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Impressum für private Homepage

  • Von Jan Frederik Strasmann, LL. M.
  • Letzte Aktualisierung am: 26. November 2024
Geschätzte Lesedauer: 4 Minuten
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Muss auch eine private Website ein Impressum besitzen?

Impressum für eine private Homepage: Dieses ist bei einem geschäftlichen Charakter vorgeschrieben.
Impressum für eine private Homepage: Dieses ist bei einem geschäftlichen Charakter vorgeschrieben.

Webseiten sind heute längst nicht mehr nur großen Unternehmen vorbehalten, die damit Produkte und Dienstleistungen bewerben und an die Leute bringen. Auch immer mehr Privatpersonen eröffnen Blogs oder Seiten mit ähnlichen Formaten. Dabei stellt sich vor allem Laien eine wichtige Frage: Benötigt eine private Homepage ein Impressum?

Tatsächlich bedarf diese Frage einer detaillierten Antwort, welche der vorliegende Ratgeber Ihnen liefert. Im Folgenden erfahren Sie unter anderem, warum eine Unterscheidung zwischen geschäftlichen und privaten Webseiten notwendig ist. Dazu erhalten Sie Informationen darüber, welcher Inhalt bei bestehender Impressumspflicht einer Website gegeben sein muss, damit keine Rechtsfolgen in Form einer auf das Impressum bezogenen Abmahnung drohen.

Inhalt

  • Muss auch eine private Website ein Impressum besitzen?
  • Impressumspflicht: Private vs. geschäftliche Homepage
    • Bedeutsamer Inhalt beim Impressum für eine private Homepage
    • Impressum für private Homepage: Ein Muster zum Download

Impressumspflicht: Private vs. geschäftliche Homepage

Geht es um das Impressum einer Privatperson und die Frage nach der Pflicht, gilt es zunächst einen Blick in das Telemediengesetz (TMG) zu werfen, genauer gesagt in § 5 des Gesetzes. Dieser bildet nämlich die Grundlage für jegliche Impressumspflichten, die im Internet gelten. Darin steht unter anderem geschrieben:

Diensteanbieter haben für geschäftsmäßige, in der Regel gegen Entgelt angebotene Telemedien [ein Impressum mit den folgenden Informationen] leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten“

Dieser Abschnitt enthält bedeutsame Informationen, die in Bezug auf das Impressum für eine private Homepage entscheidend sind. Denn der Gesetzgeber spricht hier von Online-Diensten, welche einen „geschäftsmäßige[n]“ Charakter besitzen. Daraus resultiert die Annahme, dass private Seiten ohne kommerziellen Hintergrund keine Impressen benötigen.

Fließen auch nur wenig Werbeeinnahmen, muss eine private Webseite ein Impressum vorweisen.
Fließen auch nur wenig Werbeeinnahmen, muss eine private Webseite ein Impressum vorweisen.

Das ist prinzipiell auch nicht falsch. Es darf jedoch nicht der Fehler begangen werden, die beiden Kategorien nicht genau genug zu trennen. Immer mehr Webseiten sind längst nicht mehr nur privater Natur.

Damit Sie genau wissen, worauf es dabei ankommt, folgt eine Auflistung der Merkmale einer absolut nicht geschäftlichen Seite im Internet:

  • Auf ein Impressum kann eine private Webseite verzichten, wenn sie ausschließlich familiären oder freundschaftlichen Zwecken dient. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn darüber Urlaubsfotos mit Familienmitgliedern getauscht werden. Die Grenze kann dabei jedoch verwischen, wenn Clouddienste zum Einsatz kommen, auf die eine breite Öffentlichkeit Zugang hat.
  • Geht um rein private Internetseiten, sind Blogs, die wie Online-Tagebücher verwendet werden, typische Beispiele. Freunde oder andere Nutzer, welche die Blogseite womöglich abonniert haben, können dann alle Einträge verfolgen.
  • Damit in jedem Fall kein Impressum für eine private Homepage gebraucht wird, darf diese keinerlei kommerziellen Hintergründe besitzen. Es dürfen keine Werbebanner eingebunden sein, die dem Webmaster (dem Seiteninhaber) Geld einbringen. Schon, wenn nur einige Cents im Monat herausspringen, besitzt die Homepage einen geschäftlichen Charakter. Auch sogenannte Affiliate-Links sorgen dafür, dass ein Impressum für eine private Website zur Pflicht wird.
Es zeigt sich, wie schnell die Grenzen verschwimmen können: So sorgen Werbe- oder Verkaufseinnahmen schnell dafür, dass ein geschäftlicher Online-Dienst im Sinne von § 5 TMG vorliegt. Aber aufgepasst: Auch Seiten, welche journalistische oder redaktionelle Inhalte bieten, können in einigen Fällen ohne ein Impressum gegen gesetzliche Auflagen verstoßen; zumindest dann, wenn sie eindeutig eine breite Masse erreichen.

Im Zweifelsfall sollten Betroffene nicht auf ein Impressum für ihre private Homepage verzichten. So sind sie in jedem Fall rechtlich abgesichert und minimieren das Risiko, teuer wettbewerbsrechtlich abgemahnt zu werden.

Bedeutsamer Inhalt beim Impressum für eine private Homepage

Ist die Rechtssituation geklärt, folgt die Frage: „Was muss im Impressum stehen?“ Eine private Homepage kann ihren kommerziellen Charakter auf unterschiedliche Weise äußern. Es kommt also auf die Art der Umsätze an, die mit dieser erzielt werden. So kann beispielsweise auch eine private Homepage einen kleinen Online-Shop enthalten, wodurch gewisse Pflichtangaben vorhanden sein müssen.

Zur eigenen Seite ein Impressum gestalten: Privatadresse und E-Mail-Adresse müssen in jedem Fall enthalten sein.
Zur eigenen Seite ein Impressum gestalten: Privatadresse und E-Mail-Adresse müssen in jedem Fall enthalten sein.

Es zeigt sich, dass der Einzelfall entscheidend ist. Bestimmte Angaben müssen jedoch in den meisten Fällen enthalten sein. Zu diesen gehören unter anderem die folgenden:

  • Name und Anschrift des Webmasters
  • Kontaktdaten, die den Seiteninhaber erreichbar machen (E-Mail-Adresse und Telefonnummer sind dabei ausreichend)
  • Sind Aufsichtsbehörden zuständig, müssen diese genannt werden
  • Dasselbe gilt für Registerkennzeichnungen
  • Umsatzsteuer-Identifikationsnummer bzw. Steuernummer

Einige Angaben kann ein Impressum für eine private Homepage enthalten, muss es aber nicht. Zu diesen gehört mitunter der Haftungsausschluss. Dieser muss nicht zwingend vorhanden sein, da Webmaster auch ohne ihn zur Überprüfung von Links und Inhalten verpflichtet sind. Der Ausschluss schützt sie bei rechtlichen Fehltritten nicht vor Strafe.

Gefährlich wird es, wenn die Impressumspflicht für eine private Website ignoriert wird. Ein fehlendes Impressum ist nicht nur eine Ordnungswidrigkeit nach § 16 TMG, die ein Bußgeld über 50.000 Euro auslösen kann. Dazu droht jedoch auch eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung durch Mitbewerber.

Ähnlich sieht es aus, wenn bedeutsame Informationen fehlen. Ermöglicht beispielsweise nicht einmal eine E-Mail-Adresse die Kontaktaufname oder fehlt der Name des Betreibers komplett, wird ebenfalls gegen geltendes Wettbewerbsrecht verstoßen. Hier gilt es, das Impressum für eine private Homepage gewissenhaft zu verfassen.

Impressum für private Homepage: Ein Muster zum Download

Im Folgenden können Sie zum Impressum für eine private Seite ein Muster herunterladen. Dieses soll Ihnen jedoch nur einen Eindruck davon vermitteln, wie Impressen dieser Art aufgebaut sein können. Es dient folglich der Orientierung. Wollen Sie ein Impressum für Ihre private Homepage aufbauen, müssen Sie die Kerndaten entsprechend anpassen. Nur dann kommen Sie der Impressumspflicht nach.

Muster zum Impressum für eine private Homepage

Impressum

Die folgenden Angaben entsprechen den Vorgaben von § 5 TMG:

Manfred Musterwebmaster
Privatweg 34
23478 Musterhausen

Kontaktdaten:

Telefon: + 49 (0) 162 2039022
E-Mail-Adresse: musterwebmaster@privatseite.net

Umsatzsteuer:

Die durch § 27 a Umsatzsteuergesetz geforderte Umsatzsteuer-Identifikationsnummer lautet:

DE 347 738 777

Haftung für Inhalte:

Im Sinne von § 7 Absatz 1 TMG sind wir für die eigenen Inhalte auf dieser Webseite verantwortlich. Durch §§ 8 bis einschließlich 10 TMG sind wir aber nicht verpflichtet, gespeicherte oder übermittelte fremde Inhalte zu überwachen oder diese auf Rechtswidrigkeit zu prüfen. Das befreit uns jedoch nicht von der Pflicht, der Sperrung und Entfernung von Informationen nach geltenden Gesetzen nachzukommen.

Jetzt zur Impressum für eine private Homepage ein Muster herunterladen!

Muster zum Impressum einer privaten Homepage (.doc)

Muster zum Impressum einer privaten Homepage (.pdf)

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Über den Autor

Jan Frederik Strasmann (Rechtsanwalt.)
Jan Frederik Strasmann, LL. M.

Jan Frederik Strasmann studierte an der Universität Bremen. Nach seinem Referendariat am OLG Celle erwarb er seinen Master of Laws (LL. M.) in Dublin. Seit 2014 ist er als Rechtsanwalt zugelassen. Seine Schwerpunkte liegen insbesondere in den Bereichen Verbraucher-, Wettbewerbs- und IT-Recht.

Kommentare

  1. Axel meint

    6. Februar 2022 at 8:06

    Wie sieht es aus, wenn ein Webseitenbetreiber angibt, dass die Webseite von privat zu privat sei und deswegen auch kein Impressum angibt, aber dennoch eine Dienstleistung anbietet, die ohne Durchklicken der Seite nicht sofort erkennbar ist? Immerhin möchte dieser für seine Dienstleistung Geld dafür nehmen… Dieser hat ein Formular mit mehreren Feldern gebaut, und ein einem Auswahlfeld stehen bestimmte Beträge für eine bestimmte Sache drin, wo aber mehrere Euro pro Auftrag anfallen. Aus meiner Sicht ist die Webseite ganz und gar nicht privat.

    Ich gönne der Person das Geld ja auch, aber dann sollte er es richtig machen, also ein Gewerbe anmelden und die erforderlichen Daten angeben, denn hier findet ein Verkauf statt. Für eine bestimmte Sache ist eine Zahlung erforderlich, die aktuell unterm Tisch abgewickelt wird.

    Abgesehen bin ich vor einiger Zeit auf einer Seite gelandet, die ebenfalls gewerblich verkauft, aber wo alle Daten fehlen, Impressum etc., abgewickelt wird es mit PayPal, die Preise belaufen sich da auf mehrere Hundert Euro pro Kauf. Es wurde zwar der Exekutiven gemeldet, aber die hatte wohl keine Lust etwas zu machen…

    Antworten
  2. Thomas meint

    6. Dezember 2021 at 17:09

    Neben einem Impressum soll auch eine Datenschutz-Erklärung auf einer privaten Homepage vorhanden sein. Auch wenn kein Formular irgendwelche Besucher-Daten aufnimmt und speichert, werden technische Daten von Besuchern übertragen und beim Server des Webhosters zwischengespeichert. Daten werden immer erhoben, auch wenn man sie nicht zu sehen bekommt – im Rechenzentrum. Beim Hoster kann man eine Datenschutzerklärung für seine Homepage erhalten!

    Antworten

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