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Wann eine Abmahnung wegen fehlendem Energieausweis droht

  • Von Murat Kilinc
  • Letzte Aktualisierung am: 26. November 2024
Geschätzte Lesedauer: 3 Minuten
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Fehlender Energieausweis als Abmahngrund

Ist eine Abmahnung beim Energieausweis möglich?
Ist eine Abmahnung beim Energieausweis möglich?

Im Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist festgehalten, dass Eigentümer für ihr Gebäude einen Energieausweis vorlegen müssen – und zwar dann, wenn sie dieses verkaufen oder Einheiten zur Vermietung anbieten. Laufen Verkauf oder Vermietung über einen Makler, ist dieser verpflichtet, bestimmte Angaben aus dem Energieausweis bei der Vermittlung anzugeben. Sowohl Makler als auch Eigentümer kann eine Abmahnung drohen, wenn der Energieausweis fehlt.

Ob Mieter eine solche Abmahnung wegen fehlendem Energieausweis aussprechen können und wie hoch die Bußgelder ausfallen, wenn dieser nicht vorhanden ist, erläutern wir im nachfolgenden Ratgeber näher.

FAQ: Abmahnung wegen fehlendem Energieausweis

Was passiert, wenn man keinen Energieausweis hat?

Liegt kein Energieausweise vor, kann das auch im Mietrecht zu einer Abmahnung führen. In der Regel wird diese nicht durch Mieter ausgesprochen, sondern durch andere Vermieter, Makler oder Eigentümer.

Wer kann eine Abmahnung wegen fehlendem Energieausweis erhalten?

Sowohl Eigentümer als auch Makler können eine Abmahnung erhalten, wenn sie keinen Energieausweis beim Verkauf, der Vermietung oder der Vermittlung vorlegen können. Welche rechtliche Grundlage diesbezüglich greift, erfahren Sie hier.

Wie kann eine Abmahnung wegen fehlendem Energieausweis aussehen?

Üblich ist in diesem Fall eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung an den Makler oder Eigentümer. Wie eine solche aussehen kann, zeigt das kostenlose Muster hier.

Inhalt

  • Fehlender Energieausweis als Abmahngrund
  • FAQ: Abmahnung wegen fehlendem Energieausweis
  • Energieausweis: Maklern droht eine Abmahnung
    • Wie sieht eine Abmahnung zum Energieausweis aus?
  • Quellen und weiterführende Links

Energieausweis: Maklern droht eine Abmahnung

Fehlt der Energieausweis, droht eine Abmahnung.
Fehlt der Energieausweis, droht eine Abmahnung.

Gemäß dem seit 2020 geltenden Gebäudeenergiegesetz (GEG) dient ein Energieausweis dazu, über die energetischen Eigenschaften eines Gebäudes sowie über dessen Energiebedarf zu informieren. Sowohl Eigentümer als auch Makler sind verpflichtet, diese Informationen zu verwenden, wenn sie ein Gebäude zum Kauf oder zur Vermietung anbieten.

Wann sie einen solchen Energieausweis erstellen müssen, ist in § 80 GEG definiert. Kommen Eigentümer oder Makler dieser Pflicht nicht nach, droht eine Abmahnung wegen fehlendem Energieausweis. Der benannte Paragraph legt zur Pflicht Folgendes fest:

Soll ein mit einem Gebäude bebautes Grundstück oder Wohnungs- oder Teileigentum verkauft, ein Erbbaurecht an einem bebauten Grundstück begründet oder übertragen oder ein Gebäude, eine Wohnung oder eine sonstige selbständige Nutzungseinheit vermietet, verpachtet oder verleast werden, ist ein Energieausweis auszustellen,

Im Mietrecht spielt ein Energieausweis also eine durchaus wichtige Rolle, denn Vermieter benötigen diesen zwingend für die Vermietung einer Mietwohnung. Die Daten aus dem Ausweis müssen bei der Besichtigung der Wohnung vorliegen. Vermietern und Maklern, die keinen Energieausweis vorlegen können, drohen zudem auch Bußgelder von bis zu 15.000 Euro.

Die Abmahnung wegen fehlendem Energieausweis kommt dann meist nicht von den Mietern, die diese Informationen benötigen, sondern erfolgt als wettbewerbsrechtliche Abmahnung durch die durch andere Vermieter, Eigentümer oder Makler.

Wie sieht eine Abmahnung zum Energieausweis aus?

Abmahnung wegen fehlendem Energieausweis: Auch ein Makler muss mit einer solchen rechnen.
Abmahnung wegen fehlendem Energieausweis: Auch ein Makler muss mit einer solchen rechnen.

Mieter können die Informationen aus dem Energieausweis verlangen und einen fehlenden Ausweis bei den entsprechenden Behörden zur Anzeige bringen. Bei der Vermietung muss ein solcher Ausweis ausgehändigt werden. Das kann im Original oder als Kopie erfolgen. Nur ein Einsehen der Informationen reicht nicht aus.

Eine Abmahnung zum Energieausweis ist privat in der Form möglich, als das Mieter die Aushändigung beim Vermieter einfordern. In der Regel wird eine solche, wie bereits beschrieben, von Mitbewerbern ausgesprochen. Wie eine Abmahnung beim Energieausweis wegen eines Verstoßes gegen geltendes Wettbewerbsrecht aussehen kann, zeigt das nachfolgende Muster. Dieses dient als Orientierung und kann individuell angepasst werden.

Muster zur Abmahnung für einen Makler
[Name und Adresse des Abgemahnten]

 

Ansprechpartner: Werner Wettbewerb
Telefon: 02234 / 45067
Datum: 28.03.2019
Aktenzeichen: AC 903/01

Betreff: Abmahnung wegen Verstoß gegen geltendes Wettbewerbsrecht

Sehr geehrter Herr Mustermakler,

bei uns ist eine Beschwerde eines Mitbewerbers eingegangen, nach der Sie durch wettbewerbswidriges Verhalten aufgefallen sind. Nach eingehender Prüfung haben wir festgestellt, dass ein Rechtsverstoß vorliegt. Sie haben den folgenden Verstoß begangen:

[Nennung des Wettbewerbsverstoßes und der dazugehörigen Gesetzespassagen]

Aufgrund dieses Verstoßes werden Sie hiermit abgemahnt.

Wir fordern Sie auf, das falsche Verhalten zu korrigieren und in Zukunft zu unterlassen. Beiliegend finden Sie eine Unterlassungserklärung, welche Sie unterschreiben müssen. Nur so kann eine zukünftige Wiederholung ausgeschlossen werden.

Erreicht uns bis zum 28.04.2019 keine unterschriebene Unterlassungserklärung, behalten wir uns die Möglichkeit vor, ohne Ankündigung eine Unterlassungsklage beim zuständigen Gericht einzureichen.

Mit freundlichen Grüßen
Werner Wettbewerb

Jetzt zur Abmahnung für Makler ein Muster herunterladen!

Muster zur Abmahnung für einen Makler (.doc) Muster zur Abmahnung für einen Makler (.pdf)

Quellen und weiterführende Links

  • Gebäudeenergiegesetz (GEG)
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Über den Autor

Murat Kilinc (Rechtsanwalt)
Murat Kilinc

Murat Kilinc schloss sein Jura-Studium an der Universität Bremen 2011 mit dem Examen ab. Sein Referendariat führte ihn ans OLG Celle und in den Landgerichtsbezirk Verden. Seine Zulassung als Anwalt erhielt er 2014. Seit 2018 ist er zudem Fachanwalt für Verkehrsrecht. Daneben befasst er sich u. a. mit den Bereichen Miet- und Zivilrecht.

Bildnachweise

Kommentare

  1. Paul meint

    17. Januar 2024 at 9:07

    Wir wollen unser Haus verkaufen. Gut zu wissen, dass wir dafür einen Energieausweis brauchen. Woher bekommt man denn diesen Ausweis ? [Link von der Redaktion entfernt]

    Antworten

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