Zum Inhalt springen
Abmahnung.org
  • Abmahnung erhalten?
  • Abmahnung per E-Mail
  • Abmahnung per Post
  • Abmahnkosten
  • Einstweilige Verfügung
  • Fristen
  • Muster für eine Abmahnung
  • Unterlassungserklärung
  • Unterlassungsklage
  • Rückwirkende Abmahnung
  • Verjährung
  • Vertragsstrafe
  • Widerspruch
  • Abmahnung im Arbeitsrecht
  • Schriftliche Abmahnung
  • Mündliche Abmahnung
  • Abmahnungsgespräch
  • Abmahnungsgründe
  • Abmahnung ablehnen
  • Abmahnung entfernen lassen
  • Abmahnung unterschreiben
  • Abmahnung in der Ausbildung
  • Abmahnung Schwerbehinderter
  • Arbeitgeber abmahnen
  • Ermahnung
  • Gegendarstellung
  • Kündigung nach Abmahnung
  • Personalakte
  • Ungerechtfertigte Abmahnung
  • Videoüberwachung
  • Abmahnung im Internetrecht
  • Abmahnanwälte
  • Aktuelle Abmahnungen
  • Abmahnwelle
  • Urheberrecht für Bilder
  • eBooks
  • Facebook
  • Filesharing
  • Filme
  • Freebooting
  • GEMA
  • Musik
  • Streaming
  • Urheberrechtsverletzung
  • Verlinkung
  • WLAN in Ferienwohnungen
  • Abmahnung bei Online-Shops
  • E-Mail-Archivierung
  • Impressum
  • Markenrecht
  • Newsletter
  • Spam
  • Stadtplan
  • Ticketverkauf auf Ebay
  • Werberecht
  • Wettbewerbsrecht
  • Abmahnung im Mietrecht
  • Makler abmahnen
  • Mieter abmahnen
  • Vermieter abmahnen
  • Fehlende Treppenhausreinigung
  • Hausordnung missachtet
  • Mietrückstand
  • Ruhestörung
  • Störung des Hausfriedens
  • Unerlaubter Hundehaltung
  • Empfehlenswerte Anwälte und Kanzleien bei Abmahnungen
Abmahnung.org
  • abmahnung.org
  • Internetrecht
  • Freebooting

Freebooting – Wie es Video-Urheber Millionen kostet

  • Von Jan Frederik Strasmann, LL. M.
  • Letzte Aktualisierung am: 26. November 2024
Geschätzte Lesedauer: 8 Minuten
Twitter Facebook Pinterest Kommentare

Die Welt der Video-Stars in Gefahr

Freebooting ist in allen sozialen Netzwerken, vor allem aber auf Facebook ein Problem.
Freebooting ist in allen sozialen Netzwerken, vor allem aber auf Facebook ein Problem.

Das Format „Video on Demand“ liegt heute absolut im Trend. Immer mehr Menschen verlassen sich nicht länger darauf, ihre Lieblingsfilme oder -Serien im Fernsehen zu erwischen – Arbeitszeiten und die Herausforderungen des täglichen Lebens stehen dem oft im Weg.

Streaming im Bezahlformat, wie bei Maxdome und Netflix, ermöglicht den Zugriff auf aktuelle Filmformate zu jedem erdenklichen Zeitpunkt. Auch die sogenannten Youtube-Stars werden immer beliebter. Vor allem die Jugend verbringt täglich Stunden damit, dort die neuesten Uploads zu verfolgen.

Doch gerade im letzteren Fall zieht die Beliebtheit auch negative Entwicklungen nach sich. Freebooting, also das unerlaubte Kopieren und Weiterverbreiten von bestimmten Passagen oder kompletten Videos auf Facebook findet immer häufiger statt.

In diesem Ratgeber werden die Bedeutung dieses Begriffs, die Folgen für die Urheber der Videos (die sogenannten Content Creators), die Reaktion der Facebook-Verantwortlichen, mögliche Gegenmaßnahmen und die Motivation der Täter genauer beleuchtet. Schließlich wird auch erklärt, wie es sich mit der Abmahnung wegen Freebooting verhält.

Inhalt

  • Die Welt der Video-Stars in Gefahr
  • Die Bedeutung von Freebooting
    • Dieser Schaden entsteht den Urhebern durch Freebooting
    • So verhält sich Facebook
    • So sollten Sie sich als Content Creator verhalten
    • Die Motivation beim Freebooting
    • Ist eine Abmahnung möglich?

Die Bedeutung von Freebooting

Das Problem Freebooting: Auch klassische Nachrichtenmedien berichten inzwischen davon und klären auf.
Das Problem Freebooting: Auch klassische Nachrichtenmedien berichten inzwischen davon und klären auf.

Das Teilen von Inhalten gehört auf Facebook zum guten Ton dazu. Darunter sind nicht nur Texteinträge und Bilder, auch Videodateien werden fleißig weiterverbreitet. Dabei kommt es nicht selten vor, dass die Uploader nicht die Rechte an dem hochgeladenem Material besitzen.

Der Begriff Freebooting hat zwar noch nicht die höchste Bekanntheit erlangt, die Praxis dahinter erfreut sich aber schon großer Beliebtheit. So existieren auf der Social-Media-Plattform Seiten, auf denen die Betreiber eine große Menge an ungefragt entwendeten Videoaufnahmen neu veröffentlichen.

Auf diese Weise generieren diese Likes und Klicks – so sieht der klassische Fall von Freebooting aus.

Der Begriff Freebooting steht übersetzt eigentlich für Plünderung oder auch Freibeuterei, wie sie beispielsweise in der Antike häufig von seefahrenden Völkern begangen wurde. Das Wesen des heutigen Begriffs behält den Aspekt der unrechtmäßigen Entwendung bei, bezieht sich aber nicht mehr auf plündernde Seeräuber.

Dabei macht Facebooks Struktur es den Upload-Piraten besonders leicht, die Clips zu verbreiten. Facebook-Kurzfilme haben im Newsfeed der Nutzer eine besonders hohe Priorität und werden vor denen von externen Seiten, wie Youtube und Vimeo, angezeigt.

Dieser Schaden entsteht den Urhebern durch Freebooting

Da Freebooting gegen das Urheberrechtsgesetz verstößt, ist es durchaus legitim, den Vorgang mit Diebstahl gleichzusetzen. Die Praxis von ungefragter Verwendung von fremden Inhalten ist im Internet zwar nichts neues, steht heute jedoch durch die Hintergründe der Monetarisierung (dem Geldverdienen mit Videoinhalten) in einem neuen Licht.

Durch die Videopiraterie entstehen vor allem den Personen ernsthafte Schäden, die sich ihren Lebensunterhalt (oder zumindest einen Großteil davon) damit verdienen, Videoinhalte online zu stellen. Denn Facebooks Reichweite übersteigt jene von Youtube noch einmal um ein ganzes Stück. Schauen sich viele Millionen Menschen die Clips dann auf bei dem Social-Media-Gigant an, ist die Chance sehr gering, dass sie dies auf der originalen Videoplattform noch einmal wiederholen (wenn sie überhaupt erfahren, dass die Aufnahme durch Freebooting ungefragt vervielfältigt wurde).

Neben den Views (den Aufrufzahlen) entgehen den Urhebern der betreffenden Videos also vor allem die Einnahmen, die sie über das Schalten von Werbung erhalten.

Auf Youtube selbst wird Freebooting erfolgreich bekämpft. Das Content-ID-System sorgt dafür, dass identische Videoclips und auch einzelne Inhaltspassagen zügig erkannt und direkt aus dem System entfernt werden.

Beim Freebooting liegt ein Urheberrechtsverstoß vor. Ein erneuter Upload muss vom Urheber erlaubt werden.
Beim Freebooting liegt ein Urheberrechtsverstoß vor. Ein erneuter Upload muss vom Urheber erlaubt werden.

Im April 2016 hat der Social-Media-Riese schließlich mit dem Rights Manager ein ähnliches System eingeführt. Dort kann jeder Content Creator sein Videomaterial hochladen und so über ein Sperrsystem verhindern, dass der Upload ein zweites Mal vorgenommen wird.

Doch auch das löst das Problem nicht richtig. Zunächst einmal ist der Dienst bisher nicht öffentlich zugänglich, es muss sich extra dafür beworben werden.

Auch kann dem sozialen Netzwerk vorgeworfen werden, selbst am Freebooting zu verdienen. Nicht nur müssen User erst selbst aktiv werden, bevor ihre Aufnahmen, die illegal vervielfältigt wurden, von der Plattform entfernt werden. Auch verdient der Social Player bis zur Entfernung mit an den Werbeeinnahmen.

Im folgenden Video (deutsch untertitelt) wird Freebooting auf Facebook sehr einfach und bildlich erklärt:

Freebooting auf Facebook
Ein Kurzfilm, der auf Youtube fünf Millionen Views bekommt, kann auf Facebook ohne Probleme dreißig Millionen Zugriffe erhalten. Der finanzielle Verlust der Rechteinhaber ist dabei bedeutsam. Doch nicht nur Werbeeinnahmen gehen beim Freebooting verloren. Oft wird gestohlenes Videomaterial auch verändert und so die ursprüngliche Bedeutung oder auch Aussage zerstört – oder es wird in schlechter Bild- und Audioqualität veröffentlicht. In jedem Fall entgehen dem Urheber Zuschauer.

So verhält sich Facebook

Das soziale Netzwerk sieht sich den Vorwürfen ausgesetzt, nicht genug gegen Freebooting zu unternehmen und mit der eigenen Video-Plattform nur alle anderen übertrumpfen zu wollen. Interessant sind dabei auch die Zählweisen im Vergleich: So zählt im sozialen Netz ein Clip als angesehen, sobald dieser 3 Sekunden gelaufen ist. Bei Youtube müssen dafür mindestens 30 Sekunden vergehen.

Freebooting kann dem Urheberrechtsgesetz nach als rechtswidrige Vervielfältigung angesehen werden.
Freebooting kann dem Urheberrechtsgesetz nach als rechtswidrige Vervielfältigung angesehen werden.

Das lässt vermuten, dass viele Nutzer die Clips nur im Vorbeiscrollen gesehen haben.

Das träge Löschverhalten, das die Social-Plattform bei Freebooting-Meldungen verärgerten Urheber zeigt, verstärkt den Eindruck, dass die eigenen Video-Zugriffe bis zum letzten Moment gefördert werden sollen, um sich im Vergleich zu Konkurrenten im Videobereich abzuheben – häufig auch mit widerrechtlichen Uploads.

Eine Statistik der Seite slideshare.net belegt, dass im ersten Quartal 2015 über 700 von den Top 1000 Videodateien auf Facebook vorher schon original auf anderen Seiten veröffentlicht wurden.

Die Verantwortlichen des sozialen Netzwerks sind sich keiner Schuld bewusst. So besagt die Aussage eines Produkt-Managers, dass die Sorgen der Rechteinhaber bekannt seien und dauerhaft an Optimierungen für Werbetreibende, Urheber und andere Personen gearbeitet wird.

So sollten Sie sich als Content Creator verhalten

Auch wenn die Verantwortlichen der Social-Media-Seite eher langsam auf gemeldete Urheberrechtsverstöße reagieren, sollten Sie als Opfer von Freebooting nicht untätig bleiben. Generell sollte ein Bewusstsein für diesen Begriff geschaffen werden. Viele Nutzer im Internet haben noch nicht davon gehört oder wissen nicht, dass es sich dabei nicht um ein Kavaliersdelikt handelt.

Sind Sie selbst oder ein Bekannter von Ihnen ein Opfer von Freebooting geworden und haben beispielsweise Ihr Amateuervideo auf Facebook wiedergefunden, obwohl Sie niemals die Erlaubnis dazu gegeben haben? Dann sollten Sie zunächst den folgenden Drei-Punkte-Plan Schritt für Schritt umsetzen:

  1. Die Dokumentation: Zunächst müssen Beweise für das digitale Plagiat festgehalten werden. Ein Screenshot ist dabei der direkte Weg. Speichern Sie diesen als Bild-Datei und sichern Sie auch die Links vom Original und der Kopie.
  2. Der Aufruf: Kommentieren Sie unter dem unerwünschten Plagiat und machen Sie so andere darauf aufmerksam, dass hier ein Fall von Freebooting vorliegt. Verlinken Sie dabei auch gleichzeitig auf den originalen Clip.
  3. Die Meldung: Zeigen Sie das Video dem Support als Urheberrechtsverstoß an.
Grundsätzlich kann auch immer der Datendieb selbst angeschrieben werden. Ist dieser einsichtig, wird die plagiierte Videodatei womöglich entfernt, bevor Facebook selbst aktiv wird.
Auf Facebook einen Freebooting-Fall aufzuspüren kann schwierig sein. Ein neues System soll Abhilfe schaffen.
Auf Facebook einen Freebooting-Fall aufzuspüren kann schwierig sein. Ein neues System soll Abhilfe schaffen.

Es gibt jedoch auch einige Maßnahmen, die zum Schutz der eigenen Videos beitragen können, schon bevor es überhaupt zum Freebooting kommt.

Eine absolute Sicherheit dagegen gibt es zwar nicht, aber es ist möglich, durch die Videogestaltung allen Zuschauern einen klaren Hinweis darauf zu geben, zu welchem Inhaber und zu welcher Domain ein Upload eigentlich gehört:

  • Direkte Verweise im Video: Diese Art der Markierung lässt sich vor allem über Sprachaufnahmen effektiv umsetzen. Verwenden Sie eindeutige Marken-Aussagen wie „Vergesst nicht, dieses Video mit einem Daumen zu bewerten, einen Kommentar zu hinterlassen und meinen Youtube-Kanal zu abonnieren“ oder „In der Beschreibung meines Youtube-Kanals findet Ihr einen Link, der euch noch mehr zum Thema verrät“. Auch auf anderen Plattformen ist damit die Zugehörigkeit direkt erkennbar.
  • Der Einsatz von visuellen Logos oder Wasserzeichen: Ein Intro mit Wiedererkennungswert, ein Logo in einer der Ecken und ein Urheberrechtshinweis am Ende des Videomaterials tragen ebenfalls zur eindeutigen Identifikation bei.
  • Generelle Optimierung auf die Domain: Vor allem außerhalb von Youtube (beispielsweise auf der eigenen Webseite) lohnt es sich, bei der Videoplanung die Upload-Domain miteinzubeziehen. Niemand fragt am Ende eines Clips nach Likes, wenn es dafür keinen Button auf der Veröffentlichungsplattform gibt. Bedenken Sie daher den Zielort Ihres Videomaterials.

Die Motivation beim Freebooting

Personen machen sich des Freebootings aus verschiedenen Gründen schuldig. Manche wollen sich einfach an den Kanalaufrufen oder den Werbeeinnahmen bereichern. Andere sind darauf aus, mehr Abonnenten für ihren eigenen Kanal zu sammeln, ihnen fehlt es jedoch an eigenen Ideen. Oft ist aber auch nur die Lust nach Ruhm und Bekanntheit die Hauptmotivation.

Der sogenannte EdgeRank-Algorithmus von Facebook liefert eine besondere Motivation für User, die ungefragt fremde Clips auf der Domain veröffentlichen und teilen. Dieses mathematische Verfahren bestimmt, in welcher Reihenfolge die Beiträge im Newsfeed der Seite angezeigt werden. Besonders beliebte Videos funktionieren wie ein Schub für die eigene Seite, welche dadurch im Feed besonders viele Fans erreicht und mehr organische Aufrufe erhält.

Ist eine Abmahnung möglich?

In der Theorie ist die rechtliche Lage beim Freebooting relativ eindeutig. Der Upload fremder Video-Inhalte verstößt, wie schon erwähnt, gegen das Urheberrechtsgesetz (UrhG). Ist es grundsätzlich kein Problem, Youtube-Videos auf anderen Domains einzubetten, ist der erneute Upload eines Dritten nicht zulässig.

Verschiedene Ansprüche können vom Rechteinhaber geltend gemacht werden. Dazu zählen:

  • Unterlassungsansprüche
  • Schadensersatzansprüche
  • Beseitigungsansprüche

Facebooks Verhalten bei Meldungen richtet sich ganz nach § 10 des Telemediengesetzes. Das bedeutet, dass die Verantwortlichen erst in dem Moment handeln müssen, wenn sie vom Rechtsverstoß erfahren.

Wegen Freebooting eine Abmahnung verschicken: Ein Rechtsanwalt kann dabei hilfreich sein.
Wegen Freebooting eine Abmahnung verschicken: Ein Rechtsanwalt kann dabei hilfreich sein.

Es ist zwar möglich, dass die Einführung des Rights Managers die Lage in Zukunft etwas verändert – aber im Moment wird ohne direkte Handlungen der User von den Moderatoren nichts in Bezug auf die Videoüberprüfung unternommen.

Hinzu kommt der Fakt, dass das Entfernen von urheberrechtlich geschütztem Material nach erfolgter Anzeige oft eine gewisse Zeit benötigt. Hier kann es hilfreich sein, sich mit einem Rechtsanwalt abzusprechen und ein entsprechendes Schreiben aufsetzen zu lassen.

Eine ernstzunehmende juristische Handlung führt auch beim sozialen Riesen meistens dazu, dass Löschungen zügiger erfolgen.

Sieht sich der Urheber gezwungen, über einen Rechtsanwalt eine schriftliche Abmahnung zustellen zu lassen (eine legitime Handlung im Fall von Freebooting), kann innerhalb des Abmahnvorgangs auch eine Auskunft über die Umsätze eingefordert werden, die mit entwendetem Videomaterial gemacht wurden.

Mittlerweile warnt auch die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen davor, ohne Erlaubnis auf Facebook Filme oder Clips hochzuladen. Die kürzliche Einführung des Rights Managers soll schnelle und teure Abmahnungen in Zukunft einfacher machen.

Freebooting ist kein Kavaliersdelikt. Opfer sollten sich, notfalls juristisch, dagegen wehren.
Freebooting ist kein Kavaliersdelikt. Opfer sollten sich, notfalls juristisch, dagegen wehren.

Es bleibt abzuwarten, wie sich diese Thematik entwickelt. Noch liegen keine wirklichen Präzedenzfälle vor. Sollten zukünftig vermehrt Abmahnungen in Bezug auf Freebooting ausgesprochen werden, müssen in jedem Fall auch Zeitungen und Magazine Videos auf ihren Internetplattformen mit mehr Umsicht behandeln – auch diese bedienen sich gerne der Videoaufnahmen von Youtube, laden diese erneut im eigenen Videoplayer hoch und schalten Werbung davor.

Noch einmal zur Erinnerung: Egal ob sie selbst Opfer von Freebooting geworden sind oder nur sich und Ihre Freunde davor schützen wollen, vergessen Sie nicht die wichtigsten Maßnahmen dagegen. Informieren Sie Ihren Umkreis über die Thematik. Stoßen Sie auf einen urheberrechtsverletzenden Upload, dann dokumentieren Sie die Fälschung und das Original.

Kommentieren Sie in einem solchen Fall unter ersterem und verlinken Sie auf das originale Video. Anschließend muss der Verstoß den Verantwortlichen im Netzwerk gemeldet werden. Es ist außerdem immer hilfreich, sich Hilfe bei einem Rechtsanwalt zu suchen, der sich im Bereich Medien im Internet auskennt.

1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (21 Bewertungen, Durchschnitt: 4,33 von 5)
Loading ratings...Loading...

Das könnte Sie auch interessieren:

  • Die IP-Adresse speichern – Ist das erlaubt?
  • Die Newsletter-Abmahnung – Vorsicht ist geboten
  • Ein falsches Impressum melden – So geht’s!
  • Zippyshare – Der flinke Filehoster
  • Eine Abmahnung im Markenrecht – Eine teure Angelegenheit
  • Independence Day – Wiederkehr: Eine Abmahnung droht Filesharern
  • Die Abmahnung wegen fehlender Treppenhausreinigung – Ist sie gerechtfertigt?
  • Eine Abmahnung aufgrund von Cookies – Wie funktioniert das?
  • Eine Abmahnung bei Amazon erhalten – Das lässt sich vermeiden!
  • Die Abmahnung für den Stadtplan – So entgehen Sie der Abmahnfalle

Über den Autor

Jan Frederik Strasmann (Rechtsanwalt.)
Jan Frederik Strasmann, LL. M.

Jan Frederik Strasmann studierte an der Universität Bremen. Nach seinem Referendariat am OLG Celle erwarb er seinen Master of Laws (LL. M.) in Dublin. Seit 2014 ist er als Rechtsanwalt zugelassen. Seine Schwerpunkte liegen insbesondere in den Bereichen Verbraucher-, Wettbewerbs- und IT-Recht.

Kommentar hinterlassen Antworten abbrechen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Abmahnung.org auf Facebook Folgen Sie Abmahnung.org auf Facebook!

Abmahnung.org

  • Abmahnung DSGVO
  • Abmahnung erhalten
  • Abmahnung per Email
  • Abmahnung per Post
  • Abmahnung selbst schreiben
  • Einstweilige Verfügung
  • Frist
  • Gesetzliche Grundlagen
  • Kosten
  • Muster
  • Rückwirkende Abmahnung
  • Unterlassungserklärung
  • Unterlassungsklage
  • Verjährung
  • Vertragsstrafe
  • Widerspruch

Abmahnung Arbeitsrecht

  • Abmahnung im Arbeitsrecht
  • Abmahnung für Beamte
  • Schriftliche Abmahnung
  • Mündliche Abmahnung
  • Abmahnungsgespräch
  • Abmahnung ablehnen
  • Abmahnung durch Betriebsrat
  • Abmahnung entfernen lassen
  • Abmahnung ungültig
  • Abmahnung unterschreiben
  • Abmahnung in der Ausbildung
  • Abmahnung Schwerbehinderter
  • Abmahnung zurücknehmen
  • Arbeitgeber abmahnen – wie geht das?
  • Ermahnung
  • Gegendarstellung
  • Kündigung nach Abmahnung
  • Personalakte
  • Videoüberwachung
  • Voraussetzung für Abmahnung
  • Abmahnungsgründe im Arbeitsrecht
    • Alkohol
    • Arbeitsverweigerung
    • Arbeitszeitbetrug
    • Beleidigung
    • Beziehung am Arbeitsplatz
    • Diebstahl
    • Fehlverhalten
    • Krankheit
    • Nebentätigkeit
    • Schlechtleistung
    • Störung des Betriebsfriedens
    • sexuelle Belästigung
    • Unentschuldigtes Fehlen
    • Zuspätkommen

Abmahnung Internetrecht

  • Abmahnung im Internetrecht
  • Abmahnanwälte
  • Aktuelle Abmahnungen
  • Abmahnwelle
  • eBooks
  • Facebook
  • Filesharing
  • File Hosting
  • Filme
  • Freebooting
  • GEMA
  • Musik
    • yaBeat
  • Störerhaftung
  • Streaming
  • Urheberrecht
  • Urheberrecht für Bilder
  • Urheberrechtsverletzung
  • Verlinkung
  • WLAN für Ferienwohnungen

Anzeige

Gewerblicher Rechtschutz

  • Abmahnungen für Online-Shops
  • E-Mail-Archivierung
  • Impressum
  • Markenrecht
  • Newsletter
  • SPAM
  • Stadtplan
  • Ticketverkauf auf Ebay
  • Werberecht
  • Wettbewerbsrecht

Abmahnung Mietrecht

  • Abmahnung im Mietrecht
  • Abmahnung nach Bundeskleingartengesetz
  • Abmahnung via Hausverwaltung
  • Fehlende Treppenhausreinigung
  • Hausordnung missachtet
  • Makler abmahnen
  • Mieter abmahnen
  • Mietrückstand
  • Ruhestörung
  • Störung des Hausfriedens
  • Unerlaubte Hundehaltung
  • Vermieter abmahnen

Empfehlenswerte Kanzleien

  • Empfehlenswerte Anwälte und Kanzleien bei Abmahnungen

Copyright © 2014-2025 ABMAHNUNG.ORG | Alle Angaben ohne Gewähr.

Impressum | Datenschutz | Bildnachweise | Über uns | Haftungsausschluss

✖ Anzeige
Ungerechtfertigte Abmahnung erhalten?
Erhalten Sie schnelle Hilfe für Ihr Anliegen mit rightmart - Deutschlandweit!
Kostenlose Ersteinschätzung