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GEMA-Gebühren umgehen: Das hat meistens Folgen

  • Von Jan Frederik Strasmann, LL. M.
  • Letzte Aktualisierung am: 26. November 2024
Geschätzte Lesedauer: 2 Minuten
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Es ist selten eine gute Idee, die GEMA-Gebühren nicht zu zahlen

Wer sich denkt, einfach die GEMA-Gebühren umgehen zu können, kann unliebsam überrascht werden.
Wer sich denkt, einfach die GEMA-Gebühren umgehen zu können, kann unliebsam überrascht werden.

Bei der GEMA handelt es sich um eine Schutzgesellschaft, die sich in Deutschland für die Rechte von Mitgliedern stark macht. Diese haben sich im Vorhinein selbst dazu entschlossen, sich durch den Verein vertreten und die eigene Musik schützen zu lassen. Denn das Urheberrecht allein reicht oft nicht aus, um ungewollte Vervielfältigungen aufzuhalten.

Ist ein musikalisches Werk erst einmal geschützt, darf dieses bei einer öffentlichen Veranstaltung nicht mehr ohne Gebührenentrichtung aufgeführt werden. Doch was passiert, wenn zahlungspflichtige Veranstalter die GEMA nicht wie vorgeschrieben bezahlen? Und welche Rolle spielt dabei der Personenstatus der einzelnen Betroffenen? Die Antworten darauf und mehr zum Thema „GEMA-Gebühren umgehen“ lesen Sie hier!

Inhalt

  • Es ist selten eine gute Idee, die GEMA-Gebühren nicht zu zahlen
  • Der Personenstatus und die Öffentlichkeit verpflichten
    • Sie wollen die GEMA-Gebühren umgehen? Das kann teuer werden

Der Personenstatus und die Öffentlichkeit verpflichten

Vor allem Veranstalter großer Musik-Events können der Versuchung erlegen, GEMA-Gebühren zu umgehen. Denn ihr Personenstatus als Musiknutzer verpflichtet sie dazu, Gebühren an die Gesellschaft zu entrichten. Aktuelle Tarife sorgen dabei jedoch dafür, dass dabei, je nach Veranstaltungsart, signifikante Kosten entstehen.

Musiknutzer definieren sich dadurch, dass sie die Nutzungsrechte für die Musik, die sie vorspielen wollen, erst erwerben müssen. Diese liegen nämlich bei den Musikurhebern und oft bei der GEMA selbst. Entsprechend müssen Diskotheken- und Clubbetreiber der Gesellschaft anfallende Gebühren bezahlen, wenn sie geschütztes Material nutzen wollen.

Entscheidend ist dabei auch der Faktor der Öffentlichkeit. Die Zahlungspflicht besteht nämlich nur für sogenannte öffentliche Veranstaltungen.

Sie wollen die GEMA nicht bezahlen? Dann drohen hohe Schadensersatzforderungen.
Sie wollen die GEMA nicht bezahlen? Dann drohen hohe Schadensersatzforderungen.

Diese definieren sich durch § 15 Absatz 3 Urheberrechtsgesetz (UrhG).

Ist eine Vorstellung für eine Mehrzahl von Personen gedacht, die nicht zu einer Gruppen kleineren Umfangs gehören, wie beispielsweise ein Freundeskreis, handelt es sich nicht selten um eine öffentliche Veranstaltung. Und dann muss die Musiknutzungsrechte auch gezahlt werden.

Dabei gilt der Grundsatz: Je größer ein Veranstaltungsumfang ist, desto mehr nimmt der Öffentlichkeitscharakter zu. Wer es dabei wagt, GEMA-Gebühren zu umgehen, muss damit rechnen, dass ihn Schadensersatzforderungen erreichen.

Gut zu wissen: Selbst eine Hochzeit zählt in vielen Fällen als eine Veranstaltung der Öffentlichkeit. So entschied das Amtsgericht München (Az.: 161 C 28978/00). Eine Ausnahme dabei besteht nur, wenn wirklich alle Gäste nachweisen können, eine „persönliche Beziehung“ zu den Brautleuten zu besitzen.

Sie wollen die GEMA-Gebühren umgehen? Das kann teuer werden

Unabhängig davon, ob Sie im „echten Leben“ oder virtuell, beispielsweise durch ein Radio im Internet, die GEMA-Gebühren umgehen, müssen Sie für gewöhnlich mit Konsequenzen rechnen. Wie bereits erwähnt, drohen dabei in der Regel Schadensersatzforderungen. Je nach Verstoß können GEMA-Drückeberger sich mit hohen Summen konfrontiert sehen.

Betroffene können in solchen Fällen gut damit beraten sein, sich anwaltliche Hilfe zu besorgen. Ein Anwalt für Urheberrecht ist mit der Rechtslage in solchen Fällen besonders gut vertraut. Dieser kann mitunter beurteilen, ob Schadensersatzforderungen in ihrer Höhe gerechtfertigt sind.

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Über den Autor

Jan Frederik Strasmann (Rechtsanwalt.)
Jan Frederik Strasmann, LL. M.

Jan Frederik Strasmann studierte an der Universität Bremen. Nach seinem Referendariat am OLG Celle erwarb er seinen Master of Laws (LL. M.) in Dublin. Seit 2014 ist er als Rechtsanwalt zugelassen. Seine Schwerpunkte liegen insbesondere in den Bereichen Verbraucher-, Wettbewerbs- und IT-Recht.

Kommentare

  1. Jose meint

    8. Juli 2024 at 15:28

    Guten Tag,
    betreibe eine Änderungsschneiderei, vor 2 Wochen kam eine Person von GEMA in den Laden. Im Hintergrund (Werkstatt) lief leise Musik.(Handy)

    Die Person hatte ein Messgerät in der Hand und hat die Lautstärke gemessen und wahrscheinlich auch unser Gespräch aufgenommen.
    Und sagte mir, dass ich Musik spiele, die für die Kunden hörbar ist.Dann ist sie rausgegangen.

    Jetzt habe ich per Post ein Vertragsangebot bekommen, mit einer Frist von 7 Tagen, um das Angebot zu bestätigen. Können Sie mir bitte sagen, wie ich darauf reagieren soll?

    VG Jose

    Antworten
  2. Peter meint

    21. März 2023 at 2:32

    Man bekommt als Veranstalter keine ordentliche und verwertbare Antwort und wird lediglich auf die Tarif-Formulare hingewiesen. Meine Anfrage, was für mich, als Seminarleiter und Workshopveranstalter, der evtl. demnächst einmal mit „GEMA-Musik“ arbeiten möchte, im Tarifrechner der GEMA anzuklicken sei, etwa „Disco“, „Fest“, „Silvester“, „Weihnachtsmarkt“ usw. oder „WM 2022“ (Steht tatsächlich heute im März 2023 immer noch so da) lief in’s Leere.
    Ich vermute Absicht. Schließlich sind bei falschen Angaben die doppelten Gebühren fällig.

    Antworten
  3. Thomas meint

    23. Januar 2021 at 14:33

    Hallo allerseits,
    ich bin Veranstalter und Clubbetreiber, dadurch Kunde bei der GEMA.
    Meine Veranstaltungen melde ich immer im Voraus bei der GEMA an.

    Es kommt aber auch vor, dass ich meine Räumlichkeiten (den Club) an Dritte vermiete. Dann werden die GEMA Gebühren von Band, DJ, oder der Firma, welche den Club für ihre Veranstaltung mietet, angemeldet und gezahlt.

    Leider bekomme ich dennoch immerwieder für Veranstaltungen, die bereits vom jeweiligen Veranstalter gezahlt sind auch eine Rechnung der GEMA sogar mit dem Aufschlag „Kontrollkosten“ (das ist dann direkt der doppelte Preis) gestellt.
    In diesen Schreiben heißt es dann, „unsere Recherche hat ergeben, dass Sie Musik öffentlich wiedergegeben haben…..“

    Glücklicherweise habe ich und werde ich der GEMA keine Einzugsermächtigung erteilen da ich sonst wohl schon für einige Veranstaltungen die Gebühren gezahlt hätte, die längst gezahlt wurden oder überhaupt nicht bei mir stattfanden. Der Buchhalterische Aufwand wäre dann noch höher wie er ohnehin schon ist.
    Allerdings muss ich jedesmal auf diese Schreiben mit beigefügter Rechnungen schriftlich reagieren und der GEMA erklären da ihre „Recherche“ falsch ist.

    Jetzt meine Frage.
    Habe ich die Möglichkeit der GEMA auch mal eine Rechnung, für Kontrollkosten ?
    Immerhin ist es meine Arbeitszeit die anfällt um die Falschrecherche der GEMA zu Wiederlegen ?


    Danke und Gruß Thomas

    Antworten
  4. Matthias meint

    1. Oktober 2020 at 12:09

    Wir sind ein gemeinnütziger Mainzer Verein zur Förderung von Kunst und Kultur, der Künstlern kostenlos Ausstellungflächen und Bühnenauftritte ermöglicht. Alle Veranstaltungen sind eintrittsfrei. Es werden keine Gagen gezahlt. Wir haben das Problem, dass Musiker, die allesamt bewußt keine GEMA-Mitglieder sind, für das Spielen ihrer Eigenkompositionen zur Kasse gebeten werder. Es wird sogar doppelt von GEMA abkassiert – also für die selbe Veranstaltung – einmal beim Künstler selbst und zusätzlich parallel nochmal beim Verein. Beiden wird dann zusätzlich nochmals eine Strafgebühr, zzgl. Anwaltskosten aufgebürdet. Könnten wir Strafanzeige wegen gewerbsmäßigem Betrugs stellen, weil beim Künstler durch GEMA der Irrtum erweckt wurde, dass er – und nicht der Veranstalter – GEMApflichtig sei.

    Antworten
    • abmahnung.org meint

      16. Oktober 2020 at 13:49

      Hallo Matthias,
      wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben. Wenden Sie sich daher mit Ihrem Anliegen an einen Anwalt.

      Ihr Team von abmahnung.org

      Antworten
  5. Helmut meint

    9. November 2019 at 18:08

    Wie verfolgt die GEMA säumige Veranstalter?? Was passiert wenn ein Veranstalter nicht bezahlt? Inkasso?
    MfG Helmut

    Antworten
    • abmahnung.org meint

      29. November 2019 at 16:50

      Hallo Helmut,
      wenden Sie sich mit diesem Anliegen direkt an die GEMA.

      Ihr Team von abmahnung.org

      Antworten
  6. Günter meint

    2. Mai 2019 at 13:57

    Mit welchem Recht überarbeitet ein sogenannter Künstler alte Volkslieder und verlangt dann Geld dafür das ist Diebstahl von Volksgut. Oder genau genommen Betrug.

    Antworten
  7. Kroll meint

    14. Oktober 2018 at 14:31

    @D
    Rentner zahlen keine GEMA. Nur Veranstalter mit ÖFFENTLICHEN Veranstaltungen. Wahrscheinlich verwechseln Sie das mit der GEZ.

    Antworten
  8. D meint

    15. August 2018 at 16:20

    Ich bin Rentner uns lebe in der Rentner- Armut. Die Kosten wie Miete, Strom, Gas,
    Medikamente, Müll Gebühren, Lebensunterhalt, öfenliche Verkehrsmittel,
    Telefonkosten, Internet usw. Ich habe mein ganzes Leben hart gearbeitet und Steuern
    bezahlt.
    Die Rente reicht einfach nicht mehr aus um die Kosten zu bezahlen. Die Politik tut gar nichts für die Rentner. Im gegenteil, man wird bestraft wenn man das ganze Leben
    hart gearbeitet hat.
    Frau Merkel muss sich schämen. Es werden Gelder verschwendet.
    Warum werden die Rentner z.B. nicht von den GEMA Gebühren befreit ?

    Antworten
    • Volker meint

      20. Dezember 2019 at 1:05

      Für Ihre persönliche Situation haben Sie mein vollstes Mitgefühl. Trotzdem möchte ich klarstellen: Eine Privatperson (Rentner oder nicht) zahlt nur dann Gebühren an die GEMA, wenn sie in der Rolle eines Veranstalters Musik öffentlich aufführt oder wiedergibt, deren Urheberrecht von der GEMA vertreten wird. Solange Sie also nicht als Veranstalter aktiv sind zahlen Sie auch nichts an die GEMA.

      Frau Merkel hat damit nichts zu tun. Miete, Strom, Gas, Medikamente, Müll Gebühren, Lebensunterhalt, öffentliche Verkehrsmittel, Telefonkosten, Internet usw. haben damit nichts zu tun.

      Könnte es sein, dass sie die GEMA mit der GEZ verwechseln? Diese beiden Organisationen haben ebenfalls nichts miteinander zu tun.

      Antworten

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