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Abmahnung: Kann eine offene Haustür als Grund gelten?

Von Abmahnung.org, letzte Aktualisierung am: 5. Januar 2023

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Türen schließen kann Teil der Hausordnung sein

Eine Abmahnung für eine offene Haustür ist im Mietrecht möglich.
Eine Abmahnung für eine offene Haustür ist im Mietrecht möglich.

Die Haustür ist die erste Instanz zwischen der Außenwelt und dem privaten Bereich der Mieter. Sie hält im Idealfall nicht nur Schmutz und Kälte oder Hitze davon ab, ins Haus zu gelangen, sondern dient auch dem Schutz vor Einbruch und Diebstahl. Letztere Funktion muss durch den Vermieter sichergestellt sein. Auch wenn ein Schnappschloss dem Gesetz nach dafür ausreicht, können Vermieter bestimmte Schließzeiten von Mieter verlangen. Und diese auch in der Hausordnung festhalten. Halten sich Mieter dann nicht daran, kann sie durchaus eine Abmahnung für eine offene Haustür erreichen.

Wann Vermieter eine solche Abmahnung aussprechen dürfen und welche Voraussetzungen dafür vorliegen müssen, betrachten wir im nachfolgenden Ratgeber näher. Darüber hinaus, finden Sie in diesem auch ein Muster für ein Abmahnschreiben wegen einer offenen Haustür.

FAQ: Abmahnung für offene Haustür

Können Vermieter Mietern eine Abmahnung für eine offene Haustür aussprechen?

Ja, das ist möglich. Achten Mieter nicht darauf, dass die Haustür zu bestimmten Zeiten geschlossen zu halten ist und verletzen so ihre mietrechtlichen Pflichten, kann das ein Abmahnung im Mietrecht begründen.

Ist eine Abmahnung durch Mieter ebenfalls möglich?

Ja, auch das geht. Kommen Vermieter ihren Pflichten zur Sicherung nicht nach, können Mieter diese Pflichtverletzung auch bei einer offenen Haustür abmahnen. Mehr dazu hier.

Wie muss eine Abmahnung aussehen?

Eine gesetzliche Vorgabe gibt es hier nicht. Das Muster hier bietet eine Vorlage, die Sie herunterladen und entsprechend anpassen können.

Inhalt

  • Türen schließen kann Teil der Hausordnung sein
  • FAQ: Abmahnung für offene Haustür
  • Abmahnung für Mieter: Eine offene Haustür als Begründung
    • Wer haftet bei offener Haustür: Abmahnung auch gegen Vermieter möglich?
  • Abmahnung für offene Haustür: Ein Muster

Abmahnung für Mieter: Eine offene Haustür als Begründung

Abmahnung für Mieter: Eine offene Haustür kann in der Hausordnung als Grund benannt sein.
Abmahnung für Mieter: Eine offene Haustür kann in der Hausordnung als Grund benannt sein.

Eine ständig offen stehende Haustür kann unter Umständen als Einladung für unliebsame Gäste angesehen werden. Neben Nagetieren, Streunern oder Haustieren aus der Nachbarschaft empfinden auch Menschen mit unlauteren Absichten offene Eingänge als einladend.

Um für das Haus und auch für die Mieter ein Maß an Sicherheit zu gewährleisten, müssen Vermieter für eine entsprechende Sicherung sorgen. Sei es durch entsprechende Türen und Schlösser oder zusätzlich durch Vorgaben von Schließzeiten in bestimmten Zeiträumen. Doch ist das Abschließen der Haustür erlaubt?

Wichtig ist, dass der Brandschutz hier nicht außer Acht gelassen wird, denn verschlossene Haustüren stellen ein potentielles Risiko dar. Weshalb es nach gängiger Rechtsprechung ausreicht, die Haustür durch Schnappschlösser zu sichern (LG Berlin, 17.02.1987, Az: 64 S 118/86). Das bringt jedoch wenig, wenn Mieter die Türen unbeaufsichtigt offen stehen lassen oder nicht darauf achten, ob das Schloss richtig greift. Gehört das jedoch zur Pflicht von Mietern, kann das durchaus auch eine Abmahnung für eine offene Haustür bedeuten.

Eine Abmahnung kann drohen, wenn:

  • Mieter wiederholt die Schließzeiten missachten
  • Mieter Türen vorsätzlich unbeaufsichtigt offen stehen lassen

Achten Vermieter nicht auf die entsprechende Sicherung bzw. halten sie Mieter nicht dazu an, dies zu tun, kann das einen Schadensersatzanspruch begründen, falls es zu Schäden an Sachen Dritter kommt.

Wer haftet bei offener Haustür: Abmahnung auch gegen Vermieter möglich?

Abmahnung für eine offene Haustür: En Muster kann bei der Formulierung helfen.
Abmahnung für eine offene Haustür: En Muster kann bei der Formulierung helfen.

Auf der anderen Seite können auch Mieter eine Abmahnung für eine offenen Haustür aussprechen und zwar dann, wenn ein Problem mit dieser bekannt ist, aber durch den Vermieter nicht behoben wird. Hier kommt der Vermieter dann seiner Pflicht nicht nach und kann entsprechend dazu aufgefordert werden.

Bleiben Aufforderungen und Nachfragen erfolglos, ist eine Abmahnung für die offene Haustür eine weitere Option. In dieser können Mieter einen Zeitrahmen für die Beseitigung des Mangels angeben und bei Nichterfüllung eine Mietminderung ankündigen.

Abmahnung für offene Haustür: Ein Muster

Wie eine Abmahnung für eine offene Haustür aussehen kann, zeigt das nachfolgende Muster. Dieses können Sie sich kostenlos herunterladen und individuell anpassen.

Jetzt zur Abmahnung für den Vermieter ein Muster herunterladen!

Muster-Abmahnung für eine offene Haustür (.doc) Muster-Abmahnung für eine offene Haustür (.pdf)

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Kommentare

  1. Petra meint

    18. November 2021 um 4:01

    Ich möchte wissen, welche Strafe mich erwartet, wenn ich trotz Verbote, die Haustüre absperren. Leider steht die Höhe oder Art der Strafe in keinem bei Google gefundenen Artikel. Vielleicht wäre es möglich, wenn Sie mir das per Email mitteilen. Dankeschön

    Antworten
    • abmahnung.org meint

      25. November 2021 um 15:11

      Hallo Petra,
      eine Strafe ist in diesem Fall nicht vorgesehen, allerdings kann unter Umständen die Kündigung drohen.

      Ihr Team von abmahnung.org

      Antworten
  2. Necati meint

    31. März 2022 um 11:16

    Leider gibt es auch Vermieter denen es völlig egal ist, daß einzelne Mieter um es sich leicht zu machen sogar Nachts beim Gassi gehen die Haustür offen stehen lassen. Leider finde ich keine Abmahnung Mieter gegen Vermieter…

    Antworten
  3. Nina meint

    2. Juni 2022 um 18:41

    Es ist interessant, dass die Türe nicht offen ein darf. Dass sogar eine Abmahnung drohen kann, hätte ich nicht gedacht. Dies werde ich meinem Mann sagen, da er bei einem Sicherheitsdienst arbeitet.

    Antworten
  4. Anton meint

    2. Juli 2022 um 14:41

    Gut zu wissen, dass man für offene Haustüren abgemahnt werden kann. Dabei sollte es doch Eigenverschulden sein, wenn etwas passiert. Im besten Falle lässt man sie einfach zu.

    Antworten
  5. Anton meint

    10. Dezember 2022 um 21:37

    Gut zu wissen, dass man eine Abmahnung für eine offene Haustür bekommen kann. Glücklicherweise haben wir Sicherheitstüren. Das macht es definitiv einfacher.

    Antworten

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