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Abmahnung erhalten: Was tun? So reagieren Sie richtig!

  • Von Sascha Münch
  • Letzte Aktualisierung am: 26. November 2024
Geschätzte Lesedauer: 5 Minuten
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FAQ: Was tun bei einer Abmahnung?

Wie sollten Sie sich bei einer Abmahnung vom Arbeitgeber verhalten?

Bei einer Abmahnung im Arbeitsrecht sollten Sie zunächst immer sachlich bleiben und prüfen, ob diese gerechtfertigt ist. Das Gespräch mit dem Arbeitgeber ist sowohl bei einer berechtigten als auch bei einer unberechtigten Abmahnung der erste Weg. Mehr zum Verhalten und was Sie tun können, lesen Sie hier.

Was ist zu tun, wenn Sie eine Abmahnung im Internetrecht erhalten?

Haben Sie eine Urheberrechtsverletzung begangen und eine Abmahnung zum Beispiel aufgrund von illegalem Filesharing erhalten, sollten Sie diese nicht ignorieren, sondern durch einen Anwalt für Internetrecht prüfen lassen. Mehr zur Abmahnung im Internet recht, erfahren Sie hier.

Was sollten Sie bei einer Abmahnung nicht tun?

Unsachliche Auseinandersetzungen oder Kommentare sollten ebenso vermieden werden wie das Ignorieren einer Abmahnung. Welche Folgen ein solches Verhalten haben kann, haben wir hier für Sie zusammengefasst.

Bei einer Abmahnung ist dieses Verhalten sinnvoll

Wie Sie bei einer Abmahnung richtig reagieren, erfahren Sie im Ratgeber!
Wie Sie bei einer Abmahnung richtig reagieren, erfahren Sie im Ratgeber!

Niemand wird gerne auf eigene Fehler aufmerksam gemacht. Dies gilt umso mehr, wenn der Finger in der Wunde teure oder einschneidende Konsequenzen nach sich zieht. Das Mittel der Abmahnung ist besonders im Arbeitsrecht, aber auch im Internetrecht vertreten.

Je nach Rechtsgebiet unterscheiden sich die Forderungen der Abmahnschreiber und die möglichen Konsequenzen.

Doch für die Betroffenen stellt sich meist genau dieselbe Frage: „Ich habe eine Abmahnung erhalten, was kann ich tun?“. Hier erfahren Sie, welches Verhalten bei einer Abmahnung zielführend ist und wie Sie nach Erhalt des Schreibens keinesfalls reagieren sollten.

Inhalt

  • FAQ: Was tun bei einer Abmahnung?
  • Bei einer Abmahnung ist dieses Verhalten sinnvoll
    • Weiterführende Ratgeber zum Erhalt einer Abmahnung
    • Was tun bei einer arbeitsrechtlichen Abmahnung?
    • Wegen Filesharing abgemahnt: So reagieren Sie souverän
  • Abmahnung bekommen: Was Sie keinesfalls tun sollten!
    • Faux-pas bei Erhalt einer Abmahnung vom Arbeitgeber
      • Abgemahnt: Konsequenzen im Arbeitsrecht
    • Abmahnung wegen Filesharing: Was tun? Von diesen Reaktionen ist abzuraten
      • Das droht, wenn Sie bei einer Filesharing-Abmahnung nicht richtig reagieren

Weiterführende Ratgeber zum Erhalt einer Abmahnung

Arbeitsrecht

Abmahnung per Email erhalten
Abmahnung per Post erhalten
Mündliche Abmahnung
Abmahnungsgespräch
Abmahnung unterschreiben
Abmahnung ablehnen
Abmahnung anfechten
Gegendarstellung verfassen
Abmahnung entfernen lassen

Internetrecht

Urheberrecht
Abmahnung wegen Musik-Download
Abmahnung wegen Filme-Download
Abmahnung wegen Filesharing
Abmahnung auf Facebook
Abmahnung auf eBay
Schadensersatz bei Filesharing
Anwaltskosten bei Filesharing
 

Was tun bei einer arbeitsrechtlichen Abmahnung?

Im Arbeitsrecht sollen Abmahnungen dem Arbeitnehmer klar machen, dass sein Fehlhalten in einem bestimmten Punkt nicht angemessen ist. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn der Mitarbeiter zu spät kommt, andere Kollegen beleidigt oder seine Arbeit nicht korrekt erledigt. Die entsprechende Abmahnung wird in der Personalakte festgehalten und so dokumentiert.

So sehr die Emotionen auch hochkochen: Reagieren Sie bei der Übergabe des Abmahnschreibens ruhig und sachlich. An dieser Stelle ist Ihre Professionalität als Arbeitnehmer gefragt. Ist die Abmahnung gerechtfertigt, können Sie sich bei Ihrem Vorgesetzen entschuldigen und ggf. Strategien entwickeln, um das unerwünschte Verhalten zu unterlassen.

Doch was tun, wenn die Abmahnung aus Ihrer Sicht nicht gerechtfertigt ist? Auch hier gilt die oberste Regel: Sachlich bleiben. Schildern Sie Ihre Sichtweise in einer schriftlichen Gegendarstellung auf neutrale Weise. Auf diesem Weg haben Arbeitnehmer das Recht, einer Abmahnung zu widersprechen.

Es empfiehlt sich, das Ganze ein oder zwei Tage lang sacken zu lassen und anschließend das Gespräch mit dem Arbeitgeber und dem Betriebsrat zu suchen. So geben Sie sich selbst genug Zeit, über die Rüge nachzudenken.

Wegen Filesharing abgemahnt: So reagieren Sie souverän

Abmahnung wegen Filesharing: Was ist zu tun?
Abmahnung wegen Filesharing: Was ist zu tun?

Eine solche Abmahnung erhalten Internetnutzer, welche urheberrechtlich geschütztes Material via Filesharing aus dem Internet herunterladen. Das WWW bietet kundigen Nutzern hierfür unzählige Möglichkeiten.

Bei einem Download aus einem entsprechenden Netz findet jedoch meist ein zeitgleicher Upload derselben Daten statt.

Dies liegt an dem Aufbau der entsprechenden Download-Technik. Indem sie also Material herunterladen, tragen Filesharer gleichzeitig zu dessen Verbreitung bei. Damit begehen sie einen Urheberrechtsverstoß, welchen der Rechteinhaber abmahnen kann.

Dabei liegt allerdings einer anderen Funktion im Vordergrund als bei der Abmahnung für Arbeitnehmer. Hier verlangt der Eigentümer der Rechte an dem geteilten Material eine Entschädigung. Zudem soll der Abgemahnte eine Unterlassungserklärung unterschreiben.

Erhalten Sie ein solches Abmahnschreiben, sind schnelle Reaktionen gefragt. Meist setzen die abmahnenden Anwälte eine sehr kurzfristige Reaktionsfrist. Diese muss nicht zwingend eingehalten werden, doch eine recht schnelle Antwort ist zu empfehlen.

Überlegen Sie genau, ob Sie den Verstoß begangen haben und wenn nicht, wer dafür verantwortlich sein könnte: Hatten Freunde zu Besuch Zugang zu Ihrem Router? Haben Sie Kinder? Mitbewohner? Befragen Sie all jene Personen, die den illegalen Download getätigt haben könnten.

Experten empfehlen, bei einer Internetrecht-Abmahnung einen versierten Anwalt einzuschalten. Dieser überprüft das Schreiben auf formale Fehler und kann die Höhe der geforderten Entschädigung ggf. senken. Auch die Formulierung der Unterlassungserklärung sollte von ihm angepasst werden.

Da die Abmahnung in diesem Fall an den Besitzer des Internetzugangs – des Routers – geht, hat der Adressat die Tat nicht zwingend begangen. Empfänger sind nach Erhalt der Abmahnung umso unsicherer, was zu tun ist. Hier ist die Zuhilfenahme eines Anwalts besonders wichtig.

Abmahnung bekommen: Was Sie keinesfalls tun sollten!

Bei Erhalt einer Abmahnung kann das richtige Verhalten seitens des Abgemahnten oftmals die Wogen glätten und den Vorwurf mitunter sogar ganz aus der Welt schaffen. Doch so hilfreich Ihre Reaktion als Betroffener sein kann, sie kann ebenso destruktiv sein.

Im Folgenden erläutern wir, welche Verhaltensweisen Ihre Situation verschlimmern können und welche Konsequenzen diese falschen Reaktionen nach sich ziehen können.

Faux-pas bei Erhalt einer Abmahnung vom Arbeitgeber

Ein Anwalt kann Ihnen bei einer Abmahnung spezifisch sagen, wie zu reagieren ist.
Ein Anwalt kann Ihnen bei einer Abmahnung spezifisch sagen, wie zu reagieren ist.

Erteilt Ihr Arbeitgeber Ihnen eine Abmahnung, merkt er in der Regel unprofessionelles Verhalten Ihrerseits an.

Einer der schwersten Fehler besteht darin, diesen Eindruck zu bestätigen, indem Sie falsch auf die Rüge reagieren.

Vermeiden Sie daher laute Auseinandersetzungen und unsachliche Kommentare. Auch, wenn der Rüffel auf einem Missverständnis basiert, sollten Sie keinesfalls aus der Haut fahren.

Emotionale Reaktionen „aus dem Bauch“ heraus können im schlimmsten Fall eine weitere Abmahnung provozieren.

Schreien Sie beispielsweise Ihren Chef vor Wut an, kann dieser Ihnen auf dieser Grundlage ein erneutes Abmahnschreiben zukommen lassen.

Abgemahnt: Konsequenzen im Arbeitsrecht

Ein Abmahnschreiben ist ernst zu nehmen. Es bereitet gewissermaßen den Weg zur verhaltensbedingten Kündigung vor. Zeigen Sie in den folgenden Wochen und Monaten keine Bestrebungen, die unerwünschte Verhaltensweise zu ändern, droht eine erneute Abmahnung.

Nach zwei bis drei Abmahnungen für jeweils denselben Grund kann Ihr Chef Ihnen die Kündigung aussprechen.

Daher ist es besonders wichtig, genau zu überlegen, was Sie nach Erhalt einer Abmahnung tun möchten. Eine falsche oder deplazierte Reaktion führt im schlimmsten Fall zur Kündigung.

Abmahnung wegen Filesharing: Was tun? Von diesen Reaktionen ist abzuraten

Abmahnung erhalten: Was nun? Ignorieren ist keine Lösung.
Abmahnung erhalten: Was nun? Ignorieren ist keine Lösung.

Wenn der scheinbar kostenlose Luxus des Internets in ein teures Abmahnschreiben mündet, ist der Ärger beim Betroffenen groß. Die Versuchung ist bei vielen groß, die Abmahnung schlicht zu ignorieren.

Dies führt allerdings lediglich zu höheren Kosten für die Abgemahnten: Die Anwälte der Rechteinhaber verfolgen den Verstoß weiterhin.

Auch reicht es nicht, lapidar zu antworten, Sie haben den Verstoß nicht begangen.

Die Ermittlung des Schuldigen erfolgt mittels IP-Rückverfolgung. Das bedeutet, dass der illegale Download mit nahezu 100-prozentiger Wahrscheinlichkeit von Ihrem Internetanschluss aus begangen wurde.

Je nachdem, welche Art von Daten Sie im Internet geteilt haben, müssen Sie mehrere hundert Euro Schadensersatz zahlen. Auch die gegnerischen Anwaltskosten werden Ihnen in Rechnung gestellt.

Das droht, wenn Sie bei einer Filesharing-Abmahnung nicht richtig reagieren

Abmahnanwälte lassen in der Regel nicht locker: Kommt keine Reaktion auf ihr Schreiben, folgt meist eine Unterlassungsklage. Dadurch erhöhen sich Ihre Kosten erheblich. Experten empfehlen dringend, es nicht bis zu diesem Punkt kommen zu lassen.

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Über den Autor

Sascha Münch (Rechtsanwalt)
Sascha Münch

Sascha Münch studierte Jura an der Universität Bremen und absolvierte sein Referendariat am OLG Celle. Seine Zulassung als Rechtsanwalt erhielt er 2013. 2019 folgte die Bestellung zum Notar (seit 2021 Notar a. D.). Seither befasst er sich insbesondere u. a. mit den Bereichen Verbraucher-, Vertrags- und Arbeitsrecht.

Kommentare

  1. Simone s. meint

    7. Februar 2017 at 9:57

    Ich habe eine schriftliche Abmahnung bekommen durch Mobbing von Kollegen.Dann habe ich ein Rezept als Plegehilfskraft angefordert beim Arzt für eine Diabetikerin ,die seit 4 Jahren keine Med.Fusspflege hatte.

    Antworten

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