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Strafbewehrte Unterlassungserklärung: Gefährlicher Begleiter der Abmahnung

  • Von Jan Frederik Strasmann, LL. M.
  • Letzte Aktualisierung am: 26. November 2024
Geschätzte Lesedauer: 5 Minuten
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FAQ: Strafbewehrte Unterlassungserklärung

Was ist eine strafbewehrte Unterlassungserklärung?

Eine strafbewehrte Unterlassungserklärung bedeutet bei einem Verstoß gegen die Unterlassungserklärung bzw. bei einer erneuten Rechtsverletzung eine Vertragsstrafe. Wie lange eine solche Erklärung gültig ist, erfahren Sie hier.

Wie sollten Sie bei einer strafbewehrten Unterlassungserklärung reagieren?

Zunächst sollten Sie sich die Bedingungen der Unterlassungserklärung genau durchlesen und diese nicht sofort unterschreiben. Im Zweifel ist es ratsam, einen Anwalt für Internetrecht zu kontaktieren. Weitere Informationen zum richtigen Vorgehen finden Sie hier.

Mit welchen Kosten ist bei einer strafbewehrten Unterlassungserklärung zu rechnen?

Eine strafbewehrte Unterlassungserklärung bedeutet in der Regel Kosten. Diese sind in den Anwaltskosten einer Abmahnung enthalten und sind davon abhängig, wie hoch der Streitwert und somit das Honorar des Anwalts ausfällt. Mehr zu den Kosten lesen Sie hier.

Wie sollten Sie auf eine strafbewehrte Unterlassungserklärung reagieren?

Eine strafbewehrte Unterlassungserklärung beinhaltet grundsätzlich eine Vertragsstrafe.
Eine strafbewehrte Unterlassungserklärung beinhaltet grundsätzlich eine Vertragsstrafe.

Stellen Sie über das Internet widerrechtlich urheberrechtlich geschützte Inhalte zur Verfügung, kann dies eine Abmahnung wegen Filesharing nach sich ziehen. Mithilfe dieses Schreibens ist es dem geschädigte Urheber möglich, verschiedenste Ansprüche geltend zu machen.

Um weitere Rechtsverletzungen zu verhindern und den Anspruch auf Unterlassung durchzusetzen, geht die Abmahnung meist mit der Aufforderung zur Abgabe einer Unterlassungserklärung einher. Bei dem Schriftstück handelt es sich in der Regel um eine sogenannte strafbewehrte Unterlassungserklärung.

Doch was zeichnet eine solche Erklärung im Detail aus? Warum kann es riskant sein, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung einfach zu unterschreiben? Und was geschieht, wenn Sie sich weigern diese abzugeben? Antworten auf diese und weitere Fragen liefert der nachfolgende Ratgeber.

Inhalt

  • FAQ: Strafbewehrte Unterlassungserklärung
  • Wie sollten Sie auf eine strafbewehrte Unterlassungserklärung reagieren?
  • Was ist eine strafbewehrte Unterlassungserklärung?
    • Strafbewehrte Unterlassungserklärung: So sieht der Aufbau aus!
  • Strafbewehrte Unterlassungserklärung: So reagieren Sie richtig!
    • Wer kann Anpassungen vornehmen?
    • Welche Kosten fallen bei einer Unterlassungserklärung an?
      • Lohnen sich die Ausgaben für einen eigenen Anwalt?
  • Mehr als nur Filesharing: Anwendungsbereiche für die strafbewehrte Unterlassungserklärung
    • Wann besteht ein Anspruch auf Unterlassung?

Was ist eine strafbewehrte Unterlassungserklärung?

Oft ist es sinnvoll, eine strafbewehrte Unterlassungs­erklärung nicht sofort zu unterschreiben.
Oft ist es sinnvoll, eine strafbewehrte Unterlassungs­erklärung nicht sofort zu unterschreiben.

Haben Sie eine Abmahnung wegen Filesharing erhalten, liegt dem Abmahnschreiben in der Regel eine Unterlassungs­erklärung bei.

Diese sollen Sie innerhalb einer bestimmten Frist unterzeichnen und an die verantwortliche Anwaltskanzlei zurücksenden. Eine unbedachte Unterschrift nach dem Motto „Augen zu und durch“ kann allerdings schwerwiegende Folgen haben, denn mit Ihrer Signatur stimmen Sie allen Bedingungen der Erklärung zu.

Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn eine Unterlassungserklärung als „strafbewehrt“ bezeichnet wird. Denn bei einem Verstoß gegen die Vertragsbedingungen droht eine Vertragsstrafe. Diese soll dazu beitragen, einen erneuten Rechtsverstoß zu unterbinden.

Bei einer Filesharing-Abmahnung wird eine solche strafbewehrte Unterlassungserklärung in den meisten Fällen von einem Anwalt verfasst. Dabei möchte er logischerweise die Position seines Mandanten stärken, sodass bestimmte Formulierungen ggf. das tatsächlich notwendige Maß überschreiten.

Daher kann es durchaus Sinn machen, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung nicht direkt zu unterschreiben, sondern diese erst von einem Anwalt für Urheberrecht prüfen zu lassen. Es besteht zudem die Möglichkeit, an der originalen Erklärung Änderungen vorzunehmen, sodass ein für beide Parteien zufriedenstellender Vertrag zustande kommt.

Eine strafbewehrte Unterlassungserklärung ist grundsätzlich ein Vertrag mit lebenslanger Laufzeit. Dies ist selbst dann noch der Fall, wenn der abgemahnte Rechtsverstoß durch eine Gesetzesänderung legalisiert wird. Daher sollten Sie genau prüfen, ob Sie Ihre Zustimmung durch eine Unterschrift geben.

Strafbewehrte Unterlassungserklärung: So sieht der Aufbau aus!

Prüfen Sie die strafbewehrte Unterlassungserklärung! Ist der Streitwert realistisch?
Prüfen Sie die strafbewehrte Unterlassungserklärung! Ist der Streitwert realistisch?

Damit eine strafbewehrte Unterlassungserklärung rechtlich Bestand hat, müssen bestimmte Vorgaben – sowohl inhaltlich als auch formal – erfüllt sein. Daher muss zum Beispiel die Person, welche die Abgabe der Erklärung fordert, eindeutig benannt werden. In der Regel lässt sich ein solcher Geschädigte durch einen Anwalt vertreten – auch diese Tatsache ist im Schriftstück vermerkt.

In den meisten Fällen sind Unterlassungserklärung ähnlich aufgebaut. Dabei sind folgende Bestandteile eigentlich immer vorhanden:

  • Anordnung, ein bestimmtes rechtsverletzendes Verhalten künftig zu unterlassen
  • Bestimmung einer Vertragsstrafe, welche bei der Zuwiderhandlung erhoben wird
  • Rechnung über die bislang angefallenen Kosten der Abmahnung

Wie hoch die Vertragsstrafe ausfällt, hängt vor allem vom abgemahnten Rechtsverstoß ab. Festgesetzt wird diese vom Geschädigten selbst bzw. in Absprach mit dessen Anwalt. Dabei sind, je nachdem welcher Schaden durch einen Verstoß droht, Summen zwischen 1.500 und 15.000 Euro keine Seltenheit.

Strafbewehrte Unterlassungserklärung: So reagieren Sie richtig!

Eine strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung ist kein Grund, um zu verzweifeln.
Eine strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung ist kein Grund, um zu verzweifeln.

Nicht selten reagieren Personen, welche zum ersten Mal eine strafbewehrte Unterlassungserklärung bzw. Abmahnung erhalten, aufgrund der finanziellen Forderungen panisch und handelt daher übereilt.

Allerdings kann eine unbedachte Unterschrift leicht langfristige Folgen haben.

Häufig ist es sinnvoll, sich zeitnah von einem fachkundigen Anwalt beraten zu lassen, denn dieser kann die strafbewehrte Unterlassungserklärung auf inhaltliche oder formale Fehler hin prüfen und ggf. Passagen im Vertrag anpassen.

Modifikationen sind dabei unter anderem in folgenden Punkten möglich:

  • Festsetzung von angemessenen Fristen
  • Begrenzung der inhaltlichen Reichweite des Unterlassugsanspruchs
  • Berechnung des Schadensersatzes
  • Höhe der Vertragsstrafe
  • Beschränkung der Haftung
  • Übernahme der Abmahnkosten
  • Auflösung bei veränderter Rechtslage

Wer kann Anpassungen vornehmen?

Grundsätzlich können Sie auch ohne die Unterstützung eines Rechtsanwalts eine strafbewehrte Unterlassungserklärung modifizieren. Allerdings besteht dabei das Risiko, dass Sie mit Ihren Änderungswünschen zu weit gehen, sodass der Geschädigte diese nicht akzeptiert. Scheitert eine solche außergerichtliche Einigung, kann eine Unterlassungsklage drohen.

Es besteht ebenfalls die Möglichkeit, dass eine solche Klage folgt, wenn Sie sich dazu entschließen, die Unterlassungserklärung nicht zu unterschreiben. Dabei sollten Sie allerdings bedenken, dass eine gerichtliche Verhandlung grundsätzlich weitere Kosten nach sich zieht.

Welche Kosten fallen bei einer Unterlassungserklärung an?

Die strafbewehrte Unterlassungs­erklärung verursacht keine Kosten, denn diese ist Teil der Abmahnung.
Die strafbewehrte Unterlassungs­erklärung verursacht keine Kosten, denn diese ist Teil der Abmahnung.

Grundsätzlich ist eine strafbewehrte Unterlassungserklärung mit Kosten verbunden. Allerdings wird ein solcher Vertrag vom abmahnenden Rechtsanwalt nicht eigens in Rechnung gestellt, sondern ist in den Anwaltskosten einer Abmahnung enthalten.

Wie hoch das Honorar für den gegnerischen Rechtsbeistand ausfällt, ergibt sich aus dem Streitwert. Für eine strafbewehrte Unterlassungserklärung bzw. eine Abmahnung, kann dieser daher keine willkürlichen Forderungen erheben.

Lassen Sie das Dokument vor dem Unterzeichnen von einem eigenen Anwalt auf Fehler oder übertriebene Forderungen hin prüfen, ist auch diese Beratung in der Regel mit Kosten verbunden. Ebenso stellt Ihnen dieser das Aufsetzen einer modifizierten Unterlassungserklärung in Rechnung.

Lohnen sich die Ausgaben für einen eigenen Anwalt?

Abgemahnte sind meist von der Forderung nach Schadensersatz und der angegebenen Vertragsstrafe überwältigt und versuchen daher weitere Kosten zu vermeiden. Allerdings kann sich die Investition in einen fachkundigen Rechtsanwalt durchaus lohnen. Denn dieser kann durch eine modifizierte Unterlassungserklärung ggf. hohe Vertragsstrafen oder den Schadensersatz reduzieren.

Mehr als nur Filesharing: Anwendungsbereiche für die strafbewehrte Unterlassungserklärung

Strafbewehrte Unterlassungs­erklärung: Auch bei Beleidigung oder Mobbing können Sie die Abgabe fordern.
Strafbewehrte Unterlassungs­erklärung: Auch bei Beleidigung oder Mobbing können Sie die Abgabe fordern.

Der Einsatz von strafbewehrten Unterlassungserklärungen beschränkt sich nicht nur auf das Filesharing, sondern kann auch bei diversen Verstöße gegen das Urheberrecht eine sinnvoll Methode zur Durchsetzung der eigenen Ansprüche sein. Eine strafbewehrte Unterlassungserklärung ist im Urheberrecht zum Beispiel bei der Verwendung fremder Bilder für die eigene Homepage denkbar.

Auch im Markenrecht kann eine strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung dazu verwendet werden, um ein bestimmtes Verhalten in Zukunft zu unterbinden. Dabei handelt es sich häufig um die widerrechtliche Nutzung von geschützten Markennamen oder Logos.

Nicht zuletzt kann eine solche Erklärung aber auch im Zivilrecht – also bei rechtlichen Auseinandersetzungen zwischen Privatpersonen – gefordert werden. So können Sie zum Beispiel eine strafbewehrte Unterlassungserklärung bei Verleumdung, übler Nachrede oder Beleidigung verlangen.

Wann besteht ein Anspruch auf Unterlassung?

Der Gesetzgeber sieht einen Unterlassungsanspruch grundsätzlich als gegeben an, wenn nach einem Rechtsverstoß eine Wiederholungsgefahr besteht. Mit der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung soll dies verhindert werden.

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Über den Autor

Jan Frederik Strasmann (Rechtsanwalt.)
Jan Frederik Strasmann, LL. M.

Jan Frederik Strasmann studierte an der Universität Bremen. Nach seinem Referendariat am OLG Celle erwarb er seinen Master of Laws (LL. M.) in Dublin. Seit 2014 ist er als Rechtsanwalt zugelassen. Seine Schwerpunkte liegen insbesondere in den Bereichen Verbraucher-, Wettbewerbs- und IT-Recht.

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