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Ist eine Abmahnung Schwerbehinderter möglich?

  • Von Sascha Münch
  • Letzte Aktualisierung am: 26. November 2024
Geschätzte Lesedauer: 2 Minuten
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Nicht immer verläuft die Abmahnung problemlos

Eine Abmahnung Schwerbehinderter scheint erst einmal eine schwierige Angelegenheit.
Eine Abmahnung Schwerbehinderter scheint erst einmal eine schwierige Angelegenheit.

Für Arbeitgeber ist das schriftliche Abmahnen von Beschäftigten, die sich nicht an die Regeln im Betrieb halten, keine ungewöhnliche Praxis.

Das kann passieren, wenn ein Arbeiter ständig unpünktlich zur Arbeit erscheint, die betriebliche Internetleitung exzessiv für private Zwecke nutzt oder die im Arbeitsvertrag festgelegten Leistungen nicht erfüllt.

Doch wie sieht es im Fall von Schwerbehinderten aus? Ist eine Abmahnung schwerbehinderter Arbeitnehmer ohne weiteres möglich? Die Antworten auf diese Fragen finden Sie in diesem Ratgeber.

Inhalt

  • Nicht immer verläuft die Abmahnung problemlos
  • Integration verhindert es nicht, Abmahnungen auszusprechen

Integration verhindert es nicht, Abmahnungen auszusprechen

Der Gesetzgeber hat einiges dafür getan, damit schwerbehinderte Menschen besser in die Arbeitswelt integriert werden. Der wohl wichtigste Standpfeiler dieser Bemühungen ist das Neunte Buch des Sozialgesetzbuches (SGB IX), welches den Titel „Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen“ trägt.

Eine Abmahnung schwerbehinderter Mitarbeiter muss mit den zuständigen Behörden abgesprochen werden.
Eine Abmahnung schwerbehinderter Mitarbeiter muss mit den zuständigen Behörden abgesprochen werden.

So fordert das SGB IX beispielsweise von jedem privaten und öffentlichen Arbeitgeber, der monatlich mindestens 20. Arbeitsplätze aufweist, fünf Prozent davon mit Schwerbehinderten zu belegen.

Doch was passiert, wenn ein Teil dieser fünf Prozent so durch Fehlverhalten auffällt, dass der Arbeitgeber eine Abmahnung schwerbehin­derter Mitarbeiter in Erwägung zieht?

Darf er dies tun oder schützt das Neunte Buch die Beschäftigten hier besonders?

Ja, eine Abmahnung schwerbehinderter Arbeitnehmer ist an sich kein Problem. Unternehmensleiter müssen sich dabei nur an §§ 167 und 178 SGB IX halten. Demnach müssen vor dem endgültigen Abmahnvorgang die Schwerbehinderten­vertretung sowie das Integrationsamt eingeschalten werden. Zusammen wird dann überlegt, ob sich das vorhandene Problem nicht anders lösen lässt.

Auch eine Kündigung kann als Lösung in Erwägung kommen, wenn der betroffene Kollege mit hoher Wahrscheinlichkeit keine Einsicht zeigen wird – grundsätzlich besitzen Schwer­behinderte aber einen erweiterten Kündigungsschutz. Generell stehen Unternehmen aber in der Pflicht, bei personellen Entscheidungen dieser Art die Schwerbehindertenvertretung zu kontaktieren. Diese hat, auch bei einer Abmahnung Schwerbehinderter, immer ein Mitsprachrecht und kann alternative Vorschläge machen.

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Über den Autor

Sascha Münch (Rechtsanwalt)
Sascha Münch

Sascha Münch studierte Jura an der Universität Bremen und absolvierte sein Referendariat am OLG Celle. Seine Zulassung als Rechtsanwalt erhielt er 2013. 2019 folgte die Bestellung zum Notar (seit 2021 Notar a. D.). Seither befasst er sich insbesondere u. a. mit den Bereichen Verbraucher-, Vertrags- und Arbeitsrecht.

Kommentare

  1. Heidi meint

    11. Mai 2022 at 18:18

    Hallo ich habe 2 Abmahnungen bekommen . Die 1 ste war weil ich mich per Email Beschwerden habe und es andere aus der Personalabteilung gelesen habe Betriebsrat und schwerbehinfertenbeauftragten haben wir nicht. Die 2 te Abmahnung weil ich mein zustellwagen wo anders hingestellt habe und angeschlossen habe. Es hat auch keiner gefragt wie ich den zustellwagen von zu Hause 30 Kilometer entfernte Arbeitsstelle bekomme. Landesverwaltungsamt habe ich informiert Zweck dieser Abmahnungen und der Anwalt von mir meinte ich soll die Füße still halten . Was kann ich machen.

    Antworten
  2. Silvia meint

    28. Januar 2022 at 20:44

    Hallo Ich habe heute gehört das ich eine Abmahnung bekommen soll ich bin 50%Schwerbehinderte Meine Arbeitszeiten geht bis 19 Uhr und wir waren mit meinen Kollegen fertig mit der Reinigung dan sind wir 18 Uhr nachhause gegangen Und da hatt unsere Scheffin uns aufgelauerd Wir haben oft Überstunden gemacht und haben die mal abgesetzt Ich Arbeite nur jeden Tag 4,5 oder 4,25 Stunden mußte auch schon länger machen und da habe ich eine Arbeitsanweisungen bekommen So wie ich das weiß muss ich nicht vollgeleiste

    Antworten
  3. Alina meint

    23. Februar 2021 at 15:56

    Hallo, ich bin hochgradig schwerhörig hatte aber nie einen GdB beantragt. Leider scheint meiner neuen Chefin nach 8 Jahren im Betrieb meine „Nase nicht zu passen“. Ich bekam eine Abmahnung wg mangelhafter Qualität eines Briefes, den ich allerdings nur durch Gehör abtippen musste was eine unübliche Aufgabe bei uns ist. Die Kündigung wurde noch nicht ausgesprochen da das Integrationsamt diese zu Recht ablehnt. Jetzt habe ich 30 Prozent und der Antrag auf Gleichstellung läuft. Das Amt möchte die 1. Abmahnung sehen. Aus dieser geht klar hervor dass man keine Rücksicht auf mein Gehör nimmt. Die SBV wurde zu dem Zeitpunkt noch nicht angehört weil noch kein GdB beantragt wurde. Jetzt habe ich Angst dass das Amt sagt, die Abmahnung sei ja schon viele Wochen vor dem Antrag auf den GdB erfolgt und dass die Gleichstellung abgelehnt wird. Der Betriebsrat hält zu mir, hat aber von all dem keine Ahnung.

    Antworten
  4. Alex meint

    14. Januar 2021 at 22:32

    Ich hoffe hier liest noch jemand mit?!

    Was passiert in dem Fall, dass ich eine Abmahnung erhalten habe und ein paar Wochen später mein Behindertenausweis ausgestellt wurde.
    Zählt dann die Abmahnung?
    Muss diese Behinderung vor der Abmahnung datiert sein?

    Antworten
  5. Sandra meint

    9. Februar 2020 at 10:20

    Sehr geehrte Damen und Herren

    Ich bin seit 3 Wochen in AU und habe GB 70. Nun habe ich am Wochenende postalisch 5 Abmahnungen bekommen, gesammelte Werke vom Januar welche vom Inhalt her nicht richtig sind.
    Hätte dieses nicht über ein Integration Dienst abwickelt werden müssen bzw. Ist dann eine folgende Kündigung nicht rechtswidrig/ ich denke mal das diese in den nächsten Tagen folgen wird.
    Viel Dank im voraus für eine Antwort.

    Mit freundlichen Grüßen Sandra

    Antworten
    • abmahnung.org meint

      20. Februar 2020 at 15:36

      Hallo Sandra,
      eine individuelle Einschätzung ist uns nicht möglich. Wenden Sie sich mit diesem Anliegen ggf. an einen Anwalt für Arbeitsrecht.

      Ihr Team von abmahnung.org

      Antworten
  6. Josef meint

    28. Dezember 2019 at 14:04

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    Eine frage zu folgenden Text: „Demnach müssen vor dem endgültigen Abmahnvorgang die Schwerbehinderten­vertretung sowie das Integrationsamt eingeschalten werden.“
    Muss dies in der Abmahnung stehen, das mit Vertretung und IA gesprochen wurde oder gibt es da ein separates Dokument?
    Ist die Abmahnung sonst ungültig oder anfechtbar?

    Antworten
    • abmahnung.org meint

      8. Januar 2020 at 16:15

      Hallo Josef,
      wenden Sie sich mit diesem Anliegen am besten direkt an die Vertretung.

      Ihr Team von abmahnung.org

      Antworten
  7. Gross meint

    25. November 2019 at 20:53

    Guten Morgen, ich habe 30 Jahre betrieb zugehörig keit .Arbeite in die Kontofmontage. .in einem Tag habe 5 Teile falsch montiert .Habe selber bemerkt nun an A .Leiter gezeigt.Habe ein andres Platz bekommen und 5 Tage später von Personal Abteilung ein Manug bekommen.weil habe nicht korrekt meine Arbeit gemacht .Dazu die Firma bekommt 40% zurück von Integration Amt weil nicht die Leitung erbringen.Meine frage DEI Abmahnung ist korrekt? Dazu muss ich sage Weil vor 1 Jahr hat mir sexuel Belästigung und ein Jahr später Unterlasung Hilfe mit Arbeit Unfall Was kann ich tun?

    Antworten
    • abmahnung.org meint

      29. November 2019 at 16:44

      Hallo Gross,
      wenden Sie sich für eine Einschätzung an einen Anwalt.

      Ihr Team von abmahnung.org

      Antworten
  8. David meint

    24. Oktober 2019 at 11:03

    Guten Abnahnung.org

    Ich habe heute gehört das ich eine Abmahnung bekommen soll.

    Ich arbeite im galabau ich habe eine Behinderung mit 50%

    Die Abmahnung bezieht sich auf weil wir mit dem freischneider die Hauswand mit Gras voll war. Jemand hat dann ein Foto an die Firma gesendet.

    Und wir haben die Hauswand wieder sauber gemacht das mann nichts mehr vom grünes sieht.

    Würde mich über eine positive Antwort freuen

    mit freundlichen Grüßen

    David

    Antworten
    • abmahnung.org meint

      24. Oktober 2019 at 11:56

      Hallo David,
      eine Einschätzung dazu ist uns nicht möglich. Wenden Sie sich für eine juristische Beratung an einen Anwalt. Darüber hinaus kann es sinnvoll sein, das Gespräch mitdem Arbeitgeber zu suchen.

      Ihr Team von abmahnung.org

      Antworten
  9. Nina meint

    10. Mai 2019 at 16:11

    Hallo liebes Team von Abmahnung.org,

    gelten diese Grundsätze auch für Schwerbehinderten gleichgestellte Mitarbeiter?
    In meinem Fall verhält es sich so:
    Ich habe einen GdB von 30% und eine Gleichstellung.
    In den vergangenen zwei Monaten bin ich insgesamt 3x um wenige Minuten verspätet zur Arbeit erschienen und wurde heute durch meinen Vorgesetzten darüber informiert, dass ich hierüber eine schriftliche Abmahnung erhalten würde.
    Unser Unternehmen hat weder Betriebsrat noch Schwerbehindertenvertretung.
    Sollte ich nun diese Abmahnung erhalten, ohne dass mein Vorgang zuvor mit dem Integrationsamt abgestimmt wurde, wäre diese dann ungültig? Und sollte ich den Erhalt und die Kenntnisnahme der schriftlichen Abmahnung in jedem Fall unterschreiben, oder gilt eine solche Unterschrift dann als Annahme und führt zur Gültigkeit der Abmahnung?

    Herzlichen Dank für Ihre Antwort!

    Antworten
    • abmahnung.org meint

      17. Mai 2019 at 15:07

      Hallo Nina,
      wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben. Wenden Sie sich daher mit Ihrem Anliegen an einen Anwalt oder das Integrationsamt.

      Ihr Team von abmahnung.org

      Antworten
  10. Adam meint

    26. Juli 2018 at 14:02

    Ich bin selber Behindert mit 30% und gleichgestellt. Und kriege ich Depressive Behandlung.
    Ich habe im Februar eine Abmahnung bekommen.
    Aber Unsere Schwerbehindertenvertretung hat mich vor der Abmahnung nicht informiert.
    Und Mein Meister ist zu mir gekommen, und hat gesagt,dass ich von Personalbüro gerufen werde.
    Ich bin zu Gespräch gegangen, da waren Personalchefin, mein Meister und einer von Betriebsrat aber unsere Schwerbehindertenvertretung war nicht da.
    Wir haben zu Sprechen angefangen ohne Schwerbehindertenvertretung. Er ist 20 Min. Spät gekommen und hat mich gar nicht unterstütz. Dann haben Sie mich die Abmahnung unterschreiben lassen, Trotzdem ich in dieser Zeit auch Depressive Behandlung kriege.
    Meine Frage:
    Muss die Schwerbehindertenvertretung mir vor Abmahnung Info geben?
    Und was kann ich jetzt irgendwas machen??

    Antworten
    • abmahnung.org meint

      26. Juli 2018 at 15:27

      Hallo Adam,

      uns ist keine Vorschrift bekannt, dass die Schwerbehindertenvertretung den Arbeitnehmer im Vorfeld über eine Abmahnung informieren müsste. Sie haben die Möglichkeit, eine Gegendarstellung zur Abmahnung zu verfassen. Weitere Informationen dazu finden Sie in unserem Ratgeber: https://www.abmahnung.org/gegendarstellung/

      Ihr Team von abmahnung.org

      Antworten
  11. KE meint

    14. Juni 2018 at 11:39

    Hallo zusammen,
    wie ist es eigentlich bei einer erteilten Abmahnung und GDB-50 geregelt, wenn in einem Betrieb keine Schwerbehindertenvertretung vorhanden ist – muss in diesem Fall dann das Integrationsamt einspringen bzw. muss dieseS vom Arbeitgeber vorab informiert werden.
    Im Übrigen erfolgte die Abmahnung ohne Anhörung.

    Danke vorab und Gruss

    Antworten
    • abmahnung.org meint

      14. Juni 2018 at 16:01

      Hallo KE,

      die Schwerbehindertenvertretung muss grundsätzlich vor der Abmahnung eines schwerbehinderten Arbeitnehmers informiert werden.

      Ihr Team von abmahnung.org

      Antworten
  12. Birgit A. meint

    27. April 2018 at 8:54

    Hallo,
    Mein Arbeitgeber stellt einen GR Parkplatz für alle MA zur Verfügung jedoch kommt es vor, dass bei Fortbildungen die auf unserem Gelände statt finden alle Parkplätze besetzt sind weil diese von den TN benutzt werden ( diese sind auch in unserem Unternehmen angestellt) ich habe gdB 80% da ich Lungenkrebs habe wenn ich keinen Parkplatz bekomme muss ich mir einen Parkplatz an der Straße suchen diese ist weiter entfernt. Das kann dazu führen das ich unpünktlich zur Arbeit erscheine ca 3-5 min weil ich nicht so gut zu Fuß bin und dann nicht genügend Luft bekomme. Jetzt droht nein direkter Vorgesetzter mit Abmahnung wegen Unpünktlichkeit

    Antworten
    • Tobi meint

      28. Oktober 2019 at 16:46

      Und 5 Minuten eher los fahren ist keine Option?

      Antworten
  13. Sandra meint

    20. Juni 2017 at 19:08

    Guten Tag, ich habe eine Frage zum Thema. Ich bin selber Behindert mit 50%. Am letzten Montag habe ich eine Abmahnung wegen „Dress Code“ bekommen. An diesem Montag gleich eine Zweite, da man ein kleines Stück meiner Tattoos sehen konnte. Es wurde weder bei der ersten Abmahnung noch bei der Zweiten mit der schwerbehindertenvertretung noch mit dem Integrationsamt gesprochen. Wie soll ich weiter verfahren und ist das Rechtlich so ok ?

    Antworten
    • abmahnung.org meint

      3. Juli 2017 at 10:40

      Hallo Sandra,

      wir empfehlen Ihnen, sich selbst mit den zuständigen Stellen oder alternativ mit einem Anwalt für Arbeitsrecht in Verbindung zu setzen. Eine Rechtsberatung dürfen wir leider selbst nicht anbieten.

      Abmahnung.org

      Antworten
  14. Constanze B. meint

    30. September 2016 at 12:37

    Welche rechtliche Auswirkungen hat es, wenn vor Aussprache der Abmahnung eines schwerbehinderten Mitarbeiters die Schwerbehindertenvertretung und das Integrationsamt nicht gehört werden? Ist die Abmahnung dann rechtlich unwirksam?

    Antworten
    • abmahnung.org meint

      6. Oktober 2016 at 9:36

      Hallo Contanze,

      in der Tat sollte eine Abmahnung in diesem Fall ungültig sein.

      Abmahnung.org

      Antworten

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