Die Abmahnungen von Bindhardt & Lenz (ehemals Bindhardt, Fiedler, Zerbe, Rixen Rechtsanwälte)
Die Kanzlei von Bindhardt, Fiedler, Zerbe und Rixen hat ihren Sitz in Linden. Mittlerweile ist die Kanzlei auch als Bindhardt und Lenz bekannt und versendet im Auftrag ihrer Mandanten Abmahnungen.
Diese Mandanten sind meist aus der Musik- und Filmbranche. Sie fordern in schriftlichen Abmahnungen einen Schadensersatz wegen Urheberrechtsverletzungen. Diese bestehen hauptsächlich aus illegalem Downloads von Musikdateien.
Inhalt
Werke, Inhalte und Mandanten der Abmahnung von Bindhardt & Lenz
Aktuell wird die Kanzlei von Dr. Heiner Bindhardt und Mirco Lenz vertreten. Vorher waren im Kanzleinamen weitere Anwälte vertreten, beispielsweise Herr Zerbe als Rechtsanwalt. Die Schwerpunkte, auf die sich die Kanzlei spezialisiert, sind neben weiteren Rechtsbereichen zum Beispiel IT-Recht, Markenrecht und Medienrecht.
Die Kanzlei sendet Abmahnungen raus, die eine Unterlassungserklärung beinhalten und meist einen hohen Betrag als Schadensersatz für den Up- oder Download von Musikdateien fordern. Mandanten die unter anderem bekannt dafür sind, dass Bindhardt und Lenz in ihrem Auftrag Abmahnungen versenden, sind zum Beispiel:
- Der deutsche Rapper Bushido (der auch unter dem Künstlernamen Sonny Black bekannt ist)
- Selfmade Records
- Die Band Culcha Candela
Von diesen Mandanten produzierte Musiktitel, die im Internet zu finden sind und illegal gedownloadet wurden, sind der Grund, weshalb die Abmahnungen verschickt werden.
Abmahnung von u.a. Fiedler und Zerbe als Rechtsanwalt erhalten? So sollten Sie reagieren!
Wenn Sie eine Abmahnungen von den oben genannten Rechtsanwälten oder der Kanzlei Bindhardt & Lenz erhalten haben, sollten Sie zunächst prüfen, ob die Anschuldigung auf Tatsachen beruht. Möglicherweise hat ein Nachbar oder Mitbewohner die Musikdateien geladen, ohne dass Sie etwas davon wussten.
Dann können Sie dagegen vorgehen und die Hilfe eines Anwaltes in Anspruch nehmen.
Auch die Rechnung des zu zahlenden Betrages sollte vorerst nicht bezahlt oder gar die Unterlassungserklärung schnell unterschrieben werden.
Auch sollten Sie keinesfalls eine Stellungnahme ohne ihren Anwalt abgeben, da dies schnell als Schuldeingeständnis gewertet werden kann.
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