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Usenet: Was ein Client leisten kann

  • Von Jan Frederik Strasmann, LL. M.
  • Letzte Aktualisierung am: 26. November 2024
Geschätzte Lesedauer: 4 Minuten
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Filesharing außerhalb des www basiert auf ähnlichen Grundlagen

Ein Usenet-Client ermöglicht den Zugriff auf Newsgroups im Usenet.
Ein Usenet-Client ermöglicht den Zugriff auf Newsgroups im Usenet.

Neben dem eigentlichen Internet, dem heute bekannten WorldWideWeb (www), haben sich auch andere Systeme entwickelt, über die Nutzer in Kontakt treten und Daten austauschen können. Eines dieser Netzwerke ist das sogenannte Usenet. Auch hier ist eine bestimmte Art von Filesharing mit Hilfe bestimmter Programme möglich. Ein solcher Usenet-Client verschafft im Netzwerk den Zugang zu den entsprechenden „Newsgroups“.

Welche Daten genau im Usenet geteilt werden, betrachtet der nachfolgende Ratgeber näher. Wie über einen Usenet-Client ein Download funktioniert, was der Unterschied zum www ist und ob Nutzer beim Filesharing mit einer Abmahnung rechnen müssen, erfahren Sie ebenfalls in unserem Artikel zum Thema.

FAQ: Usenet-Client

Wofür wird ein Usenet-Client benötigt?

Ein Usenet-Client ist eine Art Filesharing-Programm, das für den Zugriff auf die Inhalte des Usenets notwendig ist. Diese Usenet-Software wird auch als Newsreader bezeichnet.

Was können Nutzer über einen Usenet-Client teilen?

Nutzer können neben News und Antworten auf diese inzwischen auch jegliche Arten von Daten miteinander teilen. Das heißt, das Filesharing von Audio- und Videodateien ist möglich.

Ist eine Abmahnung zu befürchten?

Begehen Nutzer keine Urheberrechtsverletzung, ist die Verwendung von Usenet-Clients legal und auch zulässig. Nutzer sollten auch im Usenet immer darauf achten, welche Daten sie tauschen, wenn sie eine Abmahnung wegen widerrechtlichem Filesharing vermeiden wollen.

Inhalt

  • Filesharing außerhalb des www basiert auf ähnlichen Grundlagen
  • FAQ: Usenet-Client
  • Was ist ein Usenet-Client?
    • Wie funktioniert im Usenet ein Download per Client?
  • Droht bei der Nutzung von einem Usenet-Client eine Abmahnung?

Was ist ein Usenet-Client?

Das Usenet an sich basiert auf dem Client-Server-Prinzip. Das bedeutet, dass auf dem Rechner des Nutzers eine Software, der Client, installiert sein muss, damit dieser Zugriff auf den Server erhält.

Eine Usenet-Client funktioniert auf Windows ebenso wie unter Mac oder Linux.
Eine Usenet-Client funktioniert auf Windows ebenso wie unter Mac oder Linux.

Der Usenet-Client steuert die Suchanfragen und leitet diese an den entsprechenden Server im Netzwerk weiter. Ursprünglich wurde das Usenet für die Verbreitung von Nachrichten im Sinne von News erschaffen. Daher wird bis heute ein Client meist auch als Newsreader (Nachrichtenleser) bezeichnet, auch wenn inzwischen andere Arten von Daten ebenfalls über das Netzwerk verfügbar sind.

Im Gegensatz zum www gibt es im Usenet keine zentralen Zusammenhänge zwischen den Servern. Das heißt Information, Daten und News werden nicht gleichzeitig an alle Server im Netzwerk übertragen. Es kommt eher zu regelmäßigen Verbindungen zwischen den einzelnen Servern, was dann einen Austausch der Daten ermöglicht. Nutzer sind über diese Art der Verbindung in der Lage, über News zu diskutieren und in diesen sogenannten Diskussionsbäumen (Threads) weitere Informationen und Daten miteinander zu tauschen.

Im Prinzip läuft der Austausch wie folgt ab:

  • Informationen werden in die Newsgroup eingestellt.
  • Nutzer erstellen eine Reaktion oder Antwort auf diese Information in der Newsgroup.
  • Andere Nutzer können auf diese sowie die ursprüngliche Information reagieren.
  • In den Threads ist der Austausch von anderen Dateiformaten möglich.

Eine Moderation der Antworten und Diskussionen erfolgt in der Regel nicht. Das bedeutet allerdings auch, dass üblicherweise der Austausch anderer Daten nicht kontrolliert wird. Der für die Nutzung des Netzwerks notwendige Usenet-Client ist meist kostenlos im Internet verfügbar.

Wie funktioniert im Usenet ein Download per Client?

Ein Usenet-Client für Mac, Linux oder Windows gibt es von den verschiedensten Anbietern. Das Programm ist nicht nur für den Zugang zum Usenet notwendig, sondern ermöglicht es erst, News zu lesen oder einzustellen. Das Gleicht trifft auf das Hoch- oder Herunterladen von Daten sowie auf die Suche nach diesen zu. Die Suche ist das, was einen Usenet-Client ausmacht, denn durch den Aufbau des Netzwerks und der Vielzahl an Servern sowie unzähligen Newsgroups kann das Suchen nach Themen und Daten ohne einen Client schnell zur Mammutaufgabe werden.

Usenet-Client: Ein Download kann zu einer Abmahnung führen.
Usenet-Client: Ein Download kann zu einer Abmahnung führen.

Ob nun bei Windows oder Mac – auf einem Usenet-Client unterscheidet sich die Suchmaske in der Regel kaum von denen bei Suchmaschinen des www. Nutzer können zudem Newsgroups abonnieren. Der Usenet-Client informiert sie dann über neue Einträge oder Antworten.

Der Download von eingestellten Daten funktioniert über einen Usenet-Client im Prinzip nicht anders als bei einem Torrent-Download. Das Programm sucht die entsprechenden Daten auf den Servern im Netzwerk und lädt diese in Einzelteilen herunter. Sind alle Teile vorhanden, setzt es diese zur Datei zusammen.

Droht bei der Nutzung von einem Usenet-Client eine Abmahnung?

Das Usenet und dessen Newsgroups sind weiterhin eine beliebte Möglichkeit, Nachrichten zu lesen und zu diskutieren. Doch auch das Filesharing hat sich hier etabliert. Wie auch im www sollten Nutzer immer darauf achten, welche Daten sie mit anderen tauschen oder teilen. Denn verwenden User den Usenet-Client, um geschützte Inhalte zu verbreiten, stellt dass auch hier eine Urheberrechtsverletzung dar.

Können Behörden die Nutzerdaten ermitteln, ist eine Abmahnung durchaus möglich, wenn Nutzer geschützte Inhalte widerrechtlich geteilt haben. Ein Schreiben mit einer solchen Abmahnung sollten Betroffene nicht ignorieren, sondern einen fachkundigen Anwalt kontaktieren.

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Über den Autor

Jan Frederik Strasmann (Rechtsanwalt.)
Jan Frederik Strasmann, LL. M.

Jan Frederik Strasmann studierte an der Universität Bremen. Nach seinem Referendariat am OLG Celle erwarb er seinen Master of Laws (LL. M.) in Dublin. Seit 2014 ist er als Rechtsanwalt zugelassen. Seine Schwerpunkte liegen insbesondere in den Bereichen Verbraucher-, Wettbewerbs- und IT-Recht.

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