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Abmahnung durch One-Click-Hoster (Sharehoster)

  • Von Jan Frederik Strasmann, LL. M.
  • Letzte Aktualisierung am: 26. November 2024
Geschätzte Lesedauer: 2 Minuten
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Komfortables und schnelles Filesharing mit einem Klick

Kann eine Interaktion mit einem One-Click-Hoster eine Abmahnung zur Folge haben?
Kann eine Interaktion mit einem One-Click-Hoster eine Abmahnung zur Folge haben?

Sogenannte One-Click-Hoster ermöglichen sowohl ohne Anmeldung aber auch mit Registrierung eine Form des Datenaustausches, von dem theoretisch jeder Nutzer im Internet Gebrauch machen kann. Über die Webseiten der Anbieter können Personen so leicht Daten online lagern und entsprechende Links zum Download an andere verteilen.

Der vorliegende Ratgeber dreht sich um eine zentrale Frage: Kann die Interaktion mit einem One-Click-Hoster eine Abmahnung zur Folge haben? Zur Beleuchtung dieses Sachverhalts wird sowohl die Seite des Uploaders als auch die derjenigen betrachtet, welche sich ohne böse Vorahnung Dateien bei solchen Diensten herunterladen.

Inhalt

  • Komfortables und schnelles Filesharing mit einem Klick
    • Weiterführende Ratgeber zu Sharehostern
  • Urheberrecht gilt auch beim One-Click-Hoster
    • Die Perspektive des Downloaders
    • Uploadern drohen besonders harte Strafen
    • Handlungsempfehlungen zum One-Click-Hoster

Weiterführende Ratgeber zu Sharehostern

Uploaded.net

Urheberrecht gilt auch beim One-Click-Hoster

Grundsätzlich gelten bei der Verwendung eines One-Click-Hosters (wird teilweise auch als 1-Klick-Hoster bezeichnet) keine anderen Gesetze als im Rest des Internets. Das bedeutet: Daten, die urheberrechtlich geschützt sind, dürfen nicht ohne Zustimmung des Urhebers veröffentlicht oder in irgendeiner Form geteilt werden.

Das führt unter anderem dazu, dass urheberrechtlich geschützte Bilder oder musikalische Werke, die unerlaubt der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden, rechtliche Folgen haben können. So kann ein Sharehoster durchaus zur Abmahnung führen, wenn er zur Unterwanderung des Urheberrechts genutzt wird.

Die Perspektive des Downloaders

Urheberrechtsverletzungen über One-Click-Hoster können zu einer Abmahnung führen.
Urheberrechtsverletzungen über One-Click-Hoster können zu einer Abmahnung führen.

Ein Vorteil beim One-Click-Hoster liegt darin, dass beim Herunterladen kein gleichzeitiger Upload stattfindet. Es kommt also zu keiner weiteren Vervielfältigung für andere Nutzer, wie es etwa bei Torrents der Fall ist. Das bedeutet jedoch nicht, dass Menschen, die „nur“ einen Downloads ausführen, in jedem Fall beim One-Click-Hoster sicher vor Abmahnungen sind:

  • Urheberrechtlich geschützte Dateien werden bei einem Download vervielfältigt. Ohne Zustimmung des Urhebers ist das Herunterladen also illegal.
  • Geltende Rechtsprechung hat dafür gesorgt, dass auch Downloader in der Verantwortung stehen, prüfen zu müssen, ob die angebotenen Dateien illegal veröffentlicht werden.
  • Stellt sich heraus, dass der Download ohne Berechtigung angeboten wird, darf dieser nicht genutzt werden. Andernfalls kommt es zum Urheberrechtsverstoß, der eine kostspielige Abmahnung zur Folge haben kann.

Uploadern drohen besonders harte Strafen

Uploader, die ohne Zustimmung von Urhebern Daten veröffentlichen, tun dies in der Regel bewusst. Auch aus diesem Grund können solche Personen besonders hohe Strafen ereilen. Das erst recht für diejenigen, welche illegale Streaming– und Downloadportale selbst betreiben und so vielen unrechtmäßigen Uploads ein zu Hause bieten.

Verstöße dieser Art werden nämlich oft nicht aus Nächstenliebe begangen. Das Hosten von illegallen Webseiten oder der unerlaubte Upload von geschützten Werken sorgen meistens dafür, dass die Initiatoren von Prämien oder durch Werbeeinnahmen profitieren – und das auf Kosten der Urheber.

Handlungsempfehlungen zum One-Click-Hoster

Suchen Sie sich einen One-Click-Hoster aus einer Liste im Internet oder durch Empfehlungen im Freundeskreis aus, sollten sie diesen in puncto Downloads nur mit Vorsicht nutzen. Und natürlich dürfen Sie nur Dateien hochladen und veröffentlichen, an denen Sie die Rechte besitzen. Folgen Sie dieser Vorgabe, schützt Sie das in jedem Fall vor unnötigen Abmahnungen mit unangenehmen Unterlassungserklärungen.

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Über den Autor

Jan Frederik Strasmann (Rechtsanwalt.)
Jan Frederik Strasmann, LL. M.

Jan Frederik Strasmann studierte an der Universität Bremen. Nach seinem Referendariat am OLG Celle erwarb er seinen Master of Laws (LL. M.) in Dublin. Seit 2014 ist er als Rechtsanwalt zugelassen. Seine Schwerpunkte liegen insbesondere in den Bereichen Verbraucher-, Wettbewerbs- und IT-Recht.

Kommentare

  1. Alexander B. meint

    27. April 2022 at 17:41

    Guten Tag,

    ich habe gerade ihren Artikel zum Thema One-Click-Hostern gelesen.
    Ich muss gestehen, dies hätte ich natürlich nicht, wenn ich mit der Materie nicht selber in Verbindung gekommen wäre.
    Es handelt sich diesbezüglich jedoch „nur“ um downloads.

    Ich selber studiere Wirtschaftsinformatik und befinde mich grade zudem im Modul des Datenschutzes im Internet, wo genau diese Strafverfolgung ein Bestandteil von ist.
    Wäre interessant ihre Meinung darüber zu erfahren.

    Nun zu meiner Frage.
    Da ein One-Click-Hoster natürlich nur einen download über einen Server anbietet, fallen dementsprechend ja keine uploads des downloaders an.
    So wie sie beschrieben haben.
    Wie es halt der Fall bei P2P ist.

    Ist das Risiko erwischt zu werden nicht generell eh fast gleich 0, da die hoster der Seite zur eigenen Sicherheit ja wohl kaum Protokoll darüber führen werden, wie oft illegale Dateien bei ihnen gedownloadet wurden, da dies ja das eigene führen von Beweisen wäre, oder?

    Als Beispiel würde ja ein „Dealer“ wohl kaum Rechnung führen, damit wenn er erwischt wird die Behörden sofort wissen wie oft er kriminell verkauft hätte.

    Das anbieten der Dateien auf deren Server ist ja ebenfalls strafbar.

    Zudem z.B Mega.nz ja in Neuseeland liegt.
    Das da die Behörden an Daten von downloader kommen, ist ja eher unwahrscheinlich.

    Kennen sie also irgendwelche Fälle, wo downloader über One-Click-Hostern echt mal eine Strafe erhalten haben?

    Laut Internet haben wohl selbst die downloader von Megaupload nie eine Strafverfolgung bekommen.

    LG
    Alexander B.

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