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Wann ist eine Abmahnung für Influencer möglich?

  • Von Jan Frederik Strasmann, LL. M.
  • Letzte Aktualisierung am: 26. November 2024
Geschätzte Lesedauer: 3 Minuten
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FAQ: Abmahnung für Influencer

Müssen Influencer mit einer Abmahnung rechnen?

Auch für Influencer, die auf ihren Social-Media-Kanälen Inhalte teilen, gelten gesetzliche Grundlagen, an die sie sich halten müssen. Neben den Vorgaben des Urheberrechts sind insbesondere im Zusammenhang mit Werbung bestimmte Regelungen von Bedeutung. Achten Nutzer nicht auf diese und begehen beispielsweise eine Urheberrechtsverletzung, kann das eine Abmahnung im Internet recht nach sich ziehen.

Droht mir als Influencer wegen einer Werbung immer eine Abmahnung?

Nein. Ist der Beitrag eindeutig als Werbung markiert und gekennzeichnet, ist eine Abmahnung in der Regel nicht zu erwarten. Sind Produkte oder Angebote platziert, muss dies immer deutlich erkennbar sein, das gilt auch für ältere Beiträge. Was in Bezug auf Werbung wichtig ist, haben wir hier zusammengefasst.

Was sollten ich tun, wenn ich eine Abmahnung als Influencer erhalten habe?

In diesem Fall ist es ratsam, sich von einem Anwalt für Internetrecht beraten zu lassen. Dieser kann die Rechtmäßigkeit der Ansprüche wie Schadensersatz oder einer Unterlassung prüfen. Ignorieren sollten Betroffene eine solche Abmahnung nicht

Inhalt

  • FAQ: Abmahnung für Influencer
  • Weitere Informationen zu Abmahnungen bei Influencern
  • Abmahnung gegen Influencer: Bildrechte sind von Bedeutung
    • Werbung: Influencer kann eine Abmahnung drohen
  • Quellen und weiterführende Links

Weitere Informationen zu Abmahnungen bei Influencern

Abmahnung wegen Instagram
Abmahnung wegen Schriftarten
Abmahnung wegen TikTok

Abmahnung gegen Influencer: Bildrechte sind von Bedeutung

Influencer: Eine Abmahnung kann drohen, wenn z. B. das Recht am eigenen Bild verletzt wird.
Influencer: Eine Abmahnung kann drohen, wenn z. B. das Recht am eigenen Bild verletzt wird.

Stellen Nutzer Bilder auf Social-Media-Plattformen ein, gilt auch hier, wie bei jeglicher öffentlichen Nutzung, dass sie die Rechte an diesen Bildern besitzen müssen. Darüber hinaus sollten Influencer auch darauf achten, dass sie Persönlichkeitsrechte und das Recht am eigenen Bild anderer nicht verletzen. In allen drei Fällen kann eine Abmahnung gegen Influencer ausgesprochen, eine Unterlassungsanordnung verfügt und Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden.

Um als Influencer einer Abmahnung zu entgehen, sollten Sie also immer prüfen, ob Sie das Bildmaterial oder das Video verwenden dürfen. Neben dem Urheberrecht kann dann auch das Kunsturheberrecht eine wichtige Rolle spielen. Letzteres ist im Zusammenhang mit dem Recht am eigenen Bild wichtig.

Grundsätzlich kann bei einer Urheberrechtsverletzung sowohl die gewerblich als auch die private Rechtsverletzung abgemahnt werden. Bei der Höhe der Schadensersatzforderungen kann es dann jedoch wichtig sein, wie die Materialien verwendet wurden. Neben der Abmahnung kann einem Influencer für den Verstoß gegen das Urheber- oder Kunsturheberrecht auch strafrechtliche Konsequenzen drohen. So ist entweder eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr, bei gewerblicher Nutzung von bis zu fünf Jahren möglich.

Werbung: Influencer kann eine Abmahnung drohen

Ein anderes Thema, das für Influencer zu einer Abmahnung führen kann, ist Werbung bzw. das sogenannte „Product Placement“. Denn auch für Beiträge auf Social Media gelten bestimmte Vorschriften und Richtlinien in Bezug auf Werbung. Eine der wichtigsten gesetzlichen Grundlagen ist diesbezüglich das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). In diesem ist unter anderem definiert, was Influencer gegenüber anderen Nutzern beachten müssen.

Gemäß § 5a UWG gilt demnach Folgendes:

(2) Unlauter handelt, wer im konkreten Fall unter Berücksichtigung aller Umstände dem Verbraucher eine wesentliche Information vorenthält,

1. die der Verbraucher je nach den Umständen benötigt, um eine informierte geschäftliche Entscheidung zu treffen, und

2. deren Vorenthalten geeignet ist, den Verbraucher zu einer geschäftlichen Entscheidung zu veranlassen, die er andernfalls nicht getroffen hätte.

Als Vorenthalten gilt auch

1. das Verheimlichen wesentlicher Informationen,

2. die Bereitstellung wesentlicher Informationen in unklarer, unverständlicher oder zweideutiger Weise,

3. die nicht rechtzeitige Bereitstellung wesentlicher Informationen.

Eine Abmahnung droht einem Influencer auch, wenn Werbung nicht gekennzeichnet ist.
Eine Abmahnung droht einem Influencer auch, wenn Werbung nicht gekennzeichnet ist.

Werden Waren oder Dienstleistungen in einem Beitrag dargestellt und erhalten Influencer dafür eine Entlohnung, muss dies als Werbung gekennzeichnet sein, ansonsten verstoßen Sie gegen die Vorgaben aus § 5a UWG.

Achtung: Auch beim Fehlen eines Impressums kann einem Influencer eine Abmahnung drohen, wenn dieser die Plattform gewerblich bzw. für Werbung nutzt.

Haben Sie eine Abmahnung als Influencer erhalten, sollten Sie diese nicht ignorieren, sondern sich rechtlich beraten lassen. Ein Anwalt kann Sie bezüglich des weiteren Vorgehens unterstützen und die Ansprüche prüfen.

Quellen und weiterführende Links

  • § 5a UWG
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Über den Autor

Jan Frederik Strasmann (Rechtsanwalt.)
Jan Frederik Strasmann, LL. M.

Jan Frederik Strasmann studierte an der Universität Bremen. Nach seinem Referendariat am OLG Celle erwarb er seinen Master of Laws (LL. M.) in Dublin. Seit 2014 ist er als Rechtsanwalt zugelassen. Seine Schwerpunkte liegen insbesondere in den Bereichen Verbraucher-, Wettbewerbs- und IT-Recht.

Bildnachweise

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