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Bilderklau im Internet: Das können Sie dagegen tun

  • Von Jan Frederik Strasmann, LL. M.
  • Letzte Aktualisierung am: 26. November 2024
Geschätzte Lesedauer: 3 Minuten
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Wenn der Bilderdiebstahl das Geschäft stört

Opfer von Bilderklau: Wer Bilder finden will, die ungefragt entwendet wurden, kann dafür verschiedene Tools nutzen.
Opfer von Bilderklau: Wer Bilder finden will, die ungefragt entwendet wurden, kann dafür verschiedene Tools nutzen.

Das Urheberrecht im Internet ist für Privatper­sonen und auch für Unternehmen ein leidiges Thema. So gibt es viele gesetzliche Vorgaben, an die sich kleinlich gehalten werden muss. Andernfalls drohen teure Geldstrafen. Doch am meisten Ärger machen andere Nutzer, die einem selbst durch eine Urheberrechtsverletzung Schaden zufügen. Bilder bzw. Fotos, die ungefragt entwendet werden, sind dabei besonders beliebt bei Datendieben.

Hier erfahren Sie, wie Sie sich verhalten können, wenn Ihnen ein Bild gestohlen wurde und Sie auf Ihr Recht am eigenen Werk bestehen wollen. Dazu werden Sie darüber informiert, wie Sie einen Unterlassungsanspruch durchsetzen, Schadensersatz fordern und Bilderklau von Vornherein verhindern.

Inhalt

  • Wenn der Bilderdiebstahl das Geschäft stört
  • Der Urheberrechtsanspruch des Besitzers
    • Verstöße aufdecken und Unterlassung fordern
  • Bilderklau verhindern – So geht’s!

Der Urheberrechtsanspruch des Besitzers

Es muss immer im Einzelfall bestimmt werden, ob Bilder bzw. Fotos Urheberrechtsschutz genießen. Das Urheberrechtsgesetz (UrhG) macht diesbezüglich genaue Vorschriften. Generell gilt aber: Ein gewisses Schöpfungsniveau muss vorhanden sein. Nutzen Sie eine eigene Kamera, um ein Bild zu machen und laden es danach hoch, können Sie jedoch mit Sicherheit davon ausgehen, dass Sie das Urheberrecht daran besitzen.

In einem solchen Fall hat der Betroffene in jedem Fall das Recht, sich gegen einen Bilderklau zu wehren, wenn dieser vorliegt. Laut UrhG besteht unter anderem ein Anspruch auf Unterlassung sowie auf Schadensersatz.

Verstöße aufdecken und Unterlassung fordern

Geklaute Bilder finden – das will erst einmal gelernt sein. Mittlerweile gibt es dafür jedoch spezialisierte Tools, die Usern die Arbeit abnehmen. Und wer keine Lust hat, für diesen Zweck Software von Dritten zu installieren, kann auch einfach die Funktion nutzen, die der Suchmaschinengigant Google anbietet. Über dessen Suchmaschine lassen sich alle Instanzen im Internet finden, welche dieselben Bilder nutzen.

Bilderklau kann auf Facebook und in anderen sozialen Netzwerken stattfinden.
Bilderklau kann auf Facebook und in anderen sozialen Netzwerken stattfinden.

Steht eindeutig fest, dass ein Bilderklau und Urheber­rechtsverstoß vorliegt, sollte der Werkeinhaber allem voran Beweise für die Straftat sichern. Spätestens bei einem möglichen Gerichtsverfahren sind Nachweise unerlässlich.

Screenshots sind hierfür ideal – speichern Sie diese zusammen mit einem Protokoll über die Internet­adresse, das Datum und die Uhrzeit.

Um anschließend die vorhandenen Rechtsansprüche durchzusetzen, ist der folgende Weg eine Option:

  • Es wird eine kostenpflichtige Abmahnung wegen Bilderklau ausgesprochen. Das kann jeder Urheber selbst tun oder einen Rechtsanwalt damit beauftragen.
  • Das Abmahnschreiben enthält eine strafbewährte Unterlassungserklärung. Der Empfänger wird dazu verpflichtet, diese zu unterschreiben und zurückzusenden.
  • Kommt keine unterschriebene Unterlassungserklärung zustande, kann der Urheber über ein gerichtliches Eilverfahren eine einstweilige Verfügung erwirken.
  • Auch eine Klage vor Gericht ist denkbar. Auch hier hilft ein Rechtsanwalt.
Grundsätzlich besteht nach § 97 UrhG ein Anspruch auf Schadensersatz. Damit dieser eingefordert werden kann, muss der eigentliche finanzielle Schaden jedoch zunächst ermittelt werden. Der Bild-Dieb ist verpflichtet, diesbezüglich genaue Auskunft zu geben. Diese kann auch gerichtlich über eine Stufenklage eingefordert werden.

Bilderklau verhindern – So geht’s!

Damit Sie sich nicht mit einem möglicherweise mühsamen Abmahnprozess herumärgern müssen, sollten Sie Sicherheitsvorkehrungen treffen, die einen Fotoklau von vornerein unwahrscheinlich machen. Verschiedene Maßnahmen bieten sich dafür an:

  • Zusätzliche Grafiken: Diese Methode bietet nicht den größten Schutz, kann jedoch Amateurdiebe daran hindern, Ihr Recht mit Füßen zu treten. Legen Sie hierfür auf der Website einfach eine transparente Grafik über das zu schützende Bild. Jeder, der dann „Grafik speichern unter“ nutzt, lädt nicht die erhoffte Datei herunter, sondern nur die transparente Abschirmung.
  • Wasserzeichen: Diese Zeichen sind kleine Logos oder Symbole, die durchsichtig über Fotos gelegt werden und so den ursprünglichen Besitzer sichtbar machen. Gekonnte Bildbearbeitung kann diese jedoch nichtig machen. Teurer aber dafür sicherer sind digitale Signaturen.
  • Auf öffentliche Zurschaustellung verzichten: Es klingt zwar banal, ist aber wahr: Stellen Sie Ihre Bilder nicht ins Netz, können Sie auch nicht Opfer von Diebstahl werden. Denn selbst, wenn Sie Schutzmechanismen gegen Downloads einbauen, können User immer noch auf Screenshots zurückgreifen und so unberechtigt Kopien erstellen.
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Über den Autor

Jan Frederik Strasmann (Rechtsanwalt.)
Jan Frederik Strasmann, LL. M.

Jan Frederik Strasmann studierte an der Universität Bremen. Nach seinem Referendariat am OLG Celle erwarb er seinen Master of Laws (LL. M.) in Dublin. Seit 2014 ist er als Rechtsanwalt zugelassen. Seine Schwerpunkte liegen insbesondere in den Bereichen Verbraucher-, Wettbewerbs- und IT-Recht.

Kommentare

  1. Naila meint

    11. Juli 2021 at 16:59

    Glücklicherweise ist mir Bilderklau noch nie passiert, weder das ich eins geklaut habe, noch das meins geklaut wurde. Jedoch ist meine Freundin Fotografin und ihre Fotos wurden leider auf einer Internetseite verwendet ohne ihre Erlaubnis. Sie hatte damals ihre Rechtsanwältin eingeschaltet.

    Antworten

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