
Die Rechtsanwaltskanzlei Nümann + Lang ist zum einen in Karlsruhe in der Ludwig-Erhard-Allee 6 zu finden und zum anderen unter der Adresse Askanischer Platz 4 in Berlin. Die Rechtsanwälte Nümann + Lang haben ein Team aus Anwälten, zu denen unter anderen Peter Nümann, Maximilian Heuß, Dr. Anne van Raay und Christina Wohlgemuth zählen. Fachgebiete der Rechtsanwälte sind (Auswahl): Urheberrecht, Wettbewerbsrecht, Gewerblicher Rechtsschutz, IT-Recht und allgemeines Zivilrecht.
Eine Abmahnung versenden Nümman + Lang häufig aufgrund von Urheberrechtsverletzungen, wie z. B. illegalem Filesharing in Tauschbörsen.
Inhalt
Mandanten, Werke und Inhalt der Abmahnung von Nümann + Lang
Ist von Nümann + Lang eine Abmahnung im Briefkasten, geht es häufig um illegales Filesharing von Dateien, Musik, Filmen oder Videos im Internet.
Rechteinhaber beziehungsweise Mandanten, die Nümann + Lang vertreten sind z. B.:
- Firma Lernhaus Österreich
- Firma Autodata Ltd.
- Firma Uptunes GmbH
- Firma Fust, Wever & Co.
- Offshore Music Ltd.
- Styleheads Gesellschaft für Entertainment mbH
- Planet Punk Music GbR
Die Nümann-Lang-Abmahnung beinhaltet, die Aufforderung zur Zahlung eines Vergleichsbetrages. Von einer Zahlung von Schadensersatz sowie der Rechtsanwaltskosten würde dann abgesehen werden. Weiterhin soll eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben werden, welche binnen einer Frist zurückzusenden ist.
Es werden in der Abmahnung der Rechteinhaber und das entsprechende Werk benannt. Darüber hinaus ist die IP-Adresse benannt, unter der das illegale Filesharing von statten ging.
Abmahnung von der Kanzlei Nümann und Lang erhalten? So reagieren Sie richtig!
Es ist unglaublich wichtig, die Abmahnung von Nümann + Lang ernst zu nehmen. Das Schreiben zu ignorieren, kann kostenintensive Folgen mit sich bringen. Jedoch ist die beigefügte Unterlassungserklärung nicht sofert zu unterzeichnen. Vielmehr kann es sinnvoll sein, die Abmahnung von einem anderen Anwalt überprüfen und ggf. eine modifizierte Unterlassungserklärung ausarbeiten zu lassen.
Würde die Nümann-Lang-Unterlassungserklärung unterschrieben werden, würde dies einem Schuldeingeständnis gleichkommen und weiterhin würde der Betroffene eine 30-jährige Bindung an die Erklärung eingehen, die auch gelten würde wenn sich die Rechtsprechung zwischenzeitlich ändert.
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