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AGB: Was gilt bei den vorformulierten Vereinbarungen?

  • Von Jan Frederik Strasmann, LL. M.
  • Letzte Aktualisierung am: 26. November 2024
Geschätzte Lesedauer: 4 Minuten
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Allgemeine Geschäftsbedingungen – Ein Muss auch im Internet

Wann droht eine Abmahnung? Falsche AGB können ein Grund sein

Für die einen mögen die Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) eher unwichtig erscheinen, für andere hingegen sind sie aber ein Grund für Abmahnungen. Nämlich genau dann, wenn die gesetzlichen Bestimmungen gemäß Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) nicht erfüllt sind oder das Urheberrecht verletzt wurde. Wer aufgrund fehlender oder nicht ausreichender AGB durch einen Rechtsanwalt abgemahnt wird, muss mit hohen Kosten rechnen. Zwar besteht in Deutschland keine AGB-Pflicht, dennoch schreibt der Gesetzgeber Informationspflichten (z.B. zu Widerrufspflichten, Preisen oder Datenschutz) vor.

Die AGB sind dazu da, eigene Regeln zu setzen, die jedoch nicht im Wesentlichen von den gesetzlichen Bestimmungen im BGB zur Zahlungspflicht, Mängeln oder Kündigungen abweichen dürfen. Doch wie sollten die AGB denn nun eigentlich geschrieben sein, damit es eben nicht zu einer Abmahnung kommt?

Inhalt

  • Allgemeine Geschäftsbedingungen – Ein Muss auch im Internet
    • Rechtsichere AGB sind kein Wunderwerk
  • Bestimmungen für die AGB
    • Die Notwendigkeit der AGB
    • AGB immer richtig platzieren
    • Ist es erlaubt, AGB zu kopieren?

Rechtsichere AGB sind kein Wunderwerk

Hinter der Abkürzung AGB verstecken sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese sind wichtig, um vor einem Vertragsabschluss auch wirklich für Klarheit auf beiden Seiten zu sorgen. Denn, wer beispielsweise etwas im Internet bestellen möchte, sollte auch über die Geschäftsbedingungen Bescheid wissen. Das AGB-Gesetz findet sich seit dem Jahr 2001 im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB).

Doch oft sind für manch einen die Grenzen zwischen zulässigen und unzulässigen Klauseln nicht immer ganz ersichtlich.

Rechtssichere AGB kann ein Anwalt formulieren
Rechtssichere AGB kann ein Anwalt formulieren

Darüber hinaus kommt es immer wieder zu neuen Rechtsprechungen. Wer wirklich abmahnsichere AGB haben möchte, kommt daher um den Gang zum Rechtsanwalt meist nicht herum. Aufgrund der wechselnden Rechtslage ist es eben auch sehr schwer, AGB selbst und vor allem rechtssicher zu erstellen. Diese Aufgabe gehört daher in der Regel in die Hände eines Juristen. Die einzige Alternative sind Muster für Agb, die zu Hauf im Internet zu finden sind. Bei solch einer AGB-Vorlage kann allerdings nie wirklich sichergestellt werden, ob sie auch tatsächlich Rechtssicherheit bietet und nicht doch zu Abmahnungen führen kann.

Damit die AGB wirklich rechtsicher sind und keine Abmahnung für die AGB erfolgen kann, müssen bestimmte Bedingungen eingehalten werden.

Bestimmungen für die AGB

In Deutschland gibt es bestimmte Bedingungen und Voraussetzungen, die erfüllt werden müssen, damit die AGB rechtssicher und einheitlich sind.
Folgende Bestimmungen müssen bei den AGBs vorhanden sein:

  • es dürfen keine Zweifel an der Auslegung der AGB bestehen
  • der Vertragpartner darf nicht in unangebrachter Weise benachteiligt werden
  • Klauseln, die derart ungewöhnlich sind, dass der Vertragpartner nicht mit ihnen rechnet, dürfen nicht Bestandteil des Vertrags sein
  • die Klauseln müssen klar verständlich sein

Die Notwendigkeit der AGB

Es ist erst einmal so, dass in Deutschland keine gesetzliche Pflicht zur Verwendung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen herrscht. Sollten allerdings keine AGB vorliegen, greifen die entsprechenden gesetzlichen Regelungen des BGB.

Durch die AGB hat der Anbieter aber immer die Möglichkeit, Haftungsrisiken auszuschließen und den entsprechenden Vertrag nach den eigenen Wünschen anzupassen. Vor allem im Internethandel sollte man deshalb auf keinen Fall auf die AGB verzichten.

Im Internet kann es jedoch sehr schnell zu einer AGB-Abmahnung kommen. Schon eine falsche Klausel kann das gesamte Werk der AGB zunichtemachen und im Ernstfall zu Abmahnungen führen.

Es ist wichtig, bei den AGB, ob für Kleingewerbe oder Großunternehmen, immer auf die Vollständigkeit zu achten. Denn ist diese mangelhaft, kommt es oftmals ebenfalls zu einer AGB-Abmahnung.

AGB immer richtig platzieren

Natürlich sollten die AGB auf der Website auch entsprechend gut sichtbar sein. Denn nur wenn die AGB auch gesehen und gelesen werden können, erfüllen diesen ihren Sinn. Deshalb dürfen die AGB nicht auf eine unauffindbare Unterseite der Website verbannt werden. Ansonsten kann von einem Rechtsanwalt ebenfalls abgemahnt werden.

Ist es erlaubt, AGB zu kopieren?

Eine Abmahnung kann auch dann ins Haus flattern, wenn der Besitzer einer Webseite eine kopierte AGB-Seite veröffentlicht

Oftmals wissen Betreiber von Websites nicht genau, wie sie ihre AGB formulieren sollen. Da ist die Versuchung groß, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen einfach von einer anderen Seite oder gar von einem Mitbewerber zu kopieren. Aber Vorsicht! Dieses Vorgehen kann eine Urheberrechtsverletzung darstellen und kann deshalb eine Abmahnung, Unterlassungserklärung und Schadenersatzansprüche nach sich ziehen! So mussten für kopierte AGB von ebay beispielsweise bereits 1500 Euro gezahlt werden.

Das Urheberrecht liegt bei den AGB allerdings nicht in ihrem Wortlaut, wohl aber in der individuellen Ausgestaltung dieser, d.h. in der Anordnung der Klauseln und ihrer jeweiligen Formulierung. Wer das kopiert, riskiert eine Abmahnung.
Gleichzeitig wird mit kopierten AGB aber nicht nur gegen das Urherrecht verstoßen, sondern auch gegen das Wettbewerbsrecht. Da sich die Kopierer dadurch einen Wettbewerbsvorsprung verschaffen.

Wer daher z.B. AGB für seinen Onlineshop erstellen möchte, sollte sich an einen Rechtsanwalt wenden, der dann für die individuelle abmahn- und rechtssichere AGB erstellen kann.

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Über den Autor

Jan Frederik Strasmann (Rechtsanwalt.)
Jan Frederik Strasmann, LL. M.

Jan Frederik Strasmann studierte an der Universität Bremen. Nach seinem Referendariat am OLG Celle erwarb er seinen Master of Laws (LL. M.) in Dublin. Seit 2014 ist er als Rechtsanwalt zugelassen. Seine Schwerpunkte liegen insbesondere in den Bereichen Verbraucher-, Wettbewerbs- und IT-Recht.

Bildnachweise

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