18. August 2016 um 8:37

      Hallo Michael,

      da und weder der Arbeitsvertrag noch die Ausbildungsinhalte bekannt sind, können wir nicht beurteilen, ob die Abmahnung gerechtfertigt ist.

      Abmahnung.org

      Antworten
  25. Rainer meint

    19. August 2016 um 17:02

    Hallo,

    ein Auszubildender hat eine Abmahnung erhalten, weil er seine Krankmeldung zu spät abgegeben hat. Unterschieben wurde diese an der dafür ausgewiesenen Stelle von einem seiner Chefs, ein anderer Chef hat an der Stelle unterschrieben an der „Abmahnung erhalten“ steht. Die quasi doppelt unterschriebene Abmahnung hat der Auszubildende dann per Post zugestellt bekommen. Auch wenn der Grund der Abmahnung berechtigt ist, habe ich die Frage ob sich ein solcher Formfehler auf die Gültigkeit der Abmahnung auswirkt.

    liebe Grüße

    Antworten
    • abmahnung.org meint

      25. August 2016 um 9:49

      Hallo Rainer,

      ein solcher Fehler macht eine Abmahnung in der Regel nicht ungültig.

      Abmahnung.org

      Antworten
  26. Michael K. meint

    31. August 2016 um 8:47

    Hallo,

    ich hätte gleich zwei Fragen zu einer Abmahnung.

    1.
    Mein Azubi (volljährig) hat im Lehrvertrag wissentlich eine falsche Adresse angegeben.
    Ist dies ein Grund zu einer Abmahnung ?

    2.
    Ein Azubi meldete sich kurz nach Arbeitsbeginn telefonisch dass sein Motorroller auf dem Weg zur Arbeit einen Defekt hat. Er fragte dauraufhin was er machen solle. Ihm wurde vom Büro mitgeteillt dass er warten solle und das weitere Vorgehen im Betrieb geklärt wird. Nach der Rüstzeit für eine Baustelle wurde ein Monteur mit einem Firmenfahrzeug losgeschickt um den Azubi an der „Pannenstelle“ abzuholen.
    Der Azubi war dort aber nicht mehr anzutreffen. Der Monteur rief den Azubi auf seinem Handy an und dieser erklärte ihm dann, dass er wieder nach Hause gefahren wäre und sein Motorroller nicht in Ordung wäre. Dies teilte der Moteur wiederum mir im Büro mit worafhin ich den Azubi anrief.
    Der Azubi erklärte mir am Telefon dass sein Motorroller nicht in Ordnung sei, er sich erst darum kümmern müsse und er heute nicht zur Arbeit kommen würde.
    Darufhin teilte ich dem Azubi mit dass er für diesen Tag bei Kundenterminen fest verplant sei und er zur Arbeit erscheinen müsse. Dieser Anweisung kam er allerdings nicht nach und blieb der Arbeit fern.
    Kann ich dem Azubi wegen diesem Verhalten eine Abmahnung schreiben ?

    Vorab vielen Dank für Ihre Mühe und die Beantwortung meiner Fragen

    Antworten
    • abmahnung.org meint

      15. September 2016 um 11:09

      Hallo Michael,

      die Missachtung einer direkten Arbeitsanweisung ist ein Grund zur Abmahnung.

      Abmahnung.org

      Antworten
  27. Marcel meint

    1. September 2016 um 22:00

    Habe eine Frage meine Freundin hat heute mit ihrer Ausbildung angefangen.
    Das Problem ist sie ist nach der Arbeitszeit heute Abend beim einkaufen umgeknickt und Verletzt und geht Morgen zum Arzt und hat halt angst das sie trotz wahrscheinlicher Krankmeldung gekündigt wird ist das Rechtens ??

    Antworten
    • abmahnung.org meint

      15. September 2016 um 10:57

      Hallo Marcel,

      liegt eine Krankmeldung vor, ist eine Kündigung in der Regel nicht rechtens.

      Abmahnung.org

      Antworten
  28. Sabrina meint

    23. September 2016 um 16:35

    Hallo, wenn wir als Betrieb unserem Azubi aufgrund unentschuldigtem Fehlen und anderen Dingen fristlos kündigen, kann er seine Ausbildung dann einfach in einem anderen Betrieb fortsetzen?

    Antworten
    • abmahnung.org meint

      29. September 2016 um 8:40

      Hallo Sabrina,

      sofern er einen passenden Betrieb findet, kann er seine Ausbildung auch nach einer Kündigung fortsetzen.

      Abmahnung.org

      Antworten
  29. Nikolaus P. meint

    30. September 2016 um 10:57

    Hallo sehr geehrtes Team von Abmahnung.org,
    meine Azubine kommt regelmäßig 30-40 Minuten zu spät. Als ich sie das erste Mal dabei erwischte, reagierte sie sehr unwirsch und behauptete, es handle sich um höhere Gewalt. Auf meine Frage, welche Art von höhrer Gewalt denn vorlag, bekam ich keine Antwort.
    Ich habe daraufhin Ermittlungen angestellt und herausbekommen, dass sie bereits seit Monaten fast täglich 30-40 Minuten zu spät kommt, die anderen Mitarbeiter sie aber immer schützten, so dass ich es nicht merkte.
    Daraufhin habe ich sie genauer überwacht und festgestellt, dass dies stimmt. Habe sie inzwischen weitere 2x mit 30-minütiger Verspätung erwischt. Ausrede immer: Höhere Gewalt.
    Frage:
    Der Ausbildungsvertrag enthält keine festen Zeiten für Arbeitsbeginn und -ende. Diese wurde aber durch mündliche Anweisung festgelegt. Kann ich nun – obwohl der Arbeitsbeginn nicht schriftlich fixiert ist – trotzdem wegen Zu-spät-kommens abmahnen?
    Vielen Dank voarb für eure Hilfe!

    Antworten
    • abmahnung.org meint

      6. Oktober 2016 um 9:34

      Hallo Nikolaus,

      auch das Nicht-Einhalten mündlicher Anweisungen kann eine Abmahnung berechtigen.

      Abmahnung.org

      Antworten
  30. Raul H. meint

    5. Oktober 2016 um 10:05

    Hallo
    Ich auszubi im 4 lehrjahr habe schon eine abmahnung wegen verspätetem krankmelden und konnte weil ich beim arzt saß mich nicht pünktlich krankmelden kann mein chef mich hierfür fristlos kündigen

    Antworten
    • abmahnung.org meint

      6. Oktober 2016 um 9:27

      Hallo Raul,

      eine fristlose Kündigung ist an dieser Stelle nicht wahrscheinlich, da diese besonders in der Ausbildung an strenge Vorgaben geknüpft ist. Dennoch empfiehlt es sich, den Chef bereits vor dem Arztbesuch zu kontaktieren und über die Krankheit zu informieren.

      Abmahnung.org

      Antworten
  31. Pia meint

    13. Oktober 2016 um 10:44

    Hallo,

    ich bin Azubi im 2. LJ. Am Mittwoch hatte ich Urlaub den ich ordnungsgemäß beantragt und genehmigt bekommen habe. Heute, am Donnerstag, bin ich wieder ins Büro gekommen und eine Kollegin hat mir erzählt, dass mein Chef mir eine Abmahnung zukommen lassen wolle. Begründung war ich hätte ihm nicht bescheid gegeben, dass ich Urlaub hätte und er hätte mir am Dienstag gesagt ich solle eine Exel-Tabelle erstellen. Am Dienstag, aber konnte ich die Tabelle nicht erstellen, da ich andere Dinge zu erledigen hatte, die auch am selben Tag gemacht werden mussten.

    Darf mein Chef mir eine Abmahnung geben oder nicht?
    Vielen Dank für die Hilfe vorab! :)

    Antworten
    • abmahnung.org meint

      20. Oktober 2016 um 9:17

      Hallo Pia,

      je nachdem, welche Pflichten in Ihrem Arbeitsvertrag vermerkt sind, kann die Abmahnung gerechtfertigt sein.

      Abmahnung.org

      Antworten
  32. Claudia meint

    13. Oktober 2016 um 19:09

    Hallo ich habe mal eine Frage. Ich bin im zweiten Ausbildungsjahr und nicht mehr in der Probezeit. Mache noch häufig Fehler aber frage öfters trotzdem nach bei einigen Sachen wo ich mir unsicher bin. Leider passieren mir auch mal blöde Fehler aber ich arbeite immer gewissenhaft und versuche und gebe stets mein bestes!
    Jetzt ist meine Frage kann meine Chefin mich abmahnen mit der Begründung ich halte mich nicht an den Arbeitsanweisungen?

    Antworten
    • abmahnung.org meint

      20. Oktober 2016 um 8:43

      Hallo,

      eine schlechte Leistung kann ab einem gewissen Umfang eine Abmahnung begründen. Es empfiehlt sich, vorab ein Gespräch mit Ihrer Vorgesetzten zu suchen und Ihre Sorgen anzusprechen.

      Abmahnung.org

      Antworten
  33. Adrian H. meint

    31. Oktober 2016 um 9:09

    Hallo,
    Ich bin 20 Jahre alt und im 2ten Lehrjahr. Ich bin seit einiger Zeit krankgeschrieben da ich unter Depressionen und Angstzuständen Leide. Am 14.11 habe ich einen Termin zur Einweisung in die Psychiatrische Klinik. Arbeitsunfähig bin ich seit Ende August. Kann ich deswegen gekündigt werden? Habe schon einige Gespräche mit meinem Chef geführt aber der meinte im letzten Gespräch nur das es dem Ober Chef, (arbeite für die Diakonie deshalb mehrere Chefs) bald reicht und er mich kündigen möchte. Dabei habe ich schon von diversen Psychotherapeuten schriftlich sowie mündlich gesagt bekommen das der Aufenthalt essentiell für ein weiterkommen in der Ausbildung ist. Habe gerade extreme Angst meine Ausbildung zu verlieren da ich meine Arbeit liebe und zudem unter Angstzuständen leide.

    Antworten
    • abmahnung.org meint

      3. November 2016 um 10:09

      Hallo,

      in der Tat kann eine lang anhaltende Krankheit bzw. ein ungewisses Ende der Krankheitsphase eine Kündigung rechtfertigen.

      Abmahnung.org

      Antworten
  34. John Doe meint

    10. November 2016 um 18:24

    Hallo,
    wir haben einen Auszubildenden im Betrieb der bereits vor 2 Monaten eine Abmahnung wegen unentschuldigten Fehlens in der Berufschule bekommen hat.

    Nun hat er mehrfach nicht den Anweisungen des Meisters und Vorgesetzten folge geleistet.
    Desweiteren wird er aufmüpfig und frech seinen Kollegen gegenüber.

    Liegt hier ein Kündigungsgrund vor?

    Mfg

    Antworten
    • abmahnung.org meint

      17. November 2016 um 10:56

      Hallo,

      eine Kündigung ist in der Regel nur möglich, wenn der Auszubildende für dasselbe Benehmen mindestens eine Abmahnung erhalten hat.

      Abmahnung.org

      Antworten
  35. Julia meint

    11. November 2016 um 14:39

    Hallo, ich habe heute eine Abmahnung bekommen, da ich meine 38 stunden wie im Ausbildungsvertrag bereits schon am Freitag um 14 Uhr voll hatte und somit, denn gegangen bin. Arbeitszeit wäre bis 17 Uhr gewesen, doch denn hätte ich 41 Stunden gearbeitet und dieses ist ja nicht vorgesehen laut Ausbildungsvertrag, ich habe aber auch der Frau vom Chef bescheid gesagt das ich nach hause gehe.

    Kann ich vorgehen gegen die Abmahnung?

    und es fand auch schon ein Gespräch statt, in welchem wir das eigentich geklärt hatten dieses ist nun 9 Tage her.
    Darf die Abmahnung jetzt sein??

    Antworten
    • abmahnung.org meint

      17. November 2016 um 11:05

      Hallo,

      Sie können eine schriftliche Gegendarstellung verfassen, welche in Ihrer Akte aufgenommen wird.

      Abmahnung.org

      Antworten
  36. Tobi meint

    15. November 2016 um 18:45

    Hallo!

    Ich bin im ersten Ausbildungsjahr und noch in der Probezeit
    Mein Chef hat mir heute mitgeteilt das er mich kündigen möchte.
    Da er zwei Läden besaß und der andere kurzfristig zu gemacht hat, hat er es damit begründet das er zu viel Personal hat, und deswegen mich kündigen will.
    Darf er das einfach so?

    Um eine schnelle Antwort wäre ich dankbar.

    Antworten
    • abmahnung.org meint

      17. November 2016 um 10:49

      Hallo,

      eine betriebsbedingte Kündigung scheint in diesem Fall in der Tat rechtens.

      Abmahnung.org

      Antworten
  37. Kai W. meint

    16. November 2016 um 1:14

    Ich habe hier einen besonderen Fall. Mein 23 jährige Neffe macht eine Ausbildung zum Mechatroniker. Bei Ausbildungsbeginn wurde vereinbart, dass er eine Führerschein machen soll. Leider ist er im Moment so sehr betrieblich und schulisch eingespannt, dass er nicht dazu kommt die Fahrschule weiter zu machen.

    Er hat jetzt von seiner Chefin eine Abmahnung bekommen, kann aber auf Grund der Winterreifen Saison kaum aus dem Betrieb um die Menge der Fahrstunden zu erhöhen.

    Die Chefin droht nunmehr mit Kündigung, obwohl sein Ausbilder mit der Leistung im Betrieb und in der Schule sehr zufrieden sind.

    Ist eine solche Kündigung rechtens?

    Antworten
    • abmahnung.org meint

      17. November 2016 um 10:58

      Hallo,

      da er gegen die Vertragsbedingungen verstößt, sind Abmahnungen und letztendlich auch die Kündigung möglich. Allerdings empfiehlt es sich, die Vertragsbedingungen von einem Anwalt für Arbeitsrecht überprüfen zu lassen.

      Abmahnung.org

      Antworten
  38. Bode meint

    18. November 2016 um 15:11

    Hallo,unsere Azubi ist im 2. Lehrjahr.
    Ich habe schon mehrere Gespräche mit ihr geführt wegen Unkonzentriertheit und Respekt vor den Kollegen.
    Wenn man ihr Aufgaben gibt, hört sie nicht aufmerksam zu und es entstehen immer Fehler, weil viele Dinge angeblich nicht von uns ihr gesagt wurden. (Behauptet sie)
    Darauf kommt direkt vor den Kunden immer öfter ein patziger Kommentar von ihr gegenüber ihrer Kollegen.

    Kann ich da eine Abmahnung schreiben?

    Danke über eine schnelle Antwort!!

    Antworten
    • abmahnung.org meint

      24. November 2016 um 10:35

      Hallo,

      sofern die Auszbildende gegen Ihre arbeitsvertraglichen Pflichten verstößt – etwa indem sie den Betriebsfrieden stört -, ist eine Abmahnung möglich.

      Abmahnung.org

      Antworten
  39. Arnold meint

    21. November 2016 um 23:37

    Hallo,

    eine die bei Uns im berieb die Ausbildung macht, kommt seit einem Monat nicht mehr zu Arbeit.

    Was tuhen.

    Antworten
    • abmahnung.org meint

      24. November 2016 um 11:01

      Hallo Arnold,

      bei einer wiederholten schweren Pflichtverletzung ist in der Regel eine Kündigung möchten. Halten Sie hierfür Rücksprache mit einem versierten Anwalt.

      Abmahnung.org

      Antworten
  40. Andi meint

    2. Dezember 2016 um 16:59

    Hallo,
    ich bin im 2.Lehrjahr und habe in dem Jahr 2016 43 Tage krankheitsbedingt (entschuldigt) gefehlt.
    Kann mich mein Arbeitgeber kündigen?

    Danke und Mit freundlichen Grüßen

    Antworten
    • abmahnung.org meint

      8. Dezember 2016 um 10:43

      Hallo,

      eine Kündigung wegen Krankheit ist nur möglich wenn nachweislich absehbar ist, dass Sie auch in Zukunft weiterhin fehlen werden, Ihre Fehlzeiten zu einer erheblichen Beeinträchtigung des Betriebes führen und dem Arbeitgeber infolgedessen Ihre weitere Beschäftigung nicht zugemutet werden kann.

      Abmahnung.org

      Antworten
  41. Beate meint

    4. Dezember 2016 um 12:05

    Hallo
    Unsere Auszubildende färbt ohne mich zu fragen die Augenbrauen sie hat einen eigenen Ladenschlussel
    Am Freitag habe ich sie dabei erwischt als ich morgens in den Laden gekommen bin mein Vertrauen hat ihr gegenüber gelitten ich weiß natürlich nicht ob sie das schon früher gemacht hat.
    Sie ist im 2Ausbildungsjahr

    Antworten
  42. Peer meint

    7. Dezember 2016 um 19:50

    Hallo, ich bin im 3ten Jahr, habe meine schriftlichen Prüfungen schon geschrieben, die mündlichen sind im Januar. Heute habe ich eine SMS geschrieben und dies wurde nicht persönlich nur und das „online“ gesehen, mir wurde auf unfreundlichster art und Weise von einem Kollegen gesagt ich müsste nicht wieder kommen und mir wurde gedroht und als ich nach mehrerer Aufforderungen zu gehen da geblieben bin wurde mir zum wiederholten male das handy weggenommen. Welche konsequenzen wären möglich? eine Abmahnung in diesem Bereich erfolgte schriftlich noch nicht.

    Antworten
    • abmahnung.org meint

      8. Dezember 2016 um 10:39

      Hallo,

      leider können wir aus Ihrer Schilderung nicht ganz nachvollziehen, was sich in Ihrem konkreten Fall ereignet hat. Ein Anwalt für Arbeitsrecht kann Sie sicherlich umfassend beraten.

      Abmahnung.org

      Antworten
  43. Diana meint

    11. Dezember 2016 um 3:28

    Hallo
    Ich bin im 2 Lehrjahr und hatte auf das Wochenende eine Margen darm Grippe bekommen. Da bei uns kein Arzt an Wochenenden offen hatt, konnte ich natürlich nicht hin.
    Wenn ich ins Krankenhaus gegangen wäre hätte ich nur ein Schreiben bekommen das ich eben um diese Uhrzeit bei ihnen im Krankenhaus war.
    Mit welchen Konsequenzen muss ich jetzt rechnen?
    Lg

    Antworten
    • abmahnung.org meint

      22. Dezember 2016 um 10:26

      Hallo,

      in der Regel müssen Sie sich zum Arbeitsbeginn pünktlich krankmelden und die entsprechende Krankschreibung vom Arzt nachreichen.

      Abmahnung.org

      Antworten
  44. Lisa meint

    15. Dezember 2016 um 0:47

    Ich bin 17 Jahre alt bin auszubi hatte mit ein älteren Kollege er22 Beischlaf gehabt ( ich war jungfrau )damit bin ich nicht wahr haben das er mit mir nur gespielt hat darauf habe ich ein ganz großes Fehler gemacht habe darauf rum erzählt das ich schwanger bin was nicht stimmte auch beim mein Chef darauf möchte das ich kündige weil sie angelogen habe darf er das

    Antworten
    • abmahnung.org meint

      22. Dezember 2016 um 10:29

      Hallo,

      liegt ein schwerer Vertrauensbruch vor, kann ein Chef seinen Angestellten kündigen. In Ihrem Fall ist eine Abmahnung allerdings wahrscheinlicher.

      Abmahnung.org

      Antworten
  45. Anne S. meint

    15. Dezember 2016 um 16:33

    Hallo,

    mein Bruder hat dieses Jahr eine Ausbildung als Sport-und Fitnesskaufmann begpnnen. Neben ihm, wurde auch eine weitere Auszubildende eingestellt. Nach 3 Monaten, gab er die Information an die Azubis, dass das Unternehmen doch nur einen Azubi haben möchte und im Dezemeber ein Gespräch stattfinden würde. Heute fand dieses statt und die Kündigung wurde meinem Bruder ausgesprochen. Ist diese Vorgehensweise rechtlich korrekt?

    2 Azubis einstellen und dann einen rausschmeißen?!

    Danke im Vorraus.

    Antworten
    • abmahnung.org meint

      22. Dezember 2016 um 10:21

      Hallo Anne,

      in der Probezeit können Azubis ohne Angabe von Gründen gekündigt werden. Auch nach Ablauf der Probezeit ist eine Kündigung möglich, wenn der Betrieb beispielsweise keine Kapazitäten für den Azubi aufbringen kann.

      Abmahnung.org

      Antworten
  46. Lina meint

    19. Dezember 2016 um 9:11

    Hallo,
    Ich bin jetzt im letzten Ausbildungsjahr.
    Letztes Jahr habe ich eine Abmahnung erhalten, weil ich eine folgekrankschreibung wohl nicht schnell genug Versendet habe .
    Seit 3 Tagen geht es mit schlecht. Samstag war die Weihnachtsfeier wo ich auch hingegangen bin . Seit Sonntag habe ich aber Fieber bekommen und es geht mit zunehmend schlechter. Heute (also Montag) habe ich mein Chef angerufen. Da er nicht ran ging habe ich ihm eine SMS geschickt. Daraufhin hat mich seine Frau ( meine Arbeitskollegin angerufen) und gesagt ich solle doch etwas an schmerztabletten nehmen und zur Arbeit erscheinen(da wir total unterbesetzt sind) . Als ich ihr sagte ich gehe trotzdem zum Arzt hat sie wütend aufgelegt. Kann mich mein Chef jetzt kündigen ?

    Antworten
    • abmahnung.org meint

      22. Dezember 2016 um 10:31

      Hallo,

      sofern Sie die Krankschreibung rechtzeitig einreichen (innerhalb der vertraglich festgesetzen Fristen) ist eine Kündigung nicht möglich.

      Abmahnung.org

      Antworten
  47. Tina meint

    21. Dezember 2016 um 23:52

    Meine Tochter hat eine Abmahnung wegen Arbeitsverweigerung erhalten. Sie erhielt diese da sie die Anmeldung zur Zwischenprüfung 2 Tage verspät abgab, Grund dafür war das sie die Inhalte der Zwischenprüfung vom Ausbilder nicht vermittelt bekommt und sie auch mehrmals mündlich darauf hinwies. Dies erläuterte sie dem Ausbilder und schrieb auf die Anmeldung ihre Bedenken mit, als sie, sie abgab, der Ausbilder sah dies und schrieb auf das gleiche Formular die Gegendarstellung. Wie sich herausstellte ist die Dame (Handelskammer) eine Bekannte und gute Kundin des Ausbilders und arbeite ebenfalls gegen meine Tochter. Was kann dagegen gemacht werden und ist deswegen eine Abmahnung wegen Arbeitsverweigerung gerechtfertigt.

    Antworten
    • abmahnung.org meint

      22. Dezember 2016 um 10:36

      Hallo,

      leider dürfen wir keine Rechtsberatung bieten und verweisen zur Prüfung spezifischer Fälle auf einen Anwalt.

      Abmahnung.org

      Antworten
  48. Radke meint

    11. Januar 2017 um 20:09

    Hallo,

    ich bin im ersten Lehrjahr und nicht mehr in der Probezeit. Ich war in den ersten vier Monaten insgesamt 4 Tage krank. Letzte Woche war ich einen Tag krank und ab heute bin ich für insgesamt 3 Tage krank geschrieben. Alle Tage sind entschuldigt. Kann der Arbeitgeber mir kündigen wegen zu häufigen Fehlens?
    Ab wie vielen Tagen entschuldigten Fehlens kann der Arbeitgeber einen abmahnen/kündigen ?

    Viele Grüße

    M. Radke

    Antworten
    • abmahnung.org meint

      12. Januar 2017 um 10:28

      Hallo,

      eine Kündigung oder Abmahnung wegen Krankheit ist nur dann möglich, wenn die Fehltage in Zukunft absehbar weiter bestehen werden (z.B. aufgrund einer chronischen Krankheit) und diese zudem den Betrieb massiv stören.

      Abmahnung.org

      Antworten
  49. Annette S. meint

    26. Januar 2017 um 14:46

    mein Sohn ist im 1. Lehrjahr. Er hat jetzt sein Halbjahreszeugnis von der Berufsschule erhalten. Die Moten sind super aber leider ist er 9 mal zur Schule zu spät gekommen. Im Betrieb ist er absolut zuverlässig. Alle Seminare mit 1 bestanden.
    Bekommt er jetzt trotzallem wegen dem zuspät kommen vom Betrieb eine Abmahnung?

    Gruß
    Annette

    Antworten
    • abmahnung.org meint

      2. Februar 2017 um 10:13

      Hallo,

      eine Abmahnung muss binnen zwei Wochen ausgestellt werden, nachdem der Abmahnberechtigte Kenntnis von den Fehlern erhält.

      Abmahnung.org

      Antworten
  50. Selin meint

    30. Januar 2017 um 2:09

    Hallo also ich bin Azubi im Einzelhandel und bei mir ist das so das ich die Woche Urlaub hatte am Freitag konnte ich nicht zur Schule gehen da es mir nicht gut ging und ich krank geworden bin war aber noch am selben Tag beim Arzt und am selben Tag noch meine Krankmeldung abgegeben und ich muss morgen wieder anfangen Eig mit arbeiten aber mir geht’s immer noch nicht gut deswegen geh ich morgen zum Arzt und hol noch eine Krankmeldung meine Frage ist jetzt kann er mich kündigen oder so weil für mich gibt es Eig keinen Ersatz für morgen und übermorgen bin echt verzweifelt ….

    Antworten
    • abmahnung.org meint

      2. Februar 2017 um 10:09

      Hallo,

      wenn Sie krank sind und eine entsprechende Krankmeldung vorlegen, kann Ihr Arbeitgeber Ihnen nicht kündigen.

      Abmahnung.org

      Antworten
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  • Vermieter abmahnen
  • Fehlende Treppenhausreinigung
  • Hausordnung missachtet
  • Mietrückstand
  • Ruhestörung
  • Störung des Hausfriedens
  • Unerlaubter Hundehaltung
  • Empfehlenswerte Kanzleien bei Abmahnungen