Rechtsanwaltskanzlei Lihl mahnt wegen Filesharing ab
Die Rechtsanwälte rund um die Kanzlei Lihl vertreten Rechteinhaber aus der Filmindustrie, die aufgrund von illegalem Filesharing ihre Rechte auf Schadensersatzansprüche geltend machen möchten. Dies geschieht in Form einer Abmahnung. Die Rechtsanwaltskanzlei befindet sich in Postbauer und mahnt hauptsächlich Personen ab, die aufgrund des Up- und Downloads der Filme ihrer Mandanten auffällig geworden sind.
Auch wenn eine Abmahnung im Briefkasten sehr schockierend sein kann, sollte dennoch Ruhe bewahrt werden. Denn wichtig ist es, sich als betroffene Person ausreichend über den Sachverhalt zu informieren. Häufig kann auch ein grober Fehler bei dem Schreiben der Abmahnung vorliegen. So kann es durchaus sein, dass Ihr Internetzugang zum Zwecke illegaler Downloads genutzt wurde.
Inhalt
Werke, Inhalt und Mandanten in der Abmahnung von der Rechtsanwaltskanzlei Lihl
Die Lihl-Rechtsanwaltskanzlei vertritt mehrere Rechteinhaber von Filmen. Unter anderem folgende Mandanten lassen durch die Kanzlei eine Abmahnung versenden:
- Delphi Filmverleih GmbH
- Prokino Filmverleih GmbH
- Great Movies GmbH
- DCM Film Distribution GmbH
- Busch Productions
- Euro Video Bildprogramm GmbH
Zu den Werken, welche durch Filesharing im Internet aufgetaucht sind und daher bei den Betreffenden abgemahnt werden, gehören mehrere Filme. Hier sollen eine paar Beispiele genannt werden, jedoch die gesamte Anzahl und jeder Titel werden nicht aufgeführt:
- Moby Dick
- The House of the Devil
- Das Massaker von Katyn
Außerdem mahnt die Rechtsanwaltskanzlei Lihl mehrere Personen wegen des Tauschs von Filmdateien mit dem Inhalt für ausschließlich Erwachsene ab.
Eine Abmahnung von der Kanzlei Lihl erhalten? So sollten Sie reagieren
Auf eine solche Abmahnung sollten Sie immer wohlüberlegt reagieren. Eine vorschnelle und eventuell falsche Reaktion kann bedeuten, dass Sie zukünftig sehr viel Geld verlieren.
Die Nachteile, die sich aus einem Schuldanerkenntnis durch das Unterschreiben der Unterlassungserklärung ergeben sind, dass Sie bis zu 30 Jahren an diese Erklärung gebunden sind. Meist sogar, ohne dass eine Änderung der Rechtsprechung dabei berücksichtigt wird.
Daher empfiehlt es sich einen eigenen Anwalt hinzuzuziehen, welcher die Abmahnung genauestens prüft.
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