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Videoüberwachung und Datenschutz

  • Von Sascha Münch
  • Letzte Aktualisierung am: 26. November 2024
Geschätzte Lesedauer: 3 Minuten
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Die Frage der Zulässigkeit der Videoüberwachung am Arbeitsplatz

Am Arbeitsplatz gilt bezüglich der Videoüberwachung die Hinweispflicht.
Am Arbeitsplatz gilt bezüglich der Videoüberwachung die Hinweispflicht.

Gerade größere Unternehmen mit teurer Ausstattung greifen immer häufiger auf die Hilfe von Überwachungskameras zurück, um Diebe abzuschrecken und so ihr Hab und Gut zu beschützen. Doch gerade in Bezug auf die Beschäftigten wird der Datenschutz bei der Videoüberwachung nicht immer im gesetzlichen Rahmen respektiert.

Sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer stellen sich bei diesem Thema die Frage: „Ist die Videoüberwachung am Arbeitsplatz durch ein Gesetz geregelt?“ Dieser Ratgeber geht der Frage auf den Grund und klärt darüber auf, ob private und öffentliche Stellen im Betrieb mit einer Kamera überwacht werden dürfen.

Inhalt

  • Die Frage der Zulässigkeit der Videoüberwachung am Arbeitsplatz
  • Videoüberwachung nach aktueller Rechtslage
    • Die Einverständniserklärung zur Videoüberwachung

Videoüberwachung nach aktueller Rechtslage

Verschiedene Gesetze beeinflussen die Videoüberwachung und den Datenschutz der Beschäftigten. Allen voran regelt das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) die Videoüberwachung in Bezug auf öffentlich zugänglich und nicht öffentlich zugängliche Plätze. So schreibt § 6 BDSG für zugängliche Bereiche vor, dass Überwachung soweit erlaubt ist, insofern diese der Wahrnehmung des Hausrechts bzw. berechtigter Interessen dient.

Kameras am Arbeitsplatz sind also erlaubt, wenn das Prinzip der Erforderlichkeit erfüllt ist. Es darf kein milderes, aber gleichermaßen effektives Mittel existieren, welches die gleiche Sicherheitswirkung aufweist (wie beispielsweise ein stärkeres Schloss an der Haustür, das Diebstähle genauso gut verhindert).

Um mit einer Videoüberwachung den Datenschutz nicht zu verletzen, sind die Verantwortlichen auch verpflichtet, den Zweck der Überwachungsanlage vorab zu definieren und zu dokumentieren. Kommt es zu einer Kontrolle durch die Datenschutzbehörde, muss die Dokumentation vorgelegt werden.

Aber auch mit einem festgelegten Grund ist die Überwachung der Betriebsräume nicht uneingeschränkt möglich. Damit bei der Videoüberwachung der Datenschutz gewahrt bleibt, gilt es, das Prinzip der Datensparsamkeit einzuhalten.

Die Videoüberwachung ist im Gesetz zum Datenschutz geregelt.
Die Videoüberwachung ist im Gesetz zum Datenschutz geregelt.

So schreibt das Bundesdatenschutzgesetz unter anderem auch die Löschung der Daten vor, sobald die Speicherung für den jeweiligen Überwachungszweck nicht mehr nötig ist.

Wichtig ist auch die Ausgestaltung des Überwachungsvorgangs. Wie lange wird überwacht? In welchen Bereichen? Sind die Betroffenen zu erkennen oder unkenntlich gemacht? Erfolgt eine Aufzeichnung (Speicherung der Daten) oder nur das sogenannte Monitoring?

In jedem Fall gilt, dass Tonaufnahmen verboten sind und nach § 201 Strafgesetzbuch (StGB) eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren nach sich ziehen können.

Das Landgericht Bonn hat entschieden, dass selbst Kamera-Attrappen die Rechte von Beschäftigten betreffen, da der ständige Eindruck des Überwachens besteht. Mitarbeiter können bei nicht vorhandenem Einverständnis auch hier auf Entschädigung klagen und das Recht in Anspruch nehmen, Arbeitsleistungen zu verweigern.

Die Einverständniserklärung zur Videoüberwachung

Damit auch beim Einsatz von Videoüberwachung der Datenschutz erhalten bleibt, stehen Arbeitgeber unter anderem in der Hinweispflicht. Ein sichtbares Informationsschild im Eingangsbereich des jeweiligen Gebäudes ist ein Beispiel für einen angemessenen Hinweis.

In jedem Fall sollten sich Unternehmer auch eine Einverständniserklärung der Mitarbeiter einholen, in welcher der Zweck der Aufnahmen genau definiert ist. Für diese Einverständnis­erklärung zur Videoüberwachung folgt eine Vorlage. Diese gibt einen Eindruck davon, wie solch ein Schreiben aussehen kann:

Download-Icon

Jetzt die Muster-Einverständniserklärung kostenlos herunterladen!

Muster für die Einverständniserklärung zur Videoüberwachung (.doc)
Muster für die Einverständniserklärung zur Videoüberwachung (.pdf)

 
Muster zur Einverständniserklärung
Zwischen der Musterfirma
und
Herrn/Frau Musterarbeiter

 

wird folgende Vereinbarung zur Videoüberwachung am Arbeitsplatz getroffen.

Die Videoüberwachung ist für folgende Bereiche innerhalb und außerhalb des Firmengebäudes geplant:

  • Bereich 1
  • Bereich 2
  • …

Der Überwachungsvorgang hat den Zweck, das Unternehmen und seine Mitarbeiter vor folgenden Gefahren zu schützen:

  • Gefahr 1
  • Gefahr 2
  • …

Der Arbeitnehmer stimmt ausdrücklich zu, dass die Videoüberwachung, die mit Mustertechnik 1 und 2 erfolgt, an folgenden Position durchgeführt wird:

  • Position 1
  • Position 2
  • …

Ort, Datum, Unterschrift Arbeitnehmer
Ort, Datum, Unterschrift Arbeitgeber

Auch ein schriftliches Einvernehmen stellt keine absolute Sicherheit in Bezug auf Videoüberwachung und Datenschutz dar, vor allem nicht dann, wenn dieses vor der Einstellung unter Druck unterzeichnet wurde (zumal ein Widerspruch auch später noch möglich ist). Die Zulässigkeit des Überwachungsvorgangs hängt stets vom Einzelfall ab. Das Recht zur Überwachung ist also nicht immer vorhanden.
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Über den Autor

Sascha Münch (Rechtsanwalt)
Sascha Münch

Sascha Münch studierte Jura an der Universität Bremen und absolvierte sein Referendariat am OLG Celle. Seine Zulassung als Rechtsanwalt erhielt er 2013. 2019 folgte die Bestellung zum Notar (seit 2021 Notar a. D.). Seither befasst er sich insbesondere u. a. mit den Bereichen Verbraucher-, Vertrags- und Arbeitsrecht.

Kommentare

  1. Sabine meint

    29. April 2021 at 14:20

    Im Firmenlager meines Mannes kommen regelmäßig Waren abhanden. Sein Chef überlegt nun, Videoüberwachung zu installieren. Gut zu wissen, dass eine Überwachung der Betriebsräume selbst mit bestimmten Zweck nicht uneingeschränkt möglich ist. Vielleicht wäre es besser, sich an einen Wirtschaftsdetektiv zu wenden.

    Antworten
  2. Susan meint

    3. Februar 2021 at 13:23

    Ist es rechtens das der Arbeitgeber auf dem Diensthandy eine GPS Überwachung installiert??Wir arbeiten in einem Umkreis von maximal 25 km von dem Sitz des Arbeitgebers und sind ständig telefonisch erreichbar.Es werden Straßenbau,Wegenau,Baumfällungen,Rasenpflege usw durchgeführt. Also eigentlich nichts wo man etwas stehlen kann außerdem sind wir immer in der Öffentlichkeit zugange. Also weshalb sollte die Überwachung nötig sein. Ich hoffe das uns geholfen wird ob wir uns dagegen wehren können.

    Antworten
    • abmahnung.org meint

      19. Februar 2021 at 15:27

      Hallo Susan,
      wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben. Wenden Sie sich daher für eine Einschätzung an einen Anwalt.

      Ihr Team von abmahnung.org

      Antworten
  3. Laura meint

    25. April 2019 at 13:51

    Mein Chef übertreibt gerne mal und achtet dabei nicht so genau auf die Arbeitnehmer Rechte.
    Wie müssen nach Feierabend putzen und die Arbeitsstunden sind auch nicht wirklich gerecht! Das anmachen von Maschinen oder Kasse vorbereiten wir nicht als Arbeitsstunden gezählt….

    Naja auf jeden Fall hat er jetzt den Vogel abgeschossen.
    Er hat ohne Einverständnis vor ein paar Monaten eine Kamera befestigt.
    Die Kamera zeigt aber nicht nur auf die Kasse sonder auf unsere Arbeitsplätze.
    Eine kennzeichnung für die Kunden, das der Laden Video überwacht wird gibt es auch nicht!
    Jetzt kommt aber das beste.
    Ich war in der 2 Stelle um etwas ab zu holen. Dort haben meine Kollegin und ich über unsern Chef und seine Frau gelästert.
    Dann hab ich von meiner Kollegin erfahren das der Chef sich alles angehört hat und das gefilmt hat, da er sie darauf angesprochen hat.
    Ich weiß das es nicht erlaubt ist die angestellten mit der Kamera zu belauschen.
    Wer kann mir dabei helfen , das mein Chef mal deshalb einen drüber bekommt und die kamara weg kommt!

    Antworten
    • abmahnung.org meint

      26. April 2019 at 15:19

      Hallo Laura,
      welche rechtlichen Schritte Sie in einem solchen Fall einleiten können, sollten Sie mit einem Anwalt besprechen.

      Ihr Team von abmahnung.org

      Antworten
  4. Jim meint

    15. April 2019 at 10:05

    Die Videoüberwachung ist heutzutage wirklich ein schwieriges Thema. Schließlich darf man nicht die Rechte des einzelnen rumtrampeln und muss eine gewisses Feingefühl mit bringen. Ich finde Videoüberwachung an den richtigen Orten durchaus legitim.

    Antworten
  5. Jim meint

    3. April 2019 at 8:52

    Es ist sehr wichtig, das es Videoüberwachung gibt. Denn deswegen kann ich gut und sicher fühlen. Schließlich kann man heutzutage nicht sicher genug sein.

    Antworten
  6. Ester meint

    30. Januar 2019 at 16:53

    Ich denke mit einer Einverständniserklärung sollten alle Parteien einen ruhigen Schlaf haben können. In seinem Sabbatical in Philadelphia hat mein Kollege in einem US-Unternehmen gearbeitet, da war es ganz normal, dass es Videoüberwachung an den Arbeitsplätzen gab die auch zur Leistungserfassung verwendet wurde. Eine Einverständniserklärung der Mitarbeiter in der sogar auch der Zweck der Aufnahmen spezifiziert wird, ist daher ein fairer Deal.

    Antworten

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